Protocol of the Session on May 4, 2006

Nur, der Antrag, den Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, heute hier stellen, ist in wesentlichen Teilen schon gestellt. Es liegt nicht nur der Antrag der Grünen im Bundestag vor, bereits im letzten Frühjahr hat Hessen eine Bundesratsinitiative zur Änderung der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung eingeleitet, um Getreide als Regelbrennstoff festzuschreiben. Das ist die Drucksache 169/05 vom 10. März 2005. Sie wurde bislang nur deshalb zurückgestellt, weil zunächst in einem groß angelegten Forschungsvorhaben die erforderlichen umfangreichen Messungen durchgeführt werden müssen, auf deren Grundlage dann die maßgeblichen Grenzwerte festgelegt werden können. Soweit mir bekannt ist, soll die Auswertung bereits am nächsten Donnerstag bekannt gegeben werden. CDU und SPD sind folglich ein bisschen spät dran. Gleichwohl sollte Schleswig-Holstein die Initiative Hessens weiterhin positiv begleiten.

(Beifall bei der FDP)

Einer eigenen Initiative im Bundesrat bedarf es aber nicht.

(Zuruf des Abgeordneten Claus Ehlers [CDU])

Aktuelle Ausnahmegenehmigungen im Erlasswege für die Getreideverbrennung in Kleinfeuerungsanlagen in Schleswig-Holstein halte ich dagegen für einen guten Schritt und ein wichtiges Signal, vorausgesetzt, die technischen und immissionsschutzrechtlichen Voraussetzungen stimmen. Ich gebe allerdings zu bedenken, dass sich dieses Signal eher an die Hersteller von Kleinfeuerungsanlagen richtet, denn es zeigt die Festlegung auf diesen Verbrennungsrohstoff und bietet damit den Anreiz, speziell auf Getreide abgestimmte Verbrennungstechniken zeitnah so zu entwickeln, dass bestehende Immissionsgrenzwerte sicher eingehalten wer

(Dr. Henning Höppner)

den können. Für die unmittelbare praktische Anwendung in der Landwirtschaft dürfte ein Erlass dagegen angesichts der geringen Anzahl bestehender Kleinfeuerungsanlagen eher noch von untergeordneter Bedeutung sein, abgesehen davon, dass die Landwirte auch von einer unmittelbaren Ausnahmegenehmigung profitieren könnten. Das zeigen Ihnen die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen, wo seit Dezember letzten Jahres ein Erlass zur Getreideverbrennung in Kleinfeuerungsanlagen in Kraft ist. Bislang konnte keine Rückmeldung auf den Erlass verzeichnet werden, was allenfalls Rückschlüsse auf die Genehmigungsverfahren erlaubt, nicht jedoch auf die Entwicklung dieser regenerativen Energiequelle.

Zwar gibt es immer wieder auch kritische Stimmen im Hinblick auf die kulturelle und symbolische Bedeutung von Brot und angesichts des Hungers in der Welt, wenn es um die Verbrennung von Getreide geht. Ich will das ganz bewusst nicht verschweigen. Aber mit Blick auf die Entwicklungsländer ist es ethisch mindestens genauso fragwürdig, wenn die Industrieländer zum Beispiel die begrenzte Ressource Erdöl verheizen, während gleichzeitig Ackerflächen stillgelegt werden, auf denen umweltverträglich erneuerbare Bioenergie auch in Form von Energiegetreide erzeugt werden kann. Heute sind wir zum Glück technisch auch aus Sicht des Immissionsschutzes in der Lage, bereits mit 2,5 kg Getreide 1 l Heizöl zu ersetzen. Kollege Ehlers sagte das bereits.

In der Gesamtschau der Argumente sprechen ökonomische Gründe und die Energieausbeute für die Verbrennung von Stroh oder ähnlichen pflanzlichen Stoffen wie Getreide, wie es bereits in der Bundesratsinitiative Hessens heißt.

Ich kann noch eine persönliche Bemerkung anfügen: Gestern nach der Plenarsitzung habe ich bei mir zuhause noch meine anderthalb Hektar auch mit Getreide, wenn auch sehr spät in der Jahreszeit - es war zu nass -, bestellt.

(Beifall bei der FDP)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand und erteile das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Herrn Abgeordneten Klaus Müller.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, das kann heute womög

lich ein einstimmiger Beschluss im Landtag werden, aber durch alle Fraktionen zieht sich natürlich die Betrachtung aus zwei Seiten. Sowohl die Kollegen von der CDU wie der SPD, wie der FDP und wie auch ich haben das deutlich gemacht beziehungsweise werden das deutlich machen. Ganz nüchtern betrachtet geht es um die thermische Nutzung von Biomasse eines nachwachsenden Rohstoffes. Auf der anderen Seite hat jeder Redner hier im Landtag zu Recht betont, dass es natürlich auch ein ethisches Problem ist, weil kein Mensch Nahrungsmittel, kein Getreide, kein Brot vernichten möchte, solange es Hunger auf der Welt gibt. Der Begriff „Brot ist Leben“ zeigt den hohen Wert des Brotgetreides als unser wichtigstes Grundnahrungsmittel in Deutschland.

Daher ist jede Verbrennung von Getreide in der öffentlichen Diskussion auch immer vorbelastet. Wenn man gerade mit Theologen spricht und mit ihnen - Henning Höppner hat darauf hingewiesen über die Exegese des Vaterunsers intensiv diskutiert, sagen diese einem andererseits, dass die Aussage „Unser täglich Brot gib uns heute“ als Symbol für alle Grundbedürfnisse gemeint ist. Dass Energie und Wärme dazu genauso gehören wie Nahrungsmittel, ist eine Selbstverständlichkeit. Schließlich regt sich auch niemand darüber auf, wenn das Rapsöl für unseren knackigen, gesunden Salat auch als Treibstoff für PKWs verwendet wird.

Was sind nun der Hintergrund für die Diskussion und das Anliegen? - Bauernverbände fordern seit Jahren, dass Getreidekörner als Regelbrennstoff in die 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung aufgenommen werden, damit vor allem minderwertiges Getreide thermisch verwertet werden kann. Wiederholte Niederschläge im August letzten Jahres hätten beispielsweise in Hessen dazu geführt, dass ungefähr 50 % der geernteten Roggen- und Weizenpartien aufgrund von Qualitätsmängeln nicht zur Herstellung von Brot und Backwaren geeignet gewesen seien. Die Verwertung als Futtergetreide hätte dann Erlöseinbußen von ungefähr 10 bis 15 % bedeutet. Deshalb also das Anliegen, Getreide zur Wärmegewinnung in Kleinfeuerungsanlagen nutzen zu können. Weitere Forderungen aus anderen Bundesländern - der Kollege Hildebrand hat darauf hingewiesen - sind bekannt.

Getreide ist bisher als Regelbrennstoff nicht zugelassen, da Getreidekörner nicht zu strohähnlichen pflanzlichen Stoffen gehören. In Anlagen bis 15 kW sind weder Strohpellets noch Getreidekörner zugelassen. Das hat vor allem technische Gründe. Die Probleme im Zusammenhang mit Staub, Kohlenmonoxid und NOx sind noch nicht gelöst.

(Günther Hildebrand)

Ein Problem ist auch der im Vergleich zu Holzbrennstoffen hohe Chlorgehalt im Getreide, der zu Chlorkorrosion und damit Schäden im Kessel führen kann. Insofern ist es sicherlich richtig, die Erfahrungen im Rahmen des Versuches, der derzeit stattfindet, intensiv auszuwerten und festzustellen, wie man die technischen Probleme lösen kann.

Verehrte Damen und Herren, die technischen Probleme werden aber gelöst werden. Wenn die Politik die richtigen Zeichen setzt, wird es auch möglich sein, diesen Prozess zu beschleunigen. Insofern ist es richtig, heute hier dem Antrag von CDU und SPD mit dem erwähnten Anliegen zuzustimmen.

Die ökonomischen Faktoren sind ein weiteres Argument. Gerade dann, wenn die Erdölpreise so stark steigen wie derzeit und die Erdgaspreise nachziehen, ist es richtig, über Alternativen nachzudenken. Wenn Energieträger dann nicht um die halbe Welt transportiert werden müssen, ist dies unter ökologischen Gesichtspunkten ein weiterer Vorteil.

Vom Brennwert her kann 1 l Heizöl durch 2,5 kg Getreide ersetzt werden. Bei den aktuellen Heizölpreisen von mehr als 60 ct pro Liter ist die Verwendung von Getreide als Brennstoff eben auch wirtschaftlich sehr interessant. Auf den Klimagesichtspunkt ist im Zusammenhang mit nachwachsenden Rohstoffen schon hingewiesen worden. Die Formulierungen in dem Antrag, der uns heute vorliegt, knüpfen nahtlos an ein Gespräch an, das wir vor ungefähr drei Jahren im Umweltministerium mit der Nordelbischen Kirche und dem Bauernverband hatten. Ich weiß nicht, ob Claus Ehlers damals dabei war. Herr Stensen war damals aber dabei.

(Claus Ehlers [CDU]: Mit Sicherheit!)

- Ich meine auch, dass du dabei warst. - Damals gab es bereits einen Konsens dahin gehend, die thermische Verwertung von Getreide solle möglich sein, allerdings mit der Einschränkung, die auch heute gemacht wird, nämlich dass es sich dabei nicht um brotfähiges Getreide handelt. Letzteres erfordert, wie ich glaube, der Respekt. Es ist auch eine Frage der Klugheit, brotfähiges Getreide nicht einzubeziehen, weil dies letztlich Widerstand produzieren würde und dadurch das richtige Anliegen diskreditiert würde. Insofern glaube ich, dass es ein sinnvoller Antrag ist, der uns vorliegt. Ich gehe davon aus, dass die technischen Probleme lösbar sind, und zwar letztlich zum Vorteil der Landwirtschaft, zum Vorteil des Klimaschutzes und auch zugunsten von Alternativen, um vom Öl weniger stark abhängig zu sein.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, SPD und SSW)

Ich danke Herrn Abgeordneten Klaus Müller. - Für den SSW erteile ich Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund steigender Energiekosten bei den fossilen Energieträgern gewinnt der Bereich der Bioenergie immer mehr an Bedeutung. In Schleswig-Holstein konnten wir dies gerade auf der Husumer Fachmesse „New Energy“ erleben. Die Bioenergie war ein Schwerpunkt auf dieser Messe. Unter diesem Aspekt ist auch die thermische Verwertung von Getreide zu betrachten. Es ist begrüßenswert, dass die große Koalition auf diesem Gebiet jetzt einen Vorstoß wagt, zum einen auf Bundesebene und zum anderen für Kleinfeuerungsanlagen auch hier auf Landesebene.

Der Gedanke, Getreide für die thermische Verwertung zu nutzen, ist nicht neu. So hat die Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe e.V. mit der damaligen Bundeslandwirtschaftministerin Künast bereits Mitte 2003 das Forschungs- und Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ auf den Weg gebracht. Dabei wurde das Ziel verfolgt, landund forstwirtschaftliche Rohstoffe, die weder als Nahrungs- oder Futtermittel geeignet sind, einer stofflichen und energetischen Nutzung zuzuführen.

Die Ziele des Förderprogramms sind im Einzelnen, einen Beitrag zu einer nachhaltigen Rohstoff- und Energiebereitstellung zu leisten, die Umwelt durch Ressourcenschutz, besonders umweltverträgliche Produkte und CO2-Emissionsverminderung zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Land- und Forstwirtschaft sowie der vor- und nachgelagerten Bereiche zu stärken.

Im Rahmen dieses Forschungsprogramms wurde Ende 2004 auf dem Gelände der DEULA in Rendsburg eine 98-kW-Anlage errichtet. Dies ist eine von zwölf Anlagen bundesweit in der Größenordnung einer Feuerungswärmeleistung von unter 100 kW. Diese Größenordnung entspricht derzeit der Grenzwert für Kleinfeuerungsanlagen. Aus diesem Grund werden diese kleinen und mittleren Feuerungsanlagen im Rahmen des Forschungsprogramms dazu genutzt, Werte zu sammeln und festzustellen, inwieweit sich die nachwachsenden Rohstoffe - insbesondere Getreide und Stroh - für die thermische Verwertung eignen und inwieweit die

(Klaus Müller)

geltenden Abgasemissionsgrenzwerte eingehalten werden können. Derartige wissenschaftliche Untersuchungen werden zurzeit auch

bei der Feuerungsanlage auf dem Gelände der DEULA durchgeführt. Anfänglich gab es noch Probleme bei der Verbrennung und somit mit den Emissionswerten. Mittlerweile hat man jedoch die technischen und praktischen Erkenntnisse diesbezüglich erlangt, wie die Emissionswerte eingehalten werden können. Dieses bundesweite Forschungsvorhaben dient letztlich dazu, den Nachweis für die Genehmigungsfähigkeit von Feuerungsanlagen unter 100 kW zu erbringen.

Für kleinere und mittlere Feuerungsanlagen, also Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung von unter 100 kW, gilt die 1. BundesimmissionsschutzVerordnung. Diese lässt Getreide im Gegensatz zu Holz derzeit aber nicht als Regelbrennstoff zu, obwohl Getreide ähnlich gute Voraussetzungen wie Holzpellets aufweist. Daher begrüßen wir die Forderung in dem Antrag, Getreide als Regelbrennstoff in die 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung aufzunehmen. Wir sollten uns hierbei aber im Klaren darüber sein, dass dies nicht in absehbarer Zeit geschehen wird. Das geht auch aus der Begründung des Antrages hervor.

Daher ist es wichtig, dass in Schleswig-Holstein andere Wege eingeschlagen werden, um Getreide für die thermische Verwertung rechtlich nutzbar zu machen. Diese Möglichkeiten gibt es bereits. Daher müssen sie nicht erst, wie im Antrag gefordert, von der Landesregierung geprüft werden. In mehreren Bundesländern, beispielsweise in Bayern, BadenWürttemberg und Nordrhein-Westfalen, gibt es bereits die Möglichkeit, über Ausnahmegenehmigungen Getreide energetisch zu verwerten. Die Landesregierung kann ihren rechtlichen Spielraum also bereits nutzen und eine Regelung für Ausnahmegenehmigungen schaffen.

Im Rahmen dieser Ausnahmegenehmigungen kann die Landesregierung dann dafür sorgen, dass nur moderne Feuerungs- und Rauchgaseinrichtungstechniken genutzt werden, damit der Ausstoß von Luftschadstoffen wie Feinstaub und Stickstoffoxiden möglichst gering gehalten wird. Wir halten es ebenso für notwendig, dass in der Ausnahmegenehmigung deutlich darauf hingewiesen wird, dass nur heimisches Getreide, nur deutsches Getreide thermisch verwertet werden darf, das für die menschliche Ernährung nicht geeignet ist, wie es auch aus dem Antrag hervorgeht. Es dürfen nicht für die Verbrennung von Brotgetreide und die Schaffung von Monokulturen in der Landwirtschaft Tür und Tor geöffnet werden, solange das Thema ethisch

und ökologisch noch nicht zu Ende diskutiert ist. Hier befinden wir uns noch in einem offenen Prozess.

Letztlich geht es darum, Getreide als nachwachsenden Rohstoff anzuerkennen, weil Getreide gute Voraussetzungen für eine energetische Nutzung aufweist. Es verbrennt CO2-neutral und kann somit ein Teil der erneuerbaren Energien werden. Getreide hat als regionaler Brennstoff den Vorteil, dass es wenig Umwelt- und Transportbelastungen aufweist und dass die Wertschöpfung in der Region bleibt. Damit würden wir ein weiteres energiewirtschaftliches Standbein für Landwirte schaffen. Wir werden dem Antrag deshalb zustimmen.

(Beifall bei SSW, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke Herrn Abgeordneten Lars Harms. - Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Dr. Christian von Boetticher das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Holde Eintracht, segensreiche“, so hat Schiller einmal gedichtet. Ich habe in der Tat selten so viel Eintracht in diesem Landtag wie bei dieser Frage erlebt. Ich will nicht all die Fakten wiederholen, die die Redner hier schon vorgetragen haben. Herr Abgeordneter Ehlers hat erwähnt, dass Schleswig-Holstein bei der energetischen Nutzung von Biomasse die Federführung in den Ministerkonferenzen, im Rahmen des Bundesrates, aber auch gegenüber Brüssel hat. Wir sind in diesem Bereich Vorreiter.

Bei der thermischen Verwertung von Getreide treffen sich zwei Interessen, nämlich die Interessen des Klimaschutzes auf der einen Seite und die Wünsche der Landwirtschaft auf der anderen Seite, dieses Getreide auch in Kleinfeuerungsanlagen mit einer Leistung von bis zu 100 kW zu nutzen. Dies ist im Übrigen auch ein Wunsch des Ministerpräsidenten, der offensichtlich nicht nur bei der Windkraft der Vorreiter war, sondern dies auch bei der thermischen Verwertung von Getreide in Zukunft sein will.

(Beifall bei der CDU)

Das heißt, hier soll auch praktische Arbeit geleistet werden.

Aber - das ist heute mehrfach angeklungen - wir haben ein Problem bei den Feinstaubemissionen.

(Lars Harms)

Kaum jemand weiß, dass durch kleine Festfeuerungsanlagen heute eine Feinstaubemission in der Größenordnung des Straßenverkehrs entsteht. Das ist ein erhebliches Aufkommen, das durch die Verwendung von Getreide bei dem alten Stand der Technik noch mehr werden würde. Das muss selbstverständlich verhindert werden. Darum gibt es die bundesweiten Untersuchungen durch die Fachagentur „Nachwachsende Rohstoffe“, über die heute bereits mehrfach berichtet worden ist. Diese Untersuchungen werden im Übrigen unter Einbeziehung der schleswig-holsteinischen Landwirtschaftskammer durchgeführt und in der kommenden Woche sollen die Ergebnisse präsentiert werden. Ich bin darauf gespannt. Wir werden dann diese Ergebnisse diskutieren. Schleswig-Holstein hat das Thema der Getreideverbrennung wieder auf die Tagesordnung der kommenden Umweltministerkonferenz am 23. und 24. Mai gesetzt, damit wir dann auch die aktuellen Schlussfolgerungen ziehen können.

Wir haben ohnehin einen Bedarf, die 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung zu novellieren. Einige Parameter müssen von den Grundwerten her an den Stand der Technik angepasst werden. Darum empfiehlt es sich, ein Gesamtpaket zu schnüren, auf der einen Seite eben die umweltverträgliche thermische Verwertung von Getreide zu ermöglichen und auf der anderen Seite gleichzeitig die 1. BImSchV zu novellieren. Das wäre die richtige Vorgehensweise, um den Weg an der Stelle frei zu machen.

Lassen Sie mich noch ein Wort zu dem immer wieder erwähnten Ausnahmeerlass sagen. In der Tat gibt es ihn in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen. Wenn man sich aber anschaut, wie das praktisch läuft, dann erkennt man, dass diese Ausnahmen immer an eine Härtefallregelung gebunden sind. Das heißt, ich muss bei Versagung derzeit dort einen Härtefall nachweisen, was dazu führt, dass es in diesen Bundesländern kaum zu Ausnahmegenehmigungen gekommen ist. Darum glaube ich nicht, dass wir ständig mit Ausnahmegenehmigungen arbeiten sollten. Ich hoffe, dass wird dann, wenn wir den Stand der Technik kennen, der uns demnächst präsentiert wird, auch nicht mehr nötig sein, sodass wir durch die Änderung der Verordnung entsprechende Grundlagen schaffen können. Der Ausnahmeweg ist eine Ausnahme, wie das in anderen Bundesländern schon gezeigt wird.

Ich finde es gut, dass mehrfach darauf eingegangen wird - das ist auch unsere Haltung -, dass man nicht das Brotgetreide nutzt. Es wird im Übrigen dazu kommen, dass man bestimmte Getreidesorten gerade im Hinblick darauf, sie thermisch verwerten zu

können, züchtet und anbaut. Das ist dann etwas anderes als das Getreide, von dem sich Menschen ernähren. Darum glaube ich, dass auch die ethische Debatte an dieser Stelle ein Stück weit beendet ist. In der Vergangenheit waren es gerade die Kirchen, die sich kritisch hierüber geäußert haben. Bei vielen, mit denen man darüber in eine Diskussion kommt, ist heute anerkannt, dass dies ein anderer Weg ist und dass das jetzt auch möglich gemacht werden muss.