Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich lasse mich gern als Holzkopf bezeichnen. Damit habe ich nun gar keine Probleme. Aber ich lasse mich ungern in eine Ecke stellen, in der der Eindruck entstehen könnte, ich hätte das, was ich gesagt habe, unbegründet gesagt. Wie es der Zufall manchmal so will, sind nun ausgerechnet Schülerinnen und Schüler aus dem Amt Süderbrarup da. Deshalb will ich gern vorlesen, was im SSW-Papier vom Parteitag, „Stimme des Nordens“, Nummer 3, März 2006, auf Seite 3 wörtlich steht:
„Weil die Gemeinden in einem Amt selbstständig sind, müssen sie eigene Budgets haben. Die Ämter müssen also für jede Gemeinde jährlich einen Haushalt und einen Nachtragshaushalt erarbeiten. Im Amt Süderbrarup mit 17 Gemeinden sind dies zum Beispiel schon 34 Budgets. Würden die Gemeinden zusammengelegt, dann käme man mit zwei aus.“
Das Amt Süderbrarup habe ich als Beispiel genannt. Ich habe das genannt, weil wir Besucher von dort haben. Hätten wir andere Besucher gehabt, hätte ich ein anderes Amt genommen, wir haben ja im Land 118 davon.
Ich finde nicht richtig, wenn bestritten wird, was Sie, der SSW, hier wörtlich schreiben, nämlich dass Sie aus einem Amt mit hier 17 Gemeinden eine Gemeinde machen wollen.
Ich verspreche Ihnen - das ist so meine Art, ich halte meine Versprechen -, Ihre Meinung weiter zu verbreiten. Das ist gut, weil wir demnächst Kommunalwahl haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, durch den Präsidiumswechsel ist übersehen worden, dass der Kollege Holger Astrup, an sich sehr geschäftsordnungsfest, schon einen Kurzbeitrag gehalten hat. Ich darf daran erinnern, dass je Abgeordneten nur ein Kurzbeitrag möglich ist.
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wir sollten auch fordern zu ver- gessen, was du gesagt hast! - Wolfgang Ku- (Lars Harms)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute sind erneut Fragen des Parlamentsverständnisses angesprochen worden. Ich finde es schon sehr erstaunlich, dass beim Thema Vorschaltgesetz, über das wir vorhin debattiert haben, keine der „kleinen Fraktionen“ im Ausschuss oder im Parlament auch nur einen Antrag gestellt haben - nicht einen Antrag! - und nun so tun, als seien die Diskussionspunkte neu. Die Fragen, über die wir hier entschieden haben, stehen seit Monaten auf der Tagesordnung. Wir gehen nach draußen, nehmen die Stimmung auf, reagieren darauf - und das ist auch wieder falsch. Das ist eine Diskussion über ein Parlamentsverständnis, die Sie so mit uns nicht weiter führen können.
Heute ist von Ihnen ein Bericht beantragt worden. Es gab einen Antrag mit einigen Details, die etwas tiefer gehen. Die Regierung stellt die Angelegenheit aus heutiger Sicht dar. Wir sprechen über Zeitabläufe, über Themen, über Gewichtungen. Es wird ein Stück Offenheit signalisiert, weil derzeit nicht alles Fragen beantwortet werden können.
Was ist daran falsch? Was ist daran zu kritisieren? Dies alles geschieht vor einem Parlament, in der Öffentlichkeit des Landtages, weil die Bürgerinnen und Bürger einen Anspruch darauf haben, offen und transparent informiert zu werden. Ich kann darin überhaupt nichts Verwerfliches erkennen.
Wenn wir geblockt hätten, hätten Sie gesagt, wir ließen überhaupt keine Diskussion zu. Die Lebhaftigkeit der Diskussion bis hin zu Formulierungen, die wir eben gehört haben, zeigt, dass es eine ganz ordentliche Debatte ist.
Jetzt geht es um die Frage, ob wir eine Positionierung vorgenommen haben. Wir, SPD, CDU und Regierung, sind uns einig: keine Gebietsreform! Sie sind sich unter sich noch nicht einmal einig.
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Opposition ist nicht Regierungskoali- tion! - Weitere Zurufe)
Oder habt ihr euch nicht verständigt? Also, „keine Koalition in der Opposition“ ist die Botschaft von heute. Wir nehmen das zur Kenntnis.
Wir wollen die Stärkung der Selbstverwaltung. Wir wollten eine Verwaltung, die zu mehr Effektivität führt und bei der wir über neue Ebenen diskutieren können. Wir wollen einen Aufgabenabbau. Wir wollen die Finanzen des Landes auf einen besseren Weg bringen. Dazu hat der Finanzminister viel gesagt. Das sind komplizierteste Fragestellungen, die einer gründlichen Gesamtdiskussion und Überprüfung bedürften. Ich finde, es ist einem nicht vorzuwerfen, wenn man lieber eine Stunde mehr nachdenkt als eine Stunde zu wenig.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich empfehle dem Kollegen Lars Harms, sich einmal eine Kreisverwaltung und die Aufgaben eines Kreistages näher anzuschauen. Wir haben in den 90er-Jahren im Rahmen kommunaler Verwaltungsstrukturreformen begonnen, kommunale Dienstleistungen genau zu beschreiben.
Ich darf daran erinnern, dass der Landrat des Landkreises Pinneberg, Herr Dr. Grimme, das vor kurzem einmal wieder dargestellt hat. Wir haben in den Kreisen rund 360 Verwaltungsprodukte gehabt. Nur 35 Produkte waren Selbstverwaltungsangelegenheiten, das heißt Angelegenheiten, über die der Kreistag zu bestimmen hatte. Alles andere sind Aufgaben nach Weisungen oder Aufgaben der allgemeinen unteren Landesbehörden gewesen. Wenn wir nun im Rahmen des Vollzugs von Gesetzen zwei Ebenen, die des Landes mit den Oberbehörden und die der Kreise mit den unteren Landesbehörden oder den Aufgabe nach Weisungen für die Landräte, in eine Ebene der kommunalen Verwaltungsregionen bringen, dann ist mitnichten das demokratische Recht eines Kreistages beschnitten worden. Diese Unterstellung muss man wirklich zurückweisen. Nach wie vor wird es die Selbstverwaltungsan
gelegenheiten bei den Kreisen geben. Nur der Gesetzesvollzug wird dann sozusagen auf die kommunalen Verwaltungsregionen übergehen.
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich der Frau Abgeordneten Anne Lütkes das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kalinka, Sie sind Vorsitzender des Innen- und Rechtsausschusses. Vielleicht erinnern Sie sich daran und überlegen einmal die Qualität Ihrer soeben gemachten Aussage.
- Die FDP auch. Der SSW hat sich auch sehr klar dazu geäußert. Da mag es wenig Sinn haben, hierzu Änderungsanträge zu stellen.
Sie haben darüber hinaus gesagt, man möge eine Stunde oder etwas länger nachdenken. Die Debatte hier zeigt, wie wichtig es ist, gerade auch über wenn ich dieses Wort einmal benutzen darf - Regionalreformen in Schleswig-Holstein nachzudenken. Wir haben uns den „Luxus“ geleistet. Vielleicht lesen Sie einmal grüne Papiere nach. Sie gehen bis ins Detail und zeigen, wie eine neue Aufgabenstruktur in Schleswig-Holstein so gestaltet werden kann, dass die Selbstverwaltung, die Verwaltung, aber auch das Demokratiegebot geachtet werden.
Dabei kommt es auch darauf an, wie gewählte Gremien auf Entscheidungen Einfluss nehmen können, es kommt aber auch darauf an, wie die Legitimationskette eines einzelnen Amtes aussieht. Je länger diese Kette ist, umso fragwürdiger ist die Einhaltung des Demokratiegebotes. Es gibt Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, die sich sehr intensiv mit der Aufgabenübertragung auf andere Verbände als unmittelbare Selbstverwaltungsorgane, gemeindliche Verbände, beschäftigen. Dabei ist der Leitgedanke das Demokratiegebot und die unmittelbare Anbindung des ausgeübten Amtes an die