nen fachlichen Teilen rüber -, dass wir zu einer Finanzverteilung kommen, die die schwächeren Länder zusätzlich benachteiligt oder - ich denke hier an die EU-Sanktionszahlungen - gar in die Haushaltsnotlage treibt. Wir wollen nicht mehr Bundesländer wie Bremen, Saarland und Berlin. Wir wollen vielmehr aus eigener Kraft mithalten können.
Ich habe im Bundesrat gesagt: Schleswig-Holstein ist ein selbstbewusstes Land. Am Ideenwettbewerb wird es nicht mangeln; wir haben dazu auch Konzepte. Wir wollen aber keinen aggressiven Wettbewerbsföderalismus, in dem jemand mit einer Bleiweste mit jemandem wetteifert, der im Sportdress läuft. - Das habe ich im Bundesrat so gesagt.
Ich habe im Bundesrat übrigens auch eine Überschrift aus der „Süddeutschen Zeitung“ aufgegriffen, die „Parlare heißt reden, nicht nicken“ - die Lateiner werden es wissen - lautete. Das bedeutet: Wenn wir schon glauben, dass es eine so große Reform ist - und es ist eine große Reform -, dann müssen wir uns die Zeit nehmen, um ausführlich zu beraten.
Der Deutsche Bundestag tut dies mit der Anhörung im Rechtsausschuss. Der Bundesrat hat die Dinge dem Innenausschuss zugewiesen. Der Innenausschussvorsitzende ist der Innenminister des Landes Schleswig-Holstein; das gefällt nicht jedem.
Ich möchte jedoch darauf hinweisen, dass das dazu beitragen wird, dass die Bedenken, die das Land Schleswig-Holstein hat, sehr wohl eingebracht werden. Und es wird nicht so sein - das haben wir in der letzten Debatte erörtert -, dass man vorweg sagt, was man tut. Denn wir wollen unseren Einfluss nicht minimieren, sondern maximieren. Wenn Sie vorher sagen, dass Sie auf jeden Fall zustimmen, dann haben Sie keinen Einfluss und wenn Sie vorher sagen, dass Sie auf keinen Fall zustimmen, dann haben Sie auch keinen Einfluss. Wir werden es vielmehr am Ende bewerten.
Das, was der Kollege Stritzl gesagt hat, will ich ausdrücklich aufnehmen: Selbstverständlich wird die Landesregierung dem Parlament berichten, was sie zu tun gedenkt, wenn wir so weit sind. Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass wir dieses tun.
Denn dieses Parlament wird durch das, was dort geschieht, massiv berührt. Auch unser Land wird am Ende durch das, was dort geschieht, massiv berührt.
Wir, die beiden Parteien und Fraktionen, die die Regierung bilden, haben verabredet, dass wir unser Abstimmungsverhalten an den Interessen des Landes Schleswig-Holstein orientieren wollen. In dem Sinne hat der Herr Ministerpräsident bei der letzten Ministerpräsidentenkonferenz auch eine Protokollerklärung abgegeben, die diese Bedenken formuliert hat. Wir werden wie das Land MecklenburgVorpommern auch Anträge stellen, in denen das zum Ausdruck kommt. Da gibt es gar kein Geheimnis. Insofern verstehe ich die Kritik an diesem Punkt überhaupt nicht. Die Klarheit, wo wir Veränderungen wollen, ist vollständig hergestellt.
Wir sind allerdings auch Realisten, und deswegen glaube ich, akzeptiere ich die Annahme, dass jedes fachliche Bedenken, das das Land Schleswig-Holstein hat, zu einer Veränderung des Paketes führen wird, nicht. Ich akzeptiere auch nicht die Haltung, die sagt, das sei ein Paket, daran dürfe sich überhaupt nichts verändern. Wir sind hier nicht auf dem Paketbahnhof, sondern wir reden über ganz wesentliche Dinge. Man kann nicht sagen, wir seien gegen das Ganze. Wir sind nicht gegen das Ganze, wir haben fachliche Bedenken, und die müssen diskutiert werden dürfen, und es muss auch möglich sein, dieses in konstruktiver Weise zu tun. Konstruktiv wollen wir dieses tun, das haben wir so im Bundesrat erklärt, und das gilt auch für die Arbeit in den Ausschüssen. Für jede Form der Anregung oder Frage stehen wir diesem Parlament in der Weise zur Verfügung, wie das gewünscht wird.
Wir kommen zur Abstimmung über die Empfehlung des Ausschusses. Der Ausschuss empfiehlt, den mündlichen Bericht der Landesregierung zur Kenntnis zu nehmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Bericht bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit den Stimmen der übrigen Fraktionen zustimmend zur Kenntnis genommen worden.
Abstimmung über den Antrag Drucksache 16/688: Es ist beantragt worden, über den Antrag in der Sache abzustimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Wollen die Grünen ihrem eigenen Antrag zustimmen? - Das ist so. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag mit den Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Freien Demokraten und der Abge
Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, darf ich auf der Tribüne ganz herzlich zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßen: Amtsvorsteher, Bürgermeisterin und Bürgermeister aus dem Amt Moorrege, im Einzelnen Neuendeich, Moorrege, Heist, Appen, Heidgraben, Nordende, und den leitenden Verwaltungsbeamten Moorrege sowie den Herrn Amtsvorsteher, gleichzeitig Bürgermeister, in Holm. Außerdem begrüße ich sehr herzlich die Schülerinnen und Schüler der Städtischen Handelslehranstalt Flensburg und der Realschule Sandesleben einschließlich ihrer jeweiligen Lehrerinnen beziehungsweise Lehrer. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile das Wort dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Dass wir alle hier immer wieder über die Integration von Menschen mit Behinderung reden und uns das auf die Fahne schreiben, das wissen wir. Ich erinnere an die Reden zum Bericht des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung. In der praktischen Umsetzung - und das zeigen dann die Berichte der Betroffenen oder die des Landesbeauftragten oder auch die Berichte der Bürgerbeauftragten - scheitert dieser Anspruch immer wieder daran, dass bei Planungen und Vorhaben vor Ort die Anforderungen von Menschen mit Behinderung an ihre Umgebung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt werden, und zwar dies nur deshalb, weil es schlicht versäumt wurde, die Betroffenen rechtzeitig zu fragen und sie in diesen Meinungsbildungsprozess vor Ort einzubinden. Da scheitert oftmals das „praktische Verantwortungsbewusstsein“, an das der Vorsitzende der Kommunalpolitischen Vereinigung der CDU Schleswig-Holstein appelliert, an der Realität, wie solche Planungen von statten gehen.
Ziel unseres Gesetzentwurfes ist deshalb, Menschen mit Behinderung rechtzeitig bei allen Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, einzubinden. Ich finde, sie haben einen Anspruch, rechtzeitig eingebunden zu werden.
Das bedeutet aus Sicht der FDP-Landtagsfraktion auch, dass Gemeinden das Wissen und die Erfahrungen von Menschen mit Behinderung gerade im praktischen Alltag zum Wohle der Allgemeinheit nutzbar machen können. Es reicht nicht immer aus, bestimmte Normvorgaben einzuhalten, die Landesbauordnung zu beachten. Oftmals sind es Fehler im Detail, die selbst bei Beachtung der Vorschriften in der Praxis scheitern, weil man es versäumt hat, die Betroffenen im Vorfeld zu fragen.
Wir haben deshalb die Anregungen des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung aufgegriffen und binden die Betroffenen in bereits vor Ort etablierte Strukturen ein. Ganz bewusst ist der Gesetzentwurf analog zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinden ausgestaltet, wie bereits in § 47 f der Gemeindeordnung festgeschrieben. Ich lese aber jetzt in der Presseerklärung von Herrn Liebing, dass auch der § 47 f durch die CDU wieder angetastet werden soll beziehungsweise infrage gestellt wird. Herr Kollege Puls, ich zitiere aus der Presseerklärung:
„Schon der vorhandene § 47 f der Gemeindeordnung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zeigt, dass diese gesetzlichen Vorgaben völlig unpraktikabel sind.“
Völlig unmöglich ist diese Presseerklärung, weil der Verfasser offensichtlich keine Ahnung hat, was vor Ort wirklich läuft.
Die Kommunen haben bereits ausgezeichnete Erfahrungen sammeln können und auf diesen Erfahrungen kann dann auch aufgebaut werden.
Unser Gesetzentwurf gibt den Kommunen ein pragmatisches und praxisorientiertes Instrument an die Hand, das ihnen ermöglicht, sich konkret an den vorhandenen Bedürfnissen vor Ort zu orientieren. Es ist darüber hinaus geeignet, den Weg zu einem barrierefreien Umfeld zu optimieren. Dieses Instrument hilft nicht nur, die gemeinsame Zusammenarbeit von Menschen mit und ohne Behinderung zu verbessern, sondern letztlich auch, Kosten zu sparen. Die Vorschrift selbst bewahrt vor kostspieligen
Es lohnt sich deshalb, sei es bei der Planung eines Neubaugebietes oder aber der Ausgestaltung von öffentlichen Räumen, die Meinung von Menschen mit Behinderung einzuholen. Verbunden ist damit eine grundsätzliche Verpflichtung der Kommunen, die Interessen von Menschen mit Behinderung angemessen zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass eine angemessene Beteiligung nicht mehr willkürlich erfolgen kann, sondern immer dann zu erfolgen hat, wenn die Kompetenz von Menschen mit Behinderung gefragt ist. Davon profitieren alle vor Ort.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ganz interessant ist vielleicht zum Schluss, dass Menschen mit Behinderung vor dem Hintergrund der im Ausführungsgesetz zum SGB XII festgeschriebenen Kommunalisierung nicht nur Leistungsempfänger, sondern aktive Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde sind, die ihre Kompetenz und ihr Wissen für die Belange vor Ort einsetzen möchten und auch, verdammt noch mal, einsetzen sollen. Der Gesetzentwurf bietet genau hierzu die Möglichkeit, sie an dem Meinungsbildungsprozess in einer Gemeinde stärker teilhaben zu lassen als bisher, und ich finde es ausgesprochen bedauerlich, dass gerade diese Botschaft bei einigen CDU-Politikern offensichtlich immer noch nicht angekommen ist.
Wer glaubt, liebe Kolleginnen und Kollegen, die berechtigten Interessen von Kindern und Jugendlichen und Menschen mit Behinderung nach Gutsherrenart im Wege der Deregulierung und Verschlankung der Gemeindeordnung vertreten zu können, hat die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort schlichtweg nicht kapiert, oder er will sie nicht zur Kenntnis nehmen. Die gesetzliche Verankerung der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, aber auch von Menschen mit Behinderung ist für die weitere Entwicklung einer Beteiligungskultur in unseren Gemeinden aus unserer Sicht unverzichtbar.
Ich freue mich auf die inhaltliche Auseinandersetzung mit unserem Vorschlag in den zuständigen Ausschüssen, will aber auch ganz deutlich sagen: Wer die Presseerklärung der Union zur Kenntnis nimmt und sich darauf beruft, der sollte auch einmal einen Blick in die Stellungnahme des Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung werfen. Der empfindet den Vorstoß nämlich nicht als populistischen Schnellschuss, sondern als Forde
rung, die Ulrich Hase mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Menschen mit Behinderung hier im Land schon seit langer Zeit aufgestellt hat.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Garg. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Werner Kalinka.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP-Landtagsfraktion hat einen Antrag, sicher in guter Absicht, gestellt. Menschen mit Behinderung haben unsere Unterstützung nötig. Ich will nur daran erinnern, dass die gesetzliche Pflichtquote der Beschäftigten im Landesdienst auch in den letzten Jahren nicht erreicht wurde. Über diese Zielsetzung, sich für Menschen mit Behinderung einzusetzen, gibt es überhaupt keinen Dissens. Die Frage ist allein, ob es einer gesetzlichen Regelung in dieser Frage bedarf.
Wir haben in der Gemeindeordnung und im Gemeindeleben umfassende Instrumente: Einwohnerinformationen, Fragestunden, Hilfen in Verwaltungsangelegenheiten. Diese Instrumente geben ein breites Spektrum ab, den Anliegen der Bürger Rechnung zu tragen. Von daher bedarf es eigentlich keiner weiteren Regelung.
Gemeindevertreter, kommunale Vertreter und Abgeordnete sind Vertreter aller Bürgerinnen und Bürger. Sie haben sich selbstverständlich für Kinder, Jugendliche, ältere Mitbürger, von denen es in den Gemeinden viele gibt, und Behinderte einzusetzen. Eine Aufteilung in Gruppierungen ist für die Wahrnehmung von Interessen nach meiner Auffassung nicht nötig.
Wir halten uns daran, was zum Thema „Kinder und Jugendliche“ verabredet worden ist. Das gilt selbstverständlich auch in Bezug auf die Gemeindeordnung. Aber wenn Sie eine ehrliche Bilanz zögen, müssten Sie sich die Frage stellen, ob die angemahnten Regelungen wirklich notwendig sind. Das praktische Leben ist anders.
Herr Kollege Dr. Garg, Sie haben dem KPV-Landesvorsitzenden Liebing vorgeworfen, er habe keine Ahnung. Er ist aber ein ganz tüchtiger, hervorragender langjähriger Bürgermeister, der genau weiß, wovon er spricht.
Der entscheidende Punkt in diesen Angelegenheiten ist doch, wie man berechtigten Anliegen behinderter Mitbürger praktisch begegnen kann. Wenn in unserer Gemeinde ein behinderter Mitbürger ein Problem hat, geht er zu meiner Frau oder ruft sie an. Er sagt zum Beispiel, er wolle an einer bestimmten Stelle gern mit seinem Rollstuhl fahren. Dann wird auch entsprechend etwas verändert, damit die Rollstuhlbenutzung möglich ist. Da wird vielleicht ein Bordstein abgesenkt. Dazu ist keine Einwohnerversammlung nötig. Ich könnte Ihnen dafür viele Beispiele nennen.