Dann ist da noch zu lesen, dass die geplanten Flächen durch weitere Flächen ergänzt werden sollen. Folgendes Zitat aus der Pressemitteilung: „Dabei handelt es sich um Flächen, die von einzelnen Landwirten ausdrücklich auf freiwilliger Basis zusätzlich benannt worden sind.“
Um es klar zu sagen: Die Wünsche von Landwirten - egal, ob sie sich ein Gebiet wünschen oder nicht sind kein naturschutzfachliches Kriterium. Im Gegenteil, genau eine solche Vorgehensweise lehnt die EU ab - egal, ob es zu größeren oder zu kleineren Flächen kommt. Auch hierzu empfehle ich noch einmal zur Lektüre das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes vom März 2004.
Wir können also feststellen, dass noch erhebliche Unsicherheiten bestehen, ob dieses Konzept des Umweltministers so durchstehen kann. Das einzige, was wir wissen, ist, dass sich die ausschließliche Betrachtung auf die Trauerseeschwalbe, die Uferschnepfe und den Kiebitz beschränken kann, die zusätzliche Berücksichtigung des Goldregenpfeifers zumindest nicht verkehrt wäre und dass die EUKommission in ihrem Mahnschreiben von 2003 immer wieder geschrieben hat, dass sie grundsätzlich bei der Gebietsmeldung auf die IBA-Listen und nichts anderes Bezug nimmt.
Damit ist der räumliche Bereich, in dem ein Vogelschutzgebiet liegen könnte, ziemlich genau umrissen. Im Norden und Nordwesten von Eiderstedt befindet sich eine rund 10.000 ha große IBA-Fläche und innerhalb dieser Fläche ist ein Vogelschutzgebiet auszuweisen, das die eben genannten Vogelarten schützt. Dabei, auch das geht aus dem Mahnschreiben der EU-Kommission hervor, muss keinesfalls die gesamte Fläche ausgewiesen werden, sondern nur der Teil, der dafür notwendig ist, damit die am geeignetsten Gebiete hierfür ausgewiesen werden. Das können große, möglicherweise aber auch kleine Gebiete sein.
Ob dieses Kriterium mit 2.700 ha erfüllt wird, ist noch nachzuweisen. Deshalb stehen wir als SSW auch weiterhin dazu, dass sowohl der einzelne Betroffene als auch die Umweltverbände eine Klagemöglichkeit eingeräumt bekommen müssen, damit die Flächenausweisung gegebenenfalls noch überprüft werden kann.
Losgelöst von der Diskussion um die Größe der Flächen, die ausgewiesen werden sollen, stellen sich aber noch andere Fragen. Zuallererst wissen
wir noch immer nicht, welchen Schutzstatus die zukünftigen Vogelschutzgebiete erhalten sollen. Der Landwirtschaftsminister strebt zwar an, dass ein Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen wird, aber wir alle wissen, dass dies eigentlich nur bei FFH-Gebieten ausreichend ist und bei Vogelschutzgebieten ein höherer Schutzstatus vorgesehen ist. Im Mahnschreiben der EU-Kommission sind nur Naturschutzgebiete, Nationalparks und Biosphärenreservate als angemessene Schutzkategorien genannt.
Schon im April 2004 hat der SSW hier im Landtag gefordert, vor Ausweisung der Schutzgebiete verbindlich zu klären, welcher Schutzstatus von der EU in den betroffenen Gebieten verbindlich anerkannt wird und wie dieser Schutzstatus verbindlich umgesetzt werden soll. An dieser Forderung halten wir fest. Bevor das Gebiet ausgewiesen wird, muss man genau wissen, was auf uns und auf die betroffenen Menschen zukommt. Nur die Ausweisung eines Landschaftsschutzgebiets anzustreben, ist dabei zu wenig.
Insbesondere ist in diesem Zusammenhang wichtig, dass geklärt wird, welche privaten Maßnahmen noch rechtlich erlaubt sein werden. Maßnahmen im besonderen öffentlichen Interesse - auch Straßen werden auch in Vogelschutzgebieten zukünftig machbar sein. Das heißt, die Infrastrukturmaßnahmen, die geplant sind, werden wohl auch durchgeführt werden können. Schwieriger wird es aber mit Privatinvestitionen sein, da diese im Regelfall ja nicht mit einem besonderen öffentlichen Interesse begründet werden können. Auch hier muss vor Ausweisung des Gebietes Klarheit herrschen, worauf man sich einlässt.
Es wird aber in jedem Fall zu Einkommenseinbußen bei der Landwirtschaft kommen. Deshalb ist es notwendig, dass die Landesregierung Programme auflegt, die das Einkommen der Landwirte ergänzen können und die für zielgerichteten Naturschutz in diesen Regionen sorgt. Auf Eiderstedt sind diese Programme gerade einkassiert worden. Jetzt brauchen wir eben wieder neue Programme. Wir brauchen für die betroffenen Betriebe aber auch Planungssicherheit. Wir müssen ohnehin Maßnahmen einleiten, die dazu dienen, den Schutzzweck in den Vogelschutzgebieten zu erfüllen. Deshalb nützt es nichts, wie bisher den Kopf in den Sand zu stecken. Die Landesregierung muss den Betroffenen zur Seite springen und attraktive Programme auflegen.
Sollte auch das nicht ausreichend sein - das soll mein letzter Punkt sein -, gibt es für einzelne Betriebe nur noch einen Weg: Sie müssen dann aus dem Vogelschutzgebiet herausgenommen werden.
Es ist also auch die Vorbereitung eines Flurbereinigungsverfahrens dringend notwendig, damit Betriebe aussiedeln können.
Damit kombiniert muss darüber nachgedacht werden, ob die Stiftung Naturschutz und andere hier Flächen zum Zwecke des Naturschutzes aufkaufen können und diese dann beispielsweise als Flächen für extensive Beweidung preisgünstig zurückverpachten können. Der aussiedelnde Landwirt hätte einen Verkaufserlös, der verbleibende Landwirt könnte wirtschaftlich überleben und eine Nische besetzen und die Stiftung hätte sichere Einnahmen und eine für den Naturschutz gesicherte Fläche.
Ich glaube, so schön emotional man auch eine Flächendebatte führen kann; es ist auch wichtig, jetzt die konkrete Umsetzung zu denken, genau zu planen und dabei die Interessen der Menschen vor Ort nicht zu vergessen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Harms. - Ich darf auf der Besuchertribüne Mitglieder des SPDOrtsvereins Neumünster begrüßen. - Seien Sie uns herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Gestatten Sie mir als - wie der Kollege Harms auch regionale Abgeordnete ein paar Anmerkungen. Zunächst einmal bin ich froh, dass Umweltminister von Boetticher die zugesagte Überprüfung der Gebiete eingehalten hat. Es gab schon die Erwartung mancher Eiderstedter, eine Nulllösung vorzufinden. Aber dazu hätten die Auswahlkriterien geändert werden müssen. Das ist aufgrund der Koalitionsverhandlungen so nicht möglich gewesen. Das wissen die Eiderstedter inzwischen aber auch.
Es geht jetzt darum, keine alten Wunden aufzureißen, die Diskussion nicht zu verschärfen und sich Vorwürfe zu machen. Ich möchte für meine Region eines erreichen, nämlich dass dort Ruhe einkehrt, dass wir endlich eine rechtlich abgesicherte, fachliche Begründung haben.
Herr Hentschel, ich glaube nicht, dass wir mit einem Gebiet, je größer es ist, je mehr Hektar wir melden, auf der sicheren Seite sind. Ich finde, hier ist ein Weg, den wir beschreiten können.
Eiderstedt braucht verlässliche Regelungen, die Unterstützung der Landesregierung und weitere offene Gespräche, um zu sehen, wie die wirtschaftlichen Einbußen oder die eingeschränkten Möglichkeiten der Landbewirtschaftung ausgeglichen werden können. Daran sollten wir uns jetzt halten und - wie es schon Herlich Marie Todsen-Reese sagte - in die Zukunft schauen und sehen, dass alles weitergeht.
Zum Ermessensspielraum noch ein Wort. Ich denke, fast jedes Gesetz oder jede Verordnung hat einen Ermessensspielraum. Den mag nun der eine in seinen Interessen so nutzen und der andere mag ihn so sehen. Wichtig ist aber, dass wir diesen Ermessensspielraum im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, für die wir hier stehen, nutzen müssen. Ich hoffe, wir sind auf einem guten Weg dazu.
Zu Ihnen, Herr Kollege Nabel, möchte ich sagen, ich habe sehr viel Respekt vor Ihrem Redebeitrag, wie Sie sich hier eingelassen haben. Ich denke, wir bekommen doch gemeinsam die Kurve.
Noch eine kleine Erläuterung: „Rettet Eiderstedt“ und „Pro Eiderstedt“ sind zwei unterschiedliche Gruppierungen. „Pro Eiderstedt“ ist eine Interessengemeinschaft, die sich da gebildet hat. Ich kann nicht dafür garantieren, dass das nur Freunde der CDU sind oder dass das mein Fan-Club ist, lieber Lars Harms. Ich habe gehört, dass du für „Pro Eiderstedt“ die Moderation machen wirst, wenn Minister von Boetticher nach Garding kommt.
- Das möchte ich bezweifeln, aber ich glaube, die werden die eine Qualität zu schätzen wissen, dass du aus der Opposition heraus ordentlich auf die Pauke hauen kannst.
Ich gehe davon aus, dass der Berichtsantrag Drucksache 16/520 durch den abgegebenen Bericht erledigt ist. Da keine weiteren Anträge gestellt sind, erkläre ich den Tagesordnungspunkt insgesamt für erledigt.
Meine Damen und Herren, ich denke, wir schaffen es noch, den Tagesordnungspunkt 20, der von heute Vormittag übrig geblieben ist, aufzurufen:
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile für den ersten Antragsteller, die FDPFraktion, dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist mir eine besondere Freude zu erwähnen, dass die große Koalition einen Koalitionsvertrag hat, und in diesem Vertrag hat sich die große Koalition dazu verabredet, eine so genannte Familienverträglichkeitsprüfung zu entwickeln. Wir finden, dass das ein sehr interessanter Ansatz sein könnte, und wir wollen deswegen der großen Koalition und ihrem Koalitionsvertrag ein wenig Tempo machen, wollen ihr Beine machen, damit wir bei dem Schritt, ein familienfreundliches Schleswig-Holstein zu entwickeln, tatsächlich weiterkommen. Wir glauben, dass für die Vorlage der Kriterien einer solchen Familienverträglichkeitsprüfung jetzt genau der richtige Zeitpunkt wäre, wo die wohl nächste Woche zu erwartende Vorlage des Schlie-Berichtes erfolgen soll, sodass wir dann im Zweifel auch über entsprechende Zielkonflikte, die entstehen könnten bei einer Familienverträglichkeitsprüfung, zwischen Verordnungen und Erlassen und Gesetzen auf der einen Seite und der Frage des Bürokratieabbaus auf der anderen Seite.
Wenn wir glaubwürdige Ergebnisse erzielen wollen, sollten künftig Gesetze und Verordnungen - ich glaube, darin sind wir uns einig - nicht nur im Hinblick auf einen notwendigen Bürokratieabbau durchleuchtet werden, sondern vorab auf ihre Auswirkungen auf die Kinder- und Familienfreundlichkeit. Was soll durch eine solche Überprüfung erreicht werden? Das wollen wir unter anderem mit unserem Berichtsantrag wissen. Wie soll es vor allem erreicht werden? Zwangsläufig benötigen wir hierfür nicht nur eine erste Zieldefinition, sondern auch die Entwicklung belastbarer Kriterien, um das von uns allen selbst gesteckte Ziel erreichen zu können. Deshalb fordern wir die Landesregierung dazu auf, genau solche Kriterien zu entwickeln.
Ich denke, Frau Kollegin Tengler, das sollte unstrittig sein; es steht ja sogar in Ihrem Koalitionsvertrag. Es soll für alle Familien in Schleswig-Holstein nachvollziehbar gemacht werden.
Gleichzeitig muss eine Antwort auf die grundlegende Frage gefunden werden, wie uns zu wessen Gunsten mögliche Zielkonflikte dann im Einzelnen gelöst werden können. Was passiert, wenn Ergebnisse einer solchen Familienverträglichkeitsprüfung zu mehr Bürokratie oder zur Einführung von Standards führen würden? Wird dann etwa zugunsten des Bürokratieabbaus und damit im Zweifel gegen ein Mehr an Familienfreundlichkeit entschieden oder wird zugunsten von Familienfreundlichkeit entschieden? Ich sage das ganz bewusst wertfrei.
Wir müssen aber wissen, wie dann zu einer solchen Entscheidung gekommen werden soll, welche Entscheidungskriterien zugrunde gelegt werden. Deswegen wollen wir, dass hier von vornherein nachvollziehbare Entscheidungskriterien erarbeitet werden. Andernfalls werden Überlegungen, wie sie im Hinblick auf die Änderung der Gemeindeordnung vonseiten der Landesregierung angestellt wurden, nämlich die Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen in den Kommunen lediglich freiwillig und nicht mehr gesetzlich festzuschreiben, künftig regelmäßig in der einen oder anderen Form auf der Tagesordnung stehen. Frau Ministerin, ich danke Ihnen ausdrücklich für die Klarstellung, für die eindeutigen Worte, dass auch zukünftig die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gesetzlich garantiert ist und nicht freiwillig sein wird.
Auch der Kinder- und Jugendaktionsplan, über den wir uns noch unterhalten werden und das darin angekündigte Handlungsfeld für mehr Kinderrechte und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen würde dann leider zum Feigenblatt, wenn von uns allen als sinnvoll erkannte Rechte gestrichen würden.
Noch einmal: Wir sind froh, dass dies ganz offensichtlich nicht der Fall ist. Deswegen ist es wichtig, jetzt konkret die Kriterien zu definieren. Wenn in Schleswig-Holstein wirklich etwas für Familien und Kinder und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen vor Ort getan werden soll, für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder auch für die Vereinbarkeit von Elternschaft und Ausbildung, dann denken wir, dass die Fragen, die wir mit unserem Berichtsantrag gestellt haben und die sich konkret auf die Familienverträglichkeitsprüfung beziehen, richtig sind. Andernfalls entpuppt sich die von der Landesregierung selbst gesteckte Aufgabe als ein Lippenbekenntnis, das möglichst wenig oder gar nichts kosten darf.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe wohl bemerkt, dass es eine Alternative der Regierungsfraktionen gibt. Für mich ist das keine Alternative, für mich ist es bestenfalls eine Erweiterung. Ich habe überhaupt nichts dagegen, das Thema Familienfreundlichkeit größer und gern auch öfter in diesem Landtag zu debattieren. Ich habe aber etwas dagegen, wenn jetzt der Eindruck entstehen sollte in folgenden Redebeiträgen, dass man den konkreten Fragen zu der von Ihnen selbst ins Stammbuch geschriebenen Familienfreundlichkeit ausweichen will. Es ist angesichts eines uns angekündigten mehr als 800 Seiten umfassenden Berichts von Klaus Schlie zum Bürokratieabbau eine spannende Frage, zu wessen Gunsten im Zweifelsfall entschieden werden soll - zugunsten der Familie mit Kindern oder zugunsten des Bürokratieabbaus.
(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vizepräsidentin Ingrid Franzen: Ich danke dem Herrn Abgeordneten Dr. Garg. - Das Wort für die Frau CDU-Fraktion hat die Frau Ab- geordnete Frauke Tengler. Frauke Tengler [CDU]: Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Koalitionsvertrag ist angesprochen worden. Auf Seite 43 Zeile 1854 haben CDU und SPD die Familienverträglichkeitsprüfung vereinbart. Dieses unterstützt die CDU-Fraktion nachhaltig und sie ist wie die FDP an der Ausgestaltung sehr interessiert. (Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Meine Damen und Herren, zu Recht ist die Familienpolitik wieder in den Fokus der politischen Parteien geraten. Da gehört sie hin. Als Keimzelle der menschlichen Gemeinschaft hat die Familie eine herausragende Bedeutung für die Gesellschaft. Sie ist die natürliche Grundform des menschlichen Zusammenlebens und bildet das Fundament bei der Bildung der Persönlichkeit, in der Erziehung sowie im sorgsamen Umgang miteinander. Sie begründet, fördert und fordert Gemeinsinn.
In der Familie lernt man das Leben. Diese Einsicht ist über die Jahre unter die Räder gekommen. DINKS - double income, no kids - war im Trend. Kinder wurden als Armutsrisiko betrachtet und häufig als Kostenfaktor definiert oder als buchhalterische Sonderbelastung behandelt. Spielende Kinder auf Spielplätzen produzieren Krach und min