Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In unserem Bundesland wird das Kombilohnmodell bereits genutzt. Seit dem November 2004 wurden 680 Bewilligungsbescheide erteilt. Das ist eine erfreuliche Zahl, aber sie ist aus Sicht unserer Fraktion noch nicht ausreichend. Wir haben in Schleswig-Holstein erfolgreiche Modelle durchgeführt. Ich nenne hier nur das Stichwort Elmshorner Modell.
Ich will, um das eingangs klarzustellen, ebenso unmissverständlich sagen: Der Kombilohn ist kein Allheilmittel im Kampf gegen die nach wie vor viel zu hohe Arbeitslosigkeit.
Die CDU-Landtagsfraktion unterstützt den Vorschlag von Arbeitsminister Uwe Döring, Schleswig-Holstein zur Modellregion für die Einführung des Kombilohns zu machen. Dabei sind wir uns darüber einig, dass wir die Idee des Kombilohns nur zu einem Erfolg führen können, wenn die schleswig-holsteinische Wirtschaft diesem Instrument aufgeschlossen gegenübersteht.
Jeder, der sich mit der Situation auf dem Arbeitsmarkt intensiv auseinander setzt, wird feststellen, dass wir gerade im Niedriglohnsektor zu wenig Arbeitsplätze haben. Diese könnten allerdings entstehen, wenn sowohl für die Betriebe als auch für die Arbeitslosen Anreize in einem Kombilohnsystem bestehen.
Durch die Schaffung von Kombilöhnen darf es zu keiner Gefährdung regulärer Arbeitsplätze des ersten Arbeitsmarktes kommen. Das ist die vordringlichste Aufgabe, die wir wahrzunehmen haben, wenn wir diesen Punkt auf den Weg bringen. Wir wollen durch dieses Modell keine Arbeitsplätze im ersten Arbeitsmarkt gefährden.
geber auf diese Weise auf Zeit und staatlich subventioniert günstige Arbeitskräfte beschäftigen können, die danach erneut in die Perspektivlosigkeit entlassen werden. Daher ist die Forderung richtig, die Zeit des Kombilohnbezugs auch für eine Weiterqualifizierung zu nutzen. Die Arbeitslosen benötigen eine Perspektive, die über einige wenige Monate hinausgeht.
Es muss ausgeschlossen sein, dass ein Arbeitnehmer in den vergangenen sechs Monaten im selben Unternehmen sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen ist, das ihn jetzt als Kombilohnbezieher einstellen will. Diese Regelung ist dringend geboten, um zu verhindern, dass Beschäftigung im ersten Arbeitsmarkt verhindert wird.
Ich möchte eine klare Regelung über eine wöchentliche Mindestarbeitszeit für Kombilohnbezieher. Auch das ist eine Forderung, die wir gemeinsam tragen können.
Wir müssen uns über den Zeitraum, in dem die Förderung gewährt wird, verständigen. Dabei muss die Frage im Mittelpunkt stehen, nach welcher Zeit eine Chance auf Übernahme des Arbeitnehmers in ein reguläres Beschäftigungsverhältnis des ersten Arbeitsmarktes besteht. Denn das ist das wahre Ziel, das wir verfolgen.
Die CDU-Landtagsfraktion erwartet außerdem klare Regelungen über die Einkommensgrenzen für Kombilohnbezieher.
Meiner Fraktion ist es wichtig, Menschen ohne Berufsabschluss oder mit nur geringer Qualifikation eine Perspektive zu geben. Vor allem wollen wir dieses Instrument aber für ältere Langzeitarbeitslose nutzen.
CDU und SPD sind sich mit dem Arbeitsminister in dem Ziel einig, Schleswig-Holstein zu einer Modellregion für Kombilohnmodelle zu machen. Ich habe ein paar Eckpunkte genannt, die aus unserer Sicht Berücksichtigung finden müssen.
Wir wollen eine Heranführung von Arbeitslosen an den ersten Arbeitsmarkt. Das kann aber nur gelingen, wenn die Zeit der Beschäftigung durch zusätzliche Module auch genutzt wird, um den Erwerb von Zusatzqualifikationen sicherzustellen.
Ich stimme ausdrücklich der Forderung zu, dass wir die Voraussetzung zur Bereitstellung von mehr Beschäftigung im Niedriglohnsektor schaffen müssen.
weit wir Bundesmittel im Rahmen der Hartz-IVFörderung aus dem Europäischen Sozialfonds nutzen können.
Kombilöhne sind nicht unumstritten. Aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion können sie einen Beitrag im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit leisten. Diese Chance sollten wir nutzen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Torsten Geerdts und erteile für die SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Baasch das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Kombilohn bezeichne ich jedes Einkommen, bei dem das Arbeitseinkommen mit staatlichen Transferleistungen kombiniert wird, um insgesamt ein existenzsicherndes Einkommen für den einzelnen Arbeitnehmer und für die einzelne Arbeitnehmerin zu erreichen. Anders ausgedrückt: Kombilöhne sollen ermöglichen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Arbeit annehmen, bei der der Lohn unter oder nahe am Niveau reiner staatlicher Transferleistungen liegt.
Diese Form der Subventionierung von Arbeit beziehungsweise Arbeitsleistung ist nicht neu. Bisher gab es bereits Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die auch im Rahmen von verschiedenen Programmpunkten bei Arbeit für Schleswig-Holstein - ASH - gezahlt wurden. Mit dem Elmshorner Modell haben wir diese Art der Lohnsubventionierung gefördert, wenn neue, zusätzliche Arbeitsplätze im Niedriglohnbereich eingerichtet wurden.
Auch der Zuverdienst ist eine Variante des Kombilohns. Hierbei handelt es sich um die Aufstockung staatlicher Transferleistungen. Die Beschäftigten erhalten Arbeitslosengeld. Wenn sie eine Beschäftigung aufnehmen, wird ein Teil ihres Erwerbseinkommens nicht auf den Bezug der Transferleistung angerechnet.
Die Debatte um den Kombilohn ist nicht neu, wie gesagt, aber sie bringt die dramatische Situation der Langzeitarbeitslosen erneut in den Mittelpunkt der politischen und gesellschaftlichen Diskussion. Dies ist umso wichtiger, führt man sich die Zahlen vor Augen. Die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit - von ihr betroffen waren im Jahr 2004 knapp 1,7 Millionen Menschen, das waren etwa 39 % aller Arbeitslosen in der Bundesrepublik Deutschland
muss uns weiter nicht nur herausfordern, sondern eine entschiedene Aufgabe in der Arbeitsmarktpolitik sein.
Darum ist es gut, dass beim Bundesminister für Arbeit und Soziales eine Arbeitsgruppe eingerichtet wurde, die bis zum Herbst 2006 Vorschläge für eine Beschäftigung für gering qualifizierte Menschen erarbeiten soll. Die Arbeitsgruppe wird Maßnahmen entwickeln, die sicherstellen, dass einerseits Löhne nicht in den Bereich der Sittenwidrigkeit heruntergedrückt werden können und andererseits Menschen mehr als bisher die Möglichkeit zur Beschäftigung mit niedrigem Einkommen erhalten.
Dazu wird die Einführung von Kombilöhnen durch Zusammenfassung von bestehenden Maßnahmen der Lohnergänzung geprüft. Einige der bis heute bestehenden Maßnahmen habe ich bereits aufgelistet. Wichtig ist auch, dass die Wechselwirkung mit der Steuer- und Abgabenpolitik und der verringerten Beitragsbelastung bei Mini- und Midijobs einbezogen wird. Dies berührt natürlich auch Themen wie das Entsendegesetz und die Diskussion um den Mindestlohn oder die Auswirkungen der EUDienstleistungsrichtlinie. Das heißt, für uns Sozialdemokraten kommt es bei der Entscheidung für ein Kombilohnmodell darauf an, dass negative Auswirkungen von Transferleistungen weitgehend vermieden werden.
Ein Kombilohn darf nicht dazu führen, dass Beschäftigte mittelfristig keine reguläre entlohnte Tätigkeit aufnehmen oder dass diese Beschäftigten dauerhaft in der Abhängigkeit von Transferleistungen verbleiben. Kombilöhne dürfen nicht dazu führen, dass ortsübliche Löhne absinken oder bei den Unternehmen Mitnahmeeffekte entstehen. Vor allem dürfen Kombilöhne nicht dazu führen, dass existenzsichernde Arbeitsplätze vernichtet und in bezuschussungsfähige Arbeitsplätze umgewandelt werden. Zusammengefasst: Kombilöhne dürfen nicht zur Lohndrückerei beitragen oder Mitnahmeeffekte beinhalten.
Gleichzeitig bleibt festzuhalten, dass Kombilöhne helfen können - wenn sie dann mit den anderen Elementen angereichert sind -, eine große Anzahl von Menschen, die aus den unterschiedlichsten Gründen schon lange nicht mehr gearbeitet haben, in Arbeit zu bringen und wieder an Arbeit heranzuführen.
Aber eines ist auch klar: Es wird auf Dauer eine große Zahl von Menschen in unserer Republik geben, die nicht mehr in den allgemeinen oder so ge
nannten ersten Arbeitsmarkt integriert werden können. Ihnen kann die Einrichtung eines öffentlichen zweiten Arbeitsmarktes, der mit Transferleistungen unterstützt wird, eine Zukunftsperspektive geben. Dort können diese Menschen für sich selbst und für die Gesellschaft Sinnvolles leisten.
Kombilöhne sollen die Beratung von Unternehmen beinhalten wie auch die möglichst passgenaue Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in reguläre Arbeitsplätze. Mit dem Kombilohn muss es auch möglich sein, gezielt Langzeitarbeitslose zu qualifizieren und zu aktivieren.
Kombilohnmodelle sind keine Wunderwaffe - das ist hier schon angesprochen worden -, um Arbeitslosigkeit zu bekämpfen. Sie können aber im Einzelnen die Arbeitsmarktpolitik sinnvoll unterstützen. Darum unterstützen wir den Vorschlag von Arbeitsminister Döring, Schleswig-Holstein als Modellregion für die Einführung eines Kombilohnmodells vorzuschlagen. Denn jeder Schritt, um wirksam Langzeitarbeitslosigkeit zu bekämpfen, verdient Unterstützung.
Es wird Sie nicht wundern, dass ich Sie vor diesem Hintergrund bitte, den Antrag von CDU und SPD zu unterstützen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Baasch und erteile für die FDP-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich habe mit meiner Fraktion gemeinsam sehr lange gedacht und gehofft, dass Kombilohnmodelle in welcher Form auch immer einen Beitrag dazu leisten könnten, Langzeitarbeitslosen wieder eine Perspektive eröffnen zu können. Ich stelle heute auch für die FDP-Fraktion fest, Kombilohnmodelle - egal, ob sie in Rheinland-Pfalz, Elmshorn oder Baden-Württemberg stattgefunden haben - können nicht dazu beitragen, Langzeitarbeitslosen wieder eine Perspektive am ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen. Ich glaube, dass wir mit Kombilohnmodellen welcher Art auch immer einen falschen Weg beschreiten, der ineffizient und zu teuer ist.
Wie in keinem anderen so genannten reichen Land der Welt haben wir hier in Deutschland ein riesengroßes Problem. Denn ein sehr hoher Anteil gering qualifizierter Menschen ist arbeitslos. In Westdeutschland sind das 20 %, in Ostdeutschland sind es sogar über 50 %. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das hat fast gar nichts mit der Konjunktur zu tun, das hat aber fast alles damit zu tun, dass einfache Arbeit in Deutschland zu teuer ist. Das heißt, wir haben es hier mit einem Strukturproblem zu tun.
Nun wird an Kombilohnmodelle in welcher Ausprägung auch immer die Hoffnung geknüpft, man würde preiswertere Arbeitsplätze für geringer qualifizierte Menschen schaffen und es würde ein Sozialhilfesystem etabliert, das irgendwie Arbeitsplätze fördert und gleichzeitig für ein menschenwürdiges Einkommen sorgt. Auf diese Weise soll es regional begrenzt und zeitlich begrenzt für Unternehmen interessant werden, arbeitslose Menschen einzustellen. Man hofft, dass so viele geringer qualifizierte Menschen endlich oder zum ersten Mal Arbeit finden.