Protocol of the Session on January 25, 2006

(Zurufe)

Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn es darum geht, effiziente Strukturen zu erhalten und dabei auch zu kürzen - und siehe da, es funktioniert trotzdem -, dann müsste Sie das doch erfreuen, gerade als Haushaltspolitiker. Ich mahne mehr Ehrlichkeit mit uns selber an.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke der Frau Ministerin. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung. Es ist beantragt worden, den mündlichen Bericht der Landesregierung dem Sozialausschuss zur abschließenden Beratung zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe jetzt Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Keine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetverbindungen

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/472

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile dem Oppositionsführer, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kein Streit, ich spreche als Person, unabhängig vom Titel, zu einem Thema, von dem ich glaube, dass viele bisher nicht begriffen haben, was es für weitreichende Konsequenzen auf Ihre persönliche Lebensgestaltung haben kann. Ich sehe, der Kollege Fischer ist davon noch nicht überzeugt; ich hoffe, dass ich ihn mit meiner Rede überzeugen kann.

T-Online darf nur für Rechnung nötige Verbindungsdaten speichern - das war heute die Überschrift einer „dpa“-Meldung über die Entscheidung des Landgerichts Darmstadt zur notwendigen Erfassung und Speicherung von Verbindungsdaten im Internet. Das Gericht entschied, dass T-Online künftig die bei jeder Einwahl neu vergebene Internetadresse eines Kunden sofort nach dem Ende der Verbindung zu löschen hat.

(Anne Lütkes)

Das Europäische Parlament hat entschieden, dass dies künftig anders werden soll. Am 14. Dezember letzten Jahres folgte das Europäische Parlament dem Vorstoß der Justizminister der Mitgliedstaaten und beschloss die Richtlinie zur Ausdehnung der Telekommunikationsüberwachung. Nach dieser Richtlinie sollen künftig Telekommunikationsanbieter in den Mitgliedstaaten gezwungen werden, die elektronischen Spuren der Nutzer mindestens sechs bis 24 Monate aufzubewahren, egal, ob es hierzu einen konkreten Anlass gibt oder nicht. Betroffen sind damit alle Bürgerinnen und Bürger Europas, die regelmäßig telefonieren, SMS versenden und das Internet nutzen. Der gläserne Bürger soll damit Einzug in die Telekommunikation nehmen. Die Unschuldsvermutung soll in Europa zum Generalverdacht mutieren.

In Deutschland war diese Diskussion nicht neu. Schon Ex-Bundesinnenminister Schily wollte im Frühjahr 2005 eine zwölfmonatige Speicherfrist aller Telekommunikationsdaten einführen und scheiterte am Widerstand des Bundestages und auch an weiten Teilen seiner eigenen Fraktion. Nun hat die alte und neue Bundesjustizministerin im Bunde mit den Soziallisten und den Konservativen im Europäischen Parlament Schilys Wunsch nachträglich durch ihre Zustimmung zur Telekommunikationsüberwachungsrichtlinie nahezu vollendet.

Es gab gute Gründe, bereits gegen die Pläne von Otto Schily zu sein. Diese gelten genauso für die Richtlinie der EU fort. Eine umfassende Vorratsdatenspeicherung ist weder rechtlich, wirtschaftlich noch vom kriminalistischen Standpunkt aus sinnvoll. Sie setzt die Unschuldsvermutung, eine Säule des deutschen und europäischen Rechtsverständnisses, außer Kraft: Jeder Bürger gilt gleichsam als schuldig, bis seine Unschuld erwiesen wird. In einem Europa der Rechtsstaatlichkeit ist dies nicht hinnehmbar. Hinzu kommt, dass diejenigen, gegen die die Maßnahmen ergriffen werden sollen, diese einfach umgehen können, indem sie beispielsweise einen außereuropäischen Provider wählen oder statt vom Festnetz aus Telefonzellen anrufen. Gesetzestreue Bürgerinnen und Bürger hingegen sind das Opfer einer ungerechtfertigten Überwachungskampagne.

Wir glauben nicht, dass durch die einschneidenden Maßnahmen überhaupt ein Erfolg im Kampf gegen den Terrorismus oder die organisierte Kriminalität herbeigeführt wird. Für die Aufklärung der Attentate in Madrid 2004 jedenfalls wäre eine Verlängerung der Speicherdauer unerheblich gewesen: Die getätigten Anrufe fanden am selben Tag statt.

Die Kosten, die durch die Speicherung der Daten entstehen werden, sind ebenfalls nicht zu rechtfertigen. Und letztlich wird einmal mehr der Verbraucher diese Kosten zu tragen haben. Auch wird es unmöglich sein, die enorme Datenmenge zeitnah auszuwerten und den Sicherheitsbehörden zuzuleiten. Aus diesem Grund haben im Übrigen sogar die Amerikaner in Reaktion auf die Terroranschläge vom 9. September 2001 eine anlassbezogene Datenspeicherung für ausreichend und angemessen gehalten. Die amerikanische Regierung unter George Bush zeigt sich in diesem Fall sogar liberaler als deutsche Sozialdemokraten und Christdemokraten im Europäischen Parlament. Das an sich ist ja auch schon einmal eine Feststellung wert.

(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Auch wir als Parlamentarier müssen uns die Frage stellen, inwieweit wir in unserer unabhängigen Arbeit durch die Pflicht zur Speicherung unserer Telefon- und Internetdaten beeinträchtigt werden können. Was ist mit Menschen, die sich anonym an uns wenden, um Missstände anzusprechen? Werden die erfasst? Was ist mit Journalisten und Rechtsanwälten? Telefonate mit Mandanten und Informanten - wenn auch nur die Verbindungsdaten und nicht die Gesprächsinhalte - werden erfasst. Das kann so nicht sein. Kollege Fischer, ich empfehle Ihnen einmal eine Diskussion mit Ihrem Parteifreund Hombach, der mittlerweile mit den Finanzbehörden in Nordrhein-Westfalen darum kämpft, dass die Erfassung der Telefondatenverbindungen von Journalisten zu unterbleiben hat, weil die Finanzbehörden ansonsten die berufliche Veranlassung von Handys und Telefonkommunikationen nicht mehr zulassen wollen. Das ist der Beginn dafür, dass Beziehungen ausgeforscht werden von Exekutivorganen in Bereichen, in denen das bisher nicht gewollt war.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir gefährden damit das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandanten und den unabhängigen Journalismus. Wir gefährden auch die Unabhängigkeit des Mandats. Die Cicero-Affäre lässt grüßen.

Nach meiner Auffassung verstößt die Richtlinie zur Speicherung von Telekommunikationsdaten gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. Sie darf daher nicht in nationales Recht umgesetzt werden.

Ursprünglich wollten wir beantragen, in der Sache zuzustimmen. Da sich aber der Ältestenrat auf unseren Vorschlag hin mit einem Gutachtenauftrag an den Wissenschaftlichen Dienst gewandt hat, ob und

(Wolfgang Kubicki)

inwieweit die jetzigen Vorgaben der EU-Richtlinie in die Freiheit des Mandats eingreifen, beantrage ich Überweisung an den Innen- und Rechtsausschuss, um im Lichte des Gutachtens eine weitere Erörterung vorzunehmen und gegebenenfalls zu einer gemeinsamen Entschließung zu kommen.

(Beifall bei FDP und SSW)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki und erteile für die CDU dem Herrn Abgeordneten Peter Lehnert das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Beim Thema der Vorratsdatenspeicherung ist es wichtig, die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit zu finden, die Balance zwischen den berechtigten Interessen der Bürger und der Strafverfolgungsbehörden nach Sicherheit einerseits und den gesellschaftlichen Interessen sowie den Interessen der Telekommunikationsunternehmen andererseits. Dabei kommt es ganz entscheidend auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen an. Eines ist in der Debatte wichtig: Es geht nicht darum, wahllos Datenberge anzuhäufen. Dem wollte der Bundestag mit dem im Dezember 2004 einstimmig gefällten Beschluss letztlich vorbeugen.

Die Bundesregierung hat dann in Brüssel in Sachen Vorratsdatenspeicherung lange, intensiv und durchaus erfolgreich verhandelt. Sie hat einen Kompromiss erreicht, mit dem wir zufrieden sein können. Es ist gelungen, die Vorratsdatenspeicherung auf das zu reduzieren, was zur Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität derzeit erforderlich ist. Übrigens hat auch das Europäische Parlament mit großer Mehrheit diesem Kompromiss zugestimmt, sodass die Richtlinie jetzt verabschiedet werden kann. Dabei sollte man sich in Erinnerung rufen, dass Entwürfe der Kommission und einer Gruppe von vier Mitgliedstaaten auf dem Tisch lagen, die erheblich weiter gegangen wären. Die Mindestspeicherfrist beträgt nach der Richtlinie sechs statt 12 Monate. Ebenso werden erfolglose Anrufversuche nicht gespeichert. Ebenfalls nicht gespeichert werden Standortdaten am Ende von Mobilfunkverbindungen. Auch das war gefordert worden. Ich denke, auch hier wurde viel erreicht, indem nicht durch das mögliche Anlegen von engmaschigen Bewegungsprofilen in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger eingegriffen werden kann. Beim Internet wird lediglich die Tatsache gespeichert, dass sich der Nutzer online befindet. Es wer

den ebenfalls Daten zur Internettelefonie und bezüglich der E-Mail-Dienste gespeichert. Informationen, welche Websites benutzt werden, werden ebenfalls nicht gespeichert.

Der Beschluss des Bundestages ist Grundlage der erfolgreichen Verhandlungen der Bundesregierung gewesen. Die Datenerhebung wurde begrenzt auf die Verbindungsdaten, die zur Aufklärung von schwersten Straftaten und zur Aufdeckung von organisierten Täterstrukturen erforderlich sind. Hier möchte ich nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass die Verbindungsdaten vielfach der einzige Ansatz sind, einen Täter zu überführen. Gerade bei Delikten wie dem Handel mit Kinderpornographie sollte in diesem Haus Einvernehmen darüber bestehen, dass wir das Netz um die Täter enger ziehen müssen. Solche Ermittlungsansätze dürfen in diesen Fällen nicht durch Zeitablauf zunichte gemacht werden.

Wenn umfangreiche Ermittlungen durchzuführen sind, lässt sich oft nicht sofort erkennen, welche Verbindungsdaten benötigt werden. Nach einem Terroranschlag kann es beispielsweise eine Weile dauern, bis man weiß, auf welche Personen sich die Ermittlungen konzentrieren müssen und auf welche Verbindungsdaten es ankommt. Das ist ein ständiger Wettlauf gegen die Zeit, weil die Unternehmen die Verbindungsdaten üblicherweise nach kurzer Frist - in aller Regel nach drei Monaten - nicht mehr für ihre Kundenrechnungen benötigen und die Daten löschen. Untersuchungen haben aber gezeigt, dass Verbindungsdaten in diesen Fällen auch noch nach drei Monaten gebraucht werden. Schon deshalb sollen die Telekommunikationsunternehmen in Zukunft bestimmte Datenarten noch länger vorhalten, insgesamt mindestens sechs Monate. Gelöst wurde ebenfalls das Problem mit den so genannten Flatrate-Tarifen, bei denen mangels Rechnungsstellung teilweise überhaupt keine Verbindungsdaten gespeichert wurden.

Ich denke, die vorliegende Richtlinie stellt einen guten Rahmen dar, in dem eine verfassungskonforme Umsetzung in nationales Recht erfolgen kann. Dies war auch das mehrheitliche Ergebnis der Debatte im Deutschen Bundestag. Insofern sehe ich auch keine Veranlassung, dass sich der SchleswigHolsteinische Landtag kritisch mit den Beschlüssen des Europäischen Parlaments und des Deutschen Bundestages auseinander setzt. Ich bin aber durchaus der Meinung des Kollegen Kubicki, dass wir nach Eingang des Gutachtens noch einmal in Ausschussberatungen dieses Thema vertiefen sollten.

(Beifall bei der CDU)

(Wolfgang Kubicki)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Peter Lehnert und erteile das Wort für die SPD-Fraktion dem Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion wendet sich mit ihrem Antrag gegen die Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Bekämpfung schwerer und schwerster Kriminalitätsformen im europäischen Rahmen. Schon formal spricht gegen den Antrag dreierlei.

Erstens: Gegen Pläne der EU-Justizminister zur so genannten Vorratsdatenspeicherung kann sich der Landtag gar nicht mehr mit irgendeiner irgendwie gearteten Erfolgschance aussprechen, weil es inzwischen nicht mehr nur Pläne der EU-Justizminister, sondern weil es eine Mitte Dezember 2005 vom Europäischen Parlament mit nahezu Zweidrittelmehrheit - fast 400 zu 200 Stimmen - gefasste EURichtlinie gibt.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Der Antrag ist vorher gestellt worden!)

Zweitens. Auf die zuvor bestehende Beschlusslage des Bundestages kann sich der Landtag seitdem nicht mehr berufen, weil die frühere Beschlusslage des Bundestages durch das aktuell höherrangige EU-Recht gegenstandslos geworden ist.

Drittens. Die Landesregierung aufzufordern, „sich im Bundesrat gegen alle Gesetzentwürfe auszusprechen, die die Umsetzung der EU-Beschlüsse zum Ziel haben“, ist formal-rechtlich nicht möglich, weil die Bundesrepublik Deutschland wie alle anderen Mitgliedstaaten der EU verpflichtet ist, höherrangiges EU-Recht innerstaatlich umzusetzen. Sie hätten ja, Herr Kollege Kubicki, Ihren Antrag ändern und aktualisieren können.

Aus unserer Sicht sind allerdings die inhaltlichen Gründe wichtiger. Auch die inhaltlich gegen die EU-Richtlinie vorgetragenen Gründe halten nach unserer Auffassung einer Überprüfung nicht stand, sind nicht durchgehend stichhaltig und überzeugend.

Übertrieben scheint uns die sehr scharfe Kritik unseres Landesdatenschützers, der die EU-Beschlüsse unter Hinweis auf den Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit als „grundrechtliche Verrohung“ bezeichnet. Natürlich ist die Sammlung von Daten auch gesetzestreuer Bürgerinnen und Bürger ein Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht. Allerdings ist darauf hinzuweisen der Kollege Lehnert hat das in Teilen schon getan -,

dass erstens nur Zugangs- und Verkehrsdaten, keine Inhaltsdaten gespeichert werden sollen, zweitens die Bundesregierung die Daten bei den Telefongesellschaften statt der bisher dort schon praktizierten drei bis vier Monate höchstens insgesamt sechs Monate gespeichert haben möchte, drittens konkrete Abfragen seitens der Polizei oder anderer Strafverfolgungsbehörden in Deutschland nur unter Richtervorbehalt möglich sein sollen und werden.

Viertens füge ich hinzu, weil Sie, Herr Kollege Kubicki, auch insoweit Bedenken vorgetragen haben: Es stimmt, dass aus den Reihen von Verleger- und Journalistenverbänden erhebliche Bedenken dahin gehend laut geworden sind, die Regelung untergrabe den Informantenschutz. Sie haben auch die Anwaltschaft angesprochen. Allerdings beschloss das EU-Parlament gerade einen Änderungsantrag, demzufolge das Berufsgeheimnis generell, unter anderen auch von Journalisten, gewahrt bleiben müsse. Bei der Anwendung der Richtlinie beziehungsweise der Umsetzung in nationales Recht werden wir selbstverständlich auch darauf zu achten haben.

Da immer wieder sehr allgemein der Verfassungsgrundsatz der Verhältnismäßigkeit bemüht wird, sollten wir auch in diesem Fall die erforderliche Abwägung in der Weise vornehmen, dass wir die Bedeutung des unstreitigen Eingriffs in das Personaldatenselbstbestimmungsrecht ins Verhältnis setzen zu der Bedeutung der nach wie vor unbestreitbar ebenfalls vorhandenen weltweiten Bedrohung menschlichen Lebens und menschlicher Gesundheit durch internationalen Terrorismus und organisierte Kriminalität.

Wir als SPD-Fraktion stehen dazu, der Polizei und den Strafverfolgungsbehörden auch im europäischen Rahmen alle geeigneten und verfügbaren rechtlichen und technischen Möglichkeiten an die Hand zu geben. Natürlich werden wir dabei, soweit es in unserer Einflusssphäre liegt, nicht unverhältnismäßig und verfassungswidrig in bürgerliche Freiheitsrechte eingreifen und darauf achten, dass rechtsstaatliche Grenzen nicht überschritten werden.

Richtig ist allerdings auch, dass Kriminalität vor nationalstaatlichen Grenzen nicht Halt macht und dass deshalb für Europa insgesamt, aber auch darüber hinaus international vereinbarte, möglichst einheitliche Regelungen nicht nur zweckmäßig, sondern notwendig sind. Dem können und werden sich auch die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat nicht entziehen können.

Ich freue mich auf eine vertiefende Diskussion im Fachausschuss.

(Beifall bei SPD und CDU)

Ich danke dem Kollegen Klaus-Peter Puls und erteile für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzenden Anne Lütkes das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine Übereinstimmig zwischen Bürgerrechtlern, Anwälten und Journalistenverbänden kommt häufiger vor. Nicht so häufig kommt vor, dass sich die Bürgerrechtsinteressen und die Wirtschaftsinteressen in einer aktuellen politischen Frage treffen. Bei der Diskussion um den Beschluss des Europaparlaments zur Speicherung von Telekommunikationsverbindungsdaten ist das allerdings der Fall.

Worum geht es? - In Zukunft sollen die Kommunikationsdaten von über 400 Millionen EU-Bürgern und -Bürgerinnen langfristig gespeichert werden. Der Vorstandsvorsitzende des Verbands der deutschen Internetwirtschaft hat zum Verhalten der großen Koalition in Deutschland gesagt: Mit der Begründung, Terroristen zu jagen, speichert man jetzt nutzlose Daten auf Kosten der Industrie.