Genau hier liegt der Knackpunkt. Eine solche Ausnahme muss „erforderlich“ sein. Das bedeutet bei den Juristen, sie ist nur dann zulässig, wenn es keine anderen, in gleicher Weise geeigneten milderen Mittel gibt, die Schäden entsprechend abzuwenden, beispielsweise durch Vergrämungsmaßnahmen oder Bestandsregulierungsmaßnahmen, die von einer Tötung der Kormorane absehen. Ich erwähne hier nur einmal die so genannten Gipseier für die Nester der Vögel oder aber die Nestzerstörung. Es gilt das Prinzip des so genannten geringstmöglichen Eingriffs.
bericht Jagd und Artenschutz steht zum Beispiel: In der Zwischenzeit ist auch der Brutplatz am Pugumer See nach der Ansiedlung eines Seeadlers wieder aufgegeben worden.
Ein bisschen weiter hinten im Text heißt es: Ein Grund für die Bestandsverlagerung an der Nordsee liegt offensichtlich in der Zunahme des Seeadlerbestandes. In fast allen Kormorankolonien an der Ostseeküste und im Binnenland sind zur Brutzeit regelmäßig Seeadler zu beobachten, die Kormorane schlagen.
Das hat dazu geführt, dass von insgesamt 16 Brutplätzen allein im letzten Jahr drei aufgegeben worden sind. Das ist schon eine ganz erhebliche Bestandsminimierung. Insofern brauchen wir - wenn ich das einmal so sagen darf - als Vergrämungsmaßnahme nur zusätzlich Seeadler anzusiedeln und wir haben das Problem gelöst.
(Beifall bei FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: Zwei Seeadler reichen aus, um alles zu erledigen!)
Der Verordnungsentwurf geht allerdings einen anderen Weg. Er erlaubt das Bejagen von Kormoranen grundsätzlich zur Abwehr entsprechender Schäden, ohne dass vorher andere Maßnahmen geprüft werden müssen und geht damit über die engen Grenzen des Bundesnaturschutzgesetzes hinaus. Wenn aber so ein Verstoß gegen höherrangiges Recht vorliegt, nämlich das Bundesnaturschutzgesetz, dann ist diese Verordnung rechtswidrig.
Selbst wenn wir also - zumindest mehrheitlich von der FDP - dem Minister auf seinem Kurs grundsätzlich zustimmen würden, so bliebe doch eine rechtswidrige Verordnung für uns unakzeptabel.
Ich bin gleich fertig. - Nun zu unserem Antrag. Er beschreibt unsere rechtlichen Bedenken. Im Antrag der Grünen ist vom Verzicht auf eine Kormoranverordnung die Rede.
Ich wiederhole mich gern. Wenn das Präsidium den Ablauf der Redezeit signalisiert, meint es das ernst.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich freuen, wenn Sie unserem Antrag zustimmen oder ihn zumindest an den Ausschuss überweisen könnten.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Diskussion um Kormorane ist ein immer wiederkehrendes Thema, mit dem sich der Schleswig-Holsteinische Landtag in Abständen beschäftigt. Tenor dieser Debatten war und ist immer wieder, wie man die Population kontrollieren kann und wie man Herr über den Kormoran werden kann. Wenn es nun nach der Landesregierung geht, soll dies künftig mit einer entsprechenden Kormoranverordnung geschehen.
Nur zur Erinnerung: Im September des letzten Jahres haben wir an gleicher Stelle den Erlass einer Kormoranverordnung debattiert und seinerzeit wurde eine entsprechende Verordnung abgelehnt. Die Mehrheiten haben sich im Übrigen zahlenmäßig nicht verändert und ich glaube, so viel hat sich in der Diskussion auch noch nicht getan. Die Argumente für oder wider eine Kormoranverordnung haben sich seitdem nicht geändert. Geändert haben sich möglicherweise die Mehrheitsverhältnisse im Landtag und möglicherweise die Kräfteverhältnisse innerhalb der Fraktion. Denn ansonsten könnte ich mir nicht erklären, warum man dem schwarzen Fischräuber jetzt per Verordnung an den Kragen gehen will. Wenn man sich an dem orientiert, was man noch vor einem halben oder dreiviertel Jahr beschlossen hat, könnte man sich vorstellen, dass möglicherweise die Verabschiedung einer Kormoranverordnung doch zu vermeiden wäre.
Nachdem der Kormoranbestand erheblich gefährdet und in weiten Bereichen schon nahezu ausgerottet war, hat sich gerade die nordwesteuropäische Population wieder erholt und stabilisiert. Dies gilt somit auch für den Bestand in Schleswig-Holstein. Dieser bewegt sich bei rund 2.800 Brutpaaren und einer entsprechenden Anzahl Einzeltieren. Dies ist der Level, auf den sich die Population in den letzten
Jahren eingependelt hat. Und der Bericht, den der Kollege Hildebrand gerade eben zitierte, sagt auch, dass die Population in diesem Jahr leicht rückgängig ist.
Dieser Erfolg ist einzig und allein auf die nationalen und internationalen Schutzbestimmungen zurückzuführen. Und sowohl das Bundesnaturschutzgesetz als auch die FFH-Richtlinie sprechen im Umgang mit besonders geschützten Arten eine glasklare Sprache. Demnach ist der Abschuss oder die Vergrämung von besonders geschützten Arten unzulässig, wenn nicht eindeutig nachgewiesen wird, dass erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden durch den Kormoran entstehen oder andere besonders geschützte Arten durch den Kormoran gefährdet werden. Das ist auch nachzuweisen. Da die Landesregierung aber genau diese Begründung in ihrem Verordnungsentwurf nicht liefern kann, steht die Kormoranverordnung auf tönernen Füßen.
Ebenso wird durch die Antwort der Landesregierung auf meine Kleine Anfrage vom Februar dieses Jahres der Erlass einer Kormoranverordnung nicht bestätigt. So geht aus der Antwort hervor, dass wir in Schleswig-Holstein nicht von einer Überpopulation im Zusammenhang mit der schleswig-holsteinischen Kormoranpopulation sprechen können. Denn die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass die Bestandszahlen weder bei den Brutvögeln noch bei den Rastvorkommen ins Uferlose angewachsen sind. Ebenso gibt es keine quantitativen Angaben über die Höhe möglicher Schäden in Gewässern, da die Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Fischarten und ihrer gegenseitigen Beeinflussbarkeit hinsichtlich der Sterblichkeit und des Wachstums praktisch nicht nachzuweisen sind. Mit anderen Worten, die Landesregierung handelt hier sehr populistisch, wenn sie den Erlass einer Kormoranverordnung ankündigt.
Ich will nicht bestreiten, dass es durchaus Probleme mit Kormoranbeständen in Teilen Schleswig-Holsteins gibt. Aber wir sollten nicht die Augen davor verschließen, dass derartige Probleme anderweitig angegangen werden können. So gibt es durchaus die Möglichkeit, in Einzelfällen Ausnahmen zuzulassen - und dies wird per Erlass so in SchleswigHolstein auch gehandhabt. Das ist auch immer so gehandhabt worden.
Danach besteht bereits die Möglichkeit von Vergrämungsabschüssen und so wurden, meine lieben Damen und Herren auf der schwarzen Seite des Hauses, im Zeitraum von 1998 bis 2002 jährlich über 600 Tiere getötet. Ebenso gibt es die Möglichkeit, die Neubildung oder die Wiederbesetzung von
Kormorankolonien zu verhindern. Sie sehen also, die rechtlichen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, werden bereits genutzt. Demnach gibt es keinen Handlungsgrund, der über die bestehenden Regelungen hinaus geht.
Inwieweit ein solcher Erlass in Schleswig-Holstein überhaupt von Erfolg gekrönt sein wird, ist auch dahingestellt. Derzeit geht man davon aus, dass es europaweit rund 850.000 Kormorane gibt - bei uns gibt es, wenn es hoch kommt, knapp 5.000 - und der größte Teil davon lebt in den skandinavischen Ländern. Das soll heißen, wenn wir den Bestand in Schleswig-Holstein verringern, wird dies durch den Druck aus dem Norden wieder egalisiert. Will man also eine Bestandsregulierung, kann man dies nur mit europaweiten Regelungen machen. Wie realistisch das ist, sei einmal dahingestellt.
Statt also den Einsatz der Flinte zu fördern, sollte die Landesregierung lieber innovative Lösungen anstreben. In diesem Zusammenhang habe ich bereits auf Maßnahmen in Dänemark hingewiesen, die darauf abzielen, an die Gelege der Kormorane zu gehen, um so das Ausbrüten zu verhindern. Die Erfolge dieser Maßnahmen zeichnen sich mittlerweile in Dänemark ab. Wir sehen die bestehenden Möglichkeiten, schon jetzt die Bestände im Einzelfall zu regulieren. Wir sehen aber nicht die Notwendigkeit, flächendeckend gegen den Kormoran vorzugehen. Deshalb lehnen wir immer noch den Erlass einer Kormoranverordnung ab.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Lars Harms. Das Wort für einen Dreiminutenbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg. - Herr Hentschel, Herr Dr. Garg war zuerst dran. Können Sie noch einen Moment warten?
Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Harms, ich hätte mich sehr gern nach den Erfolgen der Vergrämungsmaßnahmen in Dänemark erkundigt. Ich habe dazu eine Kleine Anfrage gestellt. Bedauerlicherweise hat der Landtagspräsident diese Kleine Anfrage nicht zugelassen, weil sie keinen Bezug zu Schleswig-Holstein hatte. Insofern bin ich Ihnen
Des Weiteren freue ich mich, dass es mir in der Mittagspause in sehr schwierigen Verhandlungen gelungen ist, mich mit meiner Kollegin Sandra Redmann darauf zu einigen, eine Initiative zu starten - in der Hoffnung, dass das die große Koalition nicht allzu sehr in Bedrängnis bringt - und an die Firma Steiff zu schreiben, dass sie in Zukunft in ihr Sortiment auch Kormorane aufnimmt.
Lieber Kollege Hentschel, ganz im Ernst: Wir haben das getan, was Sie vielleicht auch einmal hätten machen sollen, denn dann hätten Sie zumindest die Passage, welche Fische Kormorane fressen und welche nicht, vielleicht nicht so zum Vortrag gebracht. Wir haben im Sommer Tierschützer und Teichwirte an einen Tisch gebracht. Das war nicht unbedingt immer angenehm. Zunächst einmal sind die nämlich stundenlang übereinander hergefallen. Aber wir haben zum Schluss ein gemeinsames Papier mit Positionen sowohl der Teichwirte als auch der Tierschützer erarbeitet. Wenn man sich das ansieht, stellt man fest, dass die Positionen überhaupt nicht weit auseinander liegen.
Folgende Forderungen wurden vonseiten der Teichwirte und Fischer aufgestellt: Erstens ein OstseeKormoran-Management, das idealerweise europaweit abgestimmt werden sollte, zweitens ein Kolonie-Management in Schleswig-Holstein zu schaffen, das als Zielvorgabe der gewünschten Anzahl von Brutpaaren landesweit drei Kolonien à 200 Brutpaare vorsieht, davon je eine Kolonie an Nord- und Ostsee, drittens Instrumente zu schaffen, die eine Koloniebildung von Kormoranen ohne jahreszeitliche Beschränkung verhindert; dazu gehören forstwirtschaftliche Maßnahmen an regelmäßig abgestorbenen Bäumen, die als Nistplatz für Kormorane dienen, viertens keine Einschränkung von Vergrämungsmaßnahmen; dazu gehört ein begleitender Abschluss von Vögeln und das Besprühen von Eiern mit Paraffin.
Die Forderungen der Tierschützer lauten: Vergrämungsmaßnahmen müssen vor dem Abschuss von Kormoranen stehen. Ich glaube, da sind wir uns weitgehend einig. Vergrämungsmaßnahmen müssen zumindest ergänzend eingesetzt werden können. Kein Kormoran-Management in FFH-Gebieten und ökologisch besonders schutzwürdigen Gebie
ten, keine generelle Freigabe von Vergrämungsmaßnahmen, sondern Prüfung im Einzelfall, zeitliche Befristung der Maßnahmen, Bereitstellung von Ausweichräumen für Kormorane - das bedeutet auch, dass Bereiche, die aus fischereiwirtschaftlicher Sicht uninteressant sind, freizugeben sind und die Evaluation der Maßnahmen nach fünf Jahren.
Letzter Satz, Frau Präsidentin. - Kein einziger Teichwirt konnte bestätigen, dass Kormorane nur ausgewählte Fische fressen. Sie müssen sich das einmal ansehen. Die holen alles heraus, was im Wasser schwimmt. Sie wählen nicht einzelne Fischarten aus. Es gibt diesen Konflikt. Ich glaube, wir täten gut daran, diesen Konflikt ordentlich zu lösen, und zwar nicht mit einem reinen Abballern.
Die Fraktionen sollten sich vielleicht einmal fraktionsübergreifend darauf einigen, was ein „letzter Satz“ ist.
Ich erteile das Wort für einen weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung dem Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Garg, was ich über die Weißfische erzählt habe, habe ich aus dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts von 1993 zitiert sowie aus der Stellungnahme des Landesnaturschutzbeauftragten. Niemand bestreitet, dass Kormorane auch essbare Fische angeln, dass sie sie herausholen.
Nach der Untersuchung, die ich kenne, beträgt der Anteil der Fische, die Kormorane herausholen und die für die Menschen essbar sind, 18 %. Allerdings findet ein erheblicher Überbesatz in den Seen und Teichen statt, der von vornherein einkalkuliert, dass bestimmte Mengen verloren gehen.
Jetzt zu der Frage der Gefährdung, auch wenn Sie lachen. Relevant sind nicht die Brutpaare an der Nordsee - deren Zahl hat zugenommen - oder die an der Ostsee. Relevant sind die Brutpaare im Binnen