Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die wichtigste Information gleich vorweg: Ein Vogelgrippevirus kann nur in Einzelfällen eine Krankheit bei einem Menschen auslösen.
Für 123 Erkrankungen und für 62 Todesfälle weltweit wurde das Vogelgrippevirus H5N1 als Ursache nachgewiesen. Wie Sie wissen, gibt es in Deutschland bisher keinen einzigen Erkrankungsfall. Eine Erkrankung von Menschen setzt in aller Regel einen unmittelbaren Kontakt mit infizierten Tieren voraus und in keinem Fall ist bisher - obwohl über drei Fälle in
China derzeit spekuliert wird - eine Übertragbarkeit des aktuellen Vogelgrippevirus von Mensch zu Mensch nachgewiesen.
Meine Damen und Herren, gefährlich ist die Vogelgrippe daher nur für diejenigen, die Kontakt zu tatsächlich befallenen Tierbeständen haben. Zum Schutz vor einer solchen Gefährdung gibt es Empfehlungen der Fachorganisationen - unter anderem auch des Robert-Koch-Instituts in Berlin -, die vor allem auf eine Einhaltung der Hygienemaßnahmen und geeignete Schutzkleidung zielen. Hinzu kommt für gefährdete Berufsgruppen auch eine Prophylaxe mit entsprechenden Medikamenten, die deshalb bevorratet werden sollen.
Kreise und kreisfreie Städte wurden von der Landesregierung bereits im August über die arbeitsschutzrechtlichen Empfehlungen informiert.
Meine Damen und Herren, die Gefahr für Menschen liegt nun in einer möglichen weltweiten neuartigen Influenza- oder Grippeepidemie, einer so genannten Pandemie. Diese könnte möglicherweise durch einfache Mutation eines menschlichen Grippevirus zu einem vollkommen neuen Virus entstehen. Eine Mutation kann aber auch durch die Verbindung eines Vogelgrippevirus mit einem menschlichen Grippevirus entstehen. Experten und Expertinnen befürchten nun, dass es über kurz oder lang zu einer Influenzapandemie kommen kann. Ob und wann diese Gefahr eintritt, kann niemand vorhersehen. Deutschland bereitet sich allerdings seit Jahren darauf vor.
Die Gesundheitsministerkonferenz hat 2001 den Startschuss für die Erarbeitung eines nationalen Influenzapandemieplans gegeben, der unter anderem umfangreiche Arbeiten auf Bundesebene von Ländern und Kommunen zur Vorbereitung auf eine mögliche Pandemie beinhaltet. Dieser Notfallplan ist Basis für weiter gehende Konkretisierungen auf Länderebene. Wie in allen Bundesländern finden zurzeit auch in Schleswig-Holstein mit vielfältigen Beteiligungen auf kommunaler Ebene, den Akteuren des Gesundheitswesens und des Katastrophenschutzes diese Konkretisierungen statt.
Gemeinsam mit den sechs norddeutschen Ländern hat Schleswig-Holstein einen Pool gebildet, um mit antiviralen Mitteln wie Tamiflu oder Relenza ein eventuelles Ausbrechen der Vogelgrippe abschwächen zu können.
Mit dem Nachtragshaushalt hat das Parlament die Voraussetzungen zur Anschaffung antiviraler Medikamente geschaffen. Bereits im Juli haben die Gesundheitsminister aller Länder jedoch betont, dass der Schwerpunkt des Handelns auf der Entwicklung und
Produktion von Impfstoffen liegen müsse. Die Bundesregierung hat auf dieser Konferenz zugesagt, die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass Impfstoff schnell entwickelt und produziert werde und schließlich den Ländern zur Verfügung stehe.
Die dafür erforderlichen außerplanmäßigen Mittel stehen im Bundeshaushalt inzwischen zur Verfügung. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe bereitet gemeinsam notwendige Maßnahmen vor.
Neben diesen gesundheitspolitischen Aktivitäten ist allerdings ein umfassendes Überwachungssystem einzurichten, das die Einschleppung der Vogelgrippe auf den Tierbestand in Deutschland verhindert.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bedrohung der heimischen Geflügelbestände ist das Thema, das zurzeit vom zuständigen Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsministerium bearbeitet wird. Die Impfung gegen das Geflügelinfluenzavirus ist aus fachlicher Sicht ausgesprochen problematisch und zurzeit besteht keine Möglichkeit zur Unterscheidung influenzavirusinduzierter Antikörperreaktionen bei geimpften und ungeimpften Vögeln. Darüber hinaus kann bei Anwendung der aktuell verfügbaren Impfstoffe nicht mit der gebotenen Sicherheit ein Schutz vor einer nachfolgenden Infektion erreicht werden.
Es ist nämlich so, dass geimpfte Tiere sehr wenig zu ausgeprägten Erkrankungsbildern neigen. Klinisch unauffällige, allerdings infizierte Vögel bilden aber einen kaum oder gar nicht erkennbaren Infektionsherd für alles sonstige Geflügel in ihrer Umgebung. Nicht zuletzt aus diesem Grund sind entsprechende Impfungen grundsätzlich gemeinschaftsweit verboten und können nur in besonders gelagerten Ausnahmesituationen genehmigt werden.
Dies wiederum hat zur Folge, dass das Geflügel im Land - anders als der Mensch - dem Influenzavirus ungeschützt gegenübersteht. Unsere aktuellen Schutzmaßnahmen sind deshalb darauf gerichtet, einen Eintrag insbesondere des Subtyps H5N1 und damit Tierverluste in erheblichem Umfang zu verhindern.
Nach jetzigem Stand hat der Subtyp H5N1 die Europäische Union - sieht man einmal von dem Befund bei einem eingeführten Papagei in einer streng abgeschirmten Quarantäne in Großbritannien ab - bislang nicht erreicht. Und das soll auch so bleiben.
Besondere Skepsis gegenüber dem heimischen Geflügel und den von ihm stammenden Produkten ist daher zurzeit völlig unangebracht. Es gelten die ganz normalen Verhaltensmaßregeln der Küchenhygiene.
Die aktuelle Gefährdungseinschätzung des nationalen Referenzlabors für eine Einschleppung der Vogelgrippe weist zwei Wege als besonders gefahrenträchtig für den Eintrag des Virussubtyps H5N1 aus, und zwar erstens den Eintrag im grenzüberschreitenden Verkehr von Personen und Waren und zweitens den Eintrag über Zugvögel. Das sind die zwei denkbaren gefahrenträchtigen Wege.
Zunächst zu den Einfuhren. Was wird getan? - Die Importvorschriften für Geflügel und Geflügelfleischprodukte richten sich nach Gemeinschaftsrecht. Sie sind also in der gesamten Europäischen Union einheitlich.
In Schleswig-Holstein gibt es an den Außengrenzen nach Russland - das sind die Seehäfen in Kiel und Lübeck - von der Europäischen Union zugelassene Grenzkontrollstellen. An diesen Grenzkontrollstellen werden die Tiere und Waren tierischer Herkunft, die importiert werden sollen, daraufhin überprüft, ob sie die veterinärrechtlichen Einfuhrvorschriften erfüllen.
Geflügel und Geflügelprodukte aus Russland wurden über diese Grenzkontrollstellen auch schon vor dem Inkrafttreten des Einfuhrverbotes aus Russland nicht importiert. Außerdem werden stichprobenweise Reisende, die aus Russland über die Seehäfen Kiel und Lübeck und aus der Türkei über den Flughafen Lübeck nach Schleswig-Holstein einreisen, darauf überprüft, ob sie nicht erlaubte Geflügelfleischprodukte oder lebende Vögel mitbringen. Diese Kontrollen finden in Zusammenarbeit zwischen dem Zoll und den Veterinärämtern statt.
Kontrollen von Exportsendungen von Geflügel und Geflügelfleisch in Drittländer richten sich nach den Anforderungen des jeweiligen Drittlandes, in das exportiert werden soll. Diese Kontrollen werden wiederum von den zuständigen Veterinärämtern vorgenommen.
Nun zur Zugvogelproblematik. Seit dem Jahr 2003 unterstützt Schleswig-Holstein aktiv ein Monitoring zum Vorkommen jeglicher Influenzaviren bei Wildvögeln. Schwachpatogenes Virus wird dabei auch wiederholt nachgewiesen. In keinem Fall wurde aber das gefürchtete hochpatogene Virus gefunden. Im September ist das Untersuchungsprogramm noch einmal aufgestockt und eine vollständig neue spezialisierte Untersuchungsstrecke im Land eingerichtet worden. Fortlaufend werden Kot und Organproben von Wildvögeln untersucht, die von Jägern vom Nationalpark Wattenmeer oder von Naturschützern eingesandt werden. Das Ziel ist klar, nämlich insbesondere Einträge des Virussubtyps H5N1 frühzeitig zu erkennen. Die gute Nachricht ist: Die bisherigen Untersuchungsbefunde geben darauf keinen Hinweis.
Als nächster Schritt zum Schutz der Geflügelbestände im Land wurden bei der Feststellung des Subtyps H5N1 in Rumänien zugvogeldichte Bereiche im Land als Schutzzonen ausgewiesen, in denen Hausgeflügel aufgestallt beziehungsweise in abgeschlossenen Volieren zu halten war. Die Situation hat sich mit der Feststellung des Virus H5N1 südlich von Moskau verschärft. Die Länder haben daher als weitgehende Schutzmaßnahme das flächendeckende Aufstallungsgebot vereinbart. Das ist inzwischen allen bekannt. In Einzelfällen genehmigen die Veterinärbehörden unter der Bedingung weiterer Schutzmaßnahmen und regelmäßiger zusätzlicher klinischer und serologischer Untersuchungen auf das Virus auch Ausnahmen. Alle Maßnahmen werden ständig von den Veterinärbehörden der Kreise und kreisfreien Städte kontrolliert. Die Aufstellungsanordnung gilt vorerst bis zum 15. Dezember 2005.
Bei aller Vorsicht müssen wir uns auf die Situation einrichten, dass die Geflügelpest vielleicht doch in heimischen Geflügelbeständen nachgewiesen wird. In einer solchen Situation wird man um Tötungen nicht herumkommen. Sollte dies der Fall sein, gibt es einen Entschädigungsanspruch nach dem Tierseuchengesetz. Dem würde dann nachzukommen sein.
Je nach aktueller Situation koordiniert das Landwirtschaftsministerium laufend das Themenfeld Vogelgrippe. Es gibt ein Bürgertelefon und eine intensive Öffentlichkeitsarbeit. Ein Internetportal wurde eingerichtet. Es wird mit Verbandsvertretern und ministeriumsübergreifend ständig die Darstellung des aktuellen Sachverhalts überprüft. Vor diesem Hintergrund sind wir der Ansicht, dass das Motto der Landesregierung greift: hohe Aufmerksamkeit, eine dichte Information und Kommunikation sowie eine sachliche Aufklärung.
Ich danke der Frau Ministerin für den Bericht und eröffne nunmehr die Aussprache. Das Wort für die Fraktion der CDU hat die Frau Abgeordnete Ursula Sassen.
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Erst kommen unsere Freunde von der FDP dran! - Dr. Ekkehard Klug [FDP]: Eine Schockwelle geht durch den Saal!)
- Ich danke für den Hinweis. Frau Heinold hat natürlich Recht. Ich erteile das Wort für die antragstellende Fraktion dem Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg.
Sehr geehrte Frau Ministerin, ich bedanke mich ausdrücklich für den sachlichen Bericht, der eine ausgezeichnete Grundlage ist, die wir als Information und als Aufklärung für die Bevölkerung haben wollten, die jedenfalls in weiten Teilen, auch in SchleswigHolstein, durch entsprechende Presse- und Medienberichte verunsichert wird, was es mit dem, was landläufig unter Vogelgrippe zu verstehen ist, auf sich hat und welche Gefahren möglicherweise dahinter stecken können.
Es lässt sich nun einmal nicht wegdiskutieren, dass mit der Ausbreitung der Vogelgrippe bis in einige Teile Europas eines immer wichtiger wird, nämlich die sachliche Information der Bevölkerung. Die Verunsicherung bei Bürgerinnen und Bürgern ist groß, obwohl die Vogelgrippe zunächst einmal vor allem ein Gesundheitsproblem für Tiere darstellt und nicht für Menschen. Ziel unseres Antrages war es deshalb, die bessere Aufklärung der Bevölkerung über die Folgen und möglichen Gefahren der Vogelgrippe und seiner Varianten herbeizuführen. Ich will Ihnen ganz deutlich sagen, Frau Ministerin: Mit diesem Bericht sind wir diesem ein richtiges Stück näher gekommen.
Grundsätzlich handelt es sich bei dem Vogelgrippevirus um eine Tierseuche. An den Folgen dieses Virus erkranken vor allem Hühner, Zugvögel und Enten. Nur in ganz seltenen Fällen ist sie auf den Menschen übertragbar und dann in der Regel nur unter Bedingungen, die in Europa vollkommen unüblich sind. Wie bei der Ansteckung unter Tieren, so gilt auch für den Menschen, dass das Vogelgrippevirus vornehmlich über Kot und Körpersekrete weitergegeben wird. Voraussetzung wäre also ein äußerst enger räumlicher Kontakt zwischen Mensch und Tier, wie beispielsweise in Asien, was aber hier in Europa völlig unüblich ist.
Weder Panikmache - das haben Sie gesagt, Frau Ministerin - noch die Verharmlosung - auch das will ich deutlich sagen - potenzieller Gefahren wären der angemessene Umgang mit dem Problem Vogelgrippe. Deshalb wollten wir wissen, welche Maßnahmen wir vonseiten des Landes ergreifen können und welche wir ergreifen müssen, um uns auf mögliche Gefahren vorzubereiten; denn nur wenn wir uns mit den Gefahren und möglichen Gegenmaßnahmen ernsthaft aus
Nicht zufällig simuliert deshalb beispielsweise die EU den Ausbruch einer Grippeepidemie in einer groß angelegten Computersimulation. Sie will die möglichen richtigen und mangelhaften Reaktionen in den Ländern der Europäischen Union erkennen. Tatsache ist, dass das Vogelgrippevirus noch nie so weite Kreise gezogen hat wie derzeit. Das hat Auswirkungen für die Tiere und es kann Auswirkungen für Menschen haben. Fachleute befürchten sogar die Möglichkeit einer gefährlichen Grippepandemie.
Was die Tiere betrifft, so haben unsere Veterinäre bereits umfangreiche Maßnahmen ergriffen, um den Ausbruch einer Tierseuche einzudämmen. Entsprechend machen beispielsweise Aufstallungsgebote, das Verbot von Geflügelmärkten, das EU-weite Importverbot für lebende Vögel, Geflügelfleisch und Geflügelnebenprodukte aus den von Vogelgrippe betroffenen Ländern deutlich, dass im Hinblick auf die landwirtschaftliche Geflügelhaltung und Zucht umfangreiche Schutzmaßnahmen bereits ergriffen worden sind. Hinzu kommen Einfuhrverbote für unbehandelte Federn und Federteile, das Wildvogelmonitoring sowie eine besondere Geflügelpestschutzverordnung. Für den Ernstfall, dass allen Vorsorgemaßnahmen zum Trotz gleichwohl ein Vogelgrippeverdacht auftreten und sich erhärten sollte, würden das Virus H5N1 durch Tötung des Geflügels eliminiert und Sperrbezirke eingerichtet. So viel zur Tierseuchenbekämpfung.
Komplizierter ist hingegen die Antwort auf die Frage, welche Auswirkungen die Tierseuche auf den Menschen haben kann. Damit meine ich nicht die Möglichkeit, dass der Mensch an einer Vogelgrippe erkranken kann. Diese Möglichkeit besteht, auch wenn sie von Fachleuten derzeit als äußerst gering eingestuft wird. Selbst in Asien, wo die Menschen, wie gesagt, zum Teil sehr eng mit ihrem Federvieh zusammenleben, haben sich bislang relativ wenig Menschen infiziert. Nach offiziellen Angaben der WHO sind seit Ende 2003 bis jetzt, also Stand 1. November 2005, 122 Personen in vier asiatischen Ländern am Vogelgrippevirus erkrankt. Etwa die Hälfte verstarb an den Folgen der Krankheit.
Die zentrale Frage ist, wie die Landesregierung möglicherweise mit dem gesundheitspolitischen Problem Vogelgrippe umgehen und was sie leisten kann. Hat die Landesregierung das, was allgemein als Vogelgrippe bezeichnet wird, auch als gesundheitspolitisches Problem identifiziert? Ich glaube, Frau Ministerin, Sie haben mit dem Bericht gezeigt: Die Landes
Fest steht, dass sich eine sensibilisierte Bevölkerung derzeit stärker zur Schutzimpfung gegen die klassische Influenza angemeldet hat als jemals zuvor, auch wenn die reguläre Grippeschutzimpfung gegen die Vogelgrippe oder deren Varianten nicht schützen kann.
Umso tiefer wird die Verunsicherung, wenn zur Impfung Entschlossene wieder nach Hause geschickt werden müssen, weil durch die weltweit übergroße Nachfrage und Produktionsengpässe ein Grippeserum nicht oder in nicht ausreichender Menge zur Verfügung steht. Auch hier hilft gegen die Verunsicherung nur die sachliche Aufklärung. Das gilt insbesondere, wenn die Vogelgrippe im Dreiklang mit Supervirus und Pandemie in den Medien genannt wird. Bezugsgrößen sind dabei stets die genannten rund 120 Personen, die sich in den letzten zwei Jahren in Südostasien mit dem gefährlichen Virus H5N1 infiziert haben und an deren Folgen jeder Zweite verstorben ist.
Diese Zahl relativiert sich aber bei allem Schrecken, wenn wir berücksichtigen, dass 5 Millionen Menschen allein im letzten Winter in Deutschland an Grippe, also an einer einfachen Influenza, erkrankten und geschätzt 20.000 Menschen nach Auskunft des Robert-Koch-Instituts an deren Folgen verstorben sind. Jede Influenzaepidemie hat das Potenzial, eine Pandemie auszulösen.
Eine zwingende Verknüpfung von Vogelgrippe und Grippe gibt es aber, abgesehen von der Wortverwandtschaft, nicht. Denn erst eine Mutation oder Rekombination von den gefährlichen Vogelgrippeviren H5N1 und Humanviren könnte die Gefahr einer Pandemie beim Menschen bedeuten. Bislang wurde ein solches Virus zum Glück noch nicht entdeckt.
Solange sich das Vogelgrippevirus auch nicht dahin gehend verändert, dass es von Mensch zu Mensch übertragbar wird, besteht für die hiesige Bevölkerung ohne Kontakt zu infiziertem Geflügel auch kein erhöhtes Risiko. Mit anderen Worten: Eine gefährliche Grippeepidemie könnte genauso gut auch von einem völlig anderen Erreger als dem Vogelgrippevirus ausgelöst werden.