Protocol of the Session on July 16, 2009

(Beifall beim SSW)

Nur so kann den Studierenden, die zum Beispiel aufgrund von Nebenjobs oder Kinderbetreuung nicht die Möglichkeit haben, Vollzeit zu studieren, ein offizieller Studienrahmen geboten werden. Darüber hinaus dürfen nach unserer Auffassung aber Vollzeit- und Teilzeitstudienmodelle nur Modelle für die durchschnittliche Studienzeit sein. Wir begrüßen daher ausdrücklich, dass die schleswig-holsteinischen Hochschulen interne Regelungen gefunden haben, um den Studierenden innerhalb bestimmter Grenzen ein Studientempo zu gewähren, das zu ihren individuellen Lebensumständen passt.

Die Kritik an der Prüfungsbelastung in Punkt drei des Antrags ist aus Sicht des SSW wirklich berechtigt. Die häufige Leistungskontrolle, die Anzahl an Leistungsnachweisen in Form von Hausaufgaben oder Tests und natürlich die Modulabschlussprüfungen sind wirklich zuviel des Guten. Hier müssen sich die einzelnen Institute zusammensetzen und die Prüfungsordnung so überarbeiten, dass die Studierenden nicht unter der Last der Leistungskontrolle zusammenbrechen. Ich denke, das wird man hinbekommen. Aber auch hier gilt, dass es hausgemachte Probleme sind, die nicht unbedingt etwas mit der neuen Struktur zu tun haben.

(Beifall beim SSW und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Befürchtung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, dass die finanzielle Unterausstattung in der Lehre dafür sorgt, dass die Anzahl der Studierenden im Masterstudium reduziert werden soll, kann nach

unserer Auffassung nicht geteilt werden. Gerade nach Beschluss zur Fortsetzung des Hochschulpakts haben die Hochschulen Interesse daran, ihre SollZahlen auch zu erfüllen. Immerhin bekommen sie für mehr Studierende in den nächsten Jahren auch mehr Finanzierung. Vielleicht sollte man den Hochschulen diese Information noch einmal deutlich zukommen lassen.

(Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Für die Studienanfänger bekommen sie Geld!)

- Ja, das ist richtig. Das ist ein Problem, das sehe ich auch ein. Aber gleichwohl gilt das andere auch.

Die Hochschulen - auch das gilt aus meiner Sicht haben zehn Jahre Zeit gehabt, um die Forderungen des Bologna-Abschlusses umzusetzen. Trotzdem gibt es gerade in Schleswig-Holstein Studiengänge, die noch nicht auf das neue System umgestellt sind.

Wir befinden uns immer noch in einem Umwälzungsprozess für eine neue Studienkultur.

Frau Abgeordnete, die Zeit.

Ich komme zum Schluss, Frau Präsidentin. - Wir müssen auch hier weiterhin ein wachsames Auge auf die Realisierung des Bachelor-Master-Studiengänge haben, um zu verhindern, dass das organisatorische und inhaltliche Korsett zu eng geschnürt wird. Gleichwohl gibt es aus Sicht des SSW keinen Weg zurück in eine Zeit vor Bachelor/Master.

(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Deshalb, glaube ich, ist es wichtig, dass wir uns im Ausschuss - so oder so - noch einmal mit diesem Antrag beschäftigen.

(Beifall beim SSW)

Das Wort für die Landesregierung erhält jetzt Herr Wirtschaftsminister Dr. Jörn Biel.

(Anna Schlosser-Keichel [SPD]: Das ist der Wissenschaftsminister! - Anke Spoorendonk [SSW]: Ja, das ist der Wissenschaftsminis- ter!)

(Anke Spoorendonk)

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stellt die Studierfähigkeit - oder besser: die Studierbarkeit von Bachelor- und Master-Studiengängen infrage und fordert die Landesregierung auf, eine Ergänzung zur abgeschlossenen Zielvereinbarung auszuhandeln. Diese Forderung hat mich erstaunt.

Ich glaube, hinsichtlich der Ziele sind wir uns weitgehend einig. Der Bachelor ist von Gesetzes wegen ein berufsqualifizierender Abschluss. Darauf müssen die Studiengänge ausgerichtet sein.

Teilzeitstudiengänge sollen ermöglicht werden. Dies haben wir unter anderem mit der CAU in der neuen Zielvereinbarung bereits verabredet.

Die Prüfungsbelastung muss vielfach reduziert und die Prüfungsorganisation muss verbessert werden. In einige Bereichen wird auch eine Verbesserung der Studienberatung, der Studienorganisation und der Hochschuldidaktik erforderlich sein.

Allerdings unterstütze ich nicht alle Punkte. So ist nicht einzusehen, dass bei der Arbeitsbelastung der Studierenden andere Maßstäbe angelegt werden sollen als bei gleichaltrigen jungen Erwachsenen, die nach der Schule unmittelbar in das Berufsleben einsteigen.

(Anke Spoorendonk [SSW]: Die kriegen aber Geld dafür!)

Überrascht bin ich vor allem deshalb, weil sich alle Fraktionen des Landtags bisher stets für mehr Autonomie, größere eigene Handlungsspielräume und gegen eine Detailsteuerung durch die Landesregierung ausgesprochen haben.

Die Kritikpunkte, die Sie, Frau Abgeordnete Birk, in Ihrem Antrag auflisten, fallen sämtlich in den Verantwortungsbereich der Hochschulen und müssen dort gelöst werden. Es ist nicht mehr so, dass das Ministerium Prüfungsordnungen genehmigt, dass es staatliche Vorgaben für das Studienvolumen und eine Obergrenze für die Anzahl von Prüfungen festlegt. Jetzt werden die Studierfähigkeit und die Berufsqualifizierung der Abschlüsse von der Hochschule verantwortet und im Akkreditierungsverfahren überprüft.

Wir müssen die im HSG umrissene Autonomie jetzt ernst nehmen und darauf bauen, dass die Hochschulen die Kritikpunkte von studentischer Seite aufgreifen und eigenverantwortlich Lösungen herbeiführen.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Selbstverständlich stehen wir beratend zur Seite. Aber handeln müssen die Hochschulen schon selbst.

Ich bin sicher, dass wir den Hochschulen an dieser Stelle vertrauen können. Ich weiß, dass zum Beispiel die CAU bei den Bachelor- und Master-Studiengängen nachjustieren will.

Der Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vermittelt insgesamt einen unzutreffenden Eindruck über die Bachelor- und Master-Studiengänge. Die Umstellung auf das neue System ist in SchleswigHolstein weitgehend positiv verlaufen. Für die größte Hochschule im Land, die Christian-Albrechts-Universität, war es eine besondere Herausforderung, die gleichzeitige Umstellung fast aller Studiengänge zu bewältigen. Sie hat eine Umfrage unter den Studierenden zur Umsetzung durchgeführt, wie der Herr Abgeordnete Klug bereits erwähnte, und zwar mit einem aus meiner Sicht durchaus sehenswerten Ergebnis. 70 % der Antworten liegen - einschließlich befriedigend - im positiven Bereich. Es kommt jetzt darauf an, diese Ergebnisse und die Reform insgesamt nicht schlechtzureden und nicht diejenigen zu bestärken, die sowieso zu dem alten System zurückkehren wollen. Das nützt niemandem, nicht den Hochschulen und nicht den Studierenden.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke dem Herrn Wissenschaftsminister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 16/2713 dem Bildungsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? Dann ist das einstimmig so beschlossen worden.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 32 auf:

Stärkung der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein

Antrag der Fraktionen von CDU und SPD Drucksache 16/2760

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das

Wort für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Johannes Callsen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Fast ein Dauerbrenner. Wir haben mehrmals darüber diskutiert. Ich freue mich, dass wir Ihnen heute acht Punkte zur Stärkung der kleinen und mittelständischen Unternehmen in Schleswig-Holstein vorlegen können. Wir wollen damit den Mittelstand gerade in der Wirtschaftskrise stärken und Arbeitsplätze in unserem Land sichern und schaffen. Dies steht im Mittelpunkt unserer CDU-Politik für die Menschen in Schleswig-Holstein.

(Beifall bei der CDU)

Ich will kurz auf die Kernpunkte hinweisen: Die Optimierung der bestehenden Förderprogramme mit Blick auf die Bedürfnisse gerade des Mittelstandes in der Finanzkrise. Wir wollen die Anwendung der Bundesregelung Kleinbeihilfen. Wir wollen die Prüfung eines nachrangigen Förderprogramms zur Ergänzung da, wo es noch etwas hakt, zur Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeiten der KMU. Wir sind für eine Sicherstellung der Förderung in der Fläche, den Ausbau des Breitbandnetzes und den weiteren Abbau bürokratischer Hemmnisse. Der weitere Ausbau der Infrastruktur als Zukunftsgrundlage für den Wirtschaftsstandort Schleswig-Holstein ist elementar wichtig. Ebenso wichtig ist die einzelbetriebliche Förderung, um Investitionen, Innovationen und Arbeitsplätze zu unterstützen.

(Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in den vergangenen Plenartagungen haben wir mehrfach über die verschiedenen Aspekte diskutiert. Der Antrag trägt unsere Handschrift und spricht inhaltlich für sich. Ich denke, dass auch in der Opposition eine Zustimmung zu diesem Acht-Punkte-Programm möglich sein müsste.

Der Antrag wird seine Wirkung insbesondere in Verbindung mit dem Konjunkturpaket II entfalten. Wir haben auf der einen Seite erhebliche Investitionsmittel bereitgestellt bekommen. Auf der anderen Seite haben wir Maßnahmen, die wenig oder gar nichts kosten, die die Unternehmen aber in vielerlei Hinsicht entlasten und unterstützen.

(Beifall bei der CDU)

Wir schaffen auf diese Weise ein Gesamtpaket, das die mittelständische Wirtschaft in Schleswig-Holstein in der Krise besonders stärkt. Ich sage dazu:

Wir bekennen uns ausdrücklich zum hohen Stellenwert der mittelständischen und meist familiengeführten Unternehmen bei uns im Land, die mit Kraft und Kreativität die Herausforderungen der internationalen Finanzmarktkrise annehmen.

(Beifall bei der CDU)

Aber kommen wir noch einmal auf das Konjunkturpaket II zurück. Wir wissen, dass es hinsichtlich der Umsetzung eine große Ungeduld bei den Wirtschaftsverbänden, aber auch bei vielen Unternehmen gibt. Ich sage, zu Recht, denn das Konjunkturpaket kann seine Wirkung nur dann entfalten, kann nur dann zur Beschäftigungssicherung und -schaffung beitragen, wenn die konkreten Aufträge jetzt schnell an die Unternehmen gehen.

(Beifall bei der CDU)