Protocol of the Session on July 16, 2009

Hierfür sind entsprechende Forschungs- und Entwicklungsprojekte erforderlich. Eines dieser Forschungsprojekte ist beispielsweise das Projekt der submarinen Gashydrantlagerstätten des IFMGEOMAR. Hierbei soll geprüft werden, ob Methan aus Hydraten sicher zu gewinnen ist und zugleich CO2 dort zur Stabilisierung eingelagert werden kann. Vonseiten des Landes wurden solche Forschungsvorhaben des Leibniz-Instituts für Meereswissenschaften und des Instituts für Geowissenschaften an der Christian-Albrecht-Universität unterstützt. Bundeswirtschaftsministerium und Bundesforschungsministerium haben ihrerseits darüber hinaus insgesamt 18 Millionen € beigesteuert. Finanziell beteiligt hat sich zudem eine Reihe von Unternehmen, unter anderem RWE Dea sowie die Werft Lindenau und ELAC Nautic GmbH, um einige auch aus Kiel zu nennen.

(Detlef Matthiessen)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Projekt ist zurzeit reine Grundlagenforschung. Ich finde diesen Ansatz interessant, und ich hoffe, der SSW auch.

Anders ist der Fall der Presseerklärung von RWE Dea vom 12. März 2008 gelagert. RWE Dea ging es um die Umsetzung eines Demonstrationsvorhabens: Kraftwerk Hürth, Pipeline von NRW nach Schleswig-Holstein und Speicherstätte im Landesteil Schleswig, um die Machbarkeit im Rahmen eines Großversuchs zu erkunden.

Hierzu sind im Vorlauf Genehmigungen zur Seismik beantragt worden. Mangels CCS-Gesetz wurde eine Aufsuchungserlaubnis über das Bundesberggesetz beantragt, und zwar auf Erkundung von Sohle. Auf dieser Grundlage sollte die Seismik vorgezogen werden. Die Ergebnisse der Seismik wären wiederum erst die Voraussetzung gewesen, um überhaupt die Eignungsprüfung einzuleiten.

Aus heutiger Sicht reicht dies nicht mehr aus. Die Landesregierung hätte deshalb auch im Bundesratsverfahren gegen das CCS-Gesetz gestimmt. Dem ist die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag zuvorgekommen, indem sie das CCS-Gesetz nicht auf die Tagesordnung ihrer letzten Sitzung gesetzt hat.

(Beifall des Abgeordneten Johannes Callsen [CDU])

Der Ministerpräsident hat sich hierzu letzte Woche unmissverständlich geäußert. Sowohl der Ministerpräsident als auch ich haben deshalb RWE Dea in unterschiedlichen Gesprächen, zuletzt am 7. Juli dieses Jahres, aufgefordert, ihren Antrag zurückzuziehen. RWE Dea hat hierzu um Bedenkzeit gebeten. Diese Entscheidung werden wir zunächst abwarten müssen.

Davon unabhängig hat das Landesbergamt die Frist zur Stellungnahme zum Antrag auf Seismik für die Träger öffentlicher Belange ausgesetzt. Das Verfahren ruht damit.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Axel Bern- stein [CDU])

Meine sehr geehrten Damen und Herren, CCS ist heute in Schleswig-Holstein als gescheitert zu betrachten.

(Beifall beim SSW und der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Dies hat der Ministerpräsident unzweideutig festgestellt. Dies mag man aus energiepolitischer und energietechnologischer Sicht bedauern - eine Erfah

rung haben wir aber in den vergangenen Wochen gemacht: Um die anspruchsvollen Klimaziele umzusetzen, brauchen wir eine Strategie der Mitnahme, die bei der Formulierung der Klimaziele beginnt und nicht bei der Planung der sogenannten Klimapipeline. Denn das Beispiel CCS hat gezeigt, dass Klimaschutz nicht abstrakt ist, sondern zu sehr konkreten Konflikten führt.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke Herrn Minister Dr. Biel. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, beide Anträge zu eigenständigen Anträgen zu erklären. Ich lasse damit zunächst über den Antrag der Abgeordneten des SSW, Drucksache 16/2732, abstimmen. Wer dem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU und SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW bei Enthaltung der FDP abgelehnt.

Ich lasse nun über den Antrag der Fraktionen von CDU und SPD, Drucksache 16/2800, abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag der Fraktionen von CDU und SPD einstimmig angenommen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie jetzt mit mir auf der Tribüne den Vorsitzenden des Landesjugendringes, Thies Grothe. - Herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 23 auf:

Studierfähigkeit von Bachelor- und Master-Studiengängen sicherstellen

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2713

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort für die antragstellende Fraktion hat Frau Abgeordnete Angelika Birk.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im nächsten Jahr wird die erste

(Minister Dr. Jörn Biel)

große Welle von Bachelor-Absolventinnen und Absolventen auf unseren Arbeitsmarkt hereinbrechen - sollte man meinen. Schließlich wurden bundesweit zum Wintersemester 2007/2008 fast alle Studiengänge in das neue Studiensystem überführt und der Bachelor als berufsqualifizierender Abschluss definiert. Dennoch ist davon auszugehen: Nur ein Bruchteil derer, die im Wintersemester 2007/2008 mit dem Bachelor begannen, wird nächstes Jahr auch tatsächlich einen Beruf ergreifen. Dies gilt insbesondere für die Universitäten, die die Studienstruktur, gerade in Schleswig-Holstein, erst später als die Fachhochschulen reformiert haben. Neben denjenigen, die das Fach gewechselt oder der Universität ganz den Rücken gekehrt haben, werden auch viele derjenigen, die kontinuierlich dabeigeblieben sind, mehr als sechs Semester Regelstudienzeit brauchen.

Der Grund dafür ist einfach: schlechte Prüfungsorganisation seitens der Hochschulen, kaum zu bewältigende Stoffmengen und sehr hohe Durchfallquoten.

Wenn ein Erstsemester innerhalb einer Woche fünf Klausuren schreiben muss, für die er sich schlimmstenfalls bei vier Prüfungsämtern anzumelden hat und von denen vier für seine Bachelor-Note relevant sind, so ist verständlich, dass das bei allen Beteiligten nicht auf Anhieb klappt. Wenn zum Beispiel eine Studentin gar nicht weiß, dass sie automatisch für die Nachprüfung angemeldet ist, und diese verpasst, wird sie in einigen Studiengängen exmatrikuliert, da sie formal bei der Zweitprüfung versagt hat.

Diese und andere Missfälligkeiten können so nicht bleiben. Hier sind die Hochschulen gefordert. Herr Biel, deshalb fordere ich, dass Ihre Behörde hier zügig Verhandlungen aufnimmt, damit Studierende nicht zum Versuchskaninchen einer neuen Studienordnung gemacht werden, in dem Sinne, dass sie auf jeden Fall dran glauben müssen. Wenn Schwierigkeiten bei der Einführung einer Reform bestehen, muss es Ausnahmen bei der Prüfungsbestätigung geben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Jürgen Weber [SPD])

Wir wissen, dass darüber hinaus die CAU von sich reden gemacht hat, weil sie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen von Studierenden nicht anerkannt hat und genau wissen wollte, welche Krankheiten diejenigen haben, die sich beispielsweise bei einer Prüfung abmelden.

(Sylvia Eisenberg [CDU]: Das ist doch Schnee von gestern!)

- Sie sagen, das sei Schnee von gestern, Frau Eisenberg. So Schnee von gestern ist das nicht. Vor wenigen Tagen war das Formular, das eine ziemlich merkwürdige Formulierung enthielt, noch im Internet. Aus Gesprächen, die wir erst vor zwei Wochen öffentlich in der CAU hatten, auch mit dem Präsidium, weiß ich, dass man noch dabei ist, alle Fachbereiche zu überzeugen, dass dieser Weg nicht der richtige ist. Die CAU hat da durchaus intern noch Überzeugungsschwierigkeiten. Insofern erwähne ich das hier. Ich gehe davon aus, dass die CAU das Problem löst.

Für die Zukunft ist wichtig: Studierende müssen genau denselben rechtlichen Schutz haben wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, was Krankmeldungen angeht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich komme zu der noch tiefgründigeren Problematik an dieser Stelle. Wir haben uns immer für Bachelor und Master starkgemacht und tun das weiterhin. Wofür wir uns aber nicht starkmachen, ist, dass die Hochschulen in vielen Fällen einfach schematisch den bisherigen Studiengang verdichtet haben, ohne irgendetwas daran zu ändern, ohne zu berücksichtigen, dass Bachelor eine Berufsqualifikation hervorbringen muss. Es haben bisher viel zu wenig Gespräche mit der Wirtschaft und anderen Berufsinstitutionen stattgefunden, um sich abzustimmen.

Dies muss dringend nachgeholt werden. Da erwarten wir, dass Landesregierung und Hochschulen an einem Strang ziehen. Ich sage das deshalb so bewusst, weil es eine Menge von bürokratischen Hürden auch seitens der Landesregierung gegeben hat, wenn Hochschulen neue Wege gehen wollten. Das darf nicht sein.

Der Bachelor muss einerseits ein anspruchsvolles Studium sein. Es geht nicht um Nürnberger Trichter, es geht nicht um Auswendiglernen, es geht um ein anspruchsvolles, forschendes Lehren. Gleichzeitig muss er aber auch berufsqualifizierend sein.

Das ist bisher in vielen Fällen nicht der Fall, insbesondere bei den Naturwissenschaften nicht und insbesondere dann nicht, wenn es um das Lehramtsstudium für Naturwissenschaften geht. Die Situation, dass schon in der früheren Studienorganisation Lehrerinnen und Lehrer sehr frühzeitig durch hohe Durchfallquoten in den Naturwissenschaften abgeschreckt wurden und wir deshalb einen Nachwuchsmangel gerade im Lehramt haben, war schon

(Angelika Birk)

in meinem Studium so, sie setzt sich nach der Studienreform fort. Das darf nicht sein. Hier besteht dringend Handlungsbedarf.

Sie haben unsere Forderungen gesehen. Auch für ein Teilzeitstudium machen wir uns stark. Das darf kein Exotikum bleiben. Wir fordern den Minister auf - auch wenn diese Regierung ihm dazu vielleicht nicht mehr lange Zeit lässt -, seine Behörde anzuweisen, hier in den Semesterferien tätig zu werden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Abgeordneten Angelika Birk und erteile für die CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten Niclas Herbst das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein Teil dieses Antrags ist schon veraltet; das will ich gar nicht dem Antragsteller vorwerfen, denn wir haben dies mittlerweile schon zweimal vertagt. Ich will vorweg auch sagen: Natürlich ist es richtig, dass wir die Umsetzung von Bachelor und Master thematisieren; das ist völlig in Ordnung. Ich will daran erinnern, dass sich auch die Bundesbildungsministerin vor wenigen Tagen durchaus kritisch geäußert und viele Punkte angesprochen hat, auch die, die Sie angesprochen haben, zum Beispiel das Thema Durchlässigkeit. Den Master insbesondere hat sie noch obendrauf gesetzt; das findet sich in Ihrem Antrag nicht wieder.

Es steht außer Frage: Natürlich gibt es Probleme. Das ist bei einer Reform dieser Größenordnung wahrscheinlich nicht zu vermeiden. Wir müssen allerdings konstatieren, dass die Evaluation der Umsetzung bisher sehr schwierig ist. Man kann recherchieren, kann verschiedene Befragungen aus dem Internet zu Rate ziehen - das Problem ist: Die Ergebnisse sind sehr unterschiedlich. Es kommt immer darauf an, wer wen auf welche Art fragt. Auch wenn Sie mit Studierenden sprechen, stellen Sie fest: Da gibt es erhebliche Unterschiede. Das heißt, wir haben im Grunde kein einheitliches Bild, und es lohnt sich schon, dort etwas genauer hinzuschauen.

Die Punkte, die Sie ansprechen, sind eher allgemeiner Natur und auch allgemein formuliert, weil wir natürlich ein Problem haben, dem wir häufig begegnen, wenn wir uns mit Hochschulpolitik beschäftigen: Wir sind hier genau im Spannungsfeld zwischen Hochschulautonomie und Detailsteue

rung; deswegen formulieren Sie das ja auch sehr offen. Da müssen wir uns fragen, wenn wir uns mit diesem Problem beschäftigen: Hilft uns dieser Antrag, wie er vorliegt, weiter? - Sie fordern im Grunde Eingriffe in die bestehenden Zielvereinbarungen. Da müssen wir uns fragen, ob das der richtige Weg ist. Ich will daran erinnern, dass wir in diesem Landtag - wenn ich es recht in Erinnerung habe, sogar einstimmig - eine ganze Reihe von Punkten, die durchaus auch in Ihren Forderungen Anklang gefunden haben, forderten, die Eingang in die Zielvereinbarung finden sollen. Deswegen ist auch durchaus anzuerkennen, dass es Bemühungen gibt, Teilzeitstudiengänge zu etablieren. Das ist auch eine Forderung des Landtags gewesen. Ich finde, man sollte den beteiligten Hochschulen da auch etwas Zeit geben. Ich bin sicher, dass sich das gut entwickeln wird.

Das Gleiche gilt beispielsweise für das Thema Hochschuldidakik, dem wir eine besondere Bedeutung beigemessen haben. Auch da finden Sie Anknüpfungspunkte bei Ihrem Antrag. Also bringt uns dieser Antrag so, wie er da steht, nicht unbedingt weiter. Aber ich will durchaus - egal, ob das jetzt der Diskontinuität zum Opfer fallen wird oder nicht - darauf hinweisen: Wir werden uns in der Umsetzung - darüber wird uns das Ministerium wahrscheinlich auch ohne den Antrag umfassend informieren - natürlich weiter im Bildungsausschuss befassen müssen, werden mit den Hochschulen beraten müssen, die hier zuallererst gefordert sind. Denn noch einmal: Wir stehen für Hochschulautonomie und nicht für Detailsteuerung. Da müssen wir auch ein bisschen Vertrauen haben und unsere Forderungen so formulieren, dass wir den Hochschulen auch Zeit geben, dies wirklich umzusetzen. Das sollten wir als Bildungsausschuss tun.

Übrigens kann man den Punkt, den Sie als Punkt fünf genannt haben, der nun weitgehend überholt ist, auch wenn man die Presseverlautbarungen beispielsweise des AStA zu Rate zieht, als positiven Punkt aufführen, denn dort haben die Selbstregulierungskräfte einer Hochschule gewirkt. Dort hat man sich an einen Tisch gesetzt, ohne dass die Politik großartig eingreifen musste, ohne dass das Land damit in irgendeiner Form befasst war, und hat das Problem gelöst. Das ist ein gutes Beispiel. Sie sollten unseren Hochschulen auch weiterhin vertrauen. Wir stehen für Hochschulautonomie, werden aber das Thema Bachelor und Master weiterhin vertieft im Ausschuss beraten müssen.