- Ihr Antrag ist ein Änderungsantrag und kein alternativer Antrag. Bei alternativen Anträgen ist Zustimmung Voraussetzung. Die liegt mir nicht vor. Also lasse ich über diesen Antrag als Änderungsantrag abstimmen.
Es ist beantragt worden, in der Sache abzustimmen. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/2729, abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/2729 mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP und SSW gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt.
Ich lasse jetzt über den Antrag Drucksache 16/2640 (neu) abstimmen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dieser ist Antrag ist mit den Stimmen von CDU, SPD, FDP, SSW bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angenommen worden.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Geschäftsleitend gebe ich bekannt, wie wir uns den Ablauf der Debatte vorstellen. Zunächst bekommt zu b) die Landesregierung zur Berichterstattung das Wort, dann die Antragsteller zu a), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und zu b), die FDP. Dann folgen die Fraktionen nach Stärke.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! - Ursprünglich war es so, dass das ein Antrag war, den ohnehin ich hätte beantworten müssen. Da meine Teilnahme an der KMK heute entfällt, übernehme ich diesen Punkt wieder.
Meine Damen und Herren, die Aufforderung „Ruhe bitte!“ ist eine, die nicht nur hier gelegentlich zu hören ist, sondern besonders oft in Klassenzimmern. Dass es nicht nur die Schülerinnen und Schüler sind, die den Lärmpegel beeinflussen, sondern natürlich auch die Räume, die Architektur, ist bekannt.
Die Landesregierung informiert deshalb aktiv über geeignete Gegenmaßnahmen. Wer von Ihnen beim Schulbaukongress im letzten Jahr dabei war - mit sehr interessiertem großen Publikum -, wird das mitbekommen haben. Sie macht auch Vorgaben und Vorschläge. Wir verbinden seit 2005 die Schulbauförderung mit der Erwartung, dass neue Erkenntnisse zur Raumakustik berücksichtigt werden. Im aktuellen Förderprogramm gibt es die Förderrichtlinie für das Landesschulbauprogramm. Da betrifft das Ganze bereits die Planung der Vorhaben.
Der Antrag zielt auf Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II ab. Hier gibt es eine etwas andere Zielsetzung, als der Antrag das unterstellt.
Es geht um konjunkturelle Impulse im Schulbereich, vorrangig - so hat der Bund das vorgegeben um energetische Sanierung, also um energetische Einsparung und Sanierung allgemein, also eine nachhaltige Entlastung auch der Träger bei den Energiekosten, bei den Bewirtschaftungskosten und um Klima und Umweltschutz. Gleichwohl schließt die Förderrichtlinie keineswegs aus, dass es auch um Schallschutzmaßnahmen gehen kann.
Die Träger der Schulen und Kindertagesstätten sind jetzt dabei, die Vorhaben umzusetzen. Sie wissen, wir haben in der letzten Woche sämtliche Maßnahmen aus dem Bereich Schulen und Kita auf den Weg gebracht. Das ging alles sehr zügig und schnell. Alle Förderzusagen sind vier Wochen nach Ende der Abgabefrist für diese Prioritätenlisten erteilt worden.
Wenn wir zu diesem Zeitpunkt unser Controlling so verändern würden, dass wir später auch einmal über Schallschutzmaßnahmen berichten können, müssen Sie sich im Klaren darüber sein, dass das ein erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand wäre. Im Übrigen weiß ich nicht, ob es ein Druckfehler war: Der Antrag betrifft nicht die laufende, sonder erst die kommende Legislaturperiode, was den Zeitpunkt der Berichterstattung angeht.
- Wir blicken weit voraus. Das tun wir ständig und aktuell besonders. - Seien Sie sicher: Auch ohne Ihren Antrag nehmen wir den Schallschutz sehr ernst und werden die Träger aller Bildungseinrichtungen für dieses Thema weiter sensibilisieren, weil wir das wichtig und richtig finden.
Ebenso wie das Kriterium Lärmschutz ist auch das der Barrierefreiheit keine der ausdrücklichen Bedingungen für eine Förderung nach dem Konjunkturpaket II. Hintergrund ist, dass die entsprechenden gesetzlichen Vorschriften auf Bundes- und Landesebene, also Bauvorschriften, Gleichstellungsgesetz zur Barrierefreiheit bei Neubauten und größeren Umbauten, schon vorhanden sind. Aber es ist ein hochwichtiges Anliegen, dass Menschen mit Behinderung ihr Leben selbstständig führen können. Dafür ist nicht nur die barrierefreie Gestaltung von öffentlichen Verkehrsanlagen und Gemeindebedarfseinrichtungen wie zum Beispiel Verwaltungsgebäuden oder Sportstätten erforderlich. Ich glaube, wir sind in den letzten Jahren gut voran
gekommen, aber wenn man kritisch und genau hinschaut, sind wir immer noch nicht da, wo wir eigentlich sein müssten. Wenn man das in Beziehung zur UN-Konvention für Rechte von Menschen mit Behinderung setzt, gilt das erst recht, weil da noch erheblich höhere Anforderungen gestellt werden. Das gilt für den Schulbereich gleichermaßen wie für den gesamten öffentlichen Bereich.
Die Landesregierung hat die notwendige Barrierefreiheit von bestehenden Gemeindebedarfseinrichtungen im Konjunkturpaket II als eigenen Fördertatbestand im Rahmen der Städtebauförderung festgelegt. Die Kommunen haben das Angebot aufgegriffen und eine Vielzahl von Förderanträgen gestellt. Das Land hat bereits im April 2008 mit der Deutschen Bahn AG eine Rahmenvereinbarung zur Modernisierung der Bahnstationen abgeschlossen. Diese beinhaltete auch Maßnahmen zur Verbesserung des barrierefreien Zugangs zu den Bahnstationen. Diese Maßnahmen befinden sich kurz vor der Umsetzung. Sie werden nicht aus dem Konjunkturprogramm, sondern aus Mitteln des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes finanziert.
Wir werden mit den Mitteln des Konjunkturpakets II die Schulen und Kindertagesstätten und viele weitere Einrichtungen auf einen modernen Stand bringen. Wir werden damit den Lärmschutz und die Barrierefreiheit deutlich verbessern. Ich hoffe, das wird im Land spürbar und sichtbar werden.
Ich danke der Frau Ministerin und eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat die Frau Abgeordnete Angelika Birk das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In vielen Räumen, in denen gelernt werden soll - oder auch gespielt -, herrscht ein Schall wie in einer Blechbüchse. Mit meiner heutigen Stimme könnte ich dort überhaupt nicht vordringen.
Wir müssen in Kitas, Schulen und Hochschulen den Schallschutz in Klassenräumen und Gruppenräumen deutlich verbessern. Die Erzieherinnen, die mutig seit Wochen streiken, führen bei ihrem An
Frau Erdsiek-Rave, Sie haben dankenswerter Weise auf die Richtlinien, die schon seit 2005 gelten, hingewiesen. Ich füge hinzu: Die Landesregierung hat außerdem aus dem Haus Ihrer Kollegin Trauernicht eine sehr lesenwerte Broschüre „Psst! - Könnt ihr bitte leise sein?“ mit den entsprechenden DIN-Normen vorgestellt.
- Ich darf wohl ein zusätzliches Lob aussprechen. Trotzdem sahen wir uns veranlasst, diesen Antrag zu stellen. Man könnte ja sagen, es sei alles in Ordnung. Warum? - Derzeit stehen angesichts der Schulreform, des Krippenausbaus und des Konjunkturpakets II, aber auch aufgrund der Möglichkeiten weiterer Landesförderung und des kommunalen Investitionsfonds in Schulen, Hochschulen und Kindertagesstätten wesentliche Neubau- und Sanierungsmaßnahmen an. Anders als Sie, Frau Erdsiek-Rave, denke ich schon, dass es einen pragmatischen Weg geben muss, diese Weichenstellung jetzt für den Schallschutz zu nutzen und insgesamt die Baubestimmungen auf der Grundlage der DIN 18041 und 4109 entsprechend zu ändern.
Vor diesem Hintergrund bedauere ich es, dass die Landesregierung - anders als im Bildungsausschuss auf meine Frage hin angekündigt - dieses Thema nicht verbindlich in die neuen Richtlinien für die genannten Investitionsprogramme aufgenommen hat.
Schon in der vergangenen Landtagstagnung haben wir einen Antrag eingebracht, um dies nachzuholen. Dieser Antrag wartet leider noch auf seine Behandlung im Bildungsausschuss. Heute liegt Ihnen nun dazu ergänzend unser Berichtsantrag zur Beschlussfassung vor.
Wir haben heute den Bericht über die Maßnahmen zum barrierefreien Bauen gehört. Ein solcher Bericht - allerdings mit den entscheidenden Zahlen und Fakten, nur nicht mit der bloßen Angabe von Ortsnamen - sollte nach unserem Ermessen dem Landtag zum Abschluss des Konjunkturpakets II vorgelegt werden. Natürlich fällt dies in die nächste Legislaturperiode. Es gibt aber auch in anderen Bereichen über eine Legislaturperiode hinaus gehende Berichtspflichten. So abwegig ist das also nicht. Baumaßnahmen dauern nun einmal.
Wie wichtig eine solche frühzeitige Abfrage ist, sehen wir im Bericht zum barrierefreien Bauen auf Seite 4. Dort heißt es:
„Die Planungen für diese Vorhaben sind teilweise bereits weit fortgeschritten und - ohne Vorfestlegung hinsichtlich der Förderung nach dem ZuInvG - mit dem Innenministerium abgestimmt. Für ein Vorhaben hat das Innenministerium bereits die Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erteilt.“
Das heißt im Klartext, es ist im Sinne des barrierefreien Bauens nichts passiert, zumindest nicht in diesem Bereich, obwohl wir die entsprechenden bundes- und landesgesetzlichen Grundlagen, nämlich die Regelungen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung, schon seit dem Jahr 2002 haben.
Wenn Sie sagen, dass Ihre Richtlinie seit dem Jahr 2005 gilt, dann ist es meines Erachtens nur recht und billig, wenn wir dann im Jahr 2011 bei einem der größten Investitionsprogramme hierzu Aussagen haben.