Also, es wird zu spät sein, es wird zu teuer sein, und der Effizienzgrad wird sich derartig niedrig darstellen, dass sich diese Technik nicht lohnt.
Dieses Vorausschauende führt uns dazu zu sagen: Wir wollen jetzt nicht mit Milliarden in eine Technologie investieren, die 20 Jahre zu spät kommen wird. Uns geht es darum, Technologien, die wir haben, und Technologien, die auf dem aufbauen, was wir haben, zu entwickeln und damit auch der internationalen Vorbildfunktion zu entsprechen, die wir in der Bundesrepublik dadurch haben, dass wir Know-how und damit auch Technologien exportieren und damit auch Geld verdienen können.
Herr Kubicki, Sie haben gefragt, was moderne Kohletechnologien sind. Moderne Kohletechnologien sind Technologien, die die Verbrennung von Kohle hoch effizient machen, beispielsweise in der Kraft-Wärme-Kopplung in kleinen dezentralen Einheiten, wo dann der Wirkungsgrad statt 40, 45, maximal 48 % bei herkömmlicher Technologie bis auf 80, 85, 86 % erhöht werden kann. Das ist moderne Kohletechnologie.
Die wollen wir vorantreiben, die wollen wir entwickeln und die wollen wir im Land implementieren. Ich sagte schon, dass wir Technik exportieren wollen. Unser EEG wird weltweit kopiert und das, was dahinter steht, auch. Die Technologien im Bereich erneuerbarer Energien und das Know-how dazu können wir exportieren.
Natürlich brauchen wir eine internationale Zusammenarbeit. Unlängst wurde eine Studie vorgestellt, die sich darauf beruft, dass es durch die Kopplung von Solarenergie im Süden, von Windkraft und Wasserkraft im Westen und Norden dazu kommen kann, dass Europa zum Stromexporteur wird, ohne ein zusätzliches Gramm CO2 zu emitieren. Das muss unser Ziel sein und darauf arbeiten wir hin.
Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 16/2647 federführend dem Wirtschaftsausschuss und mitberatend dem Umwelt- und Agrarausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist das so geschehen.
Wir hatten die Parlamentarischen Geschäftsführer und vor allen Dingen den Antragsteller zu Tagesordnungspunkt 24, der aufzurufen wäre, gebeten, zu klären, ob wir diesen Tagesordnungspunkt mit einem Stundenvolumen aufrufen sollen. Das würde schwierig.
- 13. Ich bedanke mich sehr herzlich für diese Kooperation. Wir sind uns einig. Ich bedanke mich bei allen, die mitmachen, auch bei dem Minister.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich dem Antragsteller das Wort, dem Vorsitzenden der FDP-Fraktion, Herrn Abgeordneten Wolfgang Kubicki.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist geradezu symbolisch, dass wir die Debatte zu unserem Antrag zu reduzierten Mehrwehrtsteuersätzen an dem Tag führen, an dem der DEHOGA bundesweit einen Aktionstag zur Umsetzung dieser Forderung startet.
Die Finanzminister der Europäischen Union haben am 10. März 2009 die Anwendung von reduzierten Mehrwertsteuersätzen auf arbeitsintensive Dienstleistungen, wie zum Beispiel in der Gastronomie, im Handwerk, in der Baubranche und in der häuslichen Betreuung, beschlossen.
Lieber Kollege Neugebauer, falls es Ihnen entgangen sein sollte: Dieser Beschluss ist mit der Stimme des deutschen Bundesfinanzministers Peer Stein
Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung der Senkung der Mehrwertsteuersätze für bestimmte Branchen auf europäischer Ebene zustimmt, gleichzeitig aber den heimischen Unternehmen und Verbrauchern die Anwendung der reduzierten Mehrwertsteuersätze versagt.
Aber das ist offenbar genau die derzeitige Politik der Bundesregierung: Wenn die Großen etwas wollen, werden sie mit offenen Armen empfangen. Wenn die kleinen und mittelständischen Familienbetriebe etwas wollen, dann wird die Tür zugeschlagen. Nur noch mal zur Erinnerung, der Bundesfinanzminister ist ein Sozialdemokrat. Ich frage den Kollegen Neugebauer in Vertretung von Herrn Dr. Stegner: Ist das eigentlich sozialdemokratische Politik?
Vielleicht darf ich Ihnen beispielhaft sagen, welche Branchen von dieser Regelung profitieren würden. Es geht zum Beispiel um Renovierung und Reparatur von Privathäusern, es geht um Reinigungsarbeiten, es geht um Restaurantdienstleistungen und es geht nicht zuletzt um Haushaltshilfearbeiten wie die Betreuung junger oder alter sowie kranker oder behinderter Menschen. Warum setzen eigentlich Sozialdemokraten mit ihrem Nein die Arbeitsplätze in diesen Branchen aufs Spiel? Ist das für sie sozialdemokratische Politik?
Wenn wir uns die Handwerksverbände anschauen, stellen wir fest, dass unsere ganze Debatte über die Frage, wie wir Schwarzarbeit reduzieren, auch eine Frage der Steuersätze ist, wie uns immer wieder erklärt wird. Auch hier kann ich mir vorstellen, dass sich wie bei der Abwrackprämie die Sache selbst finanziert.
Mit dem Beschluss vom 10. März 2009 eröffnet sich für Deutschland die Möglichkeit, durch die Einführung reduzierter Mehrwertsteuersätze bestehende Wettbewerbsverzerrungen zulasten dieser überwiegend mittelständisch geprägten Branchen im europäischen Wettbewerb zu beseitigen. Die Mehrwertsteuersätze sind in der mittelständischen Wirtschaft ein wesentliches Element der Preisgestaltung. Deshalb führt die Anwendung der vollen Mehrwertsteuersätze in Deutschland - mit den im europäischen Vergleich hohen Lohn- und Lohnnebenkosten - zu unbefriedigenden Betriebsergebnissen. Das ist ein erheblicher Wettbewerbsnachteil.
Die von SPD und CDU herbeigeführte Erhöhung der Mehrwertsteuer von 16 % auf 19 % zum 1. Januar 2007 war und ist konjunkturschädlich und konsumfeindlich. Für die arbeitsintensiven Dienstleistungsbranchen wäre die Einführung reduzierter Mehrwertsteuersätze ein wesentlicher Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit. Durch diesen zentralen Baustein zur Verbesserung wirtschaftspolitischer Rahmenbedingungen würden mehr Flexibilität an der Preisfront sowie mehr Spielräume bei Investitionen, bei der Mitarbeiterqualifizierung und Mitarbeiterentlohnung geschaffen. Mit der Einführung ermäßigter Umsatzsteuersätze für die von den EU-Finanzministern beschlossenen Branchen auch in Deutschland kann die deutsche Wirtschaft gestärkt, wettbewerbsfähiger und international besser positioniert werden. Dies ist besonders in der aktuellen Wirtschaftskrise von großer Bedeutung, da die arbeitsintensiven Dienstleistungsbranchen bei uns einen wichtigen Wirtschaftsfaktor darstellen, der eine Vielzahl qualifizierter Arbeitsplätze sichert.
Für mich ist es unverständlich, wie derselbe SPDBundesfinanzminister, dem derzeit die Schuldenpakete gegen die Finanz- und Wirtschaftskrise nicht groß genug sein können, sich vernünftigen Entlastungen der arbeitsintensiven Dienstleistungsbranchen so massiv in den Weg stellen kann. Für mich ist dieses Verhalten, in der Wirtschaftskrise mutwillig neue Aufträge im Dienstleistungsbereich und im Handwerk zu verhindern, verantwortungslos.
Aus diesem Grund fordere ich die Fraktionen von SPD und CDU auf: Unterstützen Sie unser Anliegen, dass die Landesregierung sich im Bundesrat in geeigneter Weise dafür einsetzt, dass die Bundesregierung von der Regelung, der sie selber im Rat der Finanzminister auf EU-Ebene zugestimmt hat, Gebrauch macht! Und an den Kollegen Dr. Stegner appelliere ich: Verhindern Sie nicht, die Konjunktur zu stützen, verhindern Sie nicht, den Konsum zu erhöhen, und verhindern Sie nicht die Sicherung von Arbeitsplätzen in einem Bereich, in dem die Angestellten kaum mehr über ein Existenz sicherndes Einkommen verfügen!
An unseren Finanzminister appelliere ich, sich ein Beispiel an Bayern und Baden-Württemberg zu nehmen, wo die Kollegen vor Ort das Gleiche fordern wie wir.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Kubicki. - Das Wort für die CDU-Fraktion hat der Herr Abgeordnete Peter Sönnichsen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Begeben wir uns also wieder einmal in die Abteilung Wiedervorlage. Waren es 2007 der Antrag der Grünen zur Weiterentwicklung der ermäßigten Mehrwertsteuer und davor und danach zum Beispiel der Antrag zum Thema Mehrwertsteuer auf Arzneimittel, so bietet Ihnen, verehrte Kollegen von der FDP, nun der ECOFINBeschluss vom 10. März 2009 die Möglichkeit, sich als vermeintliche Steuersenkungspartei zu positionieren.
Der Sachverhalt ist klar: Die Mitgliedstaaten der EU dürfen künftig für weitere - für weitere, Herr Kubicki - arbeitsintensive Dienstleistungen den Mehrwertsteuersatz absenken. Für Handwerksleistungen besteht diese Möglichkeit schon länger. Am 10. März 2009 ist das auf die Restaurants erweitert worden.
Dänemark, Bulgarien, Estland und Deutschland haben gleich festgehalten, von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen zu wollen. Die Bundesregierung vertritt diese ablehnende Haltung im Übrigen schon über den Regierungswechsel hinweg. Schon seit 1999, als die Europäische Union ihr Modellprojekt auf diesem Gebiet gestartet hat, war die Politik in Deutschland skeptisch - und das aus gutem Grund. Was wir wirklich benötigen, ist etwas anderes. Wir brauchen ein in sich geschlossenes Steuerkonzept, dessen Einzelmaßnahmen aufeinander abgestimmt sind. Das deutsche Steuerrecht ist schon heute komplexer und unübersichtlicher als irgendwo sonst auf der Welt. Auch das beklagen wir alle gemeinsam. Nun sollen also diese Komplexität, diese Ausnahmetatbestände und Sonderregelungen noch weiter ausgebaut werden.
Genau wie bei anderen Steuerarten gilt in der Mehrwertsteuer, dass diese unterschiedlichen Steuersätze wenig Vorteile, aber viel Verwaltungsaufwand bedeuten. Sie bedeuten auch noch mehr Prüfpflichten für unsere Finanzverwaltungen als schon bisher. Wir sollten lieber gemeinsam dafür sorgen, dass die Finanzbeamtinnen und Finanzbeamten die
Sicherstellung der Einnahmen für unser Land im Auge haben, und wir sollten Ihnen diese Aufgabe nicht noch zusätzlich erschweren.
Im Übrigen kommt die Europäische Union schon im Jahr 2003 zu der Erkenntnis, die der jetzt gefasste ECOFIN-Beschluss ignoriert: In einem Bericht an Rat und Parlament schreibt die EU-Kommission, dass eine sektionale Absenkung des Mehrwertsteuerfaktors faktisch kaum etwas bringt.
Das Absenkungsmodell läuft nicht nur dem Oberziel Steuervereinfachung, sondern auch dem der Entbürokratisierung entgegen.
Erstens. Die Haushaltslage, die wir alle gern beklagen, lässt Spielräume für das Absenken nicht zu. Auch hier gilt der Satz unseres Ministerpräsidenten, dass Steuern nichts Unanständiges sind, sondern für die vielfältigen Aufgaben, die wir zurzeit haben, benötigt werden.
Zweitens. Interessant wäre eine Absenkung des Mehrwertsteuersatzes im Bereich der Dienst- und Handwerkerleistungen dann, wenn dadurch die Schwarzarbeit eingedämmt werden kann. Das werden wir mit dieser Leistung kaum erreichen.
Drittens. Schauen wir uns doch einmal den konkreten ECOFIN-Beschluss an. Er ermöglicht nun den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Dienstleistungen in Restaurants. Da in unserem örtlichen Gasthof die Preise regelmäßig mit der Zahl 90 hinter dem Komma enden, würde sich an diesen kaum etwas ändern. Vielleicht freut sich ja der Wirt.
In der Gastronomie gibt es jetzt schon den Regelsatz für Verzehr im Haus und den reduzierten für den Außer-Haus-Verkauf. Wer bei McDonald die abschließende Frage der freundlichen Bedienung „Zum hier Essen oder zum Mitnehmen?“ beantwortet, entscheidet über 7 % oder 19 % Mehrwertsteuer, weil dann eine entsprechende Eingabe in die Kasse erfolgt. Sagen Sie also ruhig häufiger einmal „hier essen“ und nehmen das BigMac-Menü trotzdem mit. Das dient der Umwelt, weil zusätzliche Verpackungen nicht entsorgt werden müssen, und bringt den höheren Mehrwertsteuersatz, ohne dass der Verbraucher mehr bezahlen muss.