Protocol of the Session on September 29, 2005

Wir halten den Zweck für verfolgenswert: Innenstädte attraktiver zu gestalten ist sinnvoll und sollte die Aufgabe der Menschen und Unternehmen in diesen Städten sein. Wir halten das Ziel für sinnvoll: Die Betroffenen sollen ein Instrument erhalten, mit dem sie für die Entwicklung ihres Stadtteils eine kritische Masse Betroffener zusammenbekommen können, um so das größte Problem des kollektiven Handelns zu überwinden, nämlich das Trittbrettfahren. Wir sehen beim Verfahren aber zwei große, grundsätzliche Probleme, nämlich bei der direkten Finanzierung und bei der Einschränkung der indirekten Finanzierung.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zunächst zur direkten Finanzierung: Die Grünen schlagen vor, die Kommune soll die Grundstückseigentümer per Satzung zu Abgaben zwingen können, wenn nach Ablauf einer Frist nicht mehr als ein Drittel von ihnen widersprochen haben. Dieses Quorum der Zweidrittelmehrheit halten wir für angemessen. Nicht für angemessen halten wir es, dass es nur eine implizite Mehrheit sein soll. Wir halten es für falsch, wenn der Staat den Zwang zur Zahlung von Beiträgen an einen privaten Quasi-Verein anordnen darf, ohne dass eine Mehrheit der Betroffenen diesem Zwang ausdrücklich

(Dr. Heiner Garg)

zugestimmt hat. Wir meinen, die Kommune sollte nur dann zu der Abgabe zwingen dürfen, wenn mindestens zwei Drittel der Betroffenen ausdrücklich zugestimmt haben.

Außerdem sollen nur die Grundstückseigentümer zur Zahlung verpflichtet werden. Was ist mit den Gewerbetreibenden? Schließlich heißt Business Improvement District auf Deutsch Geschäftverbesserungsdistrikt. Warum wollen die Grünen hier einen wesentlichen Teil der Nutznießer vom Beitragszwang freistellen?

Dieser Punkt führt mich direkt zu unserem zweiten Kritikpunkt: Nicht nur allein die Grundstückseigentümer sollen von der Kommune gezwungen werden, die besseren Geschäftsaussichten zu bezahlen, sie sollen auch grundsätzlich darauf verzichten müssen, andere Nutznießer an den Kosten zu beteiligen.

(Unruhe)

- Störe ich? - Mit dem Gesetz zur Vermeidung von Trittbrettfahrern würde sozusagen eine neue Klasse potentieller Trittbrettfahrer gekürt, diejenigen, die im Innovationsbereich zur Miete wohnen oder in gemieteten Räumen Geschäfte betreiben. Denn in § 7 Absatz 7 heißt es: „Die Abgaben sollen regelmäßig nicht auf bestehende private Mietverhältnisse umgelegt werden“, und wenn ausnahmsweise doch, nur zu 50 %. So werden die Kosten der Entwicklung des Geschäftsbereichs allein den Grundeigentümern angelastet, während die Nutzen allen dort Lebenden und Arbeitenden zugute kommen sollen. Diese Form der versteckten Umverteilung halten wir grundsätzlich für falsch.

(Beifall bei der FDP)

Außerdem senkt sie die implizite Rendite der Eigentümer, senkt so deren Anreize, in ihr Grundeigentum zu investieren, und läuft an sich, Kollege Müller, dem Zweck Ihres Gesetzentwurfs zuwider.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mein Fazit: Grundsätzlich begrüßen wir Zweck und Ziel des Gesetzentwurfs. Der Weg dorthin muss aus unserer Sicht aber noch wesentlich umgeplant werden. Es gibt also noch genügend Stoff für interessante Beratungen in den Ausschüssen. Dort könnten sich dann CDU und SPD zur Abwechslung auch einmal zur Sache einlassen, anstatt sich ständig in Verweisen auf die Ankündigungen in ihrem Koalitionsvertrag zu verlieren.

(Beifall bei der FDP)

Für die Abgeordneten des SSW erteile ich dem Herrn Abgeordneten Lars Harms das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Innenstädte stärken zu wollen ist ein Anliegen, das wir alle in irgendeiner Weise unterstützen. Der Weg dahin ist schwierig und er sollte auch weiterhin in der Zuständigkeit der Kommunen und der dort Beteiligten liegen. Dieser Ansatz liegt dem Gesetzentwurf allerdings nur zum Teil zugrunde. Zwar soll hier ein Gesetz geschaffen werden, dessen Umsetzung in die kommunale und private Hand gelegt wird, aber es ist trotzdem ein Gesetz, das alles von oben regelt.

Ich glaube nicht, dass solche Regelungen dazu beitragen, dass wir die wirtschaftliche Entwicklung stärken und dass wir flexibler werden. Eher das Gegenteil wird der Fall sein, zumindest wenn ich an die Flexibilität und den Bürokratieabbau denke. Insbesondere § 5 des Gesetzentwurfs liest sich wie ein abschreckendes Beispiel in Bezug auf Bürokratie und komplizierte Regelungen. Da sollen komplizierte Anträge gestellt werden, die von Verwaltungen überprüft werden und dann ausgelegt werden, danach kann man dann Stellungnahmen abgeben, und diese wiederum müssen dann berücksichtigt oder zumindest beachtet werden, bevor auch nur eine einzige Maßnahme beschlossen wird. Mir persönlich ist dieses Verfahren viel zu langwierig. Aber ich bin natürlich auch kein Preuße, der ständig gesetzliche Regelungen für alles und jedes braucht. Wenn es um die Vermarktung einer Region, eines Gewerbegebiets oder eben auch eines Innenstadtbereichs geht, dann sind die privaten Unternehmer eigentlich am Zug. Das hat meines Erachtens auch immer gut geklappt, auch wenn nicht jeder gleich gut mitgezogen hat und es in der Tat Trittbrettfahrer immer wieder gegeben hat.

Neben den allgemeinen Bedenken gibt es aber auch zu den einzelnen Paragraphen Einwände, die manchmal sogar erheblich gegen eine so formulierte gesetzliche Regelung sprechen. In § 3 des Gesetzentwurfs wird nicht nur festgelegt, dass ein Innovationsbereich eingerichtet werden kann und man Maßnahmen ergreifen soll, sondern vor allem auch, dass eine Zwangsabgabe für diese Maßnahmen gezahlt werden soll. Diese Abgabe soll nach § 7 des Gesetzentwurfs von den Grundstückseigentümern bezahlt werden. Dabei ist es egal, ob diese einen Nutzen von den Maßnahmen haben oder nicht. Das ist nach meiner Auffassung definitiv nicht in Ordnung.

Schon jetzt kann man in Fremdenverkehrsorten eine Fremdenverkehrsabgabe erheben, die zumindest an den jeweiligen wirtschaftlichen Vorteil aus dem Fremdenverkehr gekoppelt ist. Selbst das ist umstritten. Aber eine Zwangsabgabe, wie hier vorgeschla

(Lars Harms)

gen, würde sicherlich von kaum einem akzeptiert werden und eher beklagt werden. Schon gar nicht würde sie akzeptiert werden, wenn wie in § 7 des Gesetzentwurfs festgelegt, der Aufgabenträger sogar Gewinne einstreichen soll, die auch aus der Zwangsabgabe finanziert werden. Auch dass der jeweilige Aufgabenträger Mitglied der IHK sein muss oder sich ihrer Aufsicht unterwerfen muss, ist eigentlich nicht einzusehen. Die Maßnahmen, die jetzt in Werbegemeinschaften und Ähnlichem laufen, unterliegen auch nicht dieser Aufsicht. Ich sehe in dieser Bestimmung auch wieder nur eine unnötige Bürokratisierung und eine formelle Stärkung der IHKs, der wir kritisch gegenüberstehen. Auch für die IHKs besteht eine Pflichtmitgliedschaft. Eigentlich sollten deren Aufgaben auf freiwilliger Basis für ihre Mitglieder erfüllt werden, und wenn diese gut erfüllt werden, würde man auch Mitglied werden wollen. Wer aber jetzt eine Pflichtinstitution mit einer ausschließlichen Kompetenz wie hier im Gesetzentwurf ausstattet, zementiert dieses System nur, und das lehnen wir ab.

Schwer tun wir uns auch mit § 5 Abs. 4 des Gesetzentwurfs, in dem es um den Datenaustausch zwischen dem Finanzamt und Aufgabenträger geht. Ich möchte nicht, dass Daten über Grundstücke, deren Einheitswerte und deren Eigentümer einfach vom Finanzamt an einen möglicherweise von einer IHK beauftragten privaten Dritten übermittelt werden. Private gehen Eigentumsverhältnisse und der Wert von Grundstücken nichts an. Zumindest hätte ich mir gewünscht, dass dann eine Einverständniserklärung der Betroffenen verpflichtend gewesen wäre. Selbst dann hätte ich immer noch starke Bauchschmerzen mit einer solchen Regelung, da sensible persönliche Daten hin und her geschoben werden, ohne dass hierfür ein zwingender Grund vorliegen würde, denn die Aufgabe, die erfüllt werden soll, wird derzeit auch anders erfüllt.

Es mag sein, dass unsere Einstellung hierzu sehr puristisch ist, aber nur, damit wir ein Innenstadtquartier besser vermarkten können und für Attraktivität im Sinne von Wirtschaftlichkeit sorgen, darf man Datenschutzaspekte nicht vernachlässigen. Zudem gibt es hierfür auch andere Umsetzungsmöglichkeiten, die den gleichen Effekt hätten. Das zeigen gerade die vielen erfolgreichen Werbegemeinschaften und kommunalen Vermarktungsträger.

Wir haben große Sympathie für das Anliegen, das mit diesem Gesetzentwurf angegangen werden soll. Wir sind aber in vielen Bereichen skeptisch, ob der Weg, der hier eingeschlagen werden soll, der richtige ist. Wir sollten lieber versuchen, den bestehenden Akteuren so wenig Steine wie möglich in den Weg zu legen. Dann sind wir sehr schnell bei den Ladenöff

nungszeiten, der Sperrstunde, ordnungsrechtlichen Regelungen für Veranstaltungen oder auch bei Auflagen, die in so manchem Bauamt ersonnen werden. Ich glaube, weniger Regulierung ist hier mehr. Diesen Weg sollten wir weiter bestreiten. Ob ein BID-Gesetz in anderer Form als der vorgelegten sinnvoll ist, sollten wir anhand des möglicherweise von den Koalitionsfraktionen vorzulegenden Entwurfs diskutieren. Auf diese Diskussion freuen wir uns auf jeden Fall.

(Beifall beim SSW)

Für die Landesregierung erteile ich dem Herrn Innenminister Dr. Ralf Stegner das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Land braucht Dienstleistungszentren überall und dringend, und seit Wochen werde ich gefragt, was das eigentlich ist. Insofern habe ich mit großer Freude den Gesetzentwurf zur Einführung von Innovationsbereichen zur Stärkung der Einzelhandels- und Dienstleistungszentren gelesen. Die Innenstädte der Städte und Gemeinden geraten bundesweit zunehmend durch die Konkurrenz des großflächigen Einzelhandels auf der grünen Wiese unter Druck. Ob die Antwort allerdings der GrüneGesetzentwurf ist, lieber Herr Kollege Müller, da bin ich mir nicht ganz so sicher. Wir alle kennen die Problematik durch eigene Anschauung: Leerstände, Filialisierung, Erreichbarkeits- und Imageprobleme. In den letzten Jahrzehnten haben sich deshalb zahlreiche Stadtmarketingvereinigungen gegründet, die durchaus positive Effekte erzielt haben. Jedoch fehlte eben oft die notwendige Finanzkraft oder die notwendige Kontinuität zur Durchführung umfänglicher Maßnahmen. Wir brauchen aber konkurrenzfähige Innenstädte, in denen die Menschen gern einkaufen, ihre Freizeit verbringen und auch wohnen wollen. So genannte Business Improvement Districts - ich frage mich, warum man immer eine angloamerikanische Bezeichnung verwendet, wenn man über die deutsche Anwendung redet, aber sei es drum - sollen also eingerichtet werden. Eine einfache Übertragung aus Amerika scheint mir aber schwierig, denn die Rechts- und Finanzierungssysteme sind doch sehr unterschiedlich. Die Diskussionen zur Anwendung solcher Instrumente laufen in Deutschland sehr kontrovers, zum Beispiel wegen rechtlicher Risiken. Nun sind verschiedene Bundesländer aktiv geworden. Hamburg hat ein Gesetz erlassen, Berlin diskutiert einen Gesetzentwurf, NRW und Bayern haben Modellprojekte im Zusammenhang mit der Städtebauförderung initiiert - ohne ein verpflichtendes Gesetz.

(Minister Dr. Ralf Stegner)

Wir streben in Schleswig-Holstein, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, ein Rahmengesetz an, das den Kommunen den Erlass von so genannten PACTSatzungen ermöglicht. Über Partnerschaften zur Attraktivierung von City- und Tourismusquartieren sollen insbesondere die urbanen Einzelhandelsstrukturen effektiver gestärkt werden. Die Initiative kommt aus dem betroffenen Quartier, übrigens völlig unabhängig, Kollege Müller, ob Schwarz-Grüne-Quartieren oder anderen; das spielt da - glaube ich - weniger eine Rolle. Vielmehr geht es darum, dass private Eigentümer ein Paket von Maßnahmen entwickeln und finanzieren. Alle Begünstigten können durch eine kommunale PACT-Satzung verpflichtet werden, sich finanziell an Projekten zur Attraktivitätssteigerung zu beteiligen.

Weder das Hamburger Gesetz noch das Berliner Gesetz lassen sich aber eins zu eins auf das Flächenland Schleswig-Holstein übertragen. Neben der völlig unterschiedlichen Kommunalstruktur gilt es auch die gegebenen rechtlichen Risiken deutlich zu begrenzen. Herr Kollege Schröder, Sie haben zu Recht darauf hingewiesen, dass seit Ende Juli eine interministerielle Arbeitsgruppe die rechtlichen und fachlichen Fragestellungen eines schleswig-holsteinischen PACTGesetzes prüft. Die ersten Gespräche mit den Verbänden zeigen, dass es dafür Zustimmung gibt, zeigen aber auch eben deutlich andere Wünsche als in Hamburg. Zum Beispiel will man höhere Zustimmungsquoren der Eigentümer oder deutlich geringere Quoren für ein Veto haben, um die demokratische Legitimation solcher Satzungen zu verdeutlichen.

Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN kommt also erstens parallel zu dem von unseren Häusern erarbeiteten Gesetzentwurf, lehnt sich zweitens zu sehr an das Hamburger Gesetz an - von Trittbrettfahrern ist heute schon viel gesprochen worden - und passt drittens rechtlich nicht für Schleswig-Holstein und wird insofern von uns abgelehnt.

Wir sollten keine Schnellschüsse abgeben, sondern den begonnenen Prozess weiterführen, die rechtlichen Problemfelder abbauen und den Gesetzentwurf in engem Dialog mit den Betroffenen auf den Punkt bringen.

Ich freue mich, dass auch aufseiten der Opposition die Stärkung von Cityquartieren befürwortet wird, und bitte um ein wenig Geduld und die Unterstützung des Gesetzentwurfs, der voraussichtlich im Frühjahr des nächsten Jahres kommt.

Diesbezüglich möchte ich doch etwas an die Adresse des Kollegen Garg sagen. Die Landesregierung kann natürlich aufgrund des Abstimmungsbedarfs auch mit

Verbänden und den damit verbundenen Anhörungsfristen mit der Erstellung einer Gesetzesvorlage nicht so schnell sein wie die Opposition, die einfach ein anderes Landesgesetz abschreibt. Insofern würde ich „BID“ anders übersetzen, nämlich mit „Besser Innenminister dazuholen“. Dann kommt am Ende auch etwas Solides dabei heraus.

(Beifall bei der SPD)

Mir wird ja selten mangelnde Schnelligkeit vorgeworfen, aber, Herr Kollege Callsen, als Sohn eines Gastwirts muss ich Ihnen sagen: Auch beim Zapfen eines Bieres geht Qualität vor Schnelligkeit, was den Genuss angeht. Ich weiß nicht, wie Herr Arp das sieht, aber ich habe damit gute Erfahrungen gemacht. - Herzlichen Dank für die Zustimmung.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Innenminister. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf Drucksache 16/246 federführend an den Wirtschaftsausschuss und mitberatend an den Innenausschuss zu überweisen. Wer so entscheiden möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Vielen Dank. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Überweisung in dieser Form einstimmig angenommen.

Auf der Tribüne darf ich jetzt Deutsche-Post-Senioren aus Lübeck und den Frauenring aus Neumünster begrüßen. - Seien Sie uns ganz herzlich willkommen!

(Beifall)

Meine Damen und Herren, ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Wahl der Mitglieder des Medienrates der Unabhängigen Landesanstalt für das Rundfunkwesen

Wahlvorschlag der Fraktionen von CDU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/271

Eine Aussprache ist nicht vorgesehen. Ich lasse über den Wahlvorschlag abstimmen und schlage Ihnen hierfür offene Abstimmung vor. - Widerspruch höre und sehe ich nicht. Dann werden wir so verfahren.

Ich weise nur noch darauf hin, dass für die Wahl die Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages - 46 Abgeordnete - erforderlich ist. Wenn ich richtig gezählt habe, dann befinden sich zurzeit 51 Kolleginnen und Kollegen hier im Raum. Damit haben wir das erforderliche Quorum erfüllt.

(Präsident Martin Kayenburg)

Wer dem Wahlvorschlag Drucksache 16/271 seine Zustimmung erteilen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Es muss jetzt die Stimmenzählung erfolgen. - Vielen Dank. - Die vorhin gezählten 51 Kolleginnen und Kollegen sind im Raum. Ich stelle fest, dass die erforderliche Zweidrittelmehrheit für die Annahme erreicht ist. Die vorgeschlagenen Mitglieder des Medienrates sind damit gewählt. Ich gratuliere den hiermit Gewählten.

Nunmehr darf ich Tagesordnungspunkt 32 aufrufen:

Erhalt der Rechtsmedizin an den Universitätsklinikstandorten Kiel und Lübeck