Protocol of the Session on September 29, 2005

Generell hält der SSW an seiner Meinung fest, dass das Betretungsrecht für schleswig-holsteinische Wälder nicht zu öffnen ist. Wir haben in SchleswigHolstein eine Waldfläche von rund 10 % und sind damit das waldärmste Flächenland der Bundesrepublik Deutschland. Daher haben wir eine besondere Verantwortung für den Wald. Wir können uns nicht mit waldreichen Ländern wie Bayern oder Hessen vergleichen. Der vorliegende Gesetzentwurf zum Betretungsrecht wird aus Sicht des SSW nur zur Verwirrung beitragen und dient nicht dem Naturschutz.

Ein weiterer Punkt, den wir aus naturschutzfachlicher Sicht kritisch sehen, ist die Aufstockung durch standortgerechte Baumarten. Hier halten wir den im gelten Gesetz geltenden Vorrang der Naturverjüngung standortheimischer Baumarten aus ökologischer Sicht für sinnvoller.

Aus Sicht des SSW hat der Gesetzentwurf aber auch Punkte, die wir durchaus mittragen können. Wir befürworten, dass Entschädigungen an die Waldbesitzer oder sonstige Nutzungsberechtigte zu zahlen sind, wenn ihr Wald zu Schutzwald erklärt wird und es dadurch zu einer Wertminderung des Grundstücks oder gar zu Eintragseinbußen kommt. Diese Entschädigung ist durchaus sinnvoll angelegt, da wir nur über entsprechende Anreize das Verständnis für derartige Ausweisungen schaffen können. Die Erfahrungen, die wir beispielsweise mit dem Vertragsnaturschutz gemacht haben und den wir alle unterstützen, bestätigen dies auch.

(Lars Harms)

Insbesondere begrüßen wir aber, dass die FDP in ihrem Gesetzentwurf regelt, den Staatswald als Regiebetrieb zu bewirtschaften. Hiermit schafft die FDP rechtliche Sicherheit für die Bewirtschaftungsform des Staatswaldes, denn eine Privatisierung der Landesforsten wird somit ausgeschlossen. Mit der jetzigen Regelung - dem Sondervermögen Wald - hat die rot-grüne Landesregierung seinerzeit etwas im letzten Moment durchgedrückt, was zu erheblichen Verunsicherungen bei den betroffenen Arbeitnehmern geführt hat.

Wir wollen weiter die staatliche Verantwortung für den Wald stärken und lehnen schon aus diesen grundsätzlichen Erwägungen heraus eine Privatisierung des Landeswaldes und seiner Verwaltung ab. Wir sehen die Übertragung in eine Stiftung durchaus kritisch. Bereits in der Legislaturperiode wurden dazu durchaus kritische Fragen gestellt, die bis heute nicht beantwortet sind - gerade hinsichtlich Arbeitnehmerrechten. Das mögen sich auch die Sozialdemokraten einmal durch den Kopf gehen lassen.

Ich freue mich auf eine weitere Diskussion im Ausschuss und gehe davon aus, dass wir im Rahmen des parlamentarischen Anhörungsverfahrens zum vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit haben werden, auch zum letztgenannten Punkt mehr Informationen zu bekommen. Zum Verfahren möchte ich noch sagen: Es ist zwar schön, dass die Kolleginnen und Kollegen von den Koalitionsfraktionen darauf hinweisen, dass die von Ihnen geliebte Landesregierung irgendwann auch einmal mit einem Gesetzentwurf kommt. Wenn aber eine Partei in diesem Hause - egal welche - einen Gesetzentwurf vorlegt, dann finde ich, dass man diesen nicht abtun kann, indem man sagt, damit beschäftigen wir uns vielleicht in einem Jahr oder in anderthalb Jahren.

(Beifall bei SSW, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich persönlich empfinde das als unparlamentarisch und ich würde mir wünschen, jeden Gesetzentwurf in diesem hohen Haus mit gebührendem Respekt und vernünftig zu behandeln.

(Beifall bei SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und FDP)

Ich danke dem Kollegen Harms. - Für die Landesregierung erteile ich dem Herrn Minister Dr. Christian von Boetticher das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe vorhin nicht wegen des Gesetzentwurfes gelacht, sondern ich habe gelacht, weil ich mir Herrn Hamerich beim Zählen seiner Bäume vorgestellt habe. Ich fühlte mich dabei ein wenig an Herrn Jauch beim Zählen der Postpakete erinnert.

Der Antrag hat mich schon ein wenig an Dinner for One erinnert: Same procedure as last year, Miss Sophie - in diesem Fall Mister Hildebrand. Wir haben beim Landesnaturschutzgesetz eine ähnliche Debatte gehabt. Sie haben den Koalitionsvertrag gelesen und wissen, dass wir vorhaben, viele Gesetze im Hinblick auf Deregulierung und Entbürokratisierung zu überarbeiten. Das haben wir gemeinsam beschlossen. Ich sage das auch in parlamentarischer Gepflogenheit: Wir begrüßen jeden Vorschlag, der sich mit dieser Frage beschäftigt; auch einen von der FDP-Fraktion, Herr Hildebrand.

Das Landeswaldgesetz ist für eine Sache nicht gut: Es eignet sich nicht zur Polarisierung. Mit einem Blick auf Herrn Hentschel sage ich, Frau Hapach-Kasan ist eine Frau - im Übrigen von der FDP -, die von uns beiden als ein Frau anerkannt ist, die sich auch mit der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald um Waldschutz Gedanken macht. Das Thema eignet sich eigentlich nicht zur Dramatisierung und Dämonisierung.

Wir sprechen über die einzelnen Teile.

In einigen Dingen sind wir uns alle einig. Wir wollen 12 % Waldanteil, auch wenn das bei der derzeitigen Finanzsituation des Landes ein sehr ehrgeiziges Ziel ist. Wir wollen die Neuwaldbildung fördern und die Landesforstverwaltung straffen, indem wir auch über neue Betriebsformen nachdenken. Wir wollen den Privat- und den Kommunalwald in seiner Entwicklung zu einer ökonomisch und ökologisch wertvollen Waldform unterstützen. Das sind Ziele, die wir alle uns ein Stück weit auf die Fahne geschrieben haben. Dies zeigen Gemeinsamkeiten an dieser Stelle.

Wir als Landesregierung arbeiten im Augenblick an der Überarbeitung des Landesnaturschutzgesetzes. Das soll in diesem Jahr kommen. Wir können nicht alles auf einmal überarbeiten. Darum machen wir im nächsten Jahr mit den nächsten Gesetzen weiter. Darunter wird sich auch das Landeswaldgesetz befinden. Wir werden natürlich auch in unserer Regierungsarbeit Ihre Änderungsanträge prüfen. Nicht alles wird dann Gold sein, was glänzt. Ich habe eben schon in den Vorreden einige Dinge gehört, die ich mir aufgeschrieben habe.

(Minister Dr. Christian von Boetticher)

In der Tat wird es sehr schwer sein, bei allem Diskurs und bei allen unterschiedlichen Sichtweisen die Regeln des Betretungsrechts des Waldes zu verdeutlichen. Es wird nicht einfach sein, den Bürgerinnen und Bürgern den Unterschied zwischen einem Staatswald und einem Privatwald zu verdeutlichen. Ob man das mit Schildern hinbekommt, wage ich zu bezweifeln. Auf der anderen Seite bemerke ich mit einem leichten Schmunzeln, dass wir die Gebiete des Nationalparks auch mit Schildern gekennzeichnet haben. Mit Beschilderungen haben wir also immer gearbeitet. Ich sage aber nochmals: Auch ich habe meine Zweifel, ob das der richtige Weg ist.

Ob wir so umfangreiche Regelungen zur Berufsbezeichnung und zur Berufskleidung brauchen, bezweifle ich. Ich habe mit Erstaunen gesehen, wie viele Absätze und Artikel dafür notwendig sind.

In ihrem Entwurf gibt es weiterhin eine spezielle Vorschrift zur Teilung des Waldgrundstückes. Auch hier gibt es verschiedene Absätze. In der Tat kann hier manches Mal ein Zweifel aufkommen, ob das am Ende noch Deregulierung und Entbürokratisierung ist. Es lohnt sich aber allemal, einen Diskurs darüber zu führen. Wir als Landesregierung wollen uns im nächsten Jahr an die Arbeit machen. Am Ende soll keiner das Gefühl haben, er stehe im Wald oder er habe zu viel Waldmeister getrunken.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir danken dem Herrn Minister Dr. von Boetticher. - Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf, Drucksache 16/217, federführend an den Umwelt- und Agrarausschuss und mitberatend an den Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Das ist so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Abgeordneten des SSW Drucksache 16/279

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Grundsatzberatung und erteile der Frau Abgeordneten Anne Lütkes das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das ist ein rasanter Themenwechsel. Wir kommen nun zur Landesverfassung. Wir legen heute gemeinsam mit dem SSW einen Gesetzentwurf vor, der den so genannten sprichwörtlichen Gang nach Karlsruhe - oder zukünftig vielleicht zum Landesverfassungsgericht nach Schleswig - für die Opposition regeln soll. In Zeiten großer Koalitionen steht die Absicherung der parlamentarischen Kontrollrechte der Opposition ganz oben auf der Tagesordnung. So haben wir uns gestern in dieser Landtagstagung schon einmal mit diesen Rechten und damit auch mit den Möglichkeiten einer Opposition, ihren Auftrag zu erfüllen, beschäftigt. Die Debatte gestern hat gezeigt, welchen zum Teil recht niedrigen Stellenwert die Mehrheit in diesem Haus den verbrieften parlamentarischen Kontrollrechten beimisst. Heute geht es um bestimmte Rechte der parlamentarischen Minderheiten, für die es eine gesetzliche Grundlage braucht.

Natürlich erinnern wir uns an Ihre Zusagen zu den parlamentarischen Minderheitsrechten, die wir hier im April dieses Jahres hier im Haus - gestatten Sie mir das Wort - eingeklagt und auch erhalten haben. Einmütig haben sich die großen Koalitionsfraktionen kürzlich schriftlich im Koalitionsvertrag und moralisch hier im Plenum verpflichtet, die Quoren zur Geltendmachung von Oppositionsrechten durch eigenes Abstimmungsverhalten sicherzustellen. Ich sage aus tiefer Überzeugung: Das ist politisch sicher ein nobler Akt und das mag auch funktionieren, solange es zum Beispiel um Enquetekommissionen geht. Es mag auch funktionieren, dass Sie, wenn es um Untersuchungsausschüsse zur Aufklärung von Vorgängen innerhalb der Regierung geht, unser mögliches Betreiben durch Ihr Abstimmungsverhalten unterstützen.

Herr Kollege Fraktionsvorsitzender von der CDU, ich bin aber der festen Überzeugung, dass es im Fall der Klagebefugnis nach Artikel 44 der Landesverfassung nicht geht, über dieses so genannte Leihstimmenprinzip unsere Klagebefugnis herzustellen. Einerseits ist es höchst unwahrscheinlich, dass Abgeordnete Klage gegen den von Ihnen gerade selbst beschlossenen Haushalt erheben würden. Sie könnten einwenden, der eine oder andere Abgeordnete der großen Koalition könnte sich enthalten oder sogar mit Nein stimmen. Machen wir uns aber nichts vor: Der politische Alltag lehrt uns, dass gerade Haushaltsbeschlüsse die Nagelprobe einer Koalition schlechthin sind. Persönliche Abweichungen und Neinstimmen aus Gewissens- oder auch aus anderen Gründen sind gerade beim Haushalt unrealistisch. Das gilt nach wie vor auch für dieses hohe Haus.

(Anne Lütkes)

Andererseits halte ich eine solche geliehene Klagebefugnis auch für unzulässig. Ähnliche Figuren aus dem Zivilrecht helfen uns hier nicht. Wir können dies im Ausschuss gern erörtern. Ich sehe hier aber keine andere Lösung als die Veränderung der Grundlage in der Landesverfassung, die abstrakte Normenkontrolle als rechtliche Möglichkeiten des Gangs nach Karlsruhe auch als faktisches Oppositionsrecht zu gewährleisten. Dieses Recht bedarf der verfassungsrechtlichen „Genehmigung“. Unsere Landesverfassung erlaubt eine solche Klage nur, wenn mindestens ein Drittel der Abgeordneten klagt. Das kann man leicht nachrechnen, das wären 23. Die Opposition kann also - auch wenn wir uns zusammentun - diese Zahl nicht erreichen.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Wir arbeiten dar- an!)

- Das ist richtig, wir machen weiter. Lassen Sie uns aber gemeinsam realistisch bleiben. In den nächsten Jahren wird uns das nicht gelingen. Also bleiben diese Hürden, wenn wir die Landesverfassung nicht ändern, derart hoch, dass die Regierung sicher sein kann, dass über ihr - wie man unter Juristen sagt - nur noch der blaue Himmel ist. Das führt, wie wir schon gesehen haben, zu politischen Höhenflügen. Beim letzten Haushalt wurde ein verfassungswidriger Haushalt vorgelegt und man machte sich noch nicht einmal die Mühe, die Verfassungswidrigkeit zu begründen - mit der Sicherheit, dass eine Klagebefugnis ganz eindeutig nicht vorliegt. Es konnte und kann derzeit niemand klagen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf - das möchte ich in Richtung Regierung noch einmal klarstellen, Herr Wiegard; der ehemalige Finanzminister mag sich dann auch beruhigt zurücklehnen -, geht es uns nicht um eine Ad-hoc-Regelung einer Klagebefugnis, es geht nicht um einen konkreten Haushalt, sondern es geht um die grundsätzliche Klagebefugnis einer jeden Fraktion für die Zukunft in diesem hohen Hause. Wir schlagen hier eine Verfassungsänderung vor, die die Rechte der Opposition stärkt. Ich gehe davon aus, dass möglicherweise die große Koalition sehr intensiv an einem Landesverfassungsgericht arbeitet, wie ich aus dem Koalitionsvertrag gelernt habe. Es gibt noch andere Verfassungsänderungen, die im Ausschuss liegen, beispielsweise die Absicherung der gegenwärtig vereinbarten Oppositionsführerschaft, sodass ich darum bitte, diesen Gesetzentwurf im Ausschuss zu behandeln und ihn dort pfleglich zu behandeln.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Dr. Johann Wadephul.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Lütkes, wir werden selbstverständlich den Gesetzentwurf im Ausschuss pfleglich behandeln, wie wir das mit allen Gesetzentwürfen machen, erst recht mit denen, die aus den Reihen der Oppositionsfraktionen die Ausschussberatung erreichen.

Sie beabsichtigen mit dem zu beratenden Gesetzentwurf eine Änderung der Landesverfassung dahin gehend, dass zukünftig auch eine Fraktion oder die Abgeordneten, denen die Rechte einer Fraktion zustehen, das Bundesverfassungsgericht beziehungsweise zu einem späteren Zeitpunkt ein einzurichtendes Landesverfassungsgericht bei Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln über die förmliche und sachliche Vereinbarkeit von Landesrecht mit der Landesverfassung anrufen können. Die bisherige Reglung sieht vor, dass dies nur die Landesregierung oder ein Drittel der Mitglieder des Landtages tun kann. Klar ist, das ist der Hintergrund dieser Forderung, was von Ihnen, sehr verehrte Frau Kollegin Lütkes, bereits in vergangenen Plenarsitzungen bemängelt wurde, dass die Grünen nach geltendem Recht nicht die Verfassungsmäßigkeit eines Nachtragshaushaltes oder eines Haushaltes 2006 überprüfen lassen können.

Allerdings - darauf haben Sie auch hingewiesen - nimmt der Koalitionsvertrag bereits ausführlich auf die Interessen der kleinen Oppositionsfraktionen Bezug. Dort haben sich CDU und SPD darauf verständigt, die durchaus berechtigten Interessen der Oppositionsfraktionen zu sichern, ohne die Landesverfassung, Landesgesetze oder die Geschäftsordnung des Schleswig-Holsteinischen Landtages ändern zu müssen. Dabei soll es nach unserer Ansicht auch bleiben. So sieht der Koalitionsvertrag vor, dass in bestimmten konkret genannten Fällen die Koalitionspartner die Quoren bei Antragstellung durch zwei Fraktionen durch eigenes Abstimmungsverhalten sicherstellen. Des Weiteren eröffnet der Koalitionsvertrag den Oppositionsfraktionen die Möglichkeit, die Öffentlichkeit bei Plenartagungen auszuschließen, die namentliche Abstimmung zu beantragen und Gegenstände auf die Tagesordnung setzen zu lassen, mit deren Erledigung die Opposition nicht einverstanden ist.

(Dr. Johann Wadephul)

Dies zeigt, dass es für uns eine Selbstverständlichkeit ist, die Mitwirkungs- und Kontrollrechte der Opposition zu sichern. Dies muss von Ihnen, sehr geehrte Frau Kollegin Lütkes, nicht eingeklagt werden. Es war für CDU und SPD eine Selbstverständlichkeit, dies von vornherein in einer Art und Weise zuzusichern, für das es in der deutschen Parlamentsgeschichte kaum ein vorheriges Beispiel gibt. Wir stehen zu diesen Zusagen an die Opposition und werden in den genannten Fällen dafür sorgen, dass die Opposition in diesem Haus tat- und handlungskräftig ist.

(Beifall bei CDU und SPD)

Bereits in der April-Tagung haben CDU und SPD allerdings die Forderung der Grünen in allen nicht im Koalitionsvertrag aufgeführten Fällen, in denen Minderheitenrechte an die Antragstellung durch ein Viertel der Abgeordneten oder 18 Abgeordnete geknüpft werden, abgelehnt mit der Begründung, dass in allen Fällen gründlich entschieden wird, wie es der Koalitionsvertrag bestimmt. Ich schließe mich an dieser Stelle den Ausführungen meiner geschätzten Kollegin Monika Schwalm an, die in der im April geführten Debatte versichert hat, dass diese Entscheidungen nach gründlicher Prüfung erfolgen werden, denn uns allen ist bewusst, wie wichtig die Rolle der Opposition in der Demokratie ist. Dies gilt umso mehr, je kleiner die Opposition zahlenmäßig ist.

Eine Änderung der Landesverfassung ist allerdings nicht erforderlich, um die Rechte der Opposition zu sichern. So darf ein so hohes Gut wie die Landesverfassung nicht einfach mal so nach Belieben zur Umsetzung eigener politischer Ziele geändert werden. Vielmehr ist Artikel 44 der Landesverfassung auch als Schutzvorschrift gegenüber dem Verfassungsgericht und der Handlungsfähigkeit des Landes zu sehen, da sichergestellt wird, dass nur qualifizierte Mehrheiten das Gericht mit einer Angelegenheit befassen können. Dabei soll es aus Sicht der CDUFraktion bleiben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben gute Gründe dafür, dass wir bei unterschiedlichen Verfahren, die vor dem Verfassungsgericht angestrengt werden können, unterschiedliche Quoren haben. Die Mütter und Väter unserer Landesverfassung haben sich viele Gedanken gemacht und haben aus gutem Grunde ein Drittel der Mitglieder dieses hohen Hauses als Voraussetzung dafür gesehen, dass der Haushalt angegriffen werden kann. Dies ist auch eine Schutzvorschrift für das Land insgesamt. Dabei soll es bleiben. Im Einzelfall sind wir bereit, mit Ihnen offen und ehrlich über den Haushalt zu diskutieren.

Auf eines möchte ich abschließend hinweisen, Frau Kollegin Lütkes. Ich fand das für ein ehemaliges Regierungsmitglied schon ein bisschen sehr mutig: Immerhin hat die Koalitionsmehrheit in diesem Haus - und das ist erstmalig für das Haus - festgestellt, dass wir uns bewusst sind, dass die Verfassungsmäßigkeit des Haushaltes nicht gewahrt ist. Wir haben uns offen dazu bekannt, dass wir uns finanzpolitisch derzeit nicht in der Lage sehen, eine Verfassungsvorschrift einzuhalten. Das ist mehr als das, was vorher geleistet wurde. Insofern sollten Sie sich ein bisschen bescheidener die Anstrengungen ansehen, die wir unternehmen, um zu einem verfassungsgemäßen Haushalt zu kommen, und daran aktiv mitwirken. Sie sind herzlich dazu eingeladen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke dem Fraktionsvorsitzenden der CDU. - Das Wort für die SPD-Fraktion erhält der Herr Abgeordnete Klaus-Peter Puls.