Protocol of the Session on September 29, 2005

Motto: Ich verspreche immer Dinge, die keine Regierung halten kann!

(Zuruf des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Das ist auch ganz schön. Aber dafür kann sich die Polizei in diesem Land nichts kaufen. Es ist nämlich so, dass die Polizei von Einsparvorgaben betreffend die Personalausgaben verschont bleibt. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte setzen ihre Gesundheit und ihr Leben für das Gemeinwesen ein. Sie verdienen unseren Dank und unseren Respekt. Sie verdienen eine gute Ausstattung. Die bekommen sie in Schleswig-Holstein auch. Dafür stehen der Innenminister und die gesamte Landesregierung. Wir lassen Taten, nicht Worte sprechen.

(Beifall bei der SPD)

Wir danken dem Herrn Innenminister. - Das Wort für die CDU-Fraktion erteile ich dem Herrn Abgeordneten Peter Lehnert.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Polizeibeamtinnen und -beamten in Schleswig-Holstein verrichten Tag für Tag ihren schweren und leider mitunter auch gefährlichen Dienst. Sie sind dabei auch immer wieder besonderen Risiken ausgesetzt. Dafür gebührt ihnen unser aller Dank und unsere Anerkennung. Deshalb haben wir für sie auch eine besondere Verantwortung und Fürsorgepflicht.

Wir können feststellen, dass die Motivation der Polizei trotz zugegebenermaßen schwieriger Rahmenbedingungen vorbildlich ist. Gerade deshalb darf diese positive Grundeinstellung von uns nicht fahrlässig oder vorsätzlich aufs Spiel gesetzt werden. Die Aufgabenerfüllung durch unsere Polizei wird von den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land sehr positiv bewertet. Dieser Beruf genießt hohes Ansehen und Vertrauen und das völlig zu Recht.

Wir haben deshalb im Koalitionsvertrag vereinbart, in der Gesetzgebung zahlreiche Verbesserungen der Eingriffskompetenzen vorzunehmen. Diese wird die neue Landesregierung schon in Kürze mit entsprechenden Gesetzgebungsinitiativen auf den Weg bringen. Dadurch werden die Rahmenbedingungen für die polizeiliche Arbeit in unserem Land deutlich verbessert.

Für die CDU-Fraktion hat außerdem eine optimale Sachausstattung der Polizei hohen Stellenwert. Dies

gilt insbesondere für die regelmäßige Überprüfung und Neuanschaffung von Schutzwesten, um die persönliche Sicherheit jedes einzelnen Polizeibeamten sicherzustellen. Wir brauchen die jeweils neuesten Fahrzeuge und die Optimierung der EDV-Ausstattung, weil es sich dabei um die Arbeitsplätze der Polizeibeamtinnen und -beamten handelt. Die Gebäude und Diensträume werden auf den neuesten Stand gebracht. Der Digitalfunk wird flächendeckend eingeführt und es werden zahlreiche Boote für die Wasserschutzpolizei neu beschafft.

Bei der Personalausstattung und den Beförderungsmöglichkeiten ist vorgesehen, die Polizeivollzugsstellen vollständig zu erhalten und zusätzliche Kräfte vor Ort zum Einsatz zu bringen. In den Jahren 2006 bis 2010 können insgesamt rund 2.870 Beamtinnen und Beamte befördert werden. Davon profitieren vor allem Polizeibeamte des mittleren und gehobenen Dienstes. Dies bedeutet auch mehr Klarheit und Planbarkeit für den Verlauf ihres weiteren Berufslebens. Dieses umfangreiche und zukunftsfähige Personalkonzept gibt Sicherheit für die nächsten fünf Jahre und stellt in dieser Form eine bisher nicht gekannte Verlässlichkeit her. Außerdem kommt es zu keinen weiteren Kürzungen beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld und es kommt derzeit zu keiner Verlängerung der Lebensarbeitszeit für Polizeibeamte. Die Dienstaltersgrenze bleibt also bei 60 Jahren.

Ich finde, diese Aufzählung macht eindrucksvoll deutlich, dass die neue Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen die innere Sicherheit zu einem Schwerpunkt ihrer Politik gemacht haben.

(Beifall bei der CDU)

Dass die von mir aufgezählten Punkte weitestgehend CDU-Positionen entsprechen, liegt, so glaube ich, in der Natur der Sache. Für unsere Fraktion genießt dieser Bereich heute - wie auch in der Vergangenheit - immer höchste Priorität.

An dieser Stelle möchte ich unserem Finanzminister Rainer Wiegard Dank sagen, dass er trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen all diese Punkte finanziell absichert. Ein Dank gilt auch unserem Innenminister Dr. Ralf Stegner, der die Weiterentwicklung der polizeilichen Arbeit inhaltlich trägt und nach außen vertritt. Er hat dabei immer wieder deutlich gemacht, dass allerdings auch die Polizei einen eigenen Beitrag zur Konsolidierung der angeschlagenen Landesfinanzen leisten muss. Der uns vom Innenminister vorgelegte Vorschlag zur Eigenbeteiligung an der Heilfürsorge in Höhe von 1,4 % des Bruttoeinkommens scheint aus unserer Sicht maßvoll und überschaubar. In dieser Diskussion ist es allerdings für die CDU-Fraktion von besonderer Be

(Peter Lehnert)

deutung, die Sorgen und Ängste der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei ernst zu nehmen und mit ihnen regelmäßig ins Gespräch zu kommen.

Lassen Sie uns deshalb von der heutigen Debatte ein klares und einvernehmliches Signal an unsere Landespolizei senden: Der Landtag steht hinter Ihnen bei Ihrer nicht immer einfachen Arbeit. Wir werden trotz der schwierigen finanziellen Rahmenbedingungen für deutlich bessere Beförderungschancen in der Zukunft sorgen. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen für die Polizei und die innere Sicherheit in SchleswigHolstein.

Ich beantrage für meine Fraktion die Überweisung des Gesetzentwurfs an den zuständigen Innen- und Rechtsausschuss.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich danke dem Herrn Abgeordneten Peter Lehnert. - Das Wort für die SPD-Fraktion erhält Herr Abgeordneter Thomas Rother.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sicherung der Personalausstattung, die Verbesserung der Besoldungsstruktur und die Fortsetzung der Modernisierung der Ausrüstung bei der Landespolizei sind Ziele, die wir trotz schwieriger Haushaltslage erreichen wollen. Hierfür müssen auch die Polizeibeamtinnen und -beamten selbst einen Beitrag leisten, der in Form einer Beteiligung an den Kosten für die Krankenversorgung und einer Anpassung des Leistungsanspruchs an den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen soll.

Dieser Schritt, der ebenso Berufsfeuerwehrleute trifft, fällt uns nicht leicht; denn - es ist schon zu Recht darauf hingewiesen worden - wir haben vor der Wahl bei Gewerkschaftsveranstaltungen immer bestätigt, dass wir die Heilfürsorge nicht antasten wollen.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

- Einige Zeugen sind im Saal. Die Gründe für diese Auffassung bleiben auch jetzt nachvollziehbar. Schicht- und Wechseldienst, besondere körperliche Belastungen wie Fähigkeiten und die Gefährdungen der Gesundheit durch den Einsatz von Leib und Leben der Beamtinnen und Beamten rechtfertigen eine besondere Ausgestaltung des Fürsorgeprinzips des Dienstherrn für diesen Personenkreis. Hinzu kommt,

dass viele Polizeibeamte immer wieder schildern, dass die Straftäter eine härtere Gangart an den Tag legen. Manchem Abgeordneten ist vielleicht auch der Film „Ein sicherer Arbeitsplatz“ der Gewerkschaft der Polizei bekannt, der die Gefahren bei der Wahrnehmung der polizeilichen Aufgaben beschreibt.

Was aber bleibt, sind die bekannten Probleme mit dem Landeshaushalt. Würden wir nicht an die Heilfürsorgeregelung herangehen, müssten wir diese Mittel an anderer Stelle in diesem Haushaltsbereich zur Verwirklichung der personalwirtschaftlichen Ziele erwirtschaften.

Was bleibt, ist die Frage, wie hoch dieser Vorteil einer bislang fast kostenlosen Krankenversicherung, den Polizisten und Feuerwehrleute erhalten, sein muss. Diese Frage müssen wir hier im Parlament beantworten. Das nimmt uns leider keine Tarifkommission ab. Vielleicht kann man daran ja irgendwann einmal etwas ändern. Grundsatz für unsere Fraktion bleibt - wie bei der Selbstbehaltregelung in der Beihilfe -: Starke Schultern müssen mehr tragen als schwache.

Mit Verlaub, Herr Minister, Ländervergleiche hinken in diesem Zusammenhang ein bisschen, weil die Besoldungsstruktur im Bundesgebiet von Land zu Land unterschiedlich ist. Daher sind höhere Einbehalte in anderen Ländern nur bedingt als Rechtfertigung unserer Regelung geeignet. Nachdenklich sollte es allerdings schon machen, dass manche Bundesländer gar keine Heilfürsorgeregelung mehr haben und die Krankenversorgung komplett über die Beihilfe abwickeln. In diese Richtung gehen ja auch die Vorschläge des Rechnungshofs.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn man sich vor diesem etwas komplizierten Hintergrund die Situation des Erwerbs von Anwartschaften für die private Krankenversicherung sowie der Beiträge für die Familienangehörigen dieser Personengruppe vor Augen führt, dann wäre es eigentlich am allerbesten, wenn wir endlich eine einheitliche Krankenversicherung hätten und die Besonderheiten bestimmter Berufsgruppen über das Einkommen und nicht über diese Fragen geregelt würden.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

- Vielen Dank. Mit Kopfpauschalen ist das allerdings auch nicht zu machen. Aber das ist wieder ein anderes Thema.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Koalitionsvertrag ist die Heilfürsorgeregelung erwähnt. Also passiert hier eigentlich heute nichts sonderlich Überra

(Thomas Rother)

schendes. Allerdings gibt es zwei doch bemerkenswerte Abweichungen.

Zum Ersten bleibt auch für einzustellende Polizeibeamtinnen und -beamte der Bereich der Heilfürsorge, sofern sie sich nicht für die Beihilfe entscheiden. Dieser mögliche Vorteil bleibt also erhalten.

Zum Zweiten - der Minister hat darauf hingewiesen - ist am 13. September das Personalstrukturkonzept für die Landespolizei vorgelegt worden. Die Finanzierung dieser Maßnahmen hält sich mit den Einschränkungen durch die Heilfürsorgeneuregelung die Waage. Aber im Koalitionsvertrag steht eigentlich - das wissen Sie -, dass der Eigenanteil zur Heilfürsorge der Haushaltsentlastung dienen solle und dass diese Mittel im Haushalt der Polizei verblieben.

Vielleicht wiegen diese beiden Abweichungen die nicht einzuhaltenden Aussagen aus der Zeit während des Landtagswahlkampfes, aus der Zeit vor der Landtagswahl irgendwie auf.

Beim Personalstrukturkonzept ist es auch ein wenig wie bei der Reform III, bei der die personellen Gewinne aus der Strukturreform der Polizei erhalten bleiben und somit die Polizeipräsenz verbessert wird.

In beiden Fällen erwirtschaftet die Polizei aus ihrem Etat Möglichkeiten zur Verbesserung von Personalstruktur im Hinblick auf Besoldung und Aufgabenwahrnehmung. Dafür meinen Respekt, Herr Minister! Das immer so schön ,,frisch" genannte Geld kann es tatsächlich nur für die investiven Bereiche wie die Einrichtung des Digitalfunks oder zur Erneuerung des Bootsparks der Wasserschutzpolizei geben.

Mit der Veränderung des Landesbeamtengesetzes machen wir einen weiteren Schritt, um vernünftigen Arbeitsbedingungen, zeitgemäßer Technikausstattung und angemessener Bezahlung sowie ausreichender Personalausstattung ein weiteres Stück näher zu kommen.

Zum Abschluss noch ein Tipp für die Abgeordneten in den Wahlkreisen der kreisfreien Städte, also dort, wo es eine Berufsfeuerwehr gibt: Reden Sie doch einmal mit Ihren Stadträten und Bürgermeistern darüber, ob die Einnahme durch die Selbstbeteiligung an der Heilfürsorge vielleicht bei Beförderungen oder gar Neueinstellungen - in Kiel herrscht zurzeit ein ziemliches Kuddelmuddel - an die Feuerwehrleute wenigstens zum Teil zurückgegeben werden kann.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion erhält der Herr Abgeordnete Dr. Heiner Garg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Rother, ich beschäftige mich jetzt lieber mit den Vertretern der großen Koalition, denn schließlich ist es ihr Gesetzentwurf, der vorliegt. Dieser Gesetzentwurf ist fast schon symbolisch. Er symbolisiert eine immer weiter wachsende Politikverdrossenheit, die dadurch geschürt wird, dass Wahlkämpfer feste Zusagen machen, die nach der Wahl ohne großes Bedauern gebrochen werden. Hierzu möchte ich Ihnen kurz ein Zitat zur Kenntnis bringen:

„Wir wurden belogen. Anders stellt es sich nicht dar. Und das ist sehr schlimm, denn wenn Politik derartig an Glaubwürdigkeit verliert, besteht die Gefahr, dass die Wähler sich künftig von Wahlen fernhalten oder Protestparteien wählen. Beides ist eine nicht abzuschätzende Gefahr für unsere junge Demokratie.“

Dieses Zitat stammt aus einer Pressemitteilung der Deutschen Polizeigewerkschaft vom 20. September 2005.

(Holger Astrup [SPD]: Das ist aber überra- schend!)

Es beschreibt die derzeit herrschende tiefe Frustration der Polizeibeamtinnen- und beamten in unserem Land gegenüber den Vertretern der großen Koalition. Hintergrund, liebe Kolleginnen und Kollegen, war eine Diskussionsveranstaltung der Deutschen Polizeigewerkschaft am 25. November 2004 in Bad Bramstedt, in der sich Teilnehmer der im Landtag vertretenen Fraktionen den Vertretern der Polizei zum Thema Landtagswahl stellten. Aufgrund der unter Rot-Grün erfolgten Kürzungen beim Weihnachts- und Urlaubsgeld waren die Vertreter der Deutschen Polizeigewerkschaft misstrauisch gegenüber dem, was sie nach der Wahl zu erwarten hätten. Auch das Thema Heilfürsorge, die mit dem vorliegenden Gesetzentwurf neu geregelt werden soll, nahm einen bedeutenden Teil der Diskussion ein. Das ist auch nachvollziehbar, denn die Heilfürsorge ist sowohl für Polizisten als auch für Feuerwehrbeamte ein wichtiger Faktor. Bei der Heilfürsorge übernimmt das Land bisher die Krankheitskosten der Beamten, weil sich diese aufgrund ihres hohen Berufsrisikos nur schwer privat versichern können.

Trotz oder gerade wegen der Rede des heutigen Innenministers, der früher einmal Finanzminister war, wiederhole ich, was sich die Deutsche Polizeigewerkschaft seinerzeit als Aussagen der Vertreter der gro