Protocol of the Session on March 26, 2009

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist Überweisung der Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage, Drucksache 16/2324, an den Innen- und Rechtsausschuss zur abschließenden Beratung beantragt worden. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Dann ist das so beschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gemeinsame Beratung

a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/2205

b) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 16/2215

c) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens

Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und SPD Drucksache 16/2345

Bericht und Beschlussempfehlung des Sozialausschusses Drucksache 16/2541

Änderungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/2588

Ich erteile des Berichterstatterin des Sozialausschusses, der Frau Abgeordneten Siegrid Tenor-Alschausky, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben die vorliegenden Gesetzentwürfe in mehreren Sitzungen beraten. Ich verweise im Übrigen auf die vorliegende Drucksache.

Ich danke der Frau Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile der Frau Abgeordneten Frauke Tengler für die CDUFraktion das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute werden wir das bereits bestehende Nichtraucherschutzgesetz nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 30. Juli 2008 anpassen und damit endgültig für Rechtssicherheit in unserem Land sorgen.

Als wir im vergangenen Jahr das bestehende Gesetz beschlossen haben, war die Leitlinie unseres Handelns der Schutz der Nichtraucher vor den erwiesenen Gefahren des Passivrauchens. Das ist auch heute noch die Maxime unseres Handelns. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem vergan

genen Jahr ist eindeutig: Der Gesetzgeber verabschiedet entweder ein vollkommenes Rauchverbot, oder er lässt Ausnahmen für Nebenräume und getränkegeprägte Kleingastronomiebetriebe von einer Größe bis 75 m2 zu. - Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich hoffe, Sie erinnern sich noch daran, dass die CDU-Fraktion diese Regelung seit Beginn der Diskussion um dieses Gesetz wollte.

Denn wir haben abzuwägen. Viele kleinere Betriebe haben in der Vergangenheit Alarm geschlagen. Wer sich ernsthaft mit den Hilferufen auseinandergesetzt hat, weiß, dass Handlungsbedarf mit Augenmaß besteht. Die nun zu beschließende Neuregelung hat zur Folge, dass Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt zu den sogenannten Eckkneipen haben und dass das Anbieten von zubereiteten Speisen verboten ist. Außerdem sind diese Eckkneipen deutlich als Raucherkneipen zu kennzeichnen. Auch in so gekennzeichneten Nebenräumen von größeren Gaststätten gilt das Betretungsverbot für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Die bisherige Ausnahme für private Feiern in größeren Räumen bleibt dagegen bestehen. Für die CDU-Fraktion gilt auch weiterhin: Wir wollen nicht in den privaten Bereich der Menschen hineinregieren.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: Warum tun Sie es dann?)

Das Abschaffen dieser Ausnahme ist mit uns nicht zu machen. Die Menschen erwarten von uns Augenmaß beim Beschließen von Gesetzen und keinen Regulierungswahn.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Ich appelliere aber an die Ausrichter von privaten Feiern: Verzichten Sie auf das Rauchen, denn so schützen Sie sich selbst und die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen! - Außerdem appelliere ich zum wiederholten Male an Eltern minderjähriger Kinder, ihrer persönlichen Verantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Kinder gerecht zu werden. Ich denke da an rauchende Eltern in Autos mit auf dem Rücksitz angeschnallten Keinkindern.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Nach intensiver Abwägung der Anhörungsergebnisse und nach erneuter kontroverser Diskussion haben wir vereinbart, nur die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen und auf eine weitere Verschärfung des Nichtraucherschutzes zu verzichten. Außerdem haben die bisherigen Regelungen eine Akzeptanz in der Bevölkerung un

seres Landes gefunden. Die Raucher haben sich an das Rauchen vor der Tür gewöhnt und freuen sich auf den Frühling.

Für die meisten von uns werden sich mit dem Gesetzentwurf von CDU und SPD keine Veränderungen ergeben. Folglich werden wir die Entwürfe von FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ablehnen, die unterschiedlicher nicht sein könnten. Auch der gestern noch eingegangene Änderungsantrag der FDP findet nicht unsere Zustimmung. Er ist allerdings aus Sicht der FDP konsequent. Herr Kollege Dr. Garg, wir haben am 21. November 2008 beschlossen, dass wir von der Landesregierung im August 2009 einen Bericht zu den Erfahrungen mit dem Nichtraucherschutzgesetz und zu möglichen technischen Vorkehrungen in anderen Ländern erbitten. Dabei sollten wir bleiben. Möglicherweise reden wir dann auch wieder über Ihren Antrag. Jetzt gilt es, die Änderung des Nichtraucherschutzgesetzes zu beschließen, um Klarheit, Praktikabilität und Rechtsicherheit für alle Betroffenen zu schaffen.

(Beifall bei der CDU)

Ich danke der Frau Abgeordneten Frauke Tengler. Für die SPD-Fraktion hat nun Herr Abgeordneter Peter Eichstädt das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens ist seit dem 1. Januar 2008 in Kraft. Seitdem kann man sagen: Überall im öffentlichen Bereich wird der Nichtraucherschutz von den Menschen akzeptiert. Viele können sich heute gar nicht mehr vorstellen, dass noch vor 18 Monaten wie selbstverständlich in Gaststätten geraucht wurde. Gleiches gilt für Krankenhäuser, öffentliche Gebäude und Theater.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und des Abgeordneten Peter Lehnert [CDU])

Hier haben wir wirklich eine erstaunliche Entwicklung erlebt. Hier im Haus gab es durchaus unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie die Regelungen in Gaststätten im Besonderen aussehen sollten. Wir haben uns seinerzeit mit unserem Koalitionspartner darauf verständigt, das Rauchen in Nebenräumen zu gestatten, es hingegen in Gaststätten, die keinen Nebenraum haben, zu verbieten.

(Frauke Tengler)

Nach dem nun allseits bekannten Urteil des Bundesverfassungsgerichts liegt Ihnen heute ein Gesetzentwurf vor, der bezogen auf Gaststätten, die nur über einen Gastraum verfügen, eine Änderung vornimmt. In diesen Gaststätten darf unter bestimmten Voraussetzungen das Rauchen gestattet werden: Der Gastraum darf nicht größer als 75 m2 sein, es dürfen in diesem Raum keine zubereiteten Speisen gereicht werden, und der Zutritt muss Personen unter 18 Jahren verwehrt sein. Weiterhin muss sichergestellt sein, dass es sich um eine Rauchergaststätte handelt. Dies muss mit einem gut sichtbaren Schild deutlich kenntlich gemacht werden. Damit haben wir das umgesetzt, was im Bundesverfassungsgerichtsurteil vorgesehen war.

Richtig ist, dass wir auch andere Möglichkeiten gehabt hätten. Das Bundesverfassungsgericht hat es als ausdrücklich konsequentesten Weg beschrieben, in allen Gaststätten ohne Ausnahmen das Rauchen zu untersagen.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Diesen Weg haben wir nicht gewählt, und zwar zum einen, weil wir uns in der Großen Koalition nicht darauf verständigen konnten. Zum anderen haben wir ihn nicht gewählt, weil sich gezeigt hat, dass eine ausgewogene Regelung für Einraumgaststätten die Akzeptanz des Nichtraucherschutzgesetzes bestimmter Bevölkerungsgruppen insgesamt steigern kann. Im Übrigen scheint es in der Zwischenzeit so zu sein, dass kein anderes Bundesland diesen Weg gegangen ist. Auch in Hamburg zeichnet sich trotz der Beteiligung der Grünen am Hamburger Senat eher eine Orientierung an unserem Gesetz ab. Damit ist mit Blick in unsere Nachbarländer eine einheitliche Regelung wohl nun auf der Basis der Ausnahmeregelung für Eckkneipen in Sichtweite.

Einen besonderen Aspekt unseres Gesetzes möchte ich hervorheben: Nachdem wir uns entschlossen haben, in Einraumgaststätten den Zutritt für Kinder und Jugendliche zu verbieten, war es konsequent, im Sinn eines möglichst effektiven Kinderund Jugendschutzes dieser Personengruppe den Zutritt auch in Nebenräumen von Mehrraumgaststätten, die für Raucher eingerichtet wurden, zu verwehren. Hiermit schützen wir Kinder und Jugendliche, die in besonderer Weise durch Passivrauchen in ihrer Gesundheit gefährdet wären, denn diese können nicht wie Erwachsene allein entscheiden, ob sie sich den Gefahren des Passivrauchens in diesen Räumen aussetzen wollen. Wir sind mit dieser Regelung sehr zufrieden, da sie zumindest für Kin

der und Jugendliche gegenüber dem alten Gesetz den Schutz vor Passivrauchen vergrößert.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Frauke Tengler [CDU])

Ich will an dieser Stelle nicht verhehlen, dass es Punkte gibt, die wir gern anders geregelt hätten, über die wir mit unserem Koalitionspartner aber keine Verständigung fanden. Dazu gehört ein ausdrücklicher Hinweis, wie er im niedersächsischen Gesetz vorgesehen ist, dass Kommunen auf ihren Spielplätzen für entsprechenden Nichtraucherschutz und für die Beseitigung von Zigarettenkippen zu sorgen haben. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit, jedoch in der Praxis leider ein Problem.

Wir sollten auch die Situation in Diskotheken im Auge haben. Diese haben die Möglichkeit, Nebenräume für Raucher einzurichten. Wir hätten jedoch gern eine Anregung des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen, weil in diesen Räumen wegen der extrem hohen Feinstaubbelastung in Verbindung mit exzessiver körperlicher Betätigung - so etwas nennt man Tanzen - die gesundheitliche Gefährdung besonders groß ist. Deshalb hätten wir gern geregelt, dass in diesen Raucherräumen keine Tanzflächen vorhanden sein dürfen. In anderen Landesgesetzen ist dies so geregelt worden.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Schleswig-Holstein hat nun ein praktikables und akzeptables Nichtraucherschutzgesetz. Wir würden es begrüßen, wenn das Sozialministerium durch einen Erlass für Sicherheit bei der Einhaltung, aber auch bei der Überprüfung und möglicherweise bei der Verhängung von Sanktionen sorgte.

Es wurde schon erwähnt, dass wir den Antrag der FDP und der Grünen ablehnen werden. Wir werden auch den jetzt noch von der FDP eingebrachten Antrag zur Innovationsklausel ablehnen. Diese Systeme sind sicher vorhanden, aber sie sind nach unserer Einschätzung noch nicht ausgereift. Das gilt besonders für den Bereich des Übergangs zu Nichtraucherbereichen. Meine Vorrednerin hat es bereits dargestellt, wir haben uns entschlossen, uns mit diesem Thema noch einmal zu beschäftigen.

Herr Kollege, die Zeit!

(Peter Eichstädt)

Die Präsidentin will mir gerade sagen, dass meine Redezeit abgelaufen ist. Das sagt auch meine Uhr. Auch wenn es nur eine unwesentliche Überschreitung ist, komme ich zum Schluss und bitte Sie alle um Ihre Zustimmung zu dem von den die Regierung tragenden Fraktionen vorgelegten Gesetzentwurf.

(Beifall bei der SPD)

Ich danke Herrn Abgeordneten Peter Eichstädt. Jeder Redner empfindet seine Überschreitung der Redezeit als unwesentlich. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.

Für die FDP-Fraktion darf ich Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort erteilen.