Protocol of the Session on March 25, 2009

(Heiterkeit)

Wir können ja unterschiedliche Uhren haben, Sie und ich, aber ich kann die Uhr hier vorn noch lesen. Wir sind jetzt bei minus 39 Sekunden, Sie können gern feststellen, dass die nach der Unterbrechung durch Sie verbraucht wurden. Aber sei es drum.

Ich komme zu meinem letzten Satz, wäre aber ohnehin zu meinem letzten Satz gekommen: Das ist beachtlich angesichts der Tatsache, dass zunächst alle Fraktionen im Finanzausschuss ihre grundsätzliche Bereitschaft in einem Protokollbeschluss erklärt haben, der Regelung zuzustimmen. Ich sage, diese Sache ist ein echtes Armutszeugnis, und wir werden als FDP-Fraktion die erste Klage eines dis

(Wolfgang Kubicki)

kriminierten Mitarbeiters des öffentlichen Dienstes in dieser Frage unterstützen.

(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Das Präsidium wird klären, ob es sich hier um unterschiedliche Uhren handelt. - Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir werden der Übernahme der Tariferhöhung zustimmen, um es ganz kurz zu machen.

Zum Landesbeamtengesetz: Das Hin und Her um die Dienstjubiläen hat bei uns Kopfschütteln hervorgerufen. Ich finde es bemerkenswert, dass die Regierungsfraktionen jetzt eine Pressemitteilung herausgebracht haben, in der sie gesagt haben, dass es ein Zeichen der Wertschätzung der Beamten sei, wenn sie die Regelung, die sie ursprünglich vorgeschlagen haben, jetzt zurücknähmen. Daraus kann ich nur schließen, dass der ursprüngliche Plan ein Zeichen der Missachtung der Beamten war.

(Heiterkeit und Beifall bei BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN und FDP - Wolfgang Kubicki [FDP]: Sprache ist trügerisch!)

Ich lasse jetzt mal einiges weg, damit der Kollege Astrup nicht so unruhig wird.

Zu den Ruhestandsaltersgrenzen: Die Einführung des Pensionsalters von 67 Jahre ist eine Anpassung an das bestehende Rentenrecht für Angestellte, und deswegen werden wir das unterstützen und tragen das mit. Es stellt sich aber die Frage, ob flexible Alterseintrittsregelungen grundsätzlich und die Berücksichtigung der tatsächlich erbrachten Arbeitszeiten nicht besser wären als starre Modelle.

(Beifall des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Darüber sollten wir weiter nachdenken, und ich würde mir auch wünschen, dass die Regierung da auch etwas mehr Kreativität an den Tag legt.

Zur FDP oder den anderen Anträgen möchte ich nur sagen: Grundsätzlich bin ich ein Gegner des Berufsbeamtentums. Das ist bekannt. Von daher habe ich sowieso Bauchschmerzen mit so einem Gesetz. Aber wenn man einmal das Berufsbeam

tentum als gegeben sieht - und wir werden es heute nicht abschaffen; Herr Minister nickt, also liege ich richtig -,

(Heiterkeit bei der FDP)

ist das Gesetz in weiten Teilen so ganz in Ordnung.

Es gibt zwei Punkte, die mich besonders ärgern, das muss man sagen, und deswegen werden wir auch nicht zustimmen, sondern uns enthalten.

Der eine Punkt ist - das ist hier genannt worden die Frage: Warum sollen Menschen mit einer Fünfjahresprognose nicht auch Beamte im öffentlichen Dienst werden? Das ist eine Frage der Nicht-Diskriminierung. Das ist von der EU geregelt. Die Tatsache, dass Sie das nicht übernehmen, wird Probleme geben.

(Beifall des Abgeordneten Detlef Matthies- sen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Gleiches gilt für die Anerkennung von Lebenspartnerschaften. Auch das ist ein Punkt, der durch die EU geregelt ist. Das ist alles klar. Wenn Sie nicht bereit sind, gesetzlich zu übernehmen, was auf EU-Ebene geregelt ist, dann ist das ein Verstoß gegen EU-Vorgaben. Das wird Ihnen auf die Füße fallen. Sie spekulieren in Ihrer Borniertheit darauf, dass irgendjemand klagt und Sie so zur Räson bringt. Ich finde, das ist für jemanden, der ein Rechtsverständnis hat, ausgesprochen traurig. Deshalb werden wir uns enthalten.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

Für den SSW erhält die Vorsitzende, Frau Abgeordnete Spoorendonk, das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuregelung des Beamtenrechts ist aus Sicht des SSW kein Ausdruck dafür, dass der Landesregierung wirklich etwas an der Modernisierung des Beamtenrechts gelegen ist, denn die Schaffung eines einheitlichen norddeutschen Musterbeamtengesetzes ist praktisch gescheitert. Für uns ist in unserer Beurteilung dieses Gesetzentwurfs weiterhin wichtig, dass sich der Gesetzentwurf für die Anhebung des Rentenalters auf 67 Jahre ausspricht. Dagegen haben wir uns in der Vergangenheit immer wieder ausgesprochen. Daran halten wir auch fest.

(Wolfgang Kubicki)

Ich habe weitere Kritikpunkte, auf die ich aufgrund des späten Zeitpunkts jetzt nicht weiter eingehen möchte. Zusammenfassend möchte ich aber sagen: Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist kein großer Wurf. Der geplanten Einsparung der Jubiläumszuwendung haftet vor diesem Hintergrund fast etwas Symbolisches an. Für den SSW sage ich jedenfalls: Wir treten für ein modernes öffentliches Dienstrecht ein, und genau dafür steht das vorliegende Gesetz nicht. Daher begrüßen wir es, dass der Struck’sche Grundsatz, kein Gesetz verlässt das Parlament so, wie es hineinkam, nun doch zum Tragen gekommen ist.

Es liegt ein umfassendes Paket an Änderungsmaßnahmen vor. Diese wurden in erster Linie von den Regierungsfraktionen, aber auch von der FDP eingebracht. Positiv festzuhalten ist dabei, dass die Große Koalition eine Reihe von Anregungen aus den abgegebenen Stellungnahmen aufgenommen hat. Das heißt, sie tragen insgesamt zu einer wesentlichen Verbesserung des Gesetzentwurfs bei. Dennoch wird der SSW den Änderungsantrag der FDP unterstützen. Entscheidend ist dabei aus unserer Sicht, dass nur dort die Gleichbehandlung der in einer Lebenspartnerschaft lebenden Beamten in das Beamtenrecht aufgenommen wird.

Ich erspare mir weitere polemische Aussagen. Die können Sie sich denken. Es kann ganz einfach nicht angehen, dass der Landtag seine eigenen Vorgaben nicht umsetzt.

(Beifall bei SSW, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: So ist es!)

Darum sage ich noch einmal: Bis die CDU am letzten Donnerstag ausscherte, gab es eine einstimmige Mehrheit für diese Gleichbehandlung. Darum werden wir dem geänderten Gesetzentwurf nicht zustimmen.

(Beifall bei SSW, FDP und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich danke der Frau Abgeordneten Spoorendonk. Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich zunächst Herrn Abgeordneten Werner Kalinka das Wort; er hat sich zuerst gemeldet.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe zwei kurze Anmerkungen, weil ich meine

Frage nicht loswurde. Erstens. Die Frage der rechtlichen Beurteilung eingetragener Lebensgemeinschaften ist - was die Folgen angeht - ist in der Begründung zum Gesetzentwurf von der Landesregierung eindeutig differenziert dargestellt worden. Dies möchte ich vor diesem Parlament neben den sonstigen Bewertungen vorgetragen haben.

Zweitens. Natürlich ist im Zusammenhang mit diesen Beratungen nicht alles genannt worden, was positiv gesehen - noch hätte erörtert werden können. Einige Beispiele sind erörtert worden. Die Landesvorsitzende des Beamtenbundes, Frau Schwitzer, hat - wie ich finde - im Rahmen der Anhörung einen guten Vorschlag gemacht. Sie hat gesagt: Schaut nach zwei Jahren doch einmal, wie es aussieht. Darüber, nach zwei Jahren eine Art TÜV zu machen, sollte man noch einmal vernünftig sprechen. Ich finde, das war ein guter Vorschlag, der uns nach zwei Jahren das eine oder andere Gespräch miteinander ermöglicht, um vor dem Hintergrund der Praxistauglichkeit zu der einen oder anderen Folgerung zu kommen. Ich denke, dieser Vorschlag verdient es hier vorgetragen zu werden.

(Beifall bei der CDU)

Zu einem weiteren Beitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erhält Herr Abgeordneter Dr. Heiner Garg das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist mir - ehrlich gesagt - ziemlich egal, ob die Verhandlungen der Union mit dem Heiligen Stuhl oder ob sonst etwas dazu geführt hat, entgegen der einstimmigen Beschlusslage des Finanzausschusses von vor einem Jahr gegen unseren Antrag zu stimmen.

Ich will der Union in Schleswig-Holstein, die sich nach der bedauerlicherweise schiefgegangenen Oberbürgermeisterwahl in Kiel neu aufstellen will und sich urbaner geben möchte, Folgendes auf den Weg geben: das Berliner Anpassungsgesetz der rot-roten Koalition; dort hat die CDU zugestimmt. Bei der Gleichstellung der Beamtenversorgung der rot-roten Koalition hat die CDU in großen Teilen zugestimmt. Brandenburg: Gleichstellung im Beamtenrecht. Hier hat die SPD-CDU-Koalition zugestimmt. Bremen: Anpassungsgesetz im Beamtenrecht; hier hat die CDU bei rot-grüner Koalition zugestimmt. Hamburg: beamtenrechtliche Gleichstellung angekündigt, hier gibt es eine schwarz-grü

(Anke Spoorendonk)

ne Koalition. Hessen: komplette Gleichstellung im Koalitionsvertrag vereinbart; hier gibt es eine CDU-FDP-Koalition. Niedersachsen: einstimmiger Beschluss des Landtags zur völligen Gleichstellung; CDU-FDP-Koalition. Nordrhein-Westfalen: Damals unter rot-grüner Koalition hat sich die CDU immerhin enthalten. In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die CDU immerhin enthalten, und im Saarland - bei einer CDU-Alleinregierung - gibt es einschließlich beamtenrechtlicher Regelungen eine komplette Gleichstellung, außer beim Familienzuschlag.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Ich kann nur an Sie appellieren: Wenn Sie mit Ihrem modernen Weltbild hier nicht komplett allein dastehen wollen, dann können Sie vielleicht doch noch über Ihren schwarzen Schatten springen und dem FDP-Antrag zustimmen.

(Beifall bei FDP, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Finanzminister Rainer Wiegard das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes werden wir - wie schon in den Jahren 2006, 2007 und 2008 - auch das jüngste Tarifergebnis im öffentlichen Dienst auf die Beamten, Richter, Anwärter und Versorgungsempfänger anwenden. Das Gesetz sieht vor, die Besoldung und Versorgung ab dem 1. März 2009 um einen Sockelbetrag von 40 € und anschließend um weitere 3 % zu erhöhen. Dazu kommend für Januar und Februar 2009 eine Einmalzahlung von 40 €. Wie bei den Tarifbeschäftigten erfolgt zum 1. März 2010 dann eine weitere Erhöhung um 1,2 %. Für Anwärter gelten die Regelungen entsprechend.

Das beschleunigte Gesetzgebungsverfahren, um das wir das Parlament gebeten haben, liegt im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Beamtenbund, Deutscher Gewerkschaftsbund und die kommunalen Landesverbände haben diese Übernahme begrüßt und sind mit dem verkürzten Verfahren einverstanden.

Für den Haushalt des Landes ist dies ohne Zweifel eine weitere erhebliche Belastung. Insgesamt kostet die Besoldungs- und Versorgungserhöhung inklusi

ve der Erhöhung für die Tarifbeschäftigten 94 Millionen € im Jahr 2009 und 132 Millionen € im Jahr 2010. Für die Umsetzung dieser Besoldungsanpassung ist dennoch kein gesonderter Nachtragshaushalt erforderlich. Die knapp 230 Millionen € für beide Jahre sind im Rahmen der Tarifvorsorge bereits in den Haushalten eingeplant.

Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.