Ich finde es einfach nur peinlich, wie sich hier Abgeordnete vor den Besucherinnen und Besuchern in manchen Bereichen wechselseitig unterstellen, etwas zu wollen, von dem ich meine, Herr Dr. Garg, dass Sie das so nicht aufrecht erhalten sollten.
Letzte Bemerkung. Mir ist die Debatte der vergangenen Viertelstunde ziemlich peinlich. Das mag Ihnen aus anderen Gründen anders gehen. Ich finde aber, wir sollten sie sehr schnell beenden. Jedem Abgeordneten steht es frei, sich zu entscheiden. Ich werde mich dem Votum des Innen- und Rechtsausschusses anschließen. Das mache ich aus freien Stücken, Herr Kollege Hentschel, und werde dazu nicht gezwungen.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/1663, ab. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer so beschließen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit den Stimmen von CDU, FDP und von Teilen der SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des SSW bei Enthaltung von Teilen der SPD angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/1664. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit den Stimmen von CDU, FDP und Teilen der SPD gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und Teilen der SPD angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/1665. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen mit den Stimmen von CDU, FDP und Teilen der SPD - - Herr Kalinka, zur Geschäftsordnung!
Wenn es eine war, dann sind es aber nicht Teile. Es mag eine gewesen sein, aber es waren keine Teile.
Dann wiederhole ich die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/1665. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit den Stimmen von CDU, FDP und den Stimmen der SPD bis auf eine Ausnahme gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW zuzüglich einer Stimme der SPD angenommen.
Wir kommen nur zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 16/1668. Der Ausschuss empfiehlt die Ablehnung des Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer der Ausschussempfehlung folgen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist die Beschlussempfehlung mit den Stimmen von CDU, FDP und den Stimmen der SPD mit einer Ausnahme gegen die Stimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW und einer Abgeordneten der SPD angenommen.
Zu diesem Antrag wird ein Bericht im Rahmen dieser Tagung gewünscht. Wer dem Berichtsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Enthaltungen? - Damit ist der Berichtsantrag angenommen.
Ich erteile nunmehr für die Landesregierung der Frau Ministerin für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren, Frau Dr. Gitta Trauernicht, das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Honorarreform war überfällig. Sie war im Übrigen von den Ärztinnen und Ärzten gewünscht. Sie sollte sich bei der Umsetzung durch die Selbstverwaltung aus Ärzten und Krankenkassen an gesundheitspolitischen Zielen orientieren.
Ich nenne die Ziele kurz. Es ging um mehr Honorargerechtigkeit und Transparenz unter anderem durch eine Euro-Vergütung. Es ging um gleiche Bezahlung für Ärztinnen und Ärzte für gleiche Leistungen auf West-Niveau auch in den neuen Ländern. Es ging um eine adäquate Honorierung für Qualität, um die Überwindung der überkommenen Budgetierung, um Anreize für unterversorgte Regionen.
Mit den Entscheidungen der Ausschüsse von Ärzten und Krankenkassen auf Bundesebene hat ein neues - ich füge hinzu: ein zentrales - Honorarsystem regional fortentwickelte Strukturen praktisch von einem Tag auf den anderen ersetzt, um nicht zu sagen versetzt. An dem bisherigen System haben sich in Schleswig-Holstein circa 4.600 Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeuten mit ihren Praxen im Land ausgerichtet. Das Ergebnis der Honorarreform erzeugte neben einer beachtlichen Zahl von Praxen mit Einkommenszuwächsen auch eine beachtliche Zahl von Verlierern, übrigens nicht nur in Schleswig-Holstein.
Das erklärt die Enttäuschung, ja die Empörung vieler Ärztinnen und Ärzte, die mit einer von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung kommunizierten Honorarsteigerung von 10 % gerechnet haben. Das war auch Wunsch und Ziel der Politik.
Festzuhalten bleibt, dass für die ambulante Versorgung im Jahr 2009 rund 3 Milliarden € mehr gegenüber dem Jahr 2007 zur Verfügung stehen, allerdings - das haben wir bereits diskutiert - leider
Dass ich nicht unbeteiligt daran war, für einen größeren Anteil unserer Ärzteschaft in Schleswig-Holstein zu kämpfen, ist bekannt. Rechnerisch plus 13.000 € pro Arzt in Schleswig-Holstein. Die Steigerung beträgt 6,3 %, was in Geld immerhin knapp 60 Millionen € ausmacht. Damit steht eine Gesamtsumme von 967 Millionen € für die medizinische Versorgung durch niedergelassene Ärzte in Schleswig-Holstein zur Verfügung.
Die Honorarreform hat bezogen auf Arztgruppen bestimmte ärztliche Leistungen und auf einzelne Praxistypen auch in Schleswig-Holstein sehr unterschiedliche Auswirkungen. Gesicherte Erkenntnis darüber kann nur die Kassenärztliche Vereinigung haben. Es scheint, dass insbesondere große Versorger, Praxen und Facharztpraxen mit differenziertem Angebot von der Honorarreform negativ betroffen sein können, aber nicht alle.
Eine Aussage über die Zahlenrelation von Gewinnern und Verlierern hilft der einzelnen betroffenen Praxis nicht. Ich sage das alles, obwohl bekannt ist, dass der durchschnittliche niedergelassene Arzt in Schleswig-Holstein rund 197.000 € umsetzt und einen durchschnittlichen Überschuss von knapp 88.000 € vor Steuern erzielt. Ärzte zählen damit immer noch zu den gut verdienenden Berufen, zumal sich diese Beträge ausschließlich auf die gesetzliche Krankenversicherung beziehen. Privatrechnungen kommen noch hinzu.
Zur zweiten Frage des Herrn Abgeordneten Garg, die durch die Beschlüsse des Bundesausschusses vom 15. Januar überholt ist: Von Anfang an hat die Landesregierung die zuständige Kassenärztliche Vereinigung engmaschig begleitet, sich über Entwicklungen unterrichten lassen, politisch im Bundesgesundheitsministerium und bei den Bundesausschüssen interveniert, andere Bundesländer sensibilisiert und Mitstreiter gewonnen. Wir haben mit Selbstverwaltern und Ausschussvorsitzenden gesprochen, wir haben die Krankenkassen moderierend eingebunden. Wir haben auch in zahllosen Runden den direkten Austausch mit vielen Vertretern der Vertragsärzteschaft gesucht. Die Intransparenz der Entscheidungen auf Bundesebene, die fehlende Folgenabschätzung für Regionen und der wenig flexible Umgang mit notwendiger regionaler Intervention bei Verwerfungen haben mich - vorsichtig formuliert - nicht zufriedengestellt. Deshalb bleibe ich auch weiterhin dran, und zwar an allen Beteiligten, die die Weichen neu stellen können.
Zunächst waren - und das bezieht sich auf die dritte Frage des Herrn Abgeordneten Garg - regionale Korrekturen nur über einen Härtefallfonds im Rahmen des auf Bundesebene gesetzten Rahmens möglich. Es war richtig, die Kassenärztliche Vereinigung darin zu unterstützen, Flexibilisierungen durchzusetzen und die Einsicht zu erzeugen, dass zu viel Zentralismus schädlich war und ist. Dass bisher etliche hundert betroffene Ärztinnen und Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Hilfe aus dem Härtefonds beantragen mussten, spricht für sich. Mit den im Januar 2009 durchgesetzten Flexibilisierungen steht die Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein nun in der Pflicht, das Beste aus der neuen Situation zu machen, um unzuträgliche Umsatzverluste zu verhindern. Klares Ziel und Maßstab sind dabei die Sicherstellung der medizinischen Versorgung. Klar ist auch, dass es keinen weiteren Gesamtzuwachs des Honorartopfes geben wird. Ein Plus von über 60 Millionen € in Schleswig-Holstein ist für die Beitragzahler schließlich auch kein Taschengeld.
Damit ist auch die vierte Frage beantwortet. Wer wie ich davon überzeugt ist, dass die Honorarreform in vielen Punkten die mit ihr eigentlich verbundenen vernünftigen Ziele noch nicht erreicht hat, der kann mit einer aktuell erkämpften neu gewonnenen Umsetzungszeit von zwei Jahren nicht vollständig zufrieden sein. Wir reden nicht nur über Honorare, sondern wir reden über Praxisbesonderheiten, die zum Beispiel viel mit der uns ganz besonders wichtigen Versorgung des ländlichen Raums zu tun haben. Wir unterstützen in diesem Zusammenhang Konzepte, um durch bessere Vernetzung und Kooperation zu mehr Zukunftssicherheit zu kommen. Nun sind ausgerechnet ländliche Versorgerpraxen mit die größten Verlierer der Honorarreform; das kann nicht sein.
Ebenso muss ein Honorar schonendes und qualifiziertes ambulantes Operieren weiter auskömmlich sein, um nur zwei konkrete Beispiele für die Notwendigkeit einer gründlicheren Neubestimmung in zentralen Fragen der Honorarreform zu nennen. Ich finde es angesichts der bisher zutage getretenen Ergebnisse der Honorarreform - mit Verlaub gesagt seltsam, wenn Herr Köhler, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung, den Ärztinnen und Ärzten in Deutschland aktuell in einem Schreiben erklärt:
„Wir, die Selbstverwaltung, können auf Grundlage der bestehenden Rechtslage die noch ausstehenden Probleme selbst lösen,
Das widerspricht allen Erfahrungen, die jetzt auf Bundes- und auf Landesebene gemacht werden. Ich habe jedenfalls deutliche Zustimmung und auch Dankbarkeit dafür erfahren, dass ich mich eben nicht auf den Standpunkt der Nichtzuständigkeit zurückgezogen habe, sondern mich intensiv für die Interessen sowohl der Ärzteschaft als auch im Ergebnis der Patientenversorgung im Land eingesetzt habe.
Ich werde weiter darauf drängen, dass die Honorarreform unsere Versorgungsstrukturen stützt und fördert und dass die Menschen zu ihrem Arzt gehen können, ohne schon beim Zeitunglesen im Wartezimmer mit dessen realen oder auch vermeintlichen Existenzproblemen konfrontiert zu sein. Gleichermaßen gilt aber auch: Ärzte, die ihre Patienten ziemlich platt gegen die Gesundheitspolitik und gegen die Politik in Stellung bringen, die eben nicht ursächlich an diesen Verwerfungen beteiligt ist, müssen sich fragen lassen, ob sie ihr Honorar verdienen, für das ich mich einsetze. Krankenversicherungsbeiträge von kleinen Leuten sind nicht dazu geschaffen, sogenannte Praxisstreiks zu finanzieren. Auch diese Feststellung gehört zur gesundheitspolitischen Kultur, die einmal mehr durch die Auseinandersetzung um die Honorarreform gelitten hat. Deshalb fordere ich alle auf, die vorhandenen Probleme mit Sachlichkeit zu lösen. Ich jedenfalls werde auch weiterhin meinen Teil dazu beitragen.
Ich eröffne die Aussprache und weise erstens darauf hin, dass durch die Redezeit der Regierung jede Fraktion drei Minuten mehr Redezeit hat.
Zweitens weise ich darauf hin, dass der Tagesordnungspunkt 41 einvernehmlich abgesetzt und auf die nächste Sitzung verschoben wird.
Drittens will ich feststellen, dass die Formulierung des Kollegen Dr. Garg den Tatbestand einer Rüge erfüllt, die ich hiermit nachträglich ausspreche. Das ist kein Ordnungsruf.
- Hier ist nicht die Zeit für eine Debatte. Wir haben das geprüft, und ich habe eine Rüge - keinen Ordnungsruf - ausgesprochen. Es hat für andere Dinge
Ordnungsrufe gegeben. Der Wissenschaftliche Dienst ist der Auffassung, dass das so ist. Demzufolge habe ich so gehandelt. Hiermit ist die Rüge ausgesprochen. Herr Dr. Garg. Gleichwohl haben Sie jetzt das Wort.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Welcher Handwerker würde einem dreimonatigen Pauschalvertrag zustimmen, der für 25,84 € alle üblichen Leistungen abdeckt, egal wie häufig dieser Handwerker in diesen drei Monaten angefordert wird? - Sie werden keinen einzigen Handwerker finden. Für genau diesen Preis bekommen Sie seit dem 1. Januar 2009 die hochspezialisierte medizinische Versorgung eines Urologen in Schleswig-Holstein. Dabei lautete Ende 2008 die vermeintlich gute Botschaft für die niedergelassenen Ärzte in Schleswig-Holstein, dass sie gegenüber 2007 statt der zuvor vorgesehenen 3,9 % jetzt 6,3 % mehr Honorar für die ambulante ärztliche Versorgung erhalten sollen.
Stattdessen zeichnen sich an vielen Stellen Honorareinbußen und Honorarverschiebungen innerhalb der niedergelassenen Ärzte ab, die den Gesundheitsstandort Schleswig-Holstein ernsthaft in Gefahr bringen. Mittlerweile haben 838 der niedergelassenen Ärzte bei der Kassenärztlichen Vereinigung Härtefallanträge gestellt. Erste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Praxen wurden bereits zum Jahresbeginn entlassen.
Was bei dieser Honorarreform grundlegend schiefgelaufen ist, zeigt sich an zwei Punkten: Erstens. Die regionalen Handlungsspielräume der ärztlichen Selbstverwaltung sind mit dem GKVWettbewerbsstärkungsgesetz seit dem 1. Januar 2009 beschnitten worden. Sowohl die Honorarverhandlung als auch die Modalitäten der Honorarverteilung erfolgen nur noch zentralgesteuert auf Bundesebene durch den Bewertungsausschuss. Damit ist für die Berücksichtigung regionaler Besonderheiten kaum noch Platz.
Zweitens. Niedergelassene Ärzte, die viele Leistungen bei einzelnen Patienten - beispielsweise bei Krebspatienten - erbringen oder ein sehr hohes Patientenaufkommen haben, werden auf den wesentlich geringeren Fachgruppenschnitt heruntergebrochen oder durch eine Abstaffelungsregelung bestraft. Das trifft besonders die Ärztinnen und Ärzte, die im ländlichen Raum einen weiten Einzugsbereich bedienen. Es betrifft aber auch diejenigen, die besonders viel Spezialdiagnostik erbracht haben und ihre