Protocol of the Session on December 12, 2008

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Bestimmte Zielgruppen freuen sich heute bestimmt über diese Initiative. Tatsache ist, dass der Versandhandel seit über vier Jahren zulässig ist. Das Nebeneinander verschiedener Betriebswege auf dem Arzneimittelmarkt ist Tatsache. Im Übrigen haben sich viele Apotheken genau auf diese Situation eingestellt. Sie besitzen eine Versandhandelserlaubnis, und ich empfehle Ihnen, sich einmal eine Apotheke anzuschauen, die ausschließlich oder überwiegend vom Versandhandel lebt. Sie geben apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege des Versandhandels ebenso wie rezeptpflichtige Arzneimittel ab.

Kollegin Sassen, den Zuwachs am Arzneimittelverbrauch dem Versandhandel zuzuschreiben, fand ich schon recht kühn. Sie haben die Zahl genannt. Es gab einen Zuwachs um 8 %. Der Marktanteil des Versandhandels beträgt aber weniger als 8 %. Ich glaube, man sollte den Zuwachs im Arzneimittelverbrauch lieber nicht dem Versandhandel zuschreiben. Im Gegensatz zu meinen beiden Vorrednerinnen bin ich der Meinung, der durch den Versandhandel entstehende Wettbewerb hat für die Verbraucherinnen und Verbraucher durchaus Vorteile, und zwar nicht nur in Bezug auf den Preis. So profitieren beispielsweise in der Mobilität eingeschränkte Patienten von der Möglichkeit, dass ihnen Medikamente direkt ins Haus geliefert werden. Das machen Apotheken mit einer Versandhandels

erlaubnis nämlich heute schon. In einem Flächenland wie Schleswig-Holstein ist das durchaus ein Vorteil.

Über das Folgende sollten wir ernsthaft reden: Voraussetzung für einen Versandhandel muss sein, dass dieser gewollte Wettbewerb unter gleichen Voraussetzungen stattfindet.

(Beifall des Abgeordneten Günther Hilde- brand [FDP])

Deshalb muss auch der Versandhandel so mit einem Rahmen von Qualitätsanforderungen und Kontrollmechanismen ausgestattet sein, dass die Arzneimittelsicherheit nicht infrage gestellt wird. Genau diese Voraussetzungen liegen bedauerlicherweise im Moment noch nicht überall vor.

Inzwischen hat sich beim Versandhandel neben der klassischen Form des Direktversands einer Apotheke an den Endverbraucher eine zweite Vertriebsform von Arzneimitteln über Bestell- und Abholstationen - über sogenannte Pick-Up-Stationen - entwickelt. Diese Stationen können in jeder Art von Gewerbebetrieb eingerichtet werden, zum Beispiel in einem Supermarkt, in einer Tankstelle oder auch in einer Drogerie. Das Problem ist das Folgende: Während Apotheker weiterhin an die umfassenden Anforderungen des Apothekengesetzes und der Apothekenbetriebsordnung gebunden sind, womit zum Beispiel die Vorhaltung von Laboren und Räumlichkeiten für den Nachtdienst verbunden ist, so gelten all diese Regelungen für diese Pick-UpStationen nicht. Sie sind im Prinzip einer staatlichen Kontrolle oder Überwachung vollkommen entzogen. Auch das ist bei den Apotheken eine ganz andere Geschichte. Im Zweifel wüssten Kontrollbehörden noch nicht einmal, wo sich solche Pick-Up-Stationen befinden.

Ich gehe davon aus, dass diese Stationen nicht gewollt waren, als Rot und Grün mit Unterstützung der Union und entgegen der Warnungen der FDP im Jahr 2004 die Aufhebung des Versandhandelsverbotes beschlossen haben, ohne hier einen klaren Riegel vorzuschieben.

(Zuruf von der SPD)

- Rede doch keinen Quatsch! - Dennoch ist diese Versandform rechtlich möglich, weil das Gesundheitsmodernisierungsgesetz in genau diesem Punkt unpräzise geblieben ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat deshalb der Klage einer Drogeriekette stattgegeben und in seiner Urteilsbegründung ganz klar dargelegt, dass der Gesetzgeber zwar vom klassischen Versandhandelsmodell mit individuel

(Jutta Schümann)

ler Zustellung ausgegangen sei, eine Einschränkung dieses Modells im Gesetz aber nicht erfolgt sei. Liebe Kollegin Sassen, deshalb haben wir jetzt den Zustand, dass im Zweifel auch Mitarbeiter von Tankstellen oder Drogeriemärkten Rezepte einsammeln und bestellte Arzneimittel ausgeben dürfen. Eine sachgemäße Behandlung und Lagerung der Arzneimittel ist so in den allermeisten Fällen nicht gewährleistet, und bei Fragen zum Medikament und zu den Wirkungen des Medikaments wird komischerweise an die örtliche Apotheke verwiesen. Damit werden die Abgabe von Medikamenten und die Beratung der Patienten voneinander abgekoppelt. Genau diese Verknüpfung war aber die grundlegende Idee, die hinter unserem Apothekensystem steht.

Ich verstehe den Antrag der Großen Koalition deshalb als eine Möglichkeit, gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Apotheken auf der einen Seite und den sogenannten Pick-Up-Stationen beziehungsweise den dahinter stehenden Großversendern auf der anderen Seite über mehr Qualitätsanforderungen zu schaffen; zumindest bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Wir sollten im Ausschuss einmal darüber reden, warum dies eigentlich nur bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln der Fall sein soll und nicht auch insgesamt bei apothekenpflichtigen Medikamenten.

(Beifall bei der FDP)

Man sollte sich zumindest einmal darüber Gedanken machen, dass das nur für verschreibungspflichtige Medikamente gilt. Ich weiß, was dahinter steht.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Wer diese Arzneimittel abgibt, der darf sich nicht nur den Anschein einer Apotheke geben. Vielmehr muss er auch die Qualitätsanforderungen einer Apotheke erfüllen. Eine solche Regelung verstößt im Übrigen auch nicht gegen die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs, der den Versandhandel mit rezeptfreien Arzneien in EU-Ländern zugelassen und den Ländern bei rezeptpflichtigen Arzneien eine andere Regelung eingeräumt hat. Lieber Kollege Kubicki, damit wissen Sie, warum das bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln so schwierig ist, warum die Länder bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln einen etwas größeren Spielraum haben. Ich meine, wir sollten den Spielraum nutzen.

Frau Präsidentin, mein letzter Satz: Es liegt bereits ein Antrag der FDP-Bundestagsfraktion vom 25. Juni 2008 vor. Er ist betitelt: Auswüchse des Versandhandels mit Arzneimitteln unterbinden. Ich gehe davon aus, dass dieser Vorstoß etwas mehr

Schwung erhält, wenn diese Initiative hier beschlossen wird. Es lohnt sich, im Ausschuss noch einmal ernsthaft darüber nachzudenken.

(Beifall bei FDP und SPD)

Ich danke Herrn Abgeordneten Dr. Garg. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat nun Herr Abgeordneter Detlef Matthiessen das Wort.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Es geht aber nicht nur um tierische Arzneimittel!)

Danke, Herr Kubicki; ich war immerhin einmal Betreiber einer tierärztlichen Hausapotheke. - Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Arzneimittelsicherheit steht an erster Stelle. Das ist mehr als Verbraucherschutz, der in der Überschrift des Antrags zu finden ist. Arzneimittelsicherheit wird in einem mehrstufigen System sichergestellt. Neben den vorgeschalteten Verfahren im Zulassungsverfahren für Medikamente geht es in dem vorliegenden Antrag vor allem um die richtige Anwendung der Medikamente nach der Verschreibung, wobei die Verschreibungspflicht selbst eine Stufe des Qualitätssicherungssystems darstellt. Die demografische Prognose ist eindeutig: Die Bevölkerung wird im Durchschnitt immer älter. Damit steigt auch die Erkrankungshäufigkeit. Rentnerinnen und Rentner haben oft wenig Geld zur Verfügung. Arzneimittel sind teuer, nicht alles wird von den Kassen übernommen. Also nutzen viele die Chance, Medikamente günstig über das Internet zu beziehen.

Manchen beschleicht bei den Medikamenten aus dem Netz ein ungutes Gefühl. Man fragt sich: Ist auch wirklich alles drin, was draufsteht? Sitze ich vielleicht einem Betrüger auf? Entspricht nur die Verpackung dem Original? Es stimmt, Arzneimittelfälschungen sind heute nicht mehr ausschließlich ein Problem der Dritten Welt. Medikamente, die keine oder nicht die auf der Packung angegebenen Wirkstoffe enthalten, gelangen zunehmend auch zu uns. Nach Einschätzung der Weltgesundheitsorganisation bewegt sich der Anteil der Fälschungen am Arzneimittelumsatz in den westlichen Industrieländern zwar immer noch unter 1 %, aber dieser vermeintlich kleine Anteil ist alles andere als beruhigend, zumal man aus meiner Sicht von einer hohen Dunkelziffer und von einem weiteren Anstieg ausgehen muss. Die falschen und die fehlen

(Dr. Heiner Garg)

den Wirkstoffe müssen ebenso wie die damit verbundenen Risiken stärker öffentlich thematisiert werden.

(Beifall der Abgeordneten Jutta Schümann [SPD])

Es ist jedoch eine öffentliche Aufgabe, die Menschen davor zu schützen. Staatliches Handeln ist also gefordert. Mündige und informierte Verbraucherinnen und Verbraucher sind hier überfordert. Das gilt insbesondere auch für das Thema der Fachlichkeit, da Verbraucherinnen und Verbraucher häufig alt und krank sind. In diesem Zusammenhang ist die Zertifizierung von Versandhandelsapotheken eine mögliche Maßnahme unter vielen.

Mit Ihrem Vorstoß, die gewerbliche Sammlung und Weiterleitung von Rezepten zu untersagen, soll dem Vertrieb über Bestell- und Abholstationen über sogenannte Pick-Up-Stationen - entgegengewirkt werden. Diese können überall in Supermärkten, in Drogerieketten, in Tankstellen und so weiter errichtet werden. Im Gegensatz zu Präsenzapotheken unterliegen diese Stellen keiner der Anforderungen, die sich zum Beispiel aus der Apothekenbetriebsordnung ergeben.

Durch dieses Nebeneinander zweier Vertriebssysteme im Arzneimittelsektor ist mit dem Vertrieb durch beispielsweise Tankstellen - so meine ich auch ein psychologischer Effekt verbunden. Ich finde die Medikamente neben einer Tageszeitung, neben einem Blumenstrauß oder neben einem Kasten Bier. Das vermittelt den Eindruck, dass Arzneimittel keine besonderen Waren sind, die besonderen Regularien zu unterliegen haben. Frau Sassen, wir halten damit die mit dem Antrag verbundene Initiative für gut und wichtig. Wir freuen uns darauf, über dieses Thema im zuständigen Ausschuss weiter beraten zu können.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich danke Herrn Abgeordneten Matthiessen. - Für den SSW im Landtag hat nun Herr Abgeordneter Lars Harms das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im letzten Jahr hat die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen Aspirin in 30 Apotheken gekauft, die auch Internetversand anbieten. Die Apotheken boten das Medikament bis zu 48 % unter dem Ladenverkaufspreis an, auch unter dem Ver

kaufspreis in ihrer eigenen Apotheke. Für Patienten ergeben sich damit große Einsparreserven, wenn sie via Internet bestellen. Aber - wie gesagt - auch die Apotheken sind daran beteiligt, an dem Grab, das sie sich selber schaufeln.

Die Verbraucherzentralen schätzen die Kosteneffekte des Medikamentenversandhandels insgesamt als positiv ein und empfehlen unter anderem chronisch Kranken, diese Vorteile zu nutzen. Diese Patienten kennen sich nämlich aufgrund der Routineverschreibung gut aus und benötigen oftmals keine Beratung. Trotzdem sollten auch Internetapotheken kostenlose Beratung ermöglichen, was bei seriösen Anbietern durchgängig auch der Fall ist.

Wie überall, gilt auch bei Medikamenten, dass hohe Preisspannen zwangsläufig auch zwielichtige Angebote auf den Plan rufen. Im Bereich der sogenannten Lifestyle-Medikamente werden aggressive Werbeaktionen durchgeführt, bis hin zu Massen-EMails. Viele Verbraucher nutzen die Angebote, obwohl sie deren Risiken kennen. Da schüttelt man schon manchmal mit dem Kopf, wenn man hört, dass Patienten Pillen schlucken, ohne dass auf der Anbieterseite im Internet auch nur eine Postadresse angegeben ist, geschweige denn ein Ansprechpartner genannt wird. Gegen so viel Ignoranz kann auch das beste Gesetz nichts ausrichten. Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass Patienten weiterhin auch offensichtlich unseriöse Angebote nutzen werden, weil sie einfach billig sind.

In dem vorliegenden Antrag geht es um verschreibungspflichtige Medikamente, die dank aktueller Regelung mit detaillierten Zuzahlungsbefreiungen versehen sind. Diese gewähren nur deutsche Präsenzapotheken. Internationale Versandapotheken tun das nicht. Es ist derzeit ein Markt, der nicht so lukrativ für internationale Anbieter ist, und um die geht es in dem Antrag ausschließlich, denn deutsche Anbieter unterstehen automatisch deutscher Kontrolle.

Es müssen also nicht nur die Qualität der Beratung, die sachgemäße Lagerung der Medikamente bis hin zum Endverbraucher und die richtige Zusammensetzung der Medikamente ständig kontrolliert werden, sondern auch die ordnungsgemäße Datenverarbeitung. Man kann hier nur - und die Verbraucherzentralen tun das ohne Unterlass - an die Vernunft der Patienten appellieren: Medikamente sind keine gewöhnlichen Waren. Verkehrte Handhabung und allzu freigiebiger Umgang mit Daten zeitigen sehr weitreichende Folgen bis hin zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden. Darum muss eine Kauf

(Detlef Matthiessen)

entscheidung bei Medikamenten gründlicher vorbereitet werden als bei einem Sofa oder einem Besen.

Dennoch möchte ich davor warnen, das Kind gleich mit dem Bade auszuschütten und die geschilderten Probleme als Vorwand zu benutzen, um sich insgesamt die unliebsame Konkurrenz aus dem Internet vom Leib zu halten. Die Bundesratsinitiative, die der damalige bayerische Ministerpräsident Günther Beckstein im Sommer angeschoben hat, sagt klipp und klar, worum es im Kern geht, nämlich um den Erhalt der niedergelassenen Apotheken. In der Begründung des Gesetzes heißt es, dass ,,die ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung durch ein flächendeckendes Netz von Apotheken gefährdet“ sei, wenn der Versand von verschreibungspflichtigen Medikamenten weiter um sich greife. Tatsächlich kann die Versorgung im ländlichen Raum durch Internetapotheken überhaupt nicht gewährleistet werden. Schließen die Apotheken in Schwabstedt, Burg oder sonstwo, gerät die ordnungsgemäße Versorgung in Gefahr. Wir sollten uns also Gedanken machen, wie wir einen gesetzlichen Sicherstellungsauftrag verankern können, um die Versorgung mit Medikamenten auch in dünn besiedelten Gebieten sicherzustellen.

(Beifall der Abgeordneten Angelika Birk [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

In anderen Wirtschaftszweigen, zum Beispiel im Postwesen, haben wir so etwas ja auch. Das ist anscheinend auch EU-konform.

Ein Verbot des Internethandels, was einer Ausschaltung der Konkurrenz gleichkäme, ist allerdings der falsche Weg, um den Bestand der Präsenzapotheken dauerhaft zu gewährleisten. Es wäre allerdings wünschenswert, wenn die Verbraucher auf einen Blick erkennen könnten, ob sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun haben. Entsprechende Siegel werden vom TÜV für Kundenbetreuung und Kundenzufriedenheit vergeben. Es ist also möglich, so etwas einzuführen. Das erscheint mir wesentlich besser als alles andere. Wir müssen auch im Internet deutlich machen, wer ein seriöser Anbieter ist und wer kein seriöser Anbieter ist. Diese Seriosität muss dann natürlich auch an entsprechende Kriterien gebunden sein. Ich glaube, das ist der richtige Weg. Aber wir kommen dem internationalen Versandhandel nicht bei, indem wir eine deutsche Regelung schaffen, sondern da geht es nur über Qualitätssicherungssysteme. Deshalb können wir dem Antrag sehr gut zustimmen.

(Vereinzelter Beifall bei CDU und SPD)

Ich danke Herrn Abgeordneten Lars Harms. - Das Wort für die Landesregierung hat nun die Gesundheitsministerin, Frau Dr. Gitta Trauernicht.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße den Antrag von SPD- und CDU-Fraktion außerordentlich, liegt er doch auf der Linie der Position, die die Landesregierung nicht nur in Fachkreisen, sondern auch in den Beratungen des Bundesrats bisher vertreten hat. Auch wir sehen weiteren gesetzgeberischen Handlungsbedarf, insbesondere mit Blick auf die sensiblen Punkte, die hier angesprochen sind, das Thema Pick-up-Stellen und anderes mehr. Deshalb werden wir bereits in der nächsten Woche im Kabinett und dann, wenn das Kabinett so beschließt, im Bundesrat eine Bundesratsinitiative des Landes SchleswigHolstein in die Debatte einbringen, da die bisherige Diskussion, die sich auf das Verbot des Versandhandels konzentriert, nicht der schleswig-holsteinischen Linie entspricht.

Wir haben bereits darauf aufmerksam gemacht: Seit dem 1. Januar 2004 gibt es eine gesetzliche Grundlage für den Versandhandel mit Arzneimitteln. Ich möchte darauf aufmerksam machen, dass der Anteil der auf diesem Weg verbreiteten Medikamente zurzeit 0,8 % beträgt. Ich denke, das macht einiges deutlich.

Was mir noch viel wichtiger erscheint, ist der Hinweis darauf, dass Versandhandelapotheker in der Regel auch Besitzer klassischer Apotheken sind. Insoweit handelt es sich um eine Weiterentwicklung und - wie ich finde - auch um eine vernünftige Modernisierung des Arzneimittelwesens.

(Beifall des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Allerdings muss natürlich völlig klar sein, dass die in Deutschland zugelassenen Versandapotheken die gleichen Verpflichtungen mit Blick auf die Standards erfüllen müssen, und es sollten auch gleiche Ausgangsbedingungen gelten. Das Stichwort Wettbewerbssituation ist hier schon gefallen.