Ich danke dem Herrn Abgeordneten Günther Hildebrand, besonders für den Erkenntnisgewinn, warum Helgoland zu Pinneberg gehört.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meines Erachtens war das heute der präziseste und klarste Bericht, den die Landesregierung abgegeben hat. Dafür ein herzliches Dankeschön. Insofern kann ich es kurz machen und will nur drei Punkte unterstreichen, die der Wirtschaftsminister dargestellt hat.
Erstens. Für eine fundierte Debatte jenseits interessanter neuer Erkenntnisse ist es heute schlicht zu früh. Insofern freue ich mich, wenn wir das im Wirtschaftsauschuss nach dem kommenden Freitag seriös und fundiert vertiefen können, wenn wir wissen, was bei dem Gespräch am Freitag herausgekommen ist.
Zweiter Punkt, auf den der Wirtschaftsminister zu Recht hingewiesen hat. Das ist die schwierige Frage, was angemessen ist. Im Sommer gibt es eine ganze Reihe von Anbindungen, im Winter gibt es zurzeit eine Anbindung sozusagen im Zweitagesrhythmus, was sicherlich nicht optimal ist, aber ausreichend. Die Frage ist: Ist das tatsächlich angemessen, ist das etwas, womit die Helgoländer zufrieden sein können? Beziehungsweise wenn es das nicht sein sollte: Was wäre dann anzustreben?
Der dritte Punkt, den Herr Austermann zu Recht angesprochen hat, ist, dass nicht letztlich jedes Problem beim Staat landen kann. Die Gretchenfrage ist letztlich: Wer bezahlt das? Ist die Intention des Antrages der großen Koalition, dass das Regionalisierungsgesetz geändert werden soll? Wahrscheinlich wird es nicht mehr Geld geben, ergo müsste jemand verzichten. Dann wird die Debatte tatsächlich interessant, dann wird es tatsächlich spannend. Das ist aber erst dann zu beantworten, wenn wir wissen, was angemessen ist, und wenn wir wissen, was am Freitag herausgekommen ist.
Insofern stelle ich für meine Fraktion fest, es war der Dichter Hoffmann von Fallersleben, der im Jahre 1841 Urlaub auf Helgoland machte und dort das Deutschlandlied dichtete, wie man hört, nach einem fröhlichen Besäufnis als leichte kreative Anregung. Ich glaube, es wäre traurig, wenn solche kulturellen Bereicherungen in Zukunft an fehlenden Verkehrsverbindungen scheitern sollten. Da gibt es, wie ich glaube, übergreifende Einigkeit in diesem Parlament. Ich freue mich auf die Debatten und Beratungen im Wirtschaftsausschuss.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten Müller. - Das Wort für den SSW erteile ich dem Herrn Abgeordneten Lars Harms.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Helgoland ist ein besonderes Stück Schleswig-Holstein. Die einzige Hochseeinsel unterliegt besonderen Verhältnissen, wenn man die Verkehrsanbindungen betrachtet. Was für Festländer völlig normal ist, nämlich die dauerhafte und regelmäßige Anbindung an das regionale und überregionale Verkehrsnetz, ist für die Helgoländer eben nicht selbstverständlich. Jedes Jahr müssen die Helgoländer von neuem um ihre Verkehrsanbindung bangen. Der Schiffstransport von Personen und Gütern zur Insel beruht allein auf der Tradition einer Reederei und ist nicht so abgesichert, wie wir es uns wünschen würden.
Im Nordfriesischen Wattenmeer finden wir eine ähnliche Lage wie auf Helgoland vor. Allerdings ist dort der Kreis Nordfriesland an der Bereitstellung von Verkehrsleistungen beteiligt. Trotzdem ist auch dort der Verkehr zu den Inseln und Halligen von der touristischen Nachfrage nach Ausflugs- und Fährfahrten abhängig. Zu den Inseln rechnet sich das ganze noch, aber zu den Halligen treten auch schon erste Probleme auf. Das Land hat hier aber eine besondere Verantwortung.
Wenn wir die Verkehrswegeinfrastruktur fördern, muss eine solche Infrastrukturförderung auch für die Häfen an der Westküste gelten. Hier wird die Gemeinde Helgoland ja auch unterstützt und dies begrüßen wir ausdrücklich. Es ist aber auch notwendig, die Verkehre selbst in einem gewissen Grade zu fördern, weil sie sonst nicht wirtschaftlich darstellbar sind. Hier kommt natürlich der Kreis Pinneberg als zuständiger Kreis ins Spiel, aber auch das Land hat hier eine Verantwortung. Im Schienenpersonennahverkehr ist das Land für die Versorgungsleistung zuständig. Eine ähnliche rechtliche Zuständigkeit gibt es natürlich in der Frage des Schiffsverkehrs nicht.
Trotzdem gibt es eine moralische Verpflichtung. Die Erfüllung dieser Verpflichtung kostet dann auch Geld. Dabei darf die Landesregierung eben nicht nur darauf verweisen, dass eine rechtliche Verpflichtung nicht besteht, sondern es muss klar sein, dass die Bürgerinnen und Bürger auf Helgoland genauso gute Verbindungen haben müssen, wie wir sie auch für die Bürgerinnen und Bürger auf dem Festland garantieren. Ich weiß, dass das teuer ist.
Die Situation stellt sich jetzt so dar, dass nach und nach die Verkehrsanbindungen Helgolands schlechter werden. Eine Verbindung nach der anderen droht geschlossen zu werden. Wir können immer noch froh und dankbar sein, dass ein Reeder, Cassen Eils, auch eine eigene unternehmerische Verantwortung darin sieht, die Insel vernünftig anzubinden. Aber wie lange kann man sich das noch leisten? Gerade die Börtebootschifffahrt hat eine lange Tradition auf Helgoland und sie ist für viele Bewohner neben dem Tourismus eine notwendige Einnahmequelle. Deshalb ist es auch aus arbeitsmarktpolitischen Gründen wichtig, dass dieser Erwerbszweig gestärkt wird. Auf der Insel Helgoland gibt es nicht sehr viele Möglichkeiten, Arbeit zu finden. Jede Möglichkeit, die den Inselbewohnern genommen wird, schadet auch der Wirtschaft auf der Insel. Eine Aufrechterhaltung und Verbesserung der Schiffsverbindung würde also sowohl direkt als auch indirekt dazu beitragen, dass Arbeitsplätze und Einkommen für die Insulaner gesichert werden. Diese Insulaner können eben nicht ausweichen, wie wir es auf dem Festland können.
Ich glaube aber auch, dass die Problematik durchaus auch eine regionale Komponente hat. In den Sommermonaten wird die Insel zunehmend von Katamaranen aus Hamburg angesteuert, im Winter beruhen die vier wöchentlichen Verbindungen vornehmlich auf Fahrten, die die Insel mit dem niedersächsischen Cuxhaven verbinden. Die Winterverbindungen von Schleswig-Holstein aus sind da fast Fehlanzeige. Wenn das Land Schleswig-Holstein im wahrsten Sinne des Wortes die Verbindungen mit seinen Helgoländern aufrechterhalten will, dann muss die Landesregierung dafür sorgen, dass diese Verbindungen auch geschaffen beziehungsweise erhalten werden. Wir haben im Sommer gute Verbindungen von Büsum aus, aber danach sieht es düster aus. Ich könnte mir vorstellen, dass man hier in den Wintermonaten öfter Verbindungen bereitstellt.
Aber auch auf touristischem Gebiet gibt es noch in den Sommermonaten Potenziale, die man einmal anstoßen sollte und die dazu führen könnten, dass die Verbindung der Helgoländer mit uns Festländern in Schleswig-Holstein nicht abreißen. Früher gab es regelmäßige Verbindungen von Husum nach Helgoland, jetzt gibt es nur an seltenen einzelnen Terminen im Sommer die Möglichkeit, die Hochseeinsel von Nordfriesland aus zu besuchen. Ich glaube, es steckt mehr Potenzial in der Verbindung Husum-Helgoland, als man möglicherweise annimmt. Bei den Überlegungen für eine ganzjährige und zuverlässige Verkehrsanbindung für Helgoland sollte man diesen Aspekt nicht außer Acht lassen.
Eine Anschubfinanzierung - und nur eine Anschubfinanzierung, keine dauerhafte - einer Verbindung von Husum nach Helgoland könnte dazu beitragen, dass hier eine Stecke eingerichtet wird, die sich später auch selbst trägt und die im Rahmen einer Mischfinanzierung dann auch dazu beiträgt, Fahrten in nachfrageschwächeren Zeiten mit zu finanzieren.
Wir sollten uns auf jeden Fall alle Türen offen halten, um zu einer Lösung des Problems zu kommen, und entsprechend mit allen Beteiligten, auch mit den Reedereien, darüber reden, ob und wie die Verbindungen nach Helgoland verbessert werden können. Dabei geht es nicht um eine Dauersubvention von Strecken, sondern vornehmlich um die Ideenfindung, wie man die Strukturen so verbessern kann, dass man auch im eigenwirtschaftlichen Verkehr gute Verbindungen hinbekommt und diese Verkehre, die im Sommer sehr, sehr viel Geld für die Reedereien bringen, die Verkehre im Winter finanzieren. Das lässt sich vertraglich absichern, wenn man solche Ideen mit Husum und mit der Anschubfinanzierung umsetzt.
Ich stelle zunächst fest, dass der Berichtsantrag in Absatz 2 der Drucksache 16/265 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat. Mit Absatz 1 liegt aber ein Sachantrag vor. Gehe ich recht in der Annahme, dass Absatz 1 dem Wirtschaftsausschuss überwiesen werden soll? - Ich sehe keinen Widerspruch. Dann ist das so mit Mehrheit beschlossen. Ich danke Ihnen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne den Landtagspräsidenten der 15. Legislaturperiode, Herrn Heinz-Werner Arens. - Herzlich willkommen!
Antrag auf Zustimmung des Landtages gemäß § 15a Ziff. 3 Satz 1 Hochschulgesetz SchleswigHolstein (HSG-SH) zu den Eckwerten für das Anreizbudget im Rahmen der Vergabe eines Anteils der Landesmittel an die Hochschulen in SchleswigHolstein nach Leistung
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort für die Landesregierung dem Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr, Herrn Dietrich Austermann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben eben schon einmal über die Themen Wissenschaft, Lehrerbildung und Bachelor- und MasterStudiengänge gesprochen. Dabei wurde übereinstimmend die Auffassung vertreten, dass ein herausragender Rohstoff unseres Landes Forschung und Wissen sowie der Transfer der entsprechenden Erkenntnisse sind.
Der Wandel im deutschen und damit auch im schleswig-holsteinischen Hochschulsystem ist umfassend. Die Herausforderungen sind immens. Ich nenne die Bereiche Wettbewerb um wissenschaftliche Erfolge, bestmögliche Ausbildung und Finanzmittel, weiter gehende Übernahme von bisher staatlichen Aufgaben in Eigenverantwortung der Hochschulen, Umstellung auf gestufte Studiengänge - darüber haben wir gesprochen -, Straffung der Entscheidungswege in den Hochschulen sowie Aufbau und Einführung von hochschuladäquatem Qualitätsmanagement.
Wenn man sich diese Ziele anschaut, wird man feststellen, dass es eine erhebliche Aufgabe ist. Jeder der genannten Programmpunkte erfordert Anstrengungen der Hochschulen in der strategischen Planung, der Zielbildung, der Umsetzung und vor allem der Kontrolle, ob das Ganze auch Erfolg hatte.
Neben diesen Anforderungen steht natürlich weiter die Kernaufgabe, Forschung, Lehre und Weiterbildung zu betreiben. An den neun staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein sind über 40.000 Studenten, 3.700 Professorinnen und Professoren und wissenschaftliche Mitarbeiter tätig. Wir geben in diesem Jahr 60 Millionen € für Investitionen und 260 Millionen € für Personal und Sachmittel aus.
Herr Minister, ich darf Sie kurz unterbrechen. - Ich bin über die überfraktionelle Hilfestellung sehr glücklich, aber das ganze Haus freut sich eigentlich mehr über das, was auf der Regierungsbank geschieht, denn über das, was am Rednerpult stattfindet.
Frau Präsidentin, ich kann Ihnen allerdings bestätigen, dass mich der ehemalige Landtagspräsident genau beobachtet und mir zugehört hat. Wir zwei haben uns gewissermaßen in Zwiesprache unterhalten.
Ich bin bei dem Antrag, der dem Landtag zur Beratung und Beschlussfassung vorliegt. Das Grundgesetz garantiert Freiheit in Forschung und Lehre, es garantiert nicht die Unantastbarkeit der Mittelvergabe. Die Entscheidung über Umfang, Steuerung und zielorientierte Verwendung liegt deshalb beim Landesparlament. Es ist im Hochschulgesetz festgelegt - es stammt aus der letzten Legislaturperiode -, dass Mittel zumindest in Teilen nach Leistung vergeben werden sollen. Dies ergibt sich auch aus dem Hochschulgesetz § 20. Die Mittelvergabe orientiert sich aber an den in Forschung und Lehre und bei der Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses erbrachten Leistungen sowie an Fortschritten bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages.
Es muss also eine klar erkennbare Leistungssteigerung geben, wenn bewertet werden soll, in welchem Umfang Mittel tatsächlich gewährt werden. Gleichzeitig bedarf es der Festlegung von Eckwerten für die leistungsbezogene Verwendung. Auch dies schreibt das Hochschulgesetz vor. Ich denke, dass wir gemeinsam Mittel und Wege gefunden haben, zumindest mit dem Wettbewerb bei der Mittelzuweisung innerhalb der Hochschulen zu beginnen. Aber genau dies wird ein kritischer Punkt. Jeder weiß: Wenn man Wettbewerb hat, wird der eine Gewinner, der andere Zweiter oder Dritter. Dass dies nicht gerade zu Zufriedenheit bei dem führt, der Zweiter oder Dritter ist, ist ziemlich klar. Aber wenn man ein Gesetz macht und erwartet, dass auf Leistung abgestellt wird, dass die Leistungskomponente immer stärker wird, muss man dann auch mit den Konsequenzen leben.
Wie sieht die Situation aus? Der Anteil der nach Leistung zu vergebenden Mittel mit zurzeit schmalen 5 %
klingt bei erster Betrachtung unbedeutend. Dieser sanfte Einstieg ist wegen der erwünschten Akzeptanz in den Hochschulen gewählt worden. Wenn man sich jetzt die Bilanz ansieht, die erste Bewertung, stellt man fest, dass die finanziellen Nachteile bei der Universität Flensburg und der Fachhochschule Flensburg festzustellen sind, während bei den anderen Hochschulen im Wesentlichen Steigerungen zu verzeichnen sind. Die Leistungsdaten der Universität sind im Grunde nicht signifikant schlechter, die anderen sind aber auf die Parameter bezogen besser. Das heißt, dass sich konkrete Ergebnisse auch in den Finanzen ausdrücken. Ich will das hier ganz konkret zeigen. Die Fachhochschule Flensburg liegt zum Beispiel bei der Absolventenzahl mit 32 % in der Schlussgruppe und unter dem deutschen Mittelwert, die Leistungen bei den Absolventen gehen mit einer Gewichtung von immerhin 40 % ein. Es hat also Auswirkungen, während an anderer Stelle bessere Parameter zu verzeichnen sind.
Wer sich grundsätzlich dazu bekennt, dass wir Leistung entsprechend bewerten, wer die Finanzierung der Hochschulen weiterentwickeln will - das ist erklärter Wille des Landtages, wenn ich richtig verfolgt habe, was sich in der Vergangenheit getan hat -, der muss damit rechnen und muss auch aushalten, dass dabei Ergebnisse herauskommen, die nicht nur Zuwächse bringen.
Die Landesregierung steht politisch zu diesen Ergebnissen, allerdings werden wir die betreffenden Hochschulen mit der Situation nicht allein lassen. Wir werden zusehen, dass wir mit dazu beitragen können, dass die Leistungen verbessert werden. Staatssekretär de Jager hat bereits Gespräche mit den Rektoren der Flensburger Hochschulen geführt. Wir sind uns einig, dass die Ergebnisse der Berechnungen aus dem Anreizbudget Anlass und Auftrag sein müssen, gemeinsam Schwachstellen zu identifizieren und gemeinsam zu sehen, wie man Entwicklungspotenziale in Angriff nehmen kann.