Zum Verfahren möchte ich - vielleicht mit dem Einverständnis der Antragstellerin - vorschlagen, dass wir hier in der Sache abstimmen; denn wir haben das Thema überwiegend konsensual diskutiert. Ich plädie
re auch deshalb dafür, damit wir dieses Signal zum jetzigen Zeitpunkt setzen. Selbstverständlich werden wir das Thema im Ausschuss im Wege der Selbstbefassung noch vertiefend diskutieren.
Mir liegt noch die Wortmeldung zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Herrn Abgeordneten Ritzek vor.
Ich weise im Übrigen darauf hin, dass „dämlich“ kein parlamentarischer Ausdruck ist. - Herr Abgeordneter Ritzek, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, alle werden dem Antrag des SSW zustimmen, weil es als richtig angesehen wird, sich intensiv für die Fortsetzung des INTERREG-Programms einzusetzen. Es wird - dies haben die Vorredner betont - zu Verschiebungen bei den zu fördernden Gebieten kommen; denn mit der Aufnahme der zehn neuen EU-Mitglieder reduziert sich das durchschnittliche Bruttoinlandsprodukt um 13 %. Das heißt, einige der jetzt geförderten Projekte - Ziel 1, Ziel 2, Ziel 3 - fallen dann aus der Förderung heraus. Umso mehr müssen wir für unsere Interessen kämpfen.
„Zur Wahrung der Länderinteressen bleibt wichtig, wie die Länder sich in der Weiterentwicklung der europäischen Strukturpolitik insgesamt und zeitgerecht positionieren und wie die Länderpositionen mit der Bundesregierung abgesprochen und in die deutsche Haltung aufgenommen werden.“
Ich vermisse im Antrag die Aussage - dies würde unsere Position erleichtern -, dass wir die 33 Millionen € aus dem INTERREG-Programm bis zum Jahre 2006 ausschöpfen. Ich habe in dem Bericht der Landesregierung über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von Mitte des Jahres noch einmal nachgelesen. Ich kann nicht erkennen, ob diese 33 Millionen € wirklich ausgeschöpft werden. Wenn sie durch die Bereitstellung entsprechender Kofinanzierungsmittel in Anspruch genommen würden, würde das unsere Position stärken. Darüber hinaus würde unsere Position gestärkt werden, wenn wir konkrete
Folgeprojekte in die Diskussion mit der Landesregierung einbringen könnten. Vielleicht sollten wir uns darum bemühen.
Mir liegt eine weitere Wortmeldung nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung zu einem Kurzbeitrag des Herrn Abgeordneten Matthiessen vor.
Frau Präsidentin, Sie hatten natürlich völlig Recht: Den Ausdruck „dämlich“ ziehe ich mit dem Ausdruck des Bedauerns, insbesondere gegenüber dem klugen Kollegen Dr. Garg, zurück. Ich wollte lediglich auf gewisse Erkenntnisdefizite hinweisen.
Ich danke dem Herrn Abgeordneten für die Selbstkritik. - Ich erteile der Frau Ministerpräsidentin Heide Simonis das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben gemerkt, einer meiner Mitarbeiter hat mir noch schnell die Information mitgegeben: Die 33 Millionen € werden aller Wahrscheinlichkeit nach ausgeschöpft. Das hängt davon ab, welche Projekte eingereicht werden, die vorher geprüft werden müssen. Daher kann man nicht sagen: „Tröstet euch, ihr kriegt das Geld schon“, sondern man muss sagen: „Macht gute Projekte, dann bekommt ihr das Geld auch.“
Durch den Antrag des SSW haben wir noch einmal die Möglichkeit, über die Zukunft der finanziellen Förderung für die Zusammenarbeit im deutschdänischen Grenzgebiet zu reden. In diesem Zusammenhang ist die gute Zusammenarbeit hervorzuheben, die wir dort zu konstatieren haben. Nach den uns vorliegenden Informationen aus Brüssel und Berlin besteht kein Zweifel daran, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Rahmen einer zukünftigen Gemeinschaftsinitiative INTERREG IV A in ganz Europa fortgesetzt wird. Das würde dann auch für die deutsch-dänische Grenzregion gelten, in der es seit 1989 eine sehr erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dänischen und deutschen Kommunen gibt. Die Landesregierung begrüßt des
halb den Antrag des SSW. Wir werden den darin erhobenen Forderungen gern folgen. Schon seit Ende 2002 verhandeln wir mit unseren Ansprechpartnern in Berlin und Brüssel in diesem Sinn. Die Staatskanzlei und das Hanse-Office haben diese Gespräche vorbereitet und begleitet. Sie können also ganz zufrieden sein: Wir müssen nicht angeschubst werden, um auf Sachen hingewiesen zu werden, die unsere Pflicht sind, nämlich unsere Aufgaben zu machen. Das machen wir schon.
- Schaden kann das nicht, Herr Garg; das ist klar. Sie müssen heute Abend ja etwas Tolles nach Hause tragen, nämlich dass Sie mich auf etwas aufmerksam gemacht haben. Das gönne ich Ihnen von ganzem Herzen.
Ich würde Sie gern über Ziel und Stand unserer Diskussion unterrichten. Wir haben dem Bundeswirtschaftsministerium als dem zuständigen Ministerium im April dieses Jahres unsere Vorstellungen und Wünsche zum Förderprogramm INTERREG IV A mitgeteilt. Unsere Linie haben wir dabei mit dem deutschen Sekretariat der drei deutsch-dänischen Grenzregionen abgestimmt, dem Landesteil Schleswig, der K.E.R.N.-Region, die hoffentlich bestehen bleibt - Herr Kalinka, hier wäre doch einmal eine Möglichkeit, darüber nachzudenken, wie dumm es eigentlich ist, K.E.R.N. auseinander zu pflücken - und der Arbeitsmarktregion Lübeck und Ostholstein. Damit sind die Interessen Schleswig-Holsteins und des deutsch-dänischen Grenzgebietes frühzeitig in den Entscheidungsprozess einbezogen worden.
Am Ende entscheiden dann die Mitgliedstaaten darüber, wie die Strukturfonds und Gemeinschaftsinitiativen zukünftig gestaltet werden. Ich kann Ihnen sagen: Aus Sicht des Landes Schleswig-Holstein spielt INTERREG IV eine sehr wichtige Rolle.
Für die Landesregierung sind folgende Punkte von großer Bedeutung: Die Erweiterung der EU wird eine Neuverteilung der Mittel zur Folge haben. Wir sollten uns nichts vormachen und nicht glauben, es ginge in gleicher Höhe und gleicher Struktur weiter wie bisher. Aber wir warnen vor einer zu einseitigen Verschiebung der INTERREG-Mittel zugunsten der neuen Binnen- und Außengrenzen in Osteuropa; denn wenn die bestehende Arbeit im Grenzgebiet nicht
erheblich erschwert werden soll, dürfen die Mittel nicht zu abrupt und nicht zu stark gesenkt werden.
Aber es ist klar: Wegen der im Mai 2004 anstehenden Erweiterung der Europäischen Union brauchen wir nicht mit null zu rechnen. Wir müssen uns nur auf einiges einstellen.
Helfen würde natürlich auch - das darf ich vielleicht am Rande erwähnen -, wenn es in der Diskussion zwischen Dänemark und Deutschland zu einer Harmonisierung der jeweiligen Systeme der sozialen Sicherheit käme, auf der einen Seite durch Mehrwertsteuer finanziert, auf der anderen Seite durch Gebühren. Das macht den Austausch von Arbeitskräften - -
- Wir haben für dieses System durchaus eine gewisse Sympathie, Frau Abgeordnete Spoorendonk, weil gesamtgesellschaftliche Aufgaben von allen und nicht nur von den Beitragszahlern getragen werden sollten.
Es gibt hierzu auch einen Antrag für den SPDBundesparteitag, aber ich fürchte, das wird sich nicht ganz schnell umsetzen lassen.
Was uns unter Umständen auf der dänischen Seite Schwierigkeiten bereiten könnte, ist die Überlegung, vier große Kreise zu bilden. Es fällt schwer, bei einem Kreis, der bis nach Aurich oder noch weiter hinausgeht, grenzüberschreitende Zusammenarbeit hinzubekommen, zu begründen. Ich hoffe, dass dort eine Lösung gefunden wird, die hilft, dieses Problem zu lösen.
Die Mittelverteilung zwischen den drei Säulen des Programms INTERREG A, B und C soll erhalten bleiben. Schon jetzt floss der größte Teil in die grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Das sind immerhin 67 % in der Bundesrepublik und daran kann man sehen, wie wichtig die deutsch-dänische Zusammenarbeit hier für uns in Schleswig-Holstein ist.
Wir profitieren auch von den beiden anderen Ausrichtungen der Gemeinschaftsinitiative B, der Kooperation von europäischen Großregionen wie Ostsee und Nordsee, und C, der europaweiten Kooperation von Regionen und Kommunen. Gemeinsam mit den drei INTERREG-Regionen setzt sich die Staatskanzlei weiterhin für drei getrennte Förderprogramme ein, die ausschließlich und eigenverantwortlich durch die Regionen verwaltet werden. Damit sehen wir uns auf
Auch was die Verwaltung der Programme betrifft, gibt es keine Probleme. Wir haben vom Start an eine klare Entscheidung getroffen. Die Verantwortung für den deutschen Anteil an der grenzüberschreitenden Kooperation zwischen Sønderjylland und dem Landesteil Schleswig liegt bei den Kreisen SchleswigFlensburg, Nordfriesland und der Stadt Flensburg. So bestehen in allen drei Grenzregionen die gleichen Bedingungen und von dieser Regelung wollen wir auch in Zukunft nicht abweichen.
So sehr wir unsere Interessen verteidigen und dafür kämpfen, wir sollten uns nicht in einen Wettlauf begeben, zum Nachteil der neuen Mitgliedstaaten die Mittel jeweils nur auf die alten Fördergebiete zu konzentrieren. Wir arbeiten seit vielen Jahren partnerschaftlich und zu beiderseitigem Nutzen mit allen unseren osteuropäischen Nachbarn zusammen, übrigens auch in den so genannten Twinningprojekten zusammen mit Dänemark. Da hat sich die Zusammenarbeit zwischen uns ziemlich gut bewährt.
Schleswig-Holstein hat die Erweiterung der Europäischen Union von Anfang an begrüßt. Wir werden uns daran finanziell durch Opfer zu beteiligen haben, um daraus langfristig Vorteile für unser Land, für Europa und auch für die Grenzregion zu Dänemark gewinnen können. Wenn wir das gemeinsam machen - ich habe das Gefühl, hier war Gemeinsamkeit festzustellen -, dann wird das bestimmt zum Wohl der beiden Regionen sein.
Wenn ich das richtig verstehe, wurde der Antrag auf Ausschussüberweisung zurückgezogen, sodass wir in der Sache abstimmen. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dieser Antrag ist einstimmig so beschlossen.