Fortsetzung der INTERREG-Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im deutsch-dänischen Grenzgebiet
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann beginnen wir mit der Aussprache. Frau Abgeordnete Spoorendonk hat das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nicht zuletzt wegen der EU-Osterweiterung wird gegenwärtig an der Zukunft der EURegionalförderung nach 2006 gearbeitet. Neben den Regionalmitteln spielt insbesondere die INTERREGFörderung zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit eine wichtige Rolle in der Strukturförderung der Europäischen Union.
Leider gibt es in der EU-Kommission Überlegungen, die INTERREG-Programme zu begrenzen und neu zu strukturieren. Vor dem Hintergrund der EU-Osterweiterung müssen wir erwarten, dass in den alten EU-Mitgliedstaaten künftig weniger Mittel zur Verfügung stehen werden. Außerdem steht zu befürchten, dass der Schwerpunkt der Förderung auf die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Großräumen verlagert wird. Dadurch würde die bisherige grenzüberschreitende Zusammenarbeit in ihrer Substanz gefährdet.
Die bisherige EU-Gemeinschaftsinitiative INTERREG III unterstützt grenzüberschreitende Projekte im Zeitraum von 2001 bis 2006 aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. Gefördert werden grenzüberschreitende Vorhaben in den Handlungsfeldern Wirtschaft, Forschung und Technologie, Tourismus, Natur, Umwelt und Energie, Bildung, Arbeitsmarkt, Gesundheit und Soziales sowie institutionelle und soziokulturelle Netzwerke.
Das INTERREG-III-Programm ist die Grundlage der Unterstützung deutsch-dänischer Projekte. Der EUZuschuss wird als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt und beträgt maximal 50 %. Die Kofinanzierung muss aus öffentlichrechtlichen Mitteln bestehen. Die förderfähigen Projekte müssen von jeweils mindestens einem dänischen
In Schleswig-Holstein gibt es - auch das möchte ich noch hinzufügen - drei INTERREG-Regionen: die Region Schleswig/Sønderjyllands Amt, K.E.R.N.Region/Fyns Amt sowie Ostholstein/Storstrøms Amt. Diese Regionen haben für den Projektzeitraum von 2001 bis 2006 eine finanzielle Ausgestaltung von insgesamt fast 30 Millionen €. Hinzu kommen die kofinanzierten Mittel. Hierbei geht es also nicht um Kleingeld.
Ich denke, es ist unbestritten, dass die INTERREGFörderung in den letzten Jahren viele Erfolge erzielt hat. Ohne die EU-Mittel hätte eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit im deutsch-dänischen Grenzgebiet praktisch nicht stattfinden können. Zum Beispiel hätte es kaum gemeinsame Studiengänge zwischen den Flensburger Hochschulen und der Syddansk Universitet gegeben. Auch das aktuelle INTERREG-III-Programm unterstützt viele grenzüberschreitende Initiativen.
Das heißt, ein Wegfall oder eine unglückliche Umgestaltung der Förderung würde einen herben Rückschlag für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit an der deutsch-dänischen Grenze bedeuten. Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass wir uns vor gar nicht langer Zeit hier in diesem Hause mit der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit befasst haben.
Für Schleswig-Holstein ist es also entscheidend, dass das kommende INTERREG-IV-Programm die Fortsetzung der bilateralen Zusammenarbeit ermöglicht. Deshalb muss sich die Landesregierung frühzeitig mit klaren Forderungen in den Diskussionsprozess auf europäischer Ebene einmischen. Entsprechende Lobbyarbeit für die deutsch-dänische Zusammenarbeit ist auch schon nördlich der Grenze angeregt worden, wo sich das dänische Außenministerium für die betroffenen Gemeinden stark machen soll, übrigens auf Antrag von Sonderjyllands Amt.
Aus Sicht des SSW sind bei der zukünftigen Ausgestaltung der INTERREG-Förderung drei Forderungen entscheidend.
Erstens. Die Landesregierung muss sich bei der EUKommission dafür einsetzen, dass die INTERREGFörderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen EU-Staaten auch nach 2006 in den bisherigen EU-15-Staaten fortgesetzt wird. Diese Forderung erscheint eine Selbstverständlichkeit zu sein, ist es aber nicht. Denn im Zuge der EU
Osterweiterung gibt es durchaus Überlegungen, die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit nur auf die neuen EU-Länder zu begrenzen. Das liegt natürlich vor allem an den steigenden Kosten, sollten künftig sowohl die alten als auch die neuen EU-Länder eine Förderung erhalten. Leider, muss ich sagen, spielt die Bundesregierung laut „Handelsblatt“ vom 10. November 2003 in dieser Diskussion eine unrühmliche Rolle. Aus Furcht vor einer Ausgabenexplosion möchte die Bundesregierung die gemeinsame EU-Strukturförderung einschließlich der INTERREG-Programme auf die neuen EU-Länder begrenzen. Hier müssen wir als betroffenes Bundesland intervenieren und deutlich machen, dass die grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiterhin einer Förderung bedarf, damit die bisherigen Erfolge im Grenzgebiet nicht in Gefahr geraten.
Zweitens. Darüber hinaus soll sich die Landesregierung bei der EU-Kommission dafür einsetzen, dass die INTERREG-Förderung weiterhin vorrangig für originäre grenzüberschreitende Vorhaben zwischen zwei EU-Staaten - wie im deutsch-dänischen Grenzland - genutzt werden kann. Auch hier gilt es, große Widerstände zu überwinden. Denn in der Kommission und unter den Mitgliedstaaten wollen viele nur noch eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördern, in die Projekte dreier Staaten involviert sind. Auch diese Vorschläge würden die bisherige Arbeit schädigen, da es schwierig ist, an den bisherigen deutsch-dänischen Projekten Teilnehmer aus einem dritten Land partizipieren zu lassen.
Drittens. Weiterhin wird die Landesregierung aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Abrechnung und Verwaltung der INTERREG-Programme in den Regionen vor Ort bleiben. Auch das ist für die Grenzregion ein wichtiger Punkt, denn nur so kann man in Eigenregie die Projektförderung zugeschneidert auf die Region entwickeln. Auch diesbezüglich gibt es starke Kräfte in der EU-Kommission, die die Verwaltung am liebsten zentral ansiedeln möchte. Denn aus Sicht der EU-Kommission ist die Verwaltung der EU-Strukturfonds nicht effizient genug. Daher strebt die Kommission administrative Vereinfachungen an. Das heißt, es gibt Überlegungen, ab 2007 nur noch ein INTERREG-Programm für alle drei deutschdänischen Regionen zuzulassen, um eine unzulängliche Bewältigung von Inhalten und Strategien zu vermeiden.
und dass eine Verwaltung vor Ort dazu beiträgt, die grenzüberschreitenden Aktivitäten in das Alltagsgeschehen der Region zu integrieren.
Wichtig ist aber, dass - dies möchte ich als Konklusion hervorheben - wirklich der gesamte Landtag hinter dieser Forderung steht. Uns ist sehr wichtig, dass wir uns als Landtag gemeinsam mit der Landesregierung in die Diskussion über die zukünftige EU-Förderung für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit einbringen. Mir ist schon von verschiedenen Fraktionen eine Unterstützung für diese Initiative signalisiert worden. Darüber freuen wir uns, dafür sind wir dankbar. Es wäre schön, wenn sich alle Fraktionen in der Ausschussberatung im Europaausschuss auf einen gemeinsamen Antrag einigen können.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir schließen uns der Initiative des SSW an, weil auch wir diesen Antrag für richtig halten. Die INTERREG-Mittel sind ein fast unverzichtbares Lebensmittel für die grenzüberschreitende Kooperation und die interregionale Zusammenarbeit in Schleswig-Holstein.
INTERREG II und III sind zu strategischen Schwerpunkten geworden, die zu vielen erfolgreichen Projekten geführt haben: EURES und das STRINGProjekt seien stellvertretend genannt. Lassen Sie mich an dieser Stelle Dank auch an die Landesregierung und die Europaabteilungen für eine innovative Ausschöpfung der Fördersysteme sagen.
Wir haben also ein vitales Interesse an der Fortführung einer EU-Strukturpolitik, in der die Finanzierung grenzüberschreitender Projekte gesichert ist. 400 Millionen € stehen unserem Land bis 2006 insgesamt aus den Strukturfonds zur Verfügung; 33 Mil
Es ist gut, diesen Beschluss jetzt zu treffen, weil Brüssel bereits in die Reform der Strukturpolitik und damit in die Neustrukturierung der Förderkulisse eingetreten ist. Anke Spoorendonk hat darauf hingewiesen, ich will es nicht wiederholen, erinnere aber daran, dass wir als Europaausschuss uns vor wenigen Wochen in Brüssel davon überzeugen konnten, dass diese Diskussion in den nächsten Monaten an Dynamik gewinnen wird und wir demnächst mit ersten Ergebnissen im doppelten Wortsinn rechnen müssen.
Nun mag man außerhalb Schleswig-Holsteins diesem Antrag ein gewisses Maß an Lokalpatriotismus vorwerfen oder nicht absprechen, aber ich möchte noch einmal betonen: Dass elf Staaten und 100 Millionen Einwohner nicht mehr nach dem Motto „Keinen Cent dazu bezahlt“ integriert werden können, ist uns klar. Wir sind für die Solidarität zwischen den reichen und ärmeren Staaten in der EU. Das Prinzip, dem Grundgesetz vergleichbar, dass es annähernd gleiche Lebensverhältnisse in Europa geben muss, wenn die Integration erfolgreich sein soll, gilt für uns auch weiterhin.
Gleichwohl: Die Debatte über die Strukturpolitik ist eröffnet. Es bedarf deshalb dringend einer gemeinsamen Position der Länder und des Bundes, um unsere Interessen deutlich zu machen. Das ist unser Landesinteresse und diesem Ziel, denke ich, dient auch dieser Antrag.
Diese gemeinsame Position ist auch deshalb notwendig, weil die Reformvorstellungen der EU-Kommission weitgehend sind: Neupositionierung Ziel 1, mögliche Zusammenlegung von Ziel 2 und Ziel 3 sowie die Umwandlung der Gemeinschaftsinitiativen INTERREG, URBAN oder Leader zu einem neuen Ziel 3. Noch ist sich Brüssel nicht einig, wie hoch der künftige Finanzrahmen ausfällt, ob der Ansatz Kohäsionspolitik fortgesetzt wird beziehungsweise welche Inhalte und Ziele die neue Strukturpolitik charakterisieren werden. Hier gibt es eine intensive Auseinandersetzung zwischen den Kommissaren Barnier und Monti über die Definition dieser neuen Programme. Sicher ist: Die Reform wird erhebliche Konsequenzen für Schleswig-Holstein haben und deshalb sind diese Debatte und vor allem die Ausschussdiskussion für uns wichtig.
Ich schließe mich also dem Vorschlag an, dass der federführende Europaausschuss zusammen mit dem Wirtschaftsausschuss über Perspektiven dieser Programme berät. Die grenzüberschreitende Zusammen
arbeit muss von der EU weiter gefördert werden, ob als Instrument des neuen Ziel 2 oder des neuen Ziel 3 wäre daher unerheblich. Wichtig bleibt: Die grenzüberschreitende Kooperation mit Dänemark und mit anderen Ostsee-Anrainern ist eine der Zukunftsoptionen dieses Landes.
Einen zweiten Punkt will ich anschließen: INTERREG III ist nicht nur ein Ostsee-Programm, sondern auch ein Programm zur Förderung der Nordseekooperation. Vielleicht ist dies in Schleswig-Holstein noch nicht bekannt genug, denn mir scheinen es immer noch zu wenig Akteure zu sein, die dieses millionenschwere Programm nutzen. Ich will nur darauf hinweisen: INTERREG bietet große Chancen in diesem Bereich. Deswegen brauchen wir eine schnelle Intensivierung und eine Fortsetzung von INTERREG.
Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen Hinweis als Kieler Abgeordneter: Gemeinschaftsinitiative ist auch URBAN 2 und nicht nur INTERREG. Es geht um den Wegfall von URBAN 2. Das Ostufer, das wir von hier aus gut sehen, wird mit 10 Millionen € gefördert. Diese Förderung ist dringend notwendig. Der Wegfall auch dieser Förderung ist für uns schwer zu verkraften und bedarf, denke ich, der Diskussion.
Gerade heute, am 12. November, berät, wenn meine Informationen stimmen, auch die Europäische Kommission über die Zukunft der Finanzen. Betrachten wir dies als gutes Zeichen und streben wir an, uns früher als Brüssel zu positionieren und mit einer gemeinsamen Haltung gegenüber Europa aufzutreten.
Also: Eine neue Chance für INTERREG. Stimmen wir der Überweisung zu. Ich freue mich auf die Debatte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Grenze in den Köpfen der Menschen auf beiden Seiten der deutsch-dänischen Grenze war zeitweilig höher als die materielle Grenze, die durch das späte InKraft-Treten des Schengener Abkommens lange Zeit