Sie wollen uns ernsthaft weismachen, eine FDP/CDU-geführte Landesregierung - vor der uns die Zukunft bewahre - hätte von Öffnungsklauseln keinen Gebrauch gemacht? Das ist doch wirklich lächerlich.
semitteilungen herausgegeben. Und Herr Kubicki hat - rein mathematisch ist das interessant - behauptet, dass selbst dem kleinsten Beamten sein Weihnachtsgeld um ein Drittel gekürzt werde. Nur zur Information: Im Bereich A 2 bis A 6 beträgt der Rückgang 16,31 %. Das ist nicht ganz ein Drittel, selbst wenn man die 70 % als Grundlage nehmen würde. Insofern stimmt das nicht ganz.
Ich hoffe, Herr Schlie, Frau Schwalm - Sie haben sich ja auch geäußert - und Herr Kubicki, Sie schicken diese Pressemitteilungen und Ihre Redebeiträge auch an Ihre Parteifreunde in den Bundesländern, in denen diese regieren und weitaus einschneidendere Gesetze vorgelegt haben. Schicken Sie sie auch an Ihre Kolleginnen und Kollegen in den Kommunen, die sich über die Reduzierung der Personalausgaben sicherlich freuen werden, während Sie hier Krokodilstränen vergießen.
Frau Schwalm, Sie hatten das Thema Beförderungen angesprochen. Reden Sie einmal mit Ihren Kolleginnen und Kollegen in den Kommunen, wie da die Wartezeiten in den einzelnen Dienststufen aussehen. Da kann man über das, was Sie hier kritisieren, wirklich nur lachen.
Aber eigentlich können wir uns für Ihre Stellungnahmen nur bedanken. Denn sie machen deutlich, dass Sie gar nicht dazu in der Lage sind, Verantwortung für dieses Land zu übernehmen. Sie scheinen noch immer nicht kapieren zu wollen, in welcher schwierigen Lage die öffentlichen Haushalte sind und wie sich die Wirtschaftsdaten entwickelt haben.
Es ist ganz einfach angesichts der Haushaltslage logisch, dass die Beamten einen Teil ihrer Besoldungsrunde beim Weihnachtsgeld wieder zurückgeben, genau so wie es sinnvoll und folgerichtig ist, dass es eine Nullrunde für Regierungsmitglieder und für Abgeordnete gibt. Einen Haushalt saniert man eben auch nur mit gelegentlichem Handanlegen und nicht nur mit Handauflegen.
Ich meine, die meisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst werden verstehen, was nach dem Sonderzahlungsgesetz passieren wird. Der Verzicht wird sie natürlich schmerzen, aber wir stehen zum öffentlichen Dienst - im Gegensatz zu Ihnen -, wie man aus vielen Wortbeiträgen und den vielen Gesprächen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erkennen kann. Denn die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes verrichten Tätigkeiten, die unverzichtbar und oftmals auch unangenehm sind. Sie arbeiten fleißig und gewissenhaft wie andere Arbeitnehmer auch.
Aber ich freue mich auch, dass die Frist für diesen Gesetzentwurf auch in absehbarer Zeit ablaufen wird und wir dann zu einem Ende kommen werden. Dann muss vielleicht auch nicht jedes Jahr im Beamtenrecht in Bezug auf die Sonderzahlungen ein neues Fass aufgemacht werden.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Da liegt sie nun, die neue soziale Gerechtigkeit der rotgrünen Landesregierung. Feierlich verkündete gestern die Landesregierung:
„Finanzminister Ralf Stegner legt morgen ein ‚Gesetz über die Gewährung jährlicher Sonderzahlungen’ dem Landtag vor, das Einschnitte in die Besoldung nach sich zieht, das aber auch geprägt ist durch soziale Kompo
Gestern, das waren also keine Demonstrationen gegen die Landesregierung beziehungsweise gegen die Kürzung und Streichung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes, sondern es waren Freudenkundgebungen und Dankesbezeugungen für diese so sozialverträglich gestaffelte Regelung.
Soweit zur heilen Welt von Rot-Grün. Ich finde, einige Vitamine aus den Zitronen von der gestrigen Demonstration hätten der Regierung gut getan. Die regen nämlich zum Nachdenken an. Die Wahrheit ist, dass sich die Landesregierung mit diesem Gesetzentwurf offenbart hat. Es handelt sich bei dem Gesetzentwurf offenbar nicht um das neue rot-grüne Modell sozialer Gerechtigkeit, sondern um die pure Verzweiflung eines überforderten Finanzministers in einer Regierung, die von Beginn an immer über ihre Verhältnisse gelebt hat.
Die Beamtinnen und Beamten müssen nun die Suppe auslöffeln, die diese Landesregierung ihnen eingebrockt hat. Sie müssen ausbaden, dass die Landesregierung in der Vergangenheit Landesvermögen mit Milliardenverlusten verschleudert hat. Dabei hat diese Landesregierung Geld durch Verkäufe von Landesvermögen aus dem Fenster geworfen. Provinzial, Landesentwicklungsgesellschaft, WestLB - Kollege Stritzl hat gestern die Beispiele aufgeführt. Weil der Finanzminister gestern auch noch nicht wusste, wovon wir reden, werde ich Ihnen sagen, Herr Finanzminister, womit Sie sich demnächst konfrontiert sehen werden. Wir werden veröffentlichen, was die LEG nach den eigenen Gutachten der Landesregierung wert gewesen ist. Das können Sie selbst nachlesen.
- Das hatten wir gestern. Wir hatten von Merck Finck & Co. Bewertungsgutachten in vierfacher Ausführung. Und zu diesen Bewertungen - das möchte ich noch einmal sagen - muss man das in Relation setzen, was wir erzielt haben. Dann stellen wir fest, dass wir im Mittel der Bewertungen - bei keiner Bewertung haben wir mehr erzielt, als das Unternehmen wert war, nach dem, was sie selbst begutachtet haben - 165,9 Millionen € weniger erzielt haben, als die Gesellschaft wert war. Dafür tragen Sie die Verantwortung. Ich sage Ihnen, wir müssten über die Kürzungen
Das werden wir auch den Beschäftigten mitteilen, damit sie wissen, woran es liegt, dass sie jetzt Einsparungen in ihren Bezügen hinnehmen müssen.
Insgesamt 1,7 Milliarden € beträgt der Schaden, den das Land durch die Verkaufspolitik dieser Landesregierung erlitten hat. Das sind 170 Millionen € pro Jahr. Nun zieht der Finanzminister das Tascheninnere nach außen und behauptet, es sei kein Geld mehr da. Wahrscheinlich liegt auch das noch an der Regierung Kohl, die seit 1998 nicht mehr regiert.
Für einen Versorgungsnachschlag beim Ruhegehalt von Landesministern hätte es aber noch gereicht. Ich frage den Finanzminister: Ist es sozial gerecht, den Beamtinnen und Beamten das Weihnachts- und Urlaubsgeld zu streichen, wenn ehemaligen Kabinettsmitgliedern Geld hinterher getragen wird, weil die Landesregierung zwei Jahre im Dornröschenschlaf lag?
Wie wollen Sie das dem kleinen Beamten erklären, der nun auch auf ein Drittel seines bisherigen Weihnachtsgeldes verzichten muss? Warum haben Sie eigentlich nicht von vornherein in Ihrem Gesetzentwurf zum Landesministergesetz das Weihnachts- und Urlaubsgeld für Kabinettsmitglieder komplett gestrichen, sondern die Zahlung an das Beamtenrecht gekoppelt? Warum bekommen Minister eigentlich Weihnachtsgeld? - Keiner von uns, der hier sitzt, bekommt Weihnachtsgeld. Minister sind keine Beamte, haben wir festgestellt. Dafür gibt es ein Ministergesetz. Warum koppeln Sie das erneut an das Beamtengesetz? Ich sage Ihnen, wir werden uns dafür einsetzen, dass das Weihnachtsgeld für Minister jetzt auch gestrichen wird.
Ist es sozial gerecht, wenn die Landesregierung einen 16,9-prozentigen Anteil an das HSH Nordbank hält, diese ein Segelboot für 2 Millionen € und damit knapp 330.000 € des Landes über die See schippert, während sie die Bediensteten finanziell absaufen lässt? Sieht so die Wirklichkeit von sozialer Gerechtigkeit der rot-grünen Politik aus? - Diese Regierung leidet unter Realitätsverlust.
Ich sage Ihnen einmal, wie die Wirklichkeit aussieht. Insbesondere bei der Polizei werden Überstunden geschoben, die in die Zehntausende gehen. Das ist seit Jahren so. Gab es hierfür früher noch eine Vergütung, so müssen diese Stunden heute abgebummelt werden. Das hat zur Folge, dass die Polizeistationen entweder chronisch unterbesetzt sind oder die Überstunden verfallen, wie es vielfältig der Fall ist. Als Dank der Regierung gab es längere Arbeitszeiten und geringere Pensionsansprüche. Die Reduzierungen der Beihilfeleistungen führten zu deutlich höheren Beiträgen der privaten Restkosten bei der Krankenversicherung. Das alles sind Maßnahmen, mit denen die Beamtinnen und Beamten schon heute ihren Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen leisten.
Die meisten Landesbeamten haben auch keine Ministergehälter. Es ist ihnen nur schwer möglich, einfach auf die so genannten Sonderzahlungen zu verzichten. Und, Herr Kollege Rother, dass Sie die Besoldungsgruppe A 2 anführen, um zu rechtfertigen, dass da überhaupt noch gekürzt wird, spricht einem Sozialdemokraten wirklich Hohn. Wissen Sie, was A 2 bedeutet? Wissen Sie, was A 2 bedeutet, Herr Rother? Zu sagen, 16,3 % Kürzung seien gerechtfertigt - das von einem Sozialdemokraten -, das versuchen Sie mal nach außen zu erklären.
Für die meisten Beamtinnen und Beamten ist das Weihnachts- oder Urlaubsgeld kein extra Verdienst, sondern wird in der Kalkulation der privaten Haushaltsführung als normaler Lohn verstanden. Davon sollen Weihnachtsgeschenke für die Kinder bezahlt werden. Davon soll der eine oder andere Einrichtungsgegenstand für die Familienwohnung erstanden werden und nun kommt Rot-Grün und kürzt das weg. Das ist rot-grüne soziale Gerechtigkeit.
Ich kündige Ihnen schon jetzt an: Wir werden als FDP-Fraktion in unseren Haushaltsanträgen die bisher üblichen Sonderzahlungen für Beamte finanzieren. Wir werden ebenso im Herbst das Landesministergesetz dahin gehend ändern, dass Minister künftig keinen Anspruch auf Weihnachts- oder Urlaubsgeld mehr haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen uns auch darüber unterhalten, warum politische Beamte einen entsprechenden Anspruch haben. Auch da kann man sich ja fragen, wie die Leistungsgerechtigkeit im Verhältnis zwischen Parlamentariern und politischen Beamten im Lande Schleswig-Holstein ausgestaltet ist.
Struktur des öffentlichen Dienstes. Wenn es nach den Vorstellungen von grünen Bundespolitikern geht, wird es bald keine Beamten mehr geben - so will es Trittin, so will es Volker Beck. Fragt sich, was Hentschel und Heinold davon halten. Als wissenschaftliche Grundlage für diesen Vorstoß der Bundesgrünen dient der Bericht der so genannten „Bull-Kommission“ - übrigens ein ehemaliger Minister dieses Landes. Herr Bull schlägt vor, einen neuen Grundstatus zu schaffen. Es soll keinen Unterschied zwischen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst mehr geben. Es soll nur noch einen einheitlichen Beschäftigungsstatus geben. Grundlage soll ein privatrechtliches Grundverhältnis sein. Dafür sei eine Änderung von Artikel 33 Grundgesetz notwendig - also ein langer Weg.