Wer so blockiert, dem geht es nicht um das Gemeinwohl, sondern dem geht es um das Parteiwohl. Und das dürfte auch nicht die Aufgabe einer Opposition sein.
Herr Präsident, ich bin dabei und möchte mit dem Hinweis fortfahren, dass das, was ich eben gesagt habe, auch für den konkreten Antrag der CDU gilt, die Pendlerpauschale zu kürzen. Solide ist das genauso wenig wie die Beispiele, die ich eben vorgetragen habe. So einfach dürfen wir es uns nicht machen. Denn natürlich wird die Entlastung der Bürger durch die zweite und dritte Stufe der Steuerreform zu Mindereinnahmen führen, was angesichts der hohen öffentlichen Verschuldung nicht einfach zu verkraften ist. Deshalb gehört zu diesem Entlastungsprogramm auch die Überprüfung der Subventionen. Und Subventionstatbestände sind nicht nur Finanzzuweisungen, sondern auch steuerliche Tatbestände.
Wir machen deutlich, dass wir nicht von vornherein gegen die Kürzung der Entfernungspauschale - wie es korrekterweise heißen müsste - sind, weil wir ein Interesse daran haben, die dritte Stufe der Steuerreform vorzuziehen, um die wirtschaftliche Nachfrage zu stützen und damit auch einen Beitrag zu mehr Steuereinnahmen, zur wirtschaftlichen Entwicklung und damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen zu leisten.
Aber, für uns steht auch fest - das ist angesichts bestimmter Bemerkungen aus Berlin auch nicht unwich
tig -, eine Privilegierung des öffentlichen Personennahverkehrs bei der Entfernungspauschale für Pendler lehnen wir ab. Gerade in einem Flächenland wie Schleswig-Holstein sind viele Menschen, insbesondere natürlich in den ländlichen Regionen, auf das Auto angewiesen, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen.
Denn - das muss hier einmal gesagt werden -, trotz großer Anstrengungen dieser Landesregierung zur Verbesserung des ÖPNV-Angebotes in der Fläche, gibt es und wird es auch weiterhin viele Gemeinden geben, wo die Bürger ihren Arbeitsplatz eben nicht mit dem ÖPNV, sondern nur mit dem Auto erreichen können.
Deswegen dürfen die Kosten der Nutzung eines Autos als Verkehrsmittel bei der steuerlichen Anerkennung als Werbungskosten nicht diskriminiert werden.
Wir sagen: Wer Steuerentlastungen will, der muss sie finanzieren können. Nur über Schulden zu finanzieren, das mag die Methode der CDU sein, das ist nicht unser Stil. Aber der Subventionsabbau muss auch sozial und regional ausgewogen sein.
Deswegen sagen wir Ja zur Veränderung bei der Entfernungspauschale, aber Nein zur Privilegierung des ÖPNV. Unser Antrag ist ehrlicher, er ist sozial gerechter und ausgewogener, und deshalb empfehlen wir den Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Annahme.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen. Lieber Kollege Neugebauer. Ich nehme hier dankbar zur Kenntnis, dass Sie sich von den Sprüchen des Umweltministers ausdrücklich inhaltlich distanziert haben.
Im Übrigen, wenn Sie an Ihren Bundeskanzler denken - der braucht jetzt ganz offensichtlich Bewegung, damit ihm der Makel der lahmen Hand nicht lebens
länglich anhaftet. Deshalb will er jetzt ja auch angeblich die dritte Stufe der Steuerreform vorziehen. Und Sprache, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ja manchmal verräterisch sein.
Selbstverständlich, Herr Präsident. Er sagt nämlich, dass hinterher niemand mehr Steuern zahlen soll, von weniger Steuern nach seiner Steuerreform spricht Bundeskanzler Schröder gar nicht mehr. Und ich sage Ihnen: Hinterher müssen die Menschen in Deutschland genauso viel Geld insgesamt an den Staat zahlen wie vorher und einige - über die reden wir heute - sogar mehr, nämlich viele Pendler. Sie verlieren bei der vorgesehenen Kürzung der Entfernungspauschale mehr Geld, als ihnen die niedrigeren Steuersätze einbringen werden. Und das ist unsinnig und deshalb werden wir dem CDU-Antrag zustimmen.
Am Beispiel der Entfernungspauschale zeigt sich das gesamte Steuerchaos dieser Bundesregierung. Und am besten hat es Romanus Otte in der „Financial Times Deutschland“ beschrieben, ich zitiere:
„Eigentlich geht es darum, wie die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit steuerlich behandelt werden. Wie aber läuft die Diskussion im Reformhaus Deutschland? Zunächst wird festgelegt, wie viele Milliarden die Kürzung der Pauschale zur Finanzierung des nächsten Haushalts beitragen soll. Dann wird gerechnet, und heraus kommt eine Zweiteilung in gute und schlechte Kilometer. Einen sachlichen Grund für diese 20Kilometer-Grenze gibt es zwar nicht, doch der Beitrag zum Stopfen des Etatloches wäre erbracht.
Plötzlich fällt jemandem auf, dass es schwierig wäre, bei Fahrkarten für Busse und Bahnen zwischen den ersten 20 und den weiteren Kilometern zu unterscheiden. Also sollen die Kosten für die Fahrkarten doch komplett abzugsfähig bleiben. Schließlich sind im Nahverkehr alle Kilometer ökologisch gut. Auf den Aufschrei derer, die noch ihre sieben ordnungspolitischen Sinne beieinander haben, reagiert das Finanzministerium schließlich mit entlarvender Offenheit: Der Minister sei für jede Regelung offen - Hauptsache sie
Die Frage, wie Fahrten zwischen Wohnung und Arbeit steuerlich zu behandeln sind, ist längst im Haushaltsloch verschwunden. Aber sie ist wichtig. Ist die Fahrt zur Arbeit - und damit die Wahl des Wohnortes - Privatsache? Dann muss die Abzugsfähigkeit der Kosten abgeschafft werden, notfalls in Schritten, aber verlässlich und keinesfalls nach Kassenlage.“
„Zählen diese Fahrten zum notwendigen Aufwand für die Erwerbstätigkeit und mindern damit das Einkommen, müssen sie abzugsfähig bleiben: zur Vereinfachung pauschaliert, keinesfalls aber nach Kassenlage.“
Wir meinen, der Weg zur Arbeit ist notwendiger Aufwand für die Erwerbstätigkeit; dieser Aufwand muss abzugsfähig bleiben, und zwar nicht nach Kassenlage.
Wir sind für die Anrechnung des ganzen Arbeitsweges und wir sind dagegen, unterschiedliche Arten der Fortbewegung unterschiedlich zu begünstigen. Wir meinen, auch Fußgänger haben genauso einen Anspruch wie alle anderen. Selbstverständlich werden wir Ihrem Antrag, sehr verehrter Herr Kalinka, aus diesem Grund zustimmen.
Ich erteile für die abwesende Frau Abgeordnete Heinold Herrn Abgeordneten Karl-Martin Hentschel das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zum Ersten! Bei der Entfernungspauschale geht es tatsächlich um die Frage, die Herr Garg angesprochen hat: Ist das eine individuelle Entscheidung, wie weit ich vom Arbeitsplatz weg wohne, ob ich umziehe oder nicht umziehe? Ist das eine private Angelegenheit, ist das Teil meiner Entscheidung über meinen Lebensstil oder handelt es sich um eine Angelegenheit, die als Teil der Arbeit zu betrachten ist und dementsprechend steuerlich privilegiert werden muss? Ich bin
und zwar aus dem folgenden Grund. Ob ich weiter weg ziehe und dafür mit dem PKW fahre und eine andere Wohnumgebung habe oder ob ich in die Stadt ziehe und sage, mir ist es lieber, ich habe eine kürzere Entfernung und brauche nicht so weit zur Arbeit zu fahren und habe dann vielleicht ein anderes Lebensumfeld, ist eine persönliche Entscheidung, die jeder Einzelne zu treffen hat.
Das hat nichts mit dem Steuersystem oder mit ähnlichen Dingen zu tun. Von daher glaube ich, dass die Entfernungspauschale systematisch etwas ist, was abgeschafft werden sollte.
Zum Zweiten! Die Entfernungspauschale ist auch ökologisch nicht besonders schlau, denn sie führt dazu, dass Menschen ermutigt werden, möglichst weit von ihrem Arbeitsplatz weg zu wohnen.
Damit führt sie zu mehr Verkehr, sie begünstigt die Stadtflucht und sie fördert die Zersiedelung. Insofern gibt es auch aus ökologischen Gründen gute Argumente gegen die Pauschale.
Die Pauschale ist übrigens auch wie alle Steuervergünstigungen sozial ungerecht. Niedrigere Einkommen haben viel niedrigere Steuersätze als hohe Einkommen. Dazu kommt, dass Normal- und Geringverdiener sowieso wenig abzusetzen haben und deshalb meist unter den Freibetrag fallen. Von daher haben sie in der Regel ohnehin nichts von der Steuerpauschale. Das heißt, im Wesentlichen nutzt die Pauschale den besser verdienenden Einkommensgruppen.
Die Pendlerpauschale ist eine deutliche Übersubventionierung. Kaum jemand hat tatsächlich die Kosten, die in der Steuererklärung angegeben werden.
Erfreulich ist, dass mittlerweile durch Rot-Grün in Berlin die einseitige Bevorteilung der Autofahrerinnen und Autofahrer, die wir früher gehabt haben, abgeschafft wurde. Bekamen früher die Autofahrerinnen und Autofahrer erheblich mehr zurück als die Busbenutzerinnen und Busbenutzer und Fahrradfahrerinnen und -fahrer oder Fußgänger - wie Sie richtig gesagt haben -, so bekommen nun alle das Gleiche. Der Vorschlag von Minister Eichel, die Benutzer des