Ich will darauf verzichten, die Auseinandersetzung hier noch einmal im Grundsatz zu führen. Sonst könnte ich natürlich auch darstellen, was die, die dem Gesetz nicht zugestimmt haben, alles nicht mit beschlossen haben: nicht den Ausstieg aus der lebenslangen Altersversorgung, nicht den Ausstieg aus der Hinterbliebenenversorgung, nicht die Abschaffung von Sterbegeld! Darüber können wir uns gern ein anderes Mal unterhalten.
Ich möchte noch den Vorwurf der Kollegin Heinold aufgreifen, den ich für bösartig halte. Sie hat gesagt, dass wir es nun bei diesem nicht verfassungsgemäßen Zustand belassen wollten. Ich finde, das ist ein bösartiger Vorwurf.
Deshalb sage ich Ihnen noch einmal, auf welche zwei Elemente es ankommt. Vielleicht spitzen Sie jetzt die Ohren.
Erstens. Herr Kayenburg hat vorgeschlagen - vielleicht schaffen wir es ja heute -, nach Möglichkeit einen gemeinsamen Entschließungsantrag dazu auf den Weg zu bringen und die Präsidenten des Deutschen Bundestages und aller Landtage zu bitten oder aufzufordern - wie auch immer -, sehr kurzfristig einen Vorschlag zu unterbreiten, wie wir in Deutschland, in den deutschen Parlamenten insgesamt, möglichst einheitlich einen verfassungsgemäßen Zustand
Zweitens. Wir müssen jetzt beginnen, eine öffentliche und offene Diskussion über die Angemessenheit von Entschädigungen für Abgeordnete zu führen. Die Benda-Kommission hat einen Maßstab für die Bezahlung von Abgeordneten gesetzt. Darüber müssen wir reden. Wenn der Maßstab so richtig sein soll, dann muss man auch zur Kenntnis nehmen, dass eine bisher darunter liegende Bezahlung von Abgeordneten offensichtlich nicht angemessen ist. Und wenn für Fraktionsvorsitzende und Präsidenten der Maßstab die Ministerbezüge sein sollen - und das ist bisher weniger -, dann muss man zu der Erkenntnis kommen: Das war bisher nicht angemessen. Und wenn der Maßstab für parlamentarische Geschäftsführer die Bezahlung von parlamentarischen Staatssekretären sein soll und das bisher nicht so ist, dann muss man auch insoweit zu der Erkenntnis kommen, dass es bisher offensichtlich nicht angemessen gewesen ist.
Das sind die zwei Punkte, über die wir jetzt mit großer Sorgfalt - nicht unbedingt immer nur hier im Parlament, sondern insbesondere auch in unseren Parteien - öffentlich und offen diskutieren müssen. Dazu laden wir alle sehr herzlich ein. Vielleicht schaffen wir es ja, zu dem ersten Punkt heute noch einen gemeinsamen Entschließungsantrag auf den Weg zu bringen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe - ich muss sagen: erfreut - zur Kenntnis genommen, dass der Fraktionsvorsitzende der SPD, Lothar Hay, sich selbstkritisch zu dem, was in den vergangenen Monaten abgelaufen ist, geäußert hat. Das begrüße ich.
Ich habe ebenfalls zur Kenntnis genommen, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU erklärt hat, er habe alles richtig gemacht und es seien keine Fehler gemacht worden.
Ich finde, eine solche Haltung ist mit dem Wort „unverbesserlich“ zu charakterisieren. Wir haben kein Vermittlungsproblem vor uns, sondern es waren offensichtlich ganz klare Fehler, die Abweichungen von der Benda-Kommission beinhalteten, die dazu geführt haben, dass der Vertrauensvorschuss bei den Medien, der ganz eindeutig existiert hat, zerstört worden ist.
Ich sage auch: Wir dürfen in einer solchen Situation nicht zur Beschimpfung der Menschen oder der Medien übergehen, sondern wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass sie nicht dumm sind, sondern durchaus bereit sind, sich die Dinge darlegen zu lassen, auch wenn in der Endphase der Diskussion die Berichterstattung durchaus sehr undifferenziert war. Das ist auch richtig.
Die Berichterstattung war in der Endphase sehr undifferenziert und auch nicht in allen Punkten richtig. Aber die Ursache dafür lag auch in der Vorgeschichte und in den vorgelegten Anträgen, die das Vertrauen zerstört haben.
Nun zu dem heute vorliegenden Antrag der beiden großen Fraktionen. Es sind Zweifel geäußert worden, dass der vorliegende Antrag von SPD und CDU verfassungsgemäß ist. Ich kann das nicht beurteilen. Ich bin kein Jurist, ich bitte aber alle in diesem Saal, sich ganz ernsthaft zu überlegen, ob man, nach dem, was wir gerade erlebt haben, und angesichts der Zweifel jetzt so beschließen sollte. Ich habe mehrere Juristen gefragt: Könnt ihr eindeutig ausschließen, dass der vorliegende Antrag von SPD und CDU verfassungswidrig ist?
Die Antwort war: Wir glauben, dass der Antrag okay ist. Alle sagten mir: Wir glauben, dass der Antrag okay ist; aber ausschließen, dass er verfassungswidrig ist, ausschließen, dass die Bedenken von Wolfgang Kubicki zutreffen, können wir nicht.
Das bedeutet, dass eine Einzelklage eines Abgeordneten dazu führen kann, dass die beschlossene Diätenreform entgegen dem Willen des Landtages am 1. Juni in Kraft tritt. Das wäre die Konsequenz, die eintreten würde, mit den Zerstörungen in der öffentlichen Meinung, mit den Kosten für den Landtag.
Selbst für einen Nichtjuristen wie mich ist erkenntlich, dass diese Stellungnahme in Punkt 2 ganz deutliche Zweifel an der Conclusio äußert, die darunter steht. Wenn sich selbst der Wissenschaftliche Dienst so äußert - das ist ja die Grundlage dafür, die Entscheidung heute durchzuziehen -, dann kann ich nur sagen: Seien Sie sehr vorsichtig. Ich rate Ihnen, die Entscheidung noch einmal zu überdenken. Wir haben eine Sondersitzung des Landtages vor dem 1. Juni vorgeschlagen, um bis dahin die Möglichkeiten zu prüfen, um bis dahin zu einem verfassungskonformen Vorschlag zu kommen, um die Zweifel auszuräumen und zu einer vernünftigen Lösung zu kommen. Wenn Sie das heute entgegen den Zweifeln, die existieren, durchziehen, dann riskieren Sie eine erneute Beschädigung dieses Parlaments in ganz massiver Weise, meine Damen und Herren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich werde der Aufhebung nicht zustimmen und ich erkläre vorab - vielleicht hilft das in der Diskussion weiter -, dass ich dagegen klagen werde. Denn ich halte das, was hier passiert, für nicht verfassungskonform. Von Verfassungsbruch will ich nicht sprechen und es geht
dabei auch nicht um das Abgeordnetengesetz schlechthin. Das halte ich für verfassungsgemäß. Es geht vielmehr um das Verfahren, um die Angemessenheit und alles, was dazugehört.
Mein Fraktionsvorsitzender hat ja den Artikel 11 der Landesverfassung zitiert, allerdings nur Absatz 1. Ich möchte Absatz 3 noch einmal in Erinnerung rufen, an den wir als Abgeordnete alle gehalten sind. Er lautet:
„Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung. Dieser Anspruch ist weder übertragbar noch kann auf ihn verzichtet werden. Das Nähere regelt ein Gesetz.“