Für uns kann ich sagen: Wir - das Kultusministerium - können in erster Linie natürlich nur die Bereiche darstellen, in denen sich die Kulturförderung des Landes engagiert. Eine Reihe von Daten und Informationen sind uns gar nicht verfügbar. Wir werden deshalb gemeinsam mit dem Wirtschaftsminister und mit der Wirtschaft - mit Kammern, Verbänden, Institutionen und so weiter - daran arbeiten müssen. Ob und wie umfassend oder wie repräsentativ deren Auskünfte sind, das können wir noch nicht absehen. Ich würde es deswegen begrüßen, Herr Dr. Klug, wenn Ihre Anregung, „nach Möglichkeit“ zu sagen, aufgenommen werden würde.
Nach all dem, was über Kulturwirtschaft gesagt worden ist, nun doch noch eine Schlussbemerkung. Dass Kunst und Kultur unter wirtschaftlichen Aspekten gesehen werden, finde ich grundsätzlich richtig. Aber wir dürfen die Kultur natürlich nicht allein nach der Ökonomie ausrichten. Das bleibt auch richtig.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 58 Abs. 2 der Geschäftsordnung erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. von Hielmcrone das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich schlage vor, dass wir den Antrag an den Bildungsausschuss überweisen. Wir können ihn dort bereits am nächsten Donnerstag bearbeiten, können uns überlegen, welche Fragen sinnvollerweise gestellt werden sollen, wie weit das ausgedehnt werden soll, welche Einschränkungen wir machen können. Dann sollten wir es auch möglichst schnell auf die Bahn bringen, es wird dann einige Zeit erfordern, diesen Bericht zu erstellen.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Es ist beantragt worden, den Antrag an den Bildungsausschuss zu überweisen, und zwar hat die CDU - wenn ich es richtig verstanden habe - Zustimmung signalisiert mit der Änderung „… in dem nach Möglichkeit folgende Fragen …“ - -
- So, wie er ist, soll er überwiesen werden, gut. Wer dafür ist, den Antrag so, wie er ist, an den Bildungsausschuss zu überweisen - dort kann ja alles Weitere
beraten werden -, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Ich erteile zunächst dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft, Herrn Müller, das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! In der September-Tagung des vergangenen Jahres wurden hier im Landtag die ersten Konsequenzen aus den extremen Niederschlägen im Juli/August des vergangenen Jahres diskutiert. Die Landesregierung wurde gebeten, kurz-, mittel- und langfristige Konsequenzen für den Hochwasserschutz in Schleswig-Holstein in einem Bericht darzulegen. Das haben wir Anfang Februar getan. Mein herzlicher Dank gilt all denen, die daran mitgewirkt haben.
Nach dem Jahrhunderthochwasser im August des letzten Jahres ist die nach meiner Auffassung unbegründete Hoffnung, nun zumindest für einige Jahrzehnte Ruhe vor dem Hochwasser zu haben, von der Realität leider viel schneller überholt worden als geahnt. Bereits im Januar dieses Jahres ist in Laubenburg ein weiteres Hochwasser mit einem nur 20 cm geringeren Höchststand als im August 2003 aufgetreten.
Auf Jahrhundertereignisse wird man nicht mehr beschwichtigend verweisen können, weil Extremwetterereignisse in Nordeuropa von Klimaforschern - beispielsweise in einer britisch-finnischen Studie - im staatistischen Mittel nicht mehr für alle 50 Jahre, sondern für alle 8 Jahre prognostiziert werden.
Um alle möglichen Risiken für die schleswigholsteinische Bevölkerung auszuschließen, wird sich die Landesregierung auch vor diesem Hintergrund eingehend mit den in der Diskussion befindlichen Maßnahmen für einen weiteren Ausbau der Gewässer, insbesondere der Elbe, auseinander setzen. Dass derartige Risiken nicht von vornherein auszuschließen sind, wird auch vom Hamburger Senat nicht in
Zweifel gezogen. Nach intensiver Diskussion wurde in der gemeinsamen Kabinettssitzung am 4. Februar dieses Jahres hierzu unter anderem vereinbart, dass ein weiterer Fahrrinnenausbau der Elbe unabhängig vom noch durchzuführenden Verfahren natürlich nur dann infrage kommen kann, wenn die Deichsicherheit nicht beeinträchtigt wird.
Es ist in gleicher Weise dafür zu sorgen, dass der Hochwasserschutz bei der von den Wirtschaftsministern Sachsen-Anhalts, Brandenburgs und Hamburgs am 13. Februar dieses Jahres erneut geforderten Wiederaufnahme der Planungen zur Verbesserung der Schiffbarkeit an der mittleren Elbe zu berücksichtigen ist. Das von der Bundesregierung in ihrem FünfPunkte-Programm zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes festgelegte Ziel, ein integriertes Gesamtkonzept für die Elbe unter Einschluss des Natur- und Hochwasserschutzes zu erstellen, ist als wesentliche Grundlage für weitere Entscheidungen anzusehen. Ich begrüße es, dass der Bundesminister Jürgen Trittin hierzu gestern Eckpunkte für einen Gesetzentwurf vorgelegt hat.
Die Ereignisse im Juli des vergangenen Jahres haben weiterhin verdeutlicht, dass trotz der wesentlich kleineren Einzugsgebiete auch in Schleswig-Holstein Maßnahmen zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes ergriffen werden müssen. Es sind Maßnahmen einzuleiten, die zu einer wirksamen Verringerung und Begrenzung der aus Hochwasser resultierenden Schäden führen. Hieraus kann man nicht den Schluss ziehen, dass die vorhandenen Anlagen, beispielsweise in Itzehoe oder Selent, die auf ein 30.000-jähriges oder 1.500-jähriges Hochwasser ausgelegt sind, durchwegs sanierungsbedürftig oder marode seien. Der hiermit verbundene Vorwurf, der mancherorts erhoben wurde, die für diese Aufgaben traditionell verantwortlichen Wasser- und Bodenverbände würden ihrer Verantwortung nicht gerecht werden, entspricht nicht den Tatsachen und wird von mir nachdrücklich zurückgewiesen.
Vielmehr müssen die Nutzungen in diesen überflutungsgefährdeten Bereichen an die durchaus reale Gefahr angepasst werden. Sowohl eine Bebauung wie eine hochwertige landwirtschaftliche Nutzung solcher überschwemmungsgefährdeter Flächen muss unterbleiben. Die Landesregierung wird daher die Abgrenzung der bereits festgelegten Überschwemmungsgebiete überprüfen und in erforderlichem Umfang weitere Überschwemmungsgebiete festsetzen.
Zur Unterstützung der kommunalen Bauleitplanung sind ergänzende Vorbehalts- und Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz nach dem Raumordnungsgesetz auszuweisen. Letztlich wird eine Überprüfung der Bemessungsansätze der wasserwirtschaftlichen Anlagen vorgenommen, um den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht werdende Teile des Schutzsystems erkennen zu können und gegebenenfalls zu korrigieren. Ob eine Anpassung dieser Anlagen erfolgen kann und muss, wird mit den verantwortlichen Gremien der Wasser- und Bodenverbände geklärt werden.
Um die für die einzelnen Entscheidungen maßgeblichen Tatsachen transparent zu machen, werden die überflutungsgefährdeten Bereiche erfasst und in Karten dargestellt. Der sich auf örtlicher Ebene hieraus ergebende Rahmen wird in einem „Gesamtplan Binnenhochwasserschutz und Hochwasserrückhalt“ zusammengefasst. Wesentliche Aufgabe des Gesamtplans wird es sein, die sich jeweils ergebenden Handlungsnotwendigkeiten und Handlungsmöglichkeiten übergreifend für die Gesamtfläche SchleswigHolsteins darzustellen.
Die sich generell ergebenden Konsequenzen und die hierfür relevanten Tatsachen sind in dem Ihnen vorliegenden Bericht eingehender dargelegt, auch um eine sachgerechte Diskussion sowohl hier als auch anschließend im Ausschuss zu ermöglichen.
- Es gibt zwei Möglichkeiten: entweder zunächst der Antragsteller oder nach der Regierung zunächst die Opposition! Wenn Sie sich anders einigen, gern. Sonst haben Sie das Wort, Frau Abgeordnete TodsenReese.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Aus den Augen, aus dem Sinn!“ - das war die große Sorge, die viele Bürger geäußert haben, die ich gehört habe, nach den Unwetterereignissen des letzten Sommers. Wir alle haben noch die erschreckenden
Bilder und Eindrücke von der zerstörerischen Kraft des Wassers im Juli/August 2002 vor Augen. Herr Minister, Sie haben auch auf die Ereignisse zu Beginn dieses Jahres verwiesen. Darum begrüße ich, dass wir uns heute noch einmal dieses Themas annehmen. Der vorgelegte Bericht der Landesregierung scheint dafür eine geeignete Grundlage. Er stellt zweifelsfrei eine Fleißarbeit dar. Dafür danke ich den Mitarbeitern.
Zugleich - das ist mit dem Wasser und dem Wein immer so - offenbart er schonungslos erhebliche Defizite dieser Landesregierung, die es beim vorbeugenden Hochwasserschutz eben gibt. In dem Bericht fallen die seitenlangen Darstellungen zu Rechtsgrundlagen und Planungsinstrumenten auf, die zur Umsetzung und zur Sicherung des nachhaltigen Hochwasserschutzes schon lange vorhanden sind. Erschreckend ist, dass diese nicht ausreichend genutzt worden sind. Ich will dies am Beispiel der Vorrang- und Vorbehaltsgebiete und der Überschwemmungsgebiete verdeutlichen.
Sie selber sagen, dass die Vorrang- und Vorbehaltsflächen in den Raumordnungsplänen verankert werden sollten. Das steht schon im Raumordnungsgesetz. Dann kommt das Bekenntnis: Bisher sind in den Raumordnungsplänen Schleswig-Holsteins keine solchen Gebiete ausgewiesen worden.
Ich frage: Warum nicht? Seit 1988 sind Sie in Schleswig-Holstein, in einem von Wasser geprägten Land, in der Regierung. Das sind 15 Jahre Verantwortung.
Auf Seite 77 wird eindeutig auf das Fünf-PunkteProgramm der Bundesregierung eingegangen. Es wurde im Februar angekündigt, gestern hat es der Minister vorgelegt; das sind interessante Zeitverschiebungen. Auch hier wird deutlich auf die gesetzliche Pflicht der Länder zu Ermittlung und Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und die Verankerung in den Raumordnungsplänen hingewiesen. Ich frage mich, ob es nötig war, dass die Bundesregierung Schleswig-Holstein erst an seine gesetzlichen Pflichten erinnern musste. Hier haben Sie meines Erachtens erhebliche Defizite aus der Vergangenheit zu verantworten.
Jetzt kommt es, Herr Neugebauer: Interessant finde ich, wie auf den Seiten 50 und 51 dargelegt, dass es in
Schleswig-Holstein zurzeit sechs durch Rechtsverordnung festgelegte Überschwemmungsgebiete gibt. Die stammen - für Sie leider - bereits aus den Jahren 1975 bis 1985, also aus CDU-Zeiten. Da kann ich nur sagen: Es geht also, wenn man weiß, wie es geht.
Ich frage mich wirklich, wo eigentlich Ihre Schamgrenze liegt. In dem Bericht führen Sie den Entwurf zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes an und sagen, dass in den Regionalplänen zwar die Vorranggebiete und die Vorbehaltsgebiete für Überschwemmungsgebiete festgelegt werden sollen. Dann sagen Sie: „Im Rahmen der künftigen Fortschreibung der Raumordnungspläne werden deshalb hierzu Gebietsausweisungen und textliche Festlegungen aufgenommen werden.“