Protocol of the Session on February 21, 2003

(Beifall bei der CDU)

Dem Antrag der FDP-Fraktion könnten wir zwar einiges abgewinnen, Herr Garg, aber angesichts der dramatischen Haushaltssituation sehen wir mit Sorge, dass er nicht unerhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt hätte. Daher werden wir uns

bei dem FDP-Antrag enthalten. Die CDU-Fraktion weiß, dass viele Tierschützer und Tierfreunde vor Ort einen unverzichtbaren Beitrag zum praktischen Tierschutz leisten. Wir danken deshalb allen, die sich zumeist ehrenamtlich und mit viel Idealismus sowie mit großem persönlichen Einsatz der in Not geratenen Tier annehmen.

(Beifall bei der CDU und des Abgeordneten Dr. Heiner Garg [FDP])

Ich erteile Herrn Abgeordneten Dr. Garg das Wort.

Liebe Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte vier Punkte herausgreifen. Ich möchte erstens etwas zum Abstimmungsverhalten meiner Fraktion sagen. Ich selber bin in meiner Fraktion schmerzlich mit meiner alten Forderung unterlegen, das Verbandsklagerecht im Bereich des Tierschutzes einzuführen. Ich bin nicht ganz allein dagestanden, Herr Dr. Klug hat sich bei der Abstimmung enthalten. Dennoch habe ich das zu akzeptieren. Da ich mich aber als Tierschützer jahrelang für ein Verbandsklagerecht eingesetzt habe, werde ich dem SPDAntrag zwar nicht zustimmen, aber mich enthalten. Ich finde ihn an manchen Stellen nicht konsequent, beispielsweise, wenn es darum geht, dem Tierschutz aktive Unterstützung zukommen zu lassen, worüber ich mich gefreut hätte.

Zweitens: Man kann immer wieder sagen, das Glas sei halb voll oder halb leer. Ich bedanke mich ganz besonders bei Frau Scheicht und wenn Sie mir einmal für zwei Minuten Ihr Ohr schenken würden, auch bei Ihnen, Frau Redmann. Ich weiß, dass Sie beide immer wieder versucht haben, einen interfraktionellen Antrag auf den Weg zu bringen. Das war nicht möglich, auch wenn es schön gewesen wäre. Der Tierschutz wird trotzdem ein Stück vorangebracht. Allein das zählt in diesem Fall. Frau Scheicht, dass Sie es immerhin erreicht haben, dass sich Ihre Fraktion bei unserem Antrag enthält, halte ich für einen Riesenfortschritt, denn die Union hier in Schleswig-Holstein war in der letzten Zeit nicht so fürchterlich fortschrittlich.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Heinz Maurus [CDU]: Oh, oh! - Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Können Sie den Satz bitte wiederho- len!)

(Dr. Heiner Garg)

Das ist wirklich ein Verdienst von Ihnen, Frau Scheicht. Vielleicht bringen Sie Ihre Kollegen das nächste Mal dazu, ähnlichen Initiativen zuzustimmen.

Dass die Aktivitäten des Landes im Bereich des Tierschutzes gar nicht weit genug gehen können und es immer entsprechenden Bedarf gibt, will ich an zwei Beispielen fest machen: Erstes Beispiel sind die so genannten Qualzüchtungen. Daran müssen wir als nächstes herangehen. Ich will Ihnen auch sagen warum. Zwar sind Züchtungen von missgebildeten Tieren nach dem Tierschutzgesetz bereits seit 1986 nicht mehr erlaubt, doch hinsichtlich des Vollzugs des § 11 b Tierschutzgesetz - dem so genannten Qualzuchtparagraph - sind die zuständigen Bundesländer bis auf das Bundesland Hessen weitgehend untätig geblieben. Hier sollten wir uns vornehmen, die Sache endlich anzupacken.

Frau Kollegin Scheicht, Sie haben es bereits angesprochen, in meinen Augen, ist es ein wirkliches Ärgernis, wenn die Europäische Kommission versucht, die Leute schlicht und ergreifend für dumm zu verkaufen, indem sie Tierschutz vorgaukelt und in Wahrheit nur Placebos auf den Weg bringt. Ich zitierte aus einem sehr lesenswerten Artikel der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 11. Februar 2003. Unter der Überschrift „Halbwahrheiten und Statistik“ lesen Sie, dass die Europäische Kommission Folgendes beschließt: Im Interesse des Tierschutzes würden 26 Arten von Ausfuhrsubventionen für Schlachtrinder abgeschafft. Einzige Ausnahme seien Exporte nach Ägypten und in den Libanon, wo traditionell aus kulturellen und/oder religiösen Gründen Bedarf an solchen Tieren sowie Lieferungen von jungen Zuchtrindern bestehe.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was so fortschrittlich und so toll klingt, sieht in Wirklichkeit folgendermaßen aus: Diese beiden einzigen Ausnahmen, von denen die Rede ist, betreffen 95 % aller Lebendschlachtviehtransporte, die außerhalb der Europäischen Union gehen. Wenn 95 % der Lebendschlachtviehtransporte nach wie vor subventioniert außerhalb der EU gehen, halte ich das nicht für einen riesigen Fortschritt im Tierschutz, sondern für schlicht und ergreifend eine Volksverdummung. So etwas dürfen und sollten wir uns nicht gefallen lassen.

(Beifall bei der FDP)

Insofern herrscht hier mit Sicherheit noch Nachholbedarf. - Ja, Frau Redmann zeigt dauernd drei. Man kann sich natürlich darüber aufregen, dass wir bei unserem Änderungsantrag, den wir wieder eingebracht haben, die Ziffer 3 nicht gestrichen haben. Das kann man souverän sehen oder man kann sich daran

aufhängen. Frau Redmann sieht es souverän. Ich sehe es genauso. Ich würde mich freuen, wenn Sie selbstverständlich auch unserem Änderungsantrag zustimmen würden. Meine Fraktion wird den Bericht und die Beschlussempfehlung ablehnen. Ich werde mich allerdings enthalten.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort hat Herr Abgeordneter Matthiessen.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon außergewöhnlich, dass wir einen Antrag, den wir bereits hier im Plenum ausführlich debattiert und auch im Ausschuss ebenfalls intensiv beraten haben, ein drittes Mal behandeln. Das ist wohl so eine Art „Lex Garg“. Dabei war die Diskussion im Ausschuss und im Vorfeld des Ausschusses sehr konstruktiv. Teile des FDP-Antrages sind übernommen worden. Offenbar reicht dies aus Sicht der FDP-Fraktion nicht. Befassen wir uns also noch einmal mit den nicht übernommenen Teilen des FDPAntrags. Gleichzeitig ist zunächst einmal darauf hinzuweisen, dass mit der vorliegenden Drucksache unseres Antrages 15/2445 ein Schritt nach vorn gemacht wird. Wir werden uns mit der Frage der Verbandsklage intensiv befassen. Ich darf in diesem Zusammenhang auch zu einer Veranstaltung unserer Fraktion einladen. Wir werden uns im Rahmen der Veranstaltungsreihe tierschutzpolitische Gespräche am 6. März hier im Hause mit dem Tierschutzbündnis Schleswig-Holstein unter dem Motto „Dem Tier eine Stimme geben“ mit der Verbandsklage und dem Tierschutz beschäftigen.

(Beifall der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])

Das Instrument des Sachkundenachweises soll nach unserem Antrag ausgebaut werden. Tierversuche sollen weiter reduziert werden. Tierschutz soll eine verstärkte Rolle bei der Qualitätsarbeit in der Landwirtschaft spielen. Der Tierschutz soll im Lande dokumentiert werden. Wir wollen eine Verbesserung bei Tierschutz und Kosmetika erreichen.

Wir können an dieser Stelle wieder einmal feststellen, dass Tierschutzinitiativen einer langen Tradition folgend nie hier im Hause von der CDU-Fraktion ausgehen. Für unsere schwarzen Freundinnen und Freunde scheint Tierschutz kein Thema zu sein.

Nun zu dem Änderungsantrag der FDP-Fraktion! Mit diesem Änderungsantrag zum Antrag der Fraktionen

(Detlef Matthiessen)

von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 15/1942, haben wir uns durchaus wohlwollend beschäftigt und Teile davon auch übernommen. Die FDP-Fraktion sah sich aber nicht in der Lage, in der Ausschusssitzung andere Teile ihres Antrages der Diskussion folgend anzupassen, sodass dieser letztlich abgelehnt werden musste.

Sie fordern zum Beispiel die Schaffung eines umfassenden Heimtierzuchtgesetzes. Dem kann nicht gefolgt werden. Sie verlassen damit die Systematik der bisherigen Tierschutzgesetzgebung, indem sie ein zweites Tierschutzgesetz anstreben. Das Tierschutzgesetz regelt aber bereits die Grundsätze der Tierhaltung und überlässt die Konkretisierung auf dem Ermächtigungswege dem Verordnungsgeber, der über Haltungsverordnungen den Umgang mit Tieren regelt.

Tierzuchtgesetze, um es noch einmal deutlich zu sagen - leider haben Sie mir die Chance im Ausschuss gar nicht geben wollen, sind etwas völlig anderes als Tierhaltungsverordnungen. Qualzucht - das hat Herr Garg selber ausgeführt - ist bereits im Tierschutzrecht in Deutschland verboten. Vielleicht haben Sie ja das Problem richtig erkannt, richtig gelöst haben Sie es jedenfalls mit Ihrer Formulierung, die Sie partout nicht ändern wollten, nicht.

Sie fordern ein Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben und so weiter, in denen eine tiergerechte Haltung nicht gewährleistet ist, und das mit dem Adressaten Landesregierung, dass Sie eine Bundesratsinitiative machen soll. Es ist sehr beeindruckend, dass Sie das fordern. Ich komme damit überhaupt nicht klar. Entweder Sie fordern ein generelles Haltungsverbot von Wildtieren in Zirkusbetrieben - das kann man vielleicht machen, solche Forderungen gibt es -, aber wenn es so gemeint ist, schreiben Sie das bitte auch in Ihren Antrag. Wenn es nicht so gemeint ist und Sie meinen nur einen Teil der Zirkusbetriebe, in denen diese Tierhaltung Probleme macht, richtet sich das aber nicht an den Bundesrat, sondern an den Vollzug bestehender gesetzlicher Vorschriften. Dann bedarf es keiner Bundesratsinitiative, wie Sie sie fordern, sondern einer Aufforderung an die Landesregierung, den Vollzug zu verbessern. Durchführung und Vollzug des Tierschutzgesetzes sind Landeskompetenz.

Also auch hier: Zweifellos gibt es ein Tierschutzproblem. Die von Ihnen vorgelegte Formulierung ist aber wiederum nicht zur Lösung dieses Problems geeignet.

Die Gefahrhundeverordnung wird geändert. Wenn wir Ihrem Antrag folgen würden, würden wir der Landesregierung eine Statistik über Beißvorfälle auf

zwingen. Die Beißvorfälle sollen noch dazu qualifiziert dargestellt werden, sollen graduell nach Schwere gegliedert werden. Das ist unter dem Motto „Entbürokratisierung und schlanker Staat“ ebenfalls eine Forderung nur für den Papierkorb, liebe FDP.

Wenn Sie schlechte Anträge schreiben und darüber hinaus die Diskussion mit Kollegen verweigern, die Ihnen entgegenzukommen bereit waren, können Sie sich über eine Ablehnung Ihres Antrages nicht beschweren.

(Dr. Heiner Garg [FDP]: In welchem Film sitzen Sie eigentlich!? Ich habe mit Frau Redmann und mit Frau Scheicht diskutiert!)

- Herr Garg, ich habe im Moment das Problem, dass Sie die ganze Zeit telefoniert haben. Sie waren im Ausschuss, als das verhandelt wurde, aber Sie waren nicht da.

(Glocke der Präsidentin)

Herr Abgeordneter, kommen Sie bitte zum Schluss.

Die wesentlichen Diskussionen, warum Ihr Antrag untauglich ist, laufen natürlich auch im zuständigen Ausschuss. Damit hätten wir das Thema zum dritten Mal diskutiert.

Ich lade Sie recht herzlich ein, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu unserer eingangs erwähnten Tierschutzveranstaltung

(Martin Kayenburg [CDU]: Dankend abge- lehnt!)

und danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt Frau Abgeordnete Hinrichsen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heute rede ich an dieser Stelle, ich bin die Stellvertreterin des tierpolitischen Sprechers. Ich werde versuchen, da ich voraussichtlich den letzten Redebeitrag hier heute habe, mich kurz zu fassen.

Erstens. Ich glaube, wir haben uns bereits in der letzten Debatte ausführlich zu den Inhalten der Ursprungsanträge geäußert. Wir haben eine weite Übereinstimmung festgestellt, die heute aber leider über

(Silke Hinrichsen)

haupt nicht deutlich wurde, wie es aber eigentlich sein sollte.

Zweitens. Der SSW sieht es als notwendig an, dass die Einflussmöglichkeiten der Tierschutzverbände verbessert werden. Dies geht am besten auch durch ein verbrieftes Verbandsklagerecht.

Drittens. Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung des Umweltausschusses haben wir ein einziges kleines Problem. Dies wird aber voraussichtlich gelöst, da auf Bundesebene ein Vorschlag für ein konventionelles Siegel kommt, das auch unter den Tierschutzaspekten betrachtet werden muss.

Viertens. Da ich nunmehr nicht mehr Uneinigkeit in die Beschlussvorlage hineininterpretierten möchte, als wirklich gerechtfertigt ist, möchte ich kurz feststellen, dass wir der Beschlussempfehlung zustimmen werden.

(Beifall beim SSW und vereinzelt bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat jetzt das Geburtstagskind, Herr Umweltminister Müller.