Insgesamt stellt sich dann Ihr Entschließungsantrag als durchsichtiger, aber im Ergebnis untauglicher Versuch dar, sich eineinhalb Wochen vor der Kommunalwahl bei der kommunalen Familie noch einmal wortreich anzubiedern und einzuschmeicheln.
Nein, Herr Kollege Schlie, bitte jetzt nicht. Ich habe zu wenig Zeit. Sie sind auch nur knapp mit Ihrer Zeit ausgekommen.
Besonders peinlich an diesem Entschließungsantrag - darauf ist mehrfach hingewiesen worden - ist, dass ein Großteil der ja diskussionswürdigen Einzelforderungen in der Tat aus einem Papier der kommunalen Landesverbände abgeschrieben worden ist. Das mag kein Makel sein. Herr Kayenburg hat das vorhin dazwischengerufen. Gleichwohl hätten Sie dazuschreiben sollen: „Mit freundlicher Genehmigung der kommunalen Landesverbände.“ Im Ergebnis, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, wird die CDUEntschließung zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit damit zu einer Entschließung zur Be
Das Entscheidende an diesem Entschließungsantrag: Er ist hier völlig fehl am Platze. Herr Kollege Schlie, Sie haben nicht darauf hingewiesen, dass wir im Fachausschuss, im Innen- und Rechtsausschuss, ein Verfahren zur Beratung vereinbart haben.
Wir haben eine dreifach abgestufte Beratung vereinbart: erstens Kommunalverfassungsreform, Gemeindeordnung, Kreisordnung ist abgeschlossen, zweitens Verwaltungsstrukturreform, Verhältnis Land - Kommunen untereinander, das ist die zweite Etappe.
Und drittens - das sprechen Sie ja heute an -: Nach Vorlage der Ergebnisse aus der Gemeindefinanzreformkommission des Bundes wollten wir unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse die Gemeindefinanzreform, auch wie sie von Landesseite auf den Weg zu bringen wäre, zu beraten beginnen. Sie widersprechen hiermit unserem einvernehmlich im Ausschuss vereinbarten Verfahren.
Lassen Sie mich zu einigen Punkten Ihres Antrages Stellung nehmen. Erstens. Die Notwendigkeit einer Gemeindefinanzreform ist unstreitig. Wir wollen Sie ja beraten. Aber wir wollen das Ergebnis der Bundeskommission abwarten.
Zweitens. Ein Sofortprogramm zur Stärkung der kommunalen Handlungsfähigkeit mag angedacht werden, wenn die Ergebnisse vom Bund vorliegen.
wenn es auf Bundesebene eingeführt ist. Wir sollten sicherlich Ihrem Antrag zustimmen - das ist auch SPD-Auffassung -, auf Bundesebene dafür zu sorgen, dass das Konnexitätsprinzip nicht nur auf Landesebene in der Verfassung verankert bleibt, sondern auch auf Bundesebene in der Verfassung verankert wird.
Viertens. Sie übernehmen die Forderung der kommunalen Landesverbände nach einer Pflicht zum gemeindefreundlichen Verhalten der Landesregierung im Bundesrat. Das ist, meine ich, ein Selbstgänger. Das ist eine verfassungsrechtlich gebotene Selbstverständlichkeit.
Herr Schlie, Sie haben selbst darauf hingewiesen, dass die kommunale Selbstverwaltung in den kommunalen Verfassungen verankert ist. Selbstverständlich ist die Landesregierung verpflichtet,
aus diesem verfassungsrechtlichen Gebot heraus auch bei der Bundesgesetzgebung die Interessen der Kommunen Ihres Landes zu beachten.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wie war es bei der Grundsicherung? - Klaus Schlie [CDU]: Sie verstoßen ständig gegen die Verfassung!)
Hinsichtlich von Landesmaßnahmen zur Sicherung der kommunalen Finanzausstattung habe ich das Notwendige gesagt. Auch der Hinweis auf das Kirchhof-Gutachten, Herr Kollege Schlie, das uns seit Monaten vorliegt, ist zu diesem Zeitpunkt fehl am Platze. Denn wir haben vereinbart, nach Vorlage der Bundesergebnisse auch dieses Gutachten von A bis Z durchzuberaten. Das sind 170 Seiten mit ganz konkreten Vorschlägen, von denen Sie hier eine Hand voll herausgreifen. Selbstverständlich haben wir über das quotale System zu diskutieren, über das System der Vorwegabzüge, über den Kommunalen Investitionsfonds, aber doch nicht hier so in einer Splitterform, wie Sie das einbringen, in dieser zufälligen und aus dem Gutachten nur herausgegriffenen Art und Weise.
Sechstens. Wir sind mit Ihnen einverstanden, dass man in der Tat stärker überlegen muss, ob es angezeigt sein kann, „die Schulen in Bezug auf die Personalausstattung mit Lehrkräften“ zu kommunalisieren.
Man kann in der Tat der Auffassung sein - wie auch Sie es hier schreiben -, dass die „Chancengerechtigkeit der Schulbildung gebietet, dass ihre Einheitlichkeit in Schleswig-Holstein gewahrt ist“. Entscheidend ist der Gesichtspunkt der Landeseinheitlichkeit.
Aber warum fordern Sie dann in Ihrem Vorgabenbefreiungsgesetzentwurf zum Beispiel wieder die Möglichkeit, im Kindertagesstättenbereich, im Kindergartenbereich von einer landeseinheitlichen Linie abzuweichen und es den Einzelgemeinden zu überlassen, wie sie ihre Kindergärten mit Personal ausstatten wollen?
Für uns ist auch im vorschulischen Bildungsbereich (PISA) entscheidend, dass wir eine landeseinheitliche Linie setzen und insofern keinen Fleckenteppich in Schleswig-Holstein zulassen.
(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW - Klaus Schlie [CDU]: Dann müssen Sie es auch bezahlen!)
Siebentens. Die Forderung nach einer „echten“ Gesetzesfolgenabschätzung wird von Ihnen wie von den kommunalen Landesverbänden mit der Forderung nach Einbeziehung des zukünftigen Aufgabenträgers in das Gesetzgebungsverfahren verwechselt, Stichwort „Konsultationsmechanismus“. Sie übernehmen hier sogar - das will ich einmal am Rande bemerken - die sprachlichen Mängel aus der Vorlage der Landesverbände, die variablen Genetivbildungen, indem Sie einmal sagen, wir müssten uns für eine „Gesetzesfolgenabschätzung in Form eines Konsultationsmechanismusses“ einsetzen, und im nächsten Satz richtig formulieren, die „Ziele des Konsultationsmechanismus“ müssten erst einmal ergründet werden. Das tut sprachlich weh, inhaltlich ist es unserer Ansicht nach verfehlt, denn wir haben aus unserer Sicht eine ausreichende Konsultation auch mit den kommunalen Landesverbänden.
Konsultation mit den kommunalen Landesverbänden eine Mitbestimmung der kommunalen Landesverbände machen würden. Das würde nach unserer Auffassung zu weit gehen. Konsultation ist bei sämtlichen Gesetzesvorhaben vorgesehen und wird bei uns im Ausschuss praktiziert.
Achtens. Konsequente Aufgaben- und Ausgabenkritik ist ein übergeordneter Selbstgänger, ein alter Hut in der bisherigen Funktionalreform, den wir selbstverständlich auf allen Ebenen bedenken müssen.
Neuntens und zehntens. Überprüfen von Verordnungen der Landesregierung und von Verwaltungsvorschriften der Landesregierung. Auch hier sollten wir uns an die eigene Brust fassen. Wir sind der Verordnungsermächtiger, wir als Landesgesetzgeber schreiben in unser Landesgesetz: Regierung, mach du einmal den Rest, den wir nicht geschafft haben.