Dafür haben wir den Innen- und Rechtsausschuss. Ich will dieser Diskussion nicht vorgreifen. Sie muss aber geführt werden.
Der SSW möchte die Arbeit des Ausschusses nicht blockieren. Wir werden, wie es so schön heißt, konstruktiv mitarbeiten. Im Gegenteil, wir wünschen uns, dass wir den Komplex „Kieler Schloss“ möglichst zügig abschließen können.
Denn im Gegensatz zu anderen glaube ich nicht, dass die Menschen in diesem Land dies als wichtige gesellschaftliche Frage behandeln.
(Beifall bei SSW, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: Da unterscheiden wir uns offensicht- lich!)
Wir müssen uns mit der so genannten SAP-Affäre befassen. Auch das stand von vornherein fest. Ich sage auch das noch einmal ausdrücklich: nicht um jeden Preis.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Herrn Abgeordneten Kalinka das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach dem Beitrag des Kollegen Neugebauer darf man schon die Frage stellen: Wollen Sie überhaupt, dass weitergearbeitet wird?
Das ist der Eindruck, den ich bekommen habe und der mich sehr nachdenklich macht. Wenn Sie vonseiten der Regierung etwas bemängeln und wir konkretisieren - was mehr können wir eigentlich tun? Deswegen müssen Sie schon die Frage beantworten: Wollen Sie Aufklärung im Ausschuss oder wollen Sie sie nicht?
Die Landesregierung hat uns durch Frau WolffGebhardt gesagt, die Regierung habe latente, aber keine durchgreifenden Bedenken gehabt. Die Öffentlichkeit muss wissen, dass dies die Aussage gewesen ist. Es kann sich also niemand in dieser Regierung darauf berufen, man habe über all die Monate - wie Herr Neugebauer unterstellt - umsonst gearbeitet.
Dass man, wenn von einem Anwalt Bedenken geltend gemacht werden, darauf eingehen muss, ist selbstverständlich. Aber es muss doch nachdenklich machen, dass es gerade der Anwalt, Herr Goecke, ist, der je
Von Ihnen, Frau Ministerpräsidentin Simonis, wüsste ich gern, ob Sie uns nicht einmal sagen wollen, ob die Regierung direkt oder über Herrn Gärtner Herrn Goecke bezahlt. Das wüsste ich als Abgeordneter allmählich gern einmal.
Der Herr Innenminister, der Verfassungsminister, hat hier ein Schreiben durchgehen lassen, nach dem er „nach erster Prüfung“ Stellung nimmt. Herr Minister, Sie sind nicht SPD-Politiker im Kabinett, Sie sind Minister des Landes. Von Ihnen würde ich gern wissen, ob dies Ihre Auffassung als Minister ist, ob dies ernsthaft ein Gutachten eines Ministeriums mit Verfassungsrang in Schleswig-Holstein sein soll.
Auf die Frage, was denn „nach erster Prüfung“ heißt, hat Frau Wolff-Gebhardt gesagt, das heiße auf den ersten Anschein, dass das, was wir vorgetragen hatten, alles falsch sei, und das andere richtig sei. Wenn das die Einfachheit der Arbeit ist, dann muss ich sagen: Das Selbstverständnis dieses Parlamentes ist berührt.
Ich würde von Ihnen gern wissen, ob Sie es politischmoralisch für vertretbar ansehen, uns die Akten der Staatsanwaltschaft vorzuenthalten. Die Staatsanwaltschaft ist keine Regierungsbehörde, auch nicht in Schleswig-Holstein.
Lassen Sie mich abschließend das vortragen und damit gewichten, was Sie, Frau Kollegin Spoorendonk, am 20. Januar in einer Pressemitteilung geschrieben haben:
„Ich hätte erwartet, dass die Landesregierung nach dem Vorstoß Goeckes mit dem Untersuchungsausschuss über einen Ausweg aus dieser Misere diskutiert hätte. Stattdessen erfährt der Ausschuss von der Aussetzung der Aussagegenehmigungen aus der Presse. Der Verdacht einer Blockade nach den massiven Vorwürfen gegen die Ministerpräsidentin in den letzten Tagen steht jetzt im Raum.“
Zu einem weiteren Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 der Geschäftsordnung erhält der Herr Abgeordnete Astrup das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, trotz des letzten Wortbeitrages von Herrn Kalinka, auf den einzugehen ich nicht bereit bin, werden Sie auch in der Öffentlichkeit nicht darüber hinwegreden können, dass Sie es schlicht versemmelt haben. Sie haben den Untersuchungsauftrag versemmelt. Wir stehen und reden heute hier deshalb, weil Sie ihn versemmelt haben,
Freundlicherweise hilft Ihnen bei der Argumentationslinie der Kollege Kubicki. Das finde ich lieb von ihm. Das ist allerdings auch dringend erforderlich, dass er Ihnen zur Seite tritt; denn Sie werden nicht verhindern können, dass die Auffassung, lautet: Wir haben einen Untersuchungsauftrag auf dem Tisch, dem wir - ich komme gleich noch darauf - allerdings zugestimmt haben, der sich auf der Grundlage der Einlassungen eines Betroffenen offenkundig als unzureichend herausgestellt hat und der letztlich nachgebessert werden soll. Herr Kollege Kerssenbrock, wie heißt es in der Heiligen Schrift? Wer ist nicht berufener zum Prediger als der Sünder?
Ich finde, es ist einfach schlechter Stil, sich hier hinzustellen, Nebelkerzen zu werfen, dass man sich kaum noch in die Augen schauen kann, und so zu tun, als wolle man Ursache und Wirkung nicht eingestehen. Was hindert Sie eigentlich daran, hier zu sagen: Wir haben damals bei dem Einsetzungsbeschluss offenkundig nicht ganz so gearbeitet, wie es das Untersuchungsausschussgesetz erfordert;
wir haben dies an der Stelle, an der wir darauf hingewiesen wurden, gesehen, wir korrigieren jetzt und
Ich habe Ihnen geraten, diese Debatte zu vermeiden. Wir wollen nämlich - das will ich klarstellen - natürlich weiter aufklären. Ich habe Ihnen gestern in der Dringlichkeitsdiskussion gesagt: Wir werden eine sorgfältige, aber auch eine zügige Prüfung durch den Innen- und Rechtsausschuss einleiten. Sie haben sich ja interessanterweise und, wie ich finde, vernünftigerweise bei dem Konkretisierungsantrag, der uns auf dem Tisch liegt, von denjenigen beraten lassen, die uns ein Gutachten geschrieben haben. Ich halte es in der Sache für vernünftig und wünschte mir, dass wir bei aller Dramatik, die Sie versuchen zu erzeugen, auf das Wesentliche zurückkämen. Wir haben einen unbestimmten Untersuchungsauftrag, der uns nicht hinreichend am Arbeiten hält. Er soll jetzt konkretisiert werden. Wir werden sehr sorgfältig prüfen, ob der konkretisierte Auftrag den Ansprüchen genügt, und wir werden dann, wenn wir, wie ich vermute, feststellen, dass er den Ansprüchen genügt, selbstverständlich dem veränderten Untersuchungsauftrag zustimmen und dann auch weiter aufklären.
Herr Kollege Kalinka, mein letzter Satz gilt Ihnen. Ich werde nicht zulassen, dass im Parlament das passiert, was wir schon im Ausschuss bekritteln. Ich finde es schlicht unanständig, den Umdruck 15/2927, bei dem Sie freundlicherweise einmal oben links in die Ecke schauen wollen - da steht nämlich: „zum internen Gebrauch“ -, fröhlich hochzuhalten und daraus zu zitieren, als sei das einfach so möglich. Ich finde das nicht in Ordnung.
Dies ist das Niveau, meine Damen und Herren, mit dem wir auch im Untersuchungsausschuss ein wenig zu kämpfen haben. Ich wünschte mir, dass wir das, was wir gemeinschaftlich wollen und ja auch weitgehend tun - das ist ja das Interessante dabei -, auch in öffentlicher Sitzung versuchen. Herr Kerssenbrock, das Medienecho ist bedauerlicherweise nicht so, wie Sie das gern hätten. Es wird auch zukünftig nicht so sein, wie Sie es gern hätten.