2001 hat die Bundesregierung unter Jürgen Trittin versucht, die Verpackungsverordnung zu novellieren, mit dem Ziel, ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen, also Mehrweggetränkeverpackungen, Getränkekartonverpackungen und Schlauchbeutelverpackungen, vom Pfand auszunehmen und ökologisch nachteilige Getränkeverpackungen zu bepfanden, also ein schlankeres, einfacheres Pfandsystem einzuführen.
Diese Reform ist damals gescheitert, insbesondere an den Parteien, die hier auf der rechten Seite des Hauses sitzen. Ich will aber nicht verkennen, dass auch eine andere Landesregierung hier im Bundesrat nicht mitgezogen hat.
Schleswig-Holstein hat immer gesagt: Es liegt in unserem Interesse, ökologisch wie ökonomisch, unsere Mehrwegindustrie und den Getränkegroßhandel zu unterstützen. Diese Bemühungen sind am 13. Juli 2001 leider gescheitert.
Insofern haben wir die bekannte Töpfer-MerkelRegelung zu vollziehen gehabt, am 1. Januar dieses Jahres, sodass leider Dosen mit Bier bepfandet werden, aber Dosen mit Eistee ohne Kohlensäure pfandfrei bleiben.
- Das Töpfer-Pfand unter damaliger CDU/FDPRegierung. - Aufgrund der gesunkenen Mehrweganteile ist ab 1. Januar ein Pfand von 25 Cent und ab 1,5 Liter von 50 Cent für Getränkeverpackungen mit Bier, Mineralwasser oder kohlensäurehaltigen Erfrischungsgetränken zu vollziehen.
Statt sich darauf vorzubereiten, auf eine Regelung mit freiwilliger Vereinbarung damals zugrunde gelegt als ein Musterbeispiel, wie sich das hier im Haus eigentlich alle wünschen, wurde der Klageweg beschritten, ohne dass eine vernünftige Vorkehrung getroffen wurde. Die Folge war: Wir haben keine 1:1-Umsetzung der gültigen Rechtslage vollziehen können.
Um trotzdem einen reibungslosen Ablauf zu vollziehen, hat das Umweltministerium nach der Entscheidung des OVG in Münster alle Einzelhandelsverbände und Abfüller angeschrieben, vorher mit ihnen zusammengesessen und diskutiert und am 18. Dezember einen Erlass an die zuständigen unteren Abfallentsorgungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte herausgegeben. Gleichzeitig haben wir die Abfallwirtschaftsverbände und die Einzelhandelsverbände darüber informiert, um hier einen sauberen Vollzug der Rechtslage zu gewährleisten.
Wir haben beschlossen, den unteren Abfallbehörden zu empfehlen, bis zur Einführung einer zentralen Clearingstelle das so genannte kleine Pfand zu akzeptieren, zu tolerieren, unter der Bedingung, dass klar erkennbar ist, dass ein einheitliches Pfand mit einem einheitlichen Clearingsystem vollzogen wird. Die kleine Pfandlösung bedeutet, dass ein einheitliches Pfand mit einem einheitlichen Clearingsystem vollzogen wird. Die kleine Pfandlösung bedeutet, dass das Pfand nur auf der letzten Stufe vom Einzelhändler zum Endverbraucher erhoben wird, eine Pfandauszahlung erfolgt bei Rückgabe von Einweggetränkeverpackungen in Form eines Beleges, eines Kassenbons oder einer Pfandmarke.
- Quatsch, keine Katastrophe! - Wider alle damaligen Gerüchte, Schwarzmalerei und schlicht falschen Behauptungen ist kein Getränkenotstand ausgebrochen, kein Chaos ausgebrochen. Man sieht mal wieder, wer hier falsch durch die Gegend krakeelt und Dinge an die Wand gemalt hat. Alles ist nicht eingetreten.
Die Einführung des Pflichtpfands in SchleswigHolstein ist problemlos verlaufen. Bund und Länder hatten sich im Vorfeld der Pfandeinführung auf einen einheitlichen Vollzug verständigt, der auch in allen 16 Bundesländern einheitlich vollzogen wurde. Ein Getränkenotstand oder sonstige Geschichten sind nicht eingetreten.
Ich finde es interessant, dass, wenn eine rot-grüne Landesregierung eine schwarz-gelbe Regelung vollzieht, das so viel Unruhe auf Ihrer Seite auslöst.
Ich habe mir von den unteren Abfallentsorgungsbehörden der Kreise und kreisfreien Städte als zuständige Vollzugsbehörden einen Bericht über die Umsetzung geben lassen. Die Umfrage hat ergeben, dass zirka 150 Kontrollen durchgeführt worden sind - Stand 16. Januar. Allein 34 Kontrollen haben dabei in Grenznähe stattgefunden. Landesweit wurden insgesamt 14 Verstöße gegen die Pfandpflicht festgestellt, davon 12 in der Nähe unserer Landsgrenze nach Dänemark, weil dort kein Pfand von dänischen Kunden erhoben wurde.
All diesen Verstößen wird von den zuständigen Vollzugsorganen der Kreise und kreisfreien Städte nachgegangen. Einzelhändler, die sich nicht an die Regelungen der Verpackungsverordnung halten beziehungsweise nicht zumindest die kleine Pfandlösung umgesetzt haben, müssen sich auf die Einleitung von Bußgeldverfahren einstellen.
Sie werden mir also zustimmen: Wir haben dies ordnungsgemäß, vernünftig und mit der kleinen Pfandlösung mit Augenmaß vollzogen. Die Erfahrungen haben uns insoweit auch Recht gegeben.
Verehrte Damen und Herren, nicht nur weil Herr Bürgermeister Dr. Buschmann unter uns ist, sondern auch weil uns viele Fragen erreicht haben, möchte ich speziell auf die Fragen des Grenzhandels eingehen. Da vor allem alkoholhaltige Getränke in den skandinavischen Ländern hoch besteuert werden, nutzen insbesondere unsere dänischen und schwedischen Nachbarn die schleswig-holsteinischen Geschäfte in Grenznähe, um sich mit Dosenbier einzudecken. Jeder kann das in Augenschein nehmen. Daraus hat sich ein florierender Handel auch mit anderen Verbrauchsgütern entwickelt. Da der Grenzhandel ebenfalls im Rechtsbereich des Grundgesetzes und damit auch der deutschen Rechtsetzung liegt, ist natürlich auch dort die Verpackungsverordnung zu vollziehen, das heißt auch dort muss von Endverbrauchern ein Pfand gezahlt werden. Der Vorteil für den dänischen Endverbraucher und somit der günstige Bierpreis bleibt auch mit der Pfanderhebung erhalten, sollte er beim nächsten Besuch die Dosen wieder zurückgeben. Allerdings - wir haben uns beim Bundesumweltministerium kundig gemacht, um nicht auf tönernen Füßen zu stehen - unterliegt Exportware nicht einer Pfanderhebungspflicht. Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums sind Exportwaren solche Getränke in Einwegverpackungen, die außerhalb Deutschlands an den Endverbraucher abgegeben werden. Dies gilt auch in den Fällen, in denen die Dosen durch däni
Ungeachtet dessen haben wir uns in Gesprächen mit Vertretern des Grenzhandels am 30. Dezember nochmals mit dem dringlichen Wunsch auseinander gesetzt, die Durchsetzung der Pfanderhebungspflicht gegenüber skandinavischen Endverbrauchern auszusetzen. Diese Diskussion haben wir geführt. Wir haben uns bei allen maßgeblichen Stellen in Berlin rückversichert. Wir können dies nicht tun. Uns ist auch angekündigt worden, dass die dänischen Einzelhändler uns beziehungsweise die Unternehmen sofort mit Klagen überziehen würden, wenn sie merken sollten, dass es hier eine Rechtsverzerrung gibt, da auch Dänemark seit neuestem ein Dosenpfand eingeführt hat.
Lassen Sie mich ein Fazit ziehen. Der Vollzug des Einwegpfandes ist in Schleswig-Holstein gelungen. Die Mehrweganteile stabilisieren sich nach einheitlicher Auskunft beziehungsweise steigen wieder an. Die Maßnahmen zur Einrichtung einer bundesweiten Clearingstelle sind auf dem Weg. Der neuen Initiative des Bundesumweltministers sehe ich mit Freunde entgegen. Sie wird das nachvollziehen, was im Mai 2001 gescheitert ist, nämlich eine klare Regelung bringen, bei der es nicht auf den Inhalt ankommt, sondern auf die Verpackung. Selbige ist nämlich unser Problem.
Ich eröffne die Aussprache. Für die antragstellende Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich Herrn Abgeordneten Detlef Matthiessen das Wort.
Ja, der konservenpolitische Sprecher der Fraktion tritt an. - Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! 22 Tage nach Einführung des Einwegpfandes haben wir kein Chaos, wie von vielen vorhergesagt wurde. Die Kritik der CDU war ja ohnehin mehr als peinlich. Denn ihr haben wir die Ausarbeitung einer solchen Regelung zu verdanken. Das hat der Minister ausgeführt. Es geht wirklich nicht nur auf Herrn Töpfer zurück, sondern wurde von Umweltministerin Merkel weiter exekutiert. Es ist also eine sehr alte Übereinkunft in der Politik. Der ursprüngliche Gesetzentwurf, den dann die rot-grüne Bundesregierung vorgelegt hat, ist wesentlich weitgehender, in der Sache zielerfüllend und vor allem auch einfacher. Dieser Gesetz
entwurf wurde von der Unionsmehrheit im Bundesrat abgelehnt. Ich denke, an dieser Stelle kann man wirklich von Blockadepolitik reden.
Der Kompromiss, der dann am 13. Juni 2001 verabschiedet wurde, stammt aus der Feder derer, die die gute und sinnvolle Vorlage der Bundesregierung zuvor strikt abgelehnt haben, die sich jetzt aber nichtsdestotrotz über entstandenes Chaos beschweren wollten, was durch gutes Verwaltungshandeln aber wieder aufgefangen werden konnte.
Die jetzige Regelung müssen also die Unionsparteien der Bevölkerung erklären. Seien Sie ehrlich! Sagen Sie den Bürgerinnen und Bürgern, dass Schwierigkeiten und Unübersichtlichkeit im Wesentlichen auf Ihr Konto gehen und auf Ihre Bemühungen zurückzuführen sind, liebe Kolleginnen und Kollegen aus der CDU!
Meine Damen und Herren von der Opposition, auch Sie lernen dazu. Der Bundesumweltminister hat sich ja am 10. und 11. Januar mit den Landesumweltministern aus Bayern, Baden-Württemberg, NordrheinWestfalen und Niedersachsen getroffen, um eine Vereinfachung des Pfandes zu besprechen, und man nähert sich langsam dem ursprünglichen rot-grünen Gesetzentwurf wieder an. Das ist eine bemerkenswerte und ökologisch sinnvolle Kehrtwende Ihrerseits, denn im Bundestagswahlkampf - das ist weiß Gott nicht lange her - wurde von Ihrem Kanzlerkandidaten Edmund Stoiber versprochen, das Einwegpfand zurückzunehmen. Interessant ist, meine Damen und Herren, was als Folge in Bayern stattfand: ein Aufstand, heftige Kritik an Stoiber durch die kleinen und mittelständischen Brauereien.
Es gab eine Kampagne der bayerischen Grünen, der Bierbrauer und Bierbrauerinnen, der Getränkehändler und Getränkehändlerinnen und der Umweltschützer und Umweltschützerinnen für die Einführung des Dosenpfandes. Die Briefe der Brauereibesitzer hätte ich gar nicht treffender formulieren können. Das Aktionsbündnis warf Ministerpräsident Stoiber und der Staatsregierung mittelstands- und umweltfeindliche Politik vor. Auch bayerische Bierbrauer wissen, dass
die Dose das unverzichtbare Instrument des Wirtschaftsimperialismus ist. Herr Dr. Garg würde lieber von Verdrängungswettbewerb reden, von Groß gegen Klein. Da ist die Dose eben das Mittel der Wahl, die Billigdose im Discounter gegen die Mehrwegflasche der lokalen Brauerei von nebenan. Das Dosenpfand ist also mittelbar eine Stärkung der kleinen und mittelständischen Unternehmen, der so genannten KMU-Strukturen. Nun wird sich Dr. Garg hinstellen und sagen: Das ist doch gar nicht so schlimm. Hauptsache billig. Außerdem ist das natürlich alles dirigistisch und sonstiges neoliberales Gedöns.
Eine Lektion dieser Art mussten wir ja heute Morgen schon ertragen, und zwar mit Ihrem Dringlichkeitsantrag gegen das von Verbraucherschutzministerin Künast angestrebte Dumpingverbot für Lebensmittel. Ökonomischer Sinn und Vorteil einer KMUorientierten Steuerung und einer KMU-orientierten Wirtschaftspolitik sind folgende: Arbeitsplatzintensität, regionale Streuung, Produktdiversität, Produktinnovation und Vorteile in der Ökobilanz.
Die billige Dose im Supermarktregal sendet eben nicht alle Preissignale, die volkswirtschaftlich eigentlich erforderlich wären. Nicht nur die klein- und mittelständisch orientierte Getränkewirtschaft freut sich, sondern auch der Verband der deutschen Automatenindustrie, in Erwartung einer Umsatzsteigerung in der Größenordnung von über 500 Millionen €.
Und was sagt das Volk? Eine ZDF-Umfrage vom März 2002 hat ergeben, dass zwei Drittel der Bevölkerung das Einwegpfand sinnvoll finden. Nur jeder Sechste lehnt ein solches Gesetz ab. Die Akzeptanz ist also vorhanden. Das ist auch der Hintergrund für den politischen Eiertanz, den die Union in dieser Debatte zunehmend vollführt, oder vornehm ausgedrückt, warum nun endlich auch die CDU/CDU nachzudenken beginnt, nachdem sich die freudige Erwartung eines Chaos mit Beginn des Einwegpfandes leider nicht bewahrheitet hat. Ich bin mir sicher, dass wir noch in diesem Jahr ein neues Gesetz zum Einwegpfand bekommen. Dieses Gesetz wird dann im Einklang mit der Wirtschaft und der Umwelt den Problemen des Einwegmülls zielgerichteter entgegentreten.