Ein weiteres, originär auf Landesebene zu bestellendes Feld ist der Bereich Jugend- und Medienschutz mit all seinen Facetten. Ganz besonders wichtig ist die Vermittlung von Medienkompetenz. Die Große Anfrage bestätigt mir zu meiner Freude wieder einmal, dass dieses Wort in Schleswig-Holstein kein Fremdwort ist. Allerdings stelle ich infrage, ob es sinnvoll ist, dass die rundfunk- und internetorientierte Medienkompetenz, wie die verschiedenen Projekte zeigen, in den Händen verschiedener Stellen liegt; denn die Fragen, die sich im Umgang mit den Medien stellen, sind im Wesentlichen doch die gleichen.
Lassen Sie mich aus den in dem Bericht erwähnten bundespolitischen Fragestellungen zwei heraussuchen, die aus meiner Sicht aktuell am dringendsten sind. Zunächst ist das der Bereich der allgemeinen Informationsfreiheit. Für ein Informationsfreiheitsgesetz auf Bundesebene liegt leider ein innerhalb der Bundesregierung abgestimmter Entwurf immer noch nicht vor, obwohl das Vorhaben bereits seit einiger Zeit als politisches Ziel definiert wurde. Die grüne Bundestagsfraktion hat nun aber einen Entwurf erarbeitet, der intern und dann mit den anderen Fraktionen abgestimmt wird. Es freut mich sehr, dass die Landesregierung dem Vorhaben ohne Einschränkungen grundsätzlich positiv gegenübersteht. Ich denke, dass mittlerweile auch die letzten Gegner eines Informationsfreiheitsgesetzes auf Landesebene eines Besseren belehrt worden sind.
An dieser Stelle möchte ich dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz für die Evaluation dieses Gesetzes danken. Dies scheint mir ein sinnvoller Weg zu sein, mit unseren Gesetzen umzugehen.
Eine weitere wichtige Fragestellung ist der Bereich der Telekommunikationsüberwachung, insbesondere die Speicherung von Internetverbindungsdaten. Seit einiger Zeit gibt es aus verschiedenen Richtungen Bestrebungen, die Provider zu verpflichten, sämtliche Verbindungsdaten von Internetnutzern eine bestimmte Zeit lang zu speichern. Bedenklich finde ich in diesem Zusammenhang, dass die Firma TOnline ohne eine gesetzliche Grundlage bereits begonnen hat, die Verbindungsdaten ihrer FlatrateKunden zu speichern.
Für diejenigen unter Ihnen, die mit der Thematik nicht vertraut sind - auch ich musste mich erst einarbeiten -: Nach geltendem Recht dürfen Internetanbieter die Verbindungsdaten ihrer Kunden nur zu Abrechnungszwecken speichern. Dies ist jedoch bei Flatrate-Kunden, die für die Internetverbindung im Vorhinein einen Pauschalbetrag zahlen, nicht erforderlich und damit ein Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Dagegen spreche ich mich aus
drücklich aus. Die Anonymität, die wir auf der Straße, also im so genannten realen Leben haben, wird damit in der virtuellen Welt aufgehoben. Das Internet würde damit zum Fahndungsnetz. Das kann nicht das Ziel unserer Innenpolitik sein.
Aus meiner Sicht ist das Resümee dieser Anfrage, dass sie nicht sehr viele Überraschungen geboten hat; denn die Problemfelder sind uns aus den umfangreichen jährlichen Berichten des Datenschutzbeauftragten überwiegend bekannt. Weiterhin können wir konstatieren, dass sich Schleswig-Holstein im Bereich Datenschutz in keiner Weise zu verstecken braucht. Im Gegenteil: Wir sind in den Bereichen Informationsfreiheit, Datenschutzaudit, virtuelles Datenschutzbüro und bei vielen anderen Projekten Vorreiter. Unsere Aufgabe als Parlament liegt in der nächsten Zeit vor allem darin, die Bundes- und Landesgesetze, die im Zusammenhang mit den Ereignissen des 11. September 2001 geschaffen wurden, aus der Sicht des Datenschutzes kritisch auf ihren bisherigen und künftig zu erwartenden Nutzen zu hinterfragen. Ein weiteres wichtiges Feld sehe ich darin, uns für Informationsgesetze auf Bundesebene einzusetzen, sowohl für ein allgemeines Informationsfreiheitsgesetz als auch für ein Verbraucherinformationsgesetz.
Ich freue mich, dass der Bundestagesunterausschuss „Neue Medien“, der in der letzten Wahlperiode gegründet wurde, seine Arbeit nun doch fortsetzen wird; denn für diese neuen Medien bedarf es einer neuen Kompetenz. Wir sehen - das höre ich auch an dem Echo -, dass die Kompetenz und Bereitschaft, sich mit diesem schwierigen Thema zu beschäftigen, nicht sehr verbreitet ist. Ich als schleswig-holsteinische Grüne freue mich, dass unsere Bundestagsabgeordnete Grietje Bettin weiterhin in diesem Ausschuss mitarbeiten wird und somit das Thema Medienpolitik auch auf Bundesebene in Zukunft gut vertreten ist, einmal abgesehen von Schleswig-Holstein, wo es sowieso prima klappt.
Das Wort für den SSW im Schleswig-Holsteinischen Landtag erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Silke Hinrichsen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In Schleswig-Holstein lässt es sich gut leben. Das gilt auch und nicht zuletzt für den Datenschutz. Sollte es dennoch eines Beweises bedurft haben, so zeigt die
Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage zur Datenschutzpolitik in diesem Lande, dass sich unsere Bürgerinnen und Bürger hier auf den Staat verlassen können. Er sorgt, soweit möglich, dafür, dass ihre Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben, und er zeigt auf, dass Datenschutz nicht im Widerspruch zur modernen Kommunikationsgesellschaft und zur inneren Sicherheit stehen muss.
Je mehr wir uns in allen Bereichen des Lebens auf Daten verarbeitende Technologien einlassen, desto wichtiger wird der Blick auf die persönlichen Daten des Einzelnen. Wir alle hinterlassen täglich Datenspuren. Wir müssen uns darauf verlassen können, dass diese vertraulich behandelt werden und nicht in die Hände von Unbefugten geraten. Das gilt insbesondere für den Bereich der Sicherheitsbehörden, die das Ziel haben, vertrauliche Informationen zu gewinnen und auszuwerten. Dies ist gerade nach den Attentaten vom 11. September 2001 deutlich geworden, wo der Schutz der Grundrechte des Einzelnen gegenüber den politisch bestimmten Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung noch einmal erheblich an Gewicht verloren hat.
Es ist klar, dass direkt nach dem 11. September die Vorschläge zur Änderung der Gesetze durch dieses erschütternde Erlebnis geprägt waren. Allerdings müssen wir heute die nötige Distanz haben, um diese Vorschläge einer neuerlichen Bewertung zu unterziehen. Sicherlich hat die Landesregierung Recht, wenn nach ihrer Auffassung die Sicherheitslage nach wie vor als angespannt zu sehen ist. Es muss aber trotzdem erlaubt sein, Fragen zu stellen. Wenn Presseberichte wirklich zutreffen, wonach mehrere der Täter des 11. September schon lange davor vom Verfassungsschutz beobachtet wurden, dann frage ich mich schon heute: Sind die Voraussetzungen für die Rasterfahndung eigentlich noch gegeben? Wir haben diesem Instrument im Herbst 2001 nur deshalb zugestimmt, weil damals die terroristischen Schläfer aufgedeckt werden sollten, die bisher keiner gesehen hatte.
Mit der Rasterfahndung geraten aber auch viele unbescholtene Menschen ins Visier der Sicherheitsbehörden. Deshalb muss sie etwas leisten, was wir mit anderen Mitteln nicht erreichen können. Wenn der Verfassungsschutz selber die Schläfer finden kann, dann brauchen wir nicht die Risiken und Nebenwirkungen der Rasterfahndung in Kauf zu nehmen; denn am Ende der Rasterung steht die Überwachung durch die Sicherheitsbehörden.
Zusammenfassend möchte ich deshalb für den Bereich der inneren Sicherheit feststellen: In Verbindung mit der ausgiebigen Darstellung der Sicherheitspolitik nach dem 11. September vermissen wir eine ebenso detaillierte Bewertung der datenschutzrelevanten Aspekte der IMK-Beschlüsse. Es scheint fast so, als hätte sogar diese Landesregierung trotz gegenteiliger Bekundung nach dem 11. September den Datenschutz etwas aus dem Auge verloren.
In einer Reihe von Bereichen teilen wir jedoch die Auffassung der Landesregierung und begrüßen ihr konsequentes Engagement für den Datenschutz. Das gilt zum Beispiel für die Position, dass ein Lauschangriff ausschließlich auf Anordnung eines Richters möglich sein sollte oder dass Daten nur in Drittländer mit einem Mindestmaß an Datenschutz weitergegeben werden dürfen. In anderen Bereichen sehen wir die Standpunkte aber etwas skeptischer und würden im Ausschuss gerne noch mit der Landesregierung über Details sprechen, zum Beispiel was die Praxis der nachträglichen Aufklärung von abgehörten Personen oder die Notwendigkeit einer richterlichen Anordnung bei einer Speicherung von DNA-Profilen in einer Gen-Datei angeht.
Man muss aber gar nicht erst in das Visier der Sicherheitsbehörden geraten, damit tief in die Privatsphäre eingedrungen wird. Denn häufig liegt es in unserem eigenen Interesse, unsere intimsten Daten herzugeben. Wer zum Arzt geht, will eine optimale individuelle Behandlung, die ohne persönliche Daten gar nicht möglich ist. In Zukunft sollen diese Daten einem weit größeren Kreis von Menschen zur Verfügung stehen, um eine noch optimalere medizinische Versorgung zu gewährleisten. Dagegen kann gewiss auch niemand etwas einzuwenden haben. Es ist schließlich nur zu unserem Vorteil, wenn die Anbieter im Gesundheitswesen mit Computer vernetzt werden und über eine persönliche Chipkarte einen schnellen Zugriff auf wichtige, manchmal sogar lebenswichtige Daten haben. Uns bleiben die Doppeluntersuchungen erspart, eine sinnlose Medikamentengabe wird verhindert und bei der Notfallkarte können die wichtigsten Daten des Patienten sofort abgerufen werden. In Flensburg läuft zurzeit ein Modellversuch mit dem Ziel, hier Erfahrungen zu gewinnen.
Aber auch wenn die Ziele durchweg gut sind: Auch im Gesundheitsbereich ist ein Missbrauch nicht ausgeschlossen. Es können persönliche Daten gespeichert werden, die für die Behandlung nicht relevant sind, oder relevante Daten können in falsche Hände geraten. Dieses intime Wissen ist für viele Menschen abrufbar, ohne dass der Patient immer darüber entscheiden kann, ob er diese Daten weitergeben möchte
oder nicht. Schon bei einer Notfallkarte mit den wichtigsten Daten streiten sich die Gelehrten darüber, was gespeichert werden muss. Außerdem gibt es unseres Wissens keinen internationalen Standard für derartige Systeme, sodass die Vorteile einer solchen Karte nur in einem Land bestünden. Hier wären Überlegungen und Vereinbarungen im europäischen Raum hilfreich, damit nicht jeder alleine für sich damit arbeitet.
Man muss aber gar nicht die Zukunftsvision für das Gesundheitswesen bemühen, um die Datenschutzprobleme im Gesundheitswesen zu erkennen. Bereits die jetzigen Daten geben genügend Möglichkeiten zu Missbrauch, wie aktuelle Fälle zeigen. Zum einen bieten die Krankenversichertenkarten keinerlei Schutz. Zwar haben die Lesegeräte und die elektronische Datenverarbeitung einen Datenschutzstandard, aber ein PC-Programm reicht schon aus, um die heutigen Sicherungsmaßnahmen zu umgehen. Die aktuellen Skandale um gefälschte Arztabrechnungen machen auch deutlich, dass die beste Technik nicht ausreichend ist, wenn die zuständigen Stellen im datenschutzrechtlichen Dornröschenschlaf schlummern oder sogar wegsehen. Kein Patient wird wohl freiwillig eine noch umfassendere Chipkarte nutzen wollen, wenn die Kontrollinstanzen Auffälligkeiten einfach ignorieren. Technische Maßnahmen allein werden kaum das notwendige Vertrauen schaffen können.
Zum anderen ist Vertrauen das Schlüsselwort, wenn es um Daten geht. Das gilt nicht nur für den Glauben darin, dass der Staat personenbezogene Informationen schützt. Um dieses Vertrauen zu gewinnen, muss der Staat auch offen mit den anderen Daten umgehen, die ihm zur Verfügung stehen. Deshalb freut es uns natürlich, dass die Landesregierung mittlerweile erkannt hat, wie fortschrittlich das Informationsfreiheitsgesetz ist, dem Sie, meine Damen und Herren, noch vor einigen Jahren nicht ganz so aufgeschlossen gegenüberstanden.
Um Vertrauen zu schaffen, brauchen wir endlich auch ein Verbraucherinformationsgesetz. Es entbehrt wirklich nicht einer gewissen Ironie: Diejenigen, die immer eine freie Marktwirtschaft predigen, wehren sich mit Händen und Füßen dagegen. Zu einem freien Markt gehören aber aufgeklärte Verbraucher, die eine Kaufentscheidung aufgrund guter Informationen treffen. Es ist schon verwunderlich, dass die Wirtschaft so wenig Vertrauen in ihre eigenen Produkte hat, dass sie sich einer Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher so vehement widersetzt.
Ganz zum Schluss möchte ich mich bei allen Beteiligten, insbesondere dem Herrn Innenminister, den weiter beteiligten Ministerien, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und insbesondere dem Datenschutzbe
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Tagesordnungspunkt heißt „Datenschutzpolitik für Schleswig-Holstein“. Es ist, weil sich die Landtagsverwaltung hier nicht zu Wort melden darf, angebracht, darauf hinzuweisen, dass dieser Landtag mit seiner Verwaltung und seiner Arbeit mit zwei Audits zum Datenschutz ausgezeichnet worden ist.
- Es ist angebracht, dass wir als Sozialdemokraten auch einen Dank aussprechen, dass die Landtagsverwaltung hier gute Arbeit geleistet hat.
Ich finde, mit der Einrichtung des Datenschutzgremiums in der Durchführung des Audits nimmt der Landtag eine Spitzenstellung unter den deutschen Parlamenten ein. Das ist der entscheidende Punkt und darauf wollte ich noch einmal hinweisen.
Wir treten in die Abstimmung ein. Wenn ich es richtig verstanden habe, soll die Große Anfrage der SPD, Drucksache 15/1995, und die Antwort der Landesregierung, Drucksache 15/2287, zur abschließenden Beratung an den Innen- und Rechtsausschuss überwiesen werden. Wer dem so seine Zustimmung erteilen will, den darf ich um sein Handzeichen bitten. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltung? - Dann ist das
einstimmig so vom Haus verabschiedet worden. Ich bedanke mich. Damit ist Tagesordnungspunkt 8 erledigt.
Ich darf fragen: Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann darf ich darauf hinweisen, dass in dem Antrag der Fraktion der CDU ein Bericht der Landesregierung gefordert wird. Ich darf fragen: Will die Landesregierung diesen Bericht geben?
Entschuldigung, Herr Präsident. Ich glaube, es gibt im Parlament andere Verfahrensvorschläge. Vielleicht hätte sich jemand bei „Gibt es Wortmeldungen zum Antrag?“ melden müssen. Ich übersehe das nicht. Ich kann Ihre Frage nicht beantworten.
Deswegen habe ich gefragt. Der Antrag ist aufgerufen. Ich habe gefragt, ob das Wort zur Begründung gewünscht wird. Dem war nicht so.