Das Zweite, was ich ebenso wie der Kollege Beran positiv unterstreichen möchte, sind die Modellversuche, die durch das Ministerium vorangebracht werden. Einmal ist hier PLAISIR zu nennen, aber dann natürlich auch die Einbeziehung der Pflegekräfte in die Definition der Pflegestandards. Wir haben ja in der Vergangenheit verschiedentlich gehört, dass Pflegekräfte, die guten Willens sind, gesagt haben: Jetzt haben wir so viel Papierkram und so wenig Zeit; das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluss ein. Wenn die Organisation und Dokumentation der Pflege in Papierkram endet, dann ist das wahrscheinlich noch nicht optimal organisiert. Aber sicherlich ist es richtig, dass man die Pflegekräfte bei der Organisation solcher Vorgänge auch einbeziehen muss, damit man zu einem richtigen Ablauf kommt.
Dies gilt umso mehr in der ambulanten Pflege. Ich möchte an dieser Stelle abschließend sagen: Wir haben uns in den letzten Jahren vor allem mit der Situation in Heimen beschäftigt. Meine Fraktion hat immer wieder gesagt: Die Vision unserer Fraktion ist es eigentlich nicht, immer mehr Heime zu schaffen, weil wir immer mehr alte Menschen mit Pflegebedarf haben, sondern unsere Vision ist es, auch neue Wohnformen zu finden. Daher müssen wir die Flexibilisierung auch ambulanter Angebote und die Schaffung neuer Wohnformen vorantreiben, aber auch untersuchen. Denn bisher ist die ambulante Pflegequalität noch nicht so sehr im Blickfeld gewesen. Gerade für diesen Bereich sind die Pflegesätze so knapp veranschlagt worden, dass ich mich wundere, wie man mit diesem wenigen Geld überhaupt noch eine gute Pflege leisten kann. Ich ziehe den Hut vor allen, die dies tagtäglich tun. Es ist richtig, wenn wir uns auch in diesem Bereich künftig mehr mit Modellversuchen, aber auch mit Fragen der Kontrolle befassen.
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und hoffe, dass wir im Ausschuss zu einer fachlich guten Debatte kommen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach den letzten beiden Beiträgen zum Thema Heimaufsicht bin ich etwas verwirrt. Ich werde Ihnen jetzt erst einmal sagen, was ich gern zum Thema sagen möchte.
Wir geben der Landesregierung unbedingt Recht, dass wahre Schönheit von innen kommt. Deshalb sind nämlich Weiterbildung und Qualitätssicherung die richtigen Wege, um die Qualität der Pflege zu halten und vor allen Dingen auch zu steigern.
Hier hat Ministerin Moser mit ihrem Ministerium und gemeinsam mit dem Landespflegeausschuss im Rahmen der Pflegequalitätsoffensive und anderer Initiativen große Arbeit geleistet.
Diese Arbeit hat auch, wenn man bei den Heimaufsichten nachfragt, bei den einzelnen Menschen, die in diesem Bereich tätig sind, zu einer ganz großen Änderung des Bewusstseins geführt. Das ist das Verdienst genau dieser Initiative.
Eine bessere Pflege lässt sich nämlich nicht einfach in die Einrichtung hineinkontrollieren. Trotzdem ist Kontrolle selbstverständlich unentbehrlich. Das haben unter anderem auch die Kurzprüfungen des MDK hinlänglich bestätigt, wobei ich gerne darauf hinweisen möchte, dass sich diese Kurzprüfungen im Prinzip nur auf die Pflegeversicherten beziehen. Für diejenigen Menschen, die sozusagen nicht mit Pflegeversicherung in den Heimen sind, ist unter anderem die Heimaufsicht zuständig, sodass diese auch weiter mitprüfen muss. Die Aufgabe der Heimaufsicht der Kreise besteht vor allem darin, auch die ordnungsrechtlichen Aspekte der Pflege zu kontrollieren. Sie beobachtet alles, vom Infektionsschutz bis zum Brandschutz. Die Tabelle mit den eingesetzten Verwaltungskräften und Pflegefachkräften ist für mich auch verblüffend gewesen. Eine einfache Nachfrage hilft: Das sind tatsächlich diejenigen, die die Heimaufsicht durchorganisieren. Selbstverständlich werden aber bei den Prüfungen, die diese Heimaufsicht
durchführt, sämtliche weiteren Mitarbeiter in den Kommunen und Kreisen, die dafür zuständig sind, mit herangezogen. Es ist nicht so, dass eine ausgebildete Verwaltungskraft allein durch ein Heim marschiert und den Brandschutz, den Infektionsschutz und andere Sachen kontrolliert, sondern sie nimmt sich Fachkräfte mit.
Es hörte sich vorhin so an, als wenn eine einzelne Frau oder ein einzelner Mann durch ein Heim gehen muss. Das wollte ich einmal klarstellen, weil ich das Gefühl hatte, es entstehen immer mehr Missverständnisse.
Was wir nicht bestreiten ist, dass diese Aufsichten in der Vergangenheit nicht immer optimal gearbeitet haben, was uns auch bei den MDK-Prüfungen bewusst wurde. Die Kreise haben aber mittlerweile wegen der Qualitätsoffensive des Landes erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Aufsichtsfunktion besser wahrzunehmen. Dazu beigetragen hat natürlich auch die Heimgesetznovelle. Das Personal ist aufgestockt und auch durch neues qualifiziertes Personal ergänzt worden. Die Kreise nehmen jetzt diese Aufgabe verantwortungsbewusst wahr. Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Qualitätsoffensive das entsprechende Bewusstsein dafür geschaffen hat, um die Grundlage für eine menschenwürdige Pflege zu schaffen.
Die CDU-Fraktion hat sich schon früher dazu geäußert, dass sie gerne sähe, wenn das Sozialministerium seine Aufsicht über die Heime ausweiten oder die Kompetenzen der Kreise an sich reißen würde. Auch die Fragen in dieser Großen Anfrage deuten darauf hin, dass die CDU weiterhin eine zentrale Kontrolle vorzieht. Wir sollten uns langsam überlegen, wie das eigentlich weitergehen soll. Wir beschäftigen uns alle paar Monate mit diesen Problemen. Aber bisher hat es zu keinem Zeitpunkt eine Mehrheit für diese Anträge oder Berichtsanträge der CDU gegeben. Es wäre schön, wenn wir hier einmal weiterkommen könnten.
Auch die versteckte Forderung nach einer Finanzierung der Heimaufsicht durch die Landesregierung ist etwas verwunderlich. Die Kreise und kreisfreien Städte führen die Heimaufsicht als Auftragsverwaltung durch. Sie selbst sind bisher nicht einmal im Traum darauf gekommen, hierfür Geld vom Land zu fordern. Wenn wir uns weiterhin mit einem veränderten Verhältnis zwischen dem Land und den Kommunen bei der Heimaufsicht beschäftigen sollen, dann ist
es langsam wirklich Zeit, dass die CDU einmal klar benennt, in welchem Zusammenhang und in welchen Kreisen sie konkrete Mängel bei der Aufgabenerfüllung der Heimaufsicht sieht.
Ich möchte einmal ganz unabhängig davon auf Folgendes eingehen. Wie Sie wissen, hat eine große Änderung in der Bundesrepublik bezüglich der Personen, die in ein Pflegeheim kommen können, stattgefunden. Nur Pflegebedürftige dürfen in einem Heim aufgenommen werden. Deswegen ist die Idee von Wohnmodellen zwar gut. Das Problem unserer Gesellschaft ist die Wandlung von den besagten Altenheimen zu den Pflegeheimen. Das sollte man nicht vergessen. Darüber hinaus hat die Ministerin, wie ich meine, vorhin gesagt: Wir sind dabei, die Heimgesetznovelle zu begleiten. Im letzten Jahr sind die ersten Schritte eingeleitet worden.
Was ich nicht so genau verstanden habe, war der Beitrag der Kollegin Kolb. Damit hatte ich ein paar Probleme.
Hinsichtlich der Heimaufsicht möchte ich Folgendes sagen: Fast alle Kommunen und Kreise haben keine eigenen Heime mehr.
- Inzwischen habe ich gehört, dass es noch welche gibt. Ich kann für unseren Bereich nur sagen, dass sie alle an freie Träger übergeben worden sind. Die Heimaufsicht von öffentlicher Seite halte ich deshalb für eine neutrale Institution, um auch dort besser kontrollieren zu können.
Zum Abschluss möchte ich hinsichtlich des Fixierens Folgendes klarstellen. Als Juristin kann ich dazu sagen: Bei Menschen, die fixiert werden müssen, müssen die Gerichte dazu selbstverständlich ihre Zustimmung erteilen. Ich möchte aber umgekehrt Folgendes anfügen: Ab und zu ist es in den Heimen oder Krankenhäusern so, dass diese Maßnahme geboten ist, um die Menschen wirklich zu schützen. Vorhin ist ein etwas schiefes Bild davon gezeichnet worden, so, als ob diese Maßnahme ohne weiteres angewendet würde. In allen Heimen findet eine entsprechende Kontrolle statt. Es ist inzwischen auch allen bewusst, was es bedeutet, Menschen zu fixieren.
Hinsichtlich der Heimaufsicht des Landes über die Fachkliniken möchte ich gerne daran erinnern, dass die Frau Ministerin in Bezug auf die MDK-Prüfung in der Fachklinik Schleswig ausdrücklich gesagt hat: Wir möchten die Heimaufsicht gerne abgeben, aber im Hinblick auf die Probleme, die in den Fachkliniken tatsächlich vorherrschen, möchte das Land diese erst konkret lösen und dann erst diese Aufgabe weitergeben. Dazu habe ich keinen Widerspruch gehört. Ich halte dies für eine angemessene Lösung; denn es ist nicht gut, einen Bereich abzugeben, in dem Probleme aufgetaucht sind. Man sollte sie erst lösen und dann diese Aufgabe an andere weitergeben.
Zu einem Kurzbeitrag nach § 56 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erteile ich der Frau Abgeordneten Kleiner das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Ich habe mich entgegen meiner sonstigen Gewohnheit noch einmal gemeldet, weil ich mich teilweise missverstanden fühle.
Ich bin keine Zahlenfetischistin. Es lag mir nicht daran, hier einfach nur Zahlen um der Zahlen willen abzufragen. Man kann natürlich - das habe ich getan - diese Zahlen bewerten. Aus diesen Zahlen kann man ganz wichtige Schlüsse ziehen. Ich möchte betonen - das habe ich der Frau Ministerin im Vorbeigehen zugeflüstert -: Im Laufe der vielen Diskussionen, die wir zur Pflege gehabt haben, und zwar mit einem großen Anteil an Themen zur Aufsicht seitens der CDU, ist durch das Sozialministerium im Lande viel Positives passiert.
Das nehme ich nicht nur zur Kenntnis. Das achte ich auch und sage dies. Aber ich bin mir auch mit der Ministerin darüber einig: Wohl verstandene Kontrolle im Interesse der pflegebedürftigen Menschen, die teilweise weder Angehörige noch Freunde haben, die sich um sie kümmern, macht es einfach erforderlich - der Bundesgesetzgeber hat dies schließlich für nötig gehalten, sonst hätte er diese Heimgesetznovelle mit
Wenn wir jetzt dazu gekommen sind, dass bei den Heimaufsichtsbehörden in den Kreisen und kreisfreien Städten entgegen der vorherigen Situation Pflegefachkräfte eingestellt worden sind, dann ist diese Entwicklung positiv und muss weitergehen. Sie wird dazu führen, dass mehr von der auch von mir für notwendig gehaltenen Beratung stattfinden kann. Unterstellen Sie mir bitte nicht, dass ich nicht das Wohl der Pflegebedürftigen und der Pflegekräfte im Blick habe, sondern nur an Zahlen interessiert bin.
Der Frau Kollegin Kolb würde ich irgendwann einmal am Rande des Sozialausschusses ein Privatissimum abverlangen; denn auch ich habe Ihre Ausführungen in Teilen nicht verstanden.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen zumuten, dass ich die mir verbliebenen zwei Minuten noch auszunutze. Ich möchte sechs Anmerkungen machen.
Erstens. Frau Kleiner, wir sind uns insofern einig, weil wir beide für eine Stärkung der Heimaufsicht eingetreten sind, im Gesetzgebungsverfahren und in der Durchführung.
Zweitens. Das Personal bei den Kreisen bemisst sich nach den gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben. Wir können nicht vorschreiben, wie viel Personal einzustellen ist. Was wir tun können und tun werden, ist zu prüfen, ob die gesetzlichen Vorgaben erreicht worden sind. Wenn wir feststellen müssen, dass dies nicht der Fall ist, dann haben die Kreistage und die Selbstverwaltungen vor Ort dafür zu sorgen, dass mehr Personal in diesem Bereich eingestellt wird. Ich selbst habe dabei kein Durchgriffsrecht.