Protocol of the Session on January 22, 2003

Im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern hat die Bundesrepublik leider eine geringere Selbstständigenquote. Wenn wir die Arbeitslosigkeit wirklich angehen wollen, brauchen wir mehr Menschen, die den Mut haben, eigene Firmen zu gründen. Von daher ist es auch richtig, schon bei den Studierenden

auf die Chancen und Möglichkeiten von Existenzgründungen und der Selbstständigkeit aufmerksam zu machen.

Insgesamt stimmt der SSW mit der Einschätzung der Landesregierung überein, dass die erfolgreiche Arbeit der Technologiestiftung für die Zukunft des Wirtschaftsstandorts Schleswig-Holstein wichtig ist. Daher bedanken wir uns auch ausdrücklich, Herr Block, für die durch die TSH geleistete Arbeit.

(Beifall bei SSW, FDP und vereinzelt bei der SPD)

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Bericht der Landesregierung zur abschließenden Beratung dem Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Durchführung der Heimaufsicht

Große Anfrage der Faktion der CDU Drucksache 15/2061

Antwort der Landesregierung Drucksache 15/2268

Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zur Beantwortung der Großen Anfrage der Frau Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Frau Moser, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zu Beginn meiner Rede zunächst daran erinnern, dass Schleswig-Holstein die in der letzten Legislaturperiode des Bundestages verabschiedete Heimgesetznovelle nicht nur mitgetragen hat, sondern in wesentlichen Teilen auch zu den Inhalten beigetragen und die gesamte Novelle somit mit geprägt hat.

(Beifall bei SPD und vereinzelt bei BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Zu diesen Prägungen gehören insbesondere die Stärkung der Heimaufsicht und die Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Heimaufsichtsbehörden, Medizinischem Dienst, Pflegekassen und Sozialhilfe

(Ministerin Heide Moser)

trägern. Die Antwort auf die Große Anfrage belegt, dass die neuen Vorschriften zu diesen Punkten schnell Wirklichkeit geworden sind und dass sie greifen. Dazu haben wir deutlich beigetragen - wie immer im Bereich der Pflege. Wir schreiben uns eine hohe Effizienz in all diesen Fragen zu. Wenn ich das auch nicht von allen in diesem hohen Hause bestätigt bekomme, so bekomme ich es bundesweit parteiübergreifend doch immer gern bestätigt.

(Beifall bei SPD und vereinzelt bei BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Heimaufsichtsbehörden haben sich offensiv den neuen Anforderungen gestellt. Die Zahl der in der Heimaufsicht eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist deutlich gestiegen und, was fast noch wichtiger ist, auch deren Qualifikation ist deutlich gestiegen. In den meisten Heimaufsichtsbehörden sind jetzt zusätzlich zu den Verwaltungskräften Pflegefachkräfte eingesetzt. Das ist, wie ich meine, ganz entscheidend. Dies ist ein Indiz dafür, dass die Mitverantwortung der Heimaufsichtsbehörden für die Sicherung der Qualität in der stationären Pflege auf der kommunalen Ebene wirklich als eine wichtige Aufgabe im Bereich der sozialen Daseinsvorsorge begriffen und angenommen wird. Ich bin zuversichtlich, dass die Kreise und kreisfreien Städte, bei denen der Nachholbedarf in den Heimaufsichten, was Personal und Qualifikation angeht, noch nicht ganz befriedigt worden ist, dem guten Beispiel der anderen Kreise und kreisfreien Städte möglichst schnell folgen, selbst wenn ihre Finanzlage angespannt ist.

Auch die Zusammenarbeit zwischen Heimaufsichtsbehörden, MDK und Pflegekassen hat sich spürbar verbessert. Sie trägt Früchte. Ich habe allerdings ein bisschen Sorge, wenn ich auf den MDK schaue, allerdings nicht etwa, weil ich dessen Qualifikation und Kompetenz bezweifle. Wir werden aber darauf zu achten haben, dass der leistungsfähige MDK auch seine Prüfaufgaben verstärkt und parallel zur Prüfung durch die Heimaufsichtsbehörden fortführen kann. Es wäre natürlich sehr hilfreich, wenn wir die Pflegeprüfverordnung mit der vorgesehenen Prüfquote von 20 % der Pflegeeinrichtungen hätten. Sie ist uns aber am 27. September, ein paar Tage nach der Bundestageswahl, von der Mehrheit der CDU-geführten Länder im Bundesrat leider verwehrt worden. Ich glaube, für alle in der Pflege Engagierten - hier schließe ich Frau Kleiner ein - war das kein erfreuliches Ergebnis. Die Gründe für diese Ablehnung scheinen doch sehr fachfremd gewesen zu sein.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Kleiner, wir könnten sonst nämlich auch über die in Ihrer Pressemitteilung angesprochenen Qualitätsnachweise unabhängiger Sachverständiger reden. Das können wir leider jetzt nicht tun, weil uns dazu die Handhabe aufgrund der Prüfverordnung fehlt.

Aus Zeitgründen muss ich darauf verzichten, auf die abgefragten Zahlen und Fakten im einzelnen einzugehen. Dazu haben wir im Sozialausschuss sicherlich noch Gelegenheit, wenn wir über die Antwort auf die Große Anfrage beraten.

Frau Kollegin Kleiner, gestatten Sie mir aber auch angesichts Ihrer nachgeschobenen Kleinen Anfrage einen kritischen Hinweis. Ich glaube, dass das Abfragen von Zahlen in diesem Feld nicht ausreicht. Menschenwürdige Pflege - denn darum geht es, wenn wir über Heimaufsicht reden - ist nämlich nicht primär eine Frage von Quantitäten, sondern eine Frage von Qualität. Es geht um die Entwicklung eines neuen Bewusstseins, um die Bereitschaft, die Erkenntnisse auch in praktisches Handeln umzusetzen. Wenn ich mir die Fragen unter diesem Blickwinkel ansehe, habe ich doch den Eindruck, dass die an der Pflege Beteiligten, also die Pflegekräfte, die Angehörigen, die Einrichtungsträger und so weiter, ein ganzes Stück weiter sind als die Fragestellerinnen und Fragesteller. Im Gegensatz zu dem Geist der Fragen sind diese nämlich mit der Landesregierung der Auffassung, dass uns die zahlenmäßige formale Ausfüllung von Handlungsaufträgen zwar wichtig sein muss - es handelt sich dabei um einen Teil des Weges -, aber nicht als das Ziel zu betrachten ist. Das Ziel ist und bleibt die Verbesserung der Pflegesituation und diese können wir nicht per Kontrolle, sondern wir müssen sie durch Handeln erreichen. Alles andere wird nicht klappen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weil das so ist, basieren die positiven Erfahrungen eben auch darauf, dass wir feststellen können, dass die Betreiber von sich aus, ohne Kontrollen im Nacken zu haben, das tun, was notwendig ist, um die Pflege zu verbessern. Ich denke, Aufsichts- und Kontrolldenken ist nicht das, was uns leitet, wenn wir mit den Kreisen und Kommunen umgehen. Wir verstehen uns nicht als die obersten Heimaufseher, die sich jeden Tag überlegen, wie sie die Heimaufsichtsbehörden mit Weisungen und Arbeitsaufträgen traktieren können. Wenn wir dies täten, würden wir deren Motivation, wie ich denke, nachhaltig untergraben. Unser Grundverständnis von Zusammenarbeit

(Ministerin Heide Moser)

ist, gemeinsame Überzeugung in gemeinsames Handeln umzusetzen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will es mit einem Slogan formulieren. Was ich zu dem neu vorgestellten Modellprojekt der ambulanten Pflege gesagt habe, gilt auch für den stationären Bereich: Nachhaltige Wirkungen erreichen wir nur, wenn es uns gelingt, aus Betroffenen Beteiligte zu machen. Diesen Spruch habe nicht ich erfunden, aber er passt auch hier sehr gut.

Ich darf mir abschließend quasi vorbeugend, wenn Sie so wollen, den Hinweis erlauben, dass die Heimaufsichtsbehörden nach der Heimgesetznovelle nunmehr alle zwei Jahre - erstmals Ende dieses Jahres oder Anfang nächsten Jahres - Tätigkeitsberichte zu erstellen und zu veröffentlichen haben. Damit werden dann die zuständigen kommunalen Gremien, aber auch die Landesregierung, der Landtag und die interessierte Öffentlichkeit kontinuierlich die notwendigen Informationen über diesen Bereich erhalten. Ich bin natürlich gerne bereit, dem Landtag zu gegebener Zeit eine umfassende Auswertung dieser Tätigkeitsberichte vorzulegen, und zwar schon aus dem Grunde, weil ich immer gerne über das Thema Pflege berichte, da ich denke, dass unsere Bilanz in diesem Bereich sich sehen lassen kann.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat Frau Abgeordnete Kleiner.

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Sehr verehrte Frau Ministerin, Sie haben mich mehrfach besonders angesprochen. Ich darf mich zu Beginn ebenfalls an Sie wenden. Es ist nicht böse gemeint - ich werde Sie nachher auch noch loben -: Als Ergebnis meiner Bewertung nehme ich aber vorweg, dass die Fachaufsicht die Achillesferse der Sozialministerin war und ist. Wir erwarten von ihr, dass sie sich zukünftig intensiv und vor allem ausreichend um diesen Bereich kümmert - und dies trotz der Philippika, die sie eben speziell an mich gerichtet hat.

Zunächst gilt es Folgendes festzuhalten. Nach der Einführung der Pflegeversicherung 1995 haben sich die Heimaufsichtsbehörden weitgehend - und dies nicht nur in Schleswig-Holstein, sondern nach meiner

Kenntnis auch in anderen Bundesländern - aus der Kontrolle der Pflegequalität zurückgezogen und dieses zugegebenermaßen schwierige Arbeitsfeld dem MDK und damit den Pflegekassen überlassen. Hiermit hat die am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Heimgesetznovelle Schluss gemacht. Sie stellt ausdrücklich klar, dass die Prüfung der Pflegequalität zu den originären Aufgaben der Heimaufsichtsbehörden gehört. Dem Bundesgesetzgeber war darüber hinaus bekannt, dass im Laufe der Jahre in der Praxis der Heimaufsichtsbehörden ein gewisser Schlendrian eingesetzt hatte. Ich sage das einmal sehr deutlich.

Die Heimgesetznovelle ordnet daher zugleich an, dass die Heimaufsichtsbehörden alle stationären Pflegeeinrichtungen mindestens einmal im Jahr prüfen müssen. Sie können im Einzelfall nur dann längere Prüfungsintervalle wählen, wenn der MDK gerade geprüft hat oder die Einrichtung ein Sachverständigengutachten zur Pflegequalität des betreffenden Pflegeheims vorgelegt hat. Die zur Einreichung dieser Sachverständigengutachten notwendige Rechtsverordnung des Bundes ist noch nicht erlassen worden. Das also ist - knapp zusammengefasst - die Rechtslage seit dem 1. Januar 2002.

Was ist nun im Lande geschehen? Zunächst einmal hat - erfreulicherweise, wie ich ausdrücklich hervorheben will - am 14. Dezember 2001 eine Dienstbesprechung zwischen dem Sozialministerium und den Heimaufsichtsbehörden im Hinblick auf die kurz vor dem Inkrafttreten stehende Heimgesetznovelle stattgefunden. Außerdem hat das Sozialministerium - und ich füge wiederum hinzu: erfreulicherweise - einen „Prüfbogen Heimaufsicht“ entworfen und hat diesen Prüfbogen, soweit mir bekannt ist, bei der genannten Dienstbesprechung den Vertretern der Heimaufsichtsbehörden ausgehändigt. Damit ist nun, wenn auch ziemlich spät, sichergestellt, dass alle stationären Pflegeeinrichtungen nach einem einheitlichen Prüfschema geprüft werden. So weit, so gut.

Wie haben nun die Heimaufsichtsbehörden ihre Kontrollpflicht im ersten Halbjahr 2002 tatsächlich ausgeübt? Am 30. Juni 2002 gab es in SchleswigHolstein 625 Pflegeheime mit insgesamt 35.309 Pflegeplätzen. In den 15 Heimaufsichtsbehörden waren an diesem Stichtag, wenn man die einzelnen Beschäftigungsanteile zusammenrechnet, also in einer Gesamtbetrachtung auf die Vollzeitkräfte abstellt, insgesamt - hören Sie zu! - 8,8 Verwaltungskräfte und 5,05 Pflegefachkräfte tätig. Bis zum 30. Juni 2002 haben die Heimaufsichtsbehörden insgesamt 218 der 625 Pflegeheime kontrolliert, also gut ein Drittel. Dabei haben die Heimaufsichtsbehörden insgesamt 40 stati

(Helga Kleiner)

onäre Pflegeeinrichtungen zusammen mit dem MDK geprüft.

Die Antwort der Landesregierung auf meine ergänzende Kleine Anfrage steht noch aus. Sie erwähnten sie ja auch. So bin ich auf eine Schätzung angewiesen. Ich gehe davon aus, dass die Heimaufsichtsbehörden ihre Mindestprüfungspflicht wohl zu 80, ich hoffe zu 90 % erfüllt haben. Nach der Heimgesetznovelle müssen die Heimaufsichtsbehörden alle Pflegeheime ihres Bezirks aber mindestens einmal jährlich kontrollieren. Das ist nun mal das Gesetz. Mindestens einmal im Jahr heißt nach meiner Ansicht, in zwei Jahren mindestens dreimal. Das wäre das Minimum.

Diese Prüfungsfrequenz werden die Heimaufsichtsbehörden aber, wenn sie die Intervalle nicht verkürzen, nicht einhalten. Das wundert mich nicht, denn in der bereits genannten Dienstbesprechung zwischen dem Sozialministerium und den Heimaufsichtsbehörden am 14. Dezember 2001 haben die Heimaufsichtsbehörden des Kreises Pinneberg und des Kreises Rendsburg/Eckernförde schon erklärt, die jährliche Prüfung eines jeden Pflegeheims werde wohl nicht zu schaffen sein.

Aufgrund solcher Einwände hat der mit der Abfassung des Protokolls über diese Dienstbesprechung beauftragte Beamte des Sozialministeriums als Ergebnis dieser Erörterung festgehalten:

„Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass wohl in diesem Jahr in allen Heimen eine ‚Rundumprüfung’ durchgeführt werden muss. Bei Wiederholungsprüfungen in den nächsten Jahren ist es nach Auffassung des MASGV jedoch durchaus möglich, Prüfungsschwerpunkte zu bilden, die dann jedoch für jede einzelne Prüfung in jedem Heim durchzuhalten sind.“

Wie die Landesregierung angesichts dieser Sachlage zu der Ansicht kommen kann - so in ihrer Vorbemerkung auf Seite 2 der Drucksache 15/2268, wie auch in ihrem mündlichen Bericht -, die Heimaufsichtsbehörden hätten sich den neuen Anforderungen „offensiv gestellt“, bleibt mir schleierhaft und lässt sich wohl nur als Posten unter der Überschrift „Schöne Worte“ abbuchen.

Es hat dann noch nach meinen Unterlagen am 24. Juni 2002 eine weitere Dienstbesprechung zwischen dem Sozialministerium und den Heimaufsichtsbehörden stattgefunden. Aber auch diese Dienstbesprechung hat das Sozialministerium nicht dazu genutzt, von den Heimaufsichtsbehörden in gewissen Abständen zusammenfassende Berichte über das Ergebnis ihrer heimaufsichtlichen Tätigkeit zu verlangen. Die

von den einzelnen Heimaufsichtsbehörden ausgefüllten „Prüfbögen Heimaufsicht“ gelangen also nur zu den Akten der regionalen Heimaufsichtsbehörden. Sie werden mithin nicht durch die Fachaufsicht in irgendeiner Weise ausgewertet. Die Fachaufsichtsbehörde weiß also überhaupt nicht, ob Anlass besteht, im Wege von Erlassen oder über Einzelweisungen regulierend in die Tätigkeit der Heimaufsichtsbehörden einzugreifen. Insoweit ist die Fachaufsicht der Sozialministerin - so leid es mir tut, ich muss das wiederholen - nach wie vor ihre Achillesferse. Ihre Fachaufsicht ist blauäugig bis vertrauensselig.

Ich sage dies mit allem ernsten Nachdruck und weise dazu auf Folgendes hin: Der Sozialverband Deutschland hat erst vor einem knappen halben Jahr öffentlich erklärt, dass in der Bundesrepublik in jedem Jahr etwa 1.000 bettlägerige Pflegebedürftige in unseren Pflegeheimen infolge Wundliegens - Dekubitus -, und zwar bedingt durch Pflegefehler, sterben. Das ist eine erschreckende Zahl und sollte alle Verantwortlichen aufrütteln, sich auch intensiv um Verbesserungen in der Heimaufsicht zu kümmern. Keiner von uns kann ausschließen, dass solche Todesfälle auch aus schleswig-holsteinischen stationären Pflegeeinrichtungen plötzlich bekannt werden.

Als Oppositionspolitikerin gehört es zu meiner Hauptpflicht, die Tätigkeit der Landesregierung kritisch zu begleiten. Es wäre aber nicht fair, wenn ich verschweigen würde, dass die Sozialministerin im Pflegebereich auch beachtenswerte Erfolge aufweisen kann.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich nenne ausdrücklich den Modellversuch PLAISIR im Kreis Segeberg und die Entscheidung der Sozialministerin, ein auf die deutschen Verhältnisse hin abgewandeltes PLAISIR-Verfahren, das Kieler Modell, landesweit schrittweise einzuführen und die bundesweite Einführung nachhaltig zu fördern. Denn die Grundmisere im Pflegebereich ist mit drei Worten zu kennzeichnen: Zu wenig Pflegekräfte! Hier bietet PLAISIR einen wirkungsvollen und den wohl bedeutsamsten Ansatz in der Pflegepolitik seit der Einführung der Pflegeversicherung. Zu diesem Punkt werde ich gewiss zu einer anderen Zeit noch einmal Gelegenheit haben, hier im Plenum zu sprechen.