Protocol of the Session on December 13, 2002

Jeder, der in diesem Haus daran mitwirken will, ist dazu herzlich eingeladen.

(Klaus Schlie [CDU]: So ist das!)

Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe hatte dann unter Leitung des Landtagspräsidenten versucht, entscheidungsreife Vorschläge zu erarbeiten. Dieser Bericht ist vom Landtagspräsidenten im Mai dieses Jahres vorgestellt worden, hat dann allerdings die positive Grundeinstellung zur Neuregelung der Diäten in der Bevölkerung ein Stück weit belastet, weil Einzelfragen entschieden werden sollten und nicht alle Vorschläge als Paketlösung auf den Tisch gekommen sind, obwohl der Landtagspräsident zugesagt hatte, dass im nächsten Frühjahr die entsprechende Ergän

zung käme. Die zeitliche Vorgabe halten wir nun mit unserem gemeinsamen Entschließungsantrag ein.

Wir freuen uns aber, Herr Kollege Kubicki, dass auch SSW, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zumindest im Grundsatz auf unsere Linie einschwenken und zeitgerechte Lösungen anstreben.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir haben einen Gesetzentwurf eingebracht!)

Etwas abstrus allerdings ist das, was Sie in den „Lübecker Nachrichten“ und auch gestern in Ihrer Pressekonferenz vertreten haben, nämlich dass unser Vorschlag „einer 40-prozentigen Diätenerhöhung zum 1. Juli 2003 gleichkomme“. Herr Kollege, das war eine bewusste Irreführung. Wahrscheinlich wollten Sie nur davon ablenken, dass Sie selbst an der Diätenerhöhung von 5,7 % zu Beginn dieses Jahres festhalten wollen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Stimmt auch nicht!)

Wenn Sie allerdings Ihre Forderungen einmal ein bisschen mit dem in Einklang brächten, was Ihre Partei beschlossen hat, hätten wir eine Basis für sachliche Beratungen. Aufgeregtheiten helfen uns nicht weiter.

(Beifall bei CDU und SPD)

Unser Antrag ist klar formuliert. Auf der Grundlage der Empfehlungen der unabhängigen Sachverständigenkommission wollen wir im Rahmen der geltenden Gesetze und unserer Gesetzgebungskompetenz die Vorschläge insgesamt umsetzen. Wir werden und wollen keine Rosinenpickerei veranstalten. Zu allen Vorschlägen der Kommission werden wir auch zu gegebenenfalls erforderlichen Abweichungen nachvollziehbare Erklärungen geben und ein transparentes Entscheidungsprofil vorlegen.

Wir wissen natürlich, dass es bezüglich der Neuregelungen der Altersversorgung, der Krankenversicherung und auch der Pflegeversicherung noch Beratungs- und Klärungsbedarf gibt. Bei der Altersversorgung zum Beispiel wird es nicht gelingen, den Kommissionsvorschlag bei der derzeitigen Rechtslage eins zu eins umzusetzen, weil diese Fakten vonseiten der Kommission nicht beachtet wurden und zum Teil die bisherigen Lebensläufe der Abgeordneten nicht berücksichtigt worden sind.

Bei der Krankenversicherung hingegen sind wir überzeugt, dass wir zum 1. Juni eine entsprechende Umsetzungslösung vorlegen können. Teillösungen sollen, soweit das eben geht, vermieden werden, weil wir der Überzeugung sind, dass nur eine ehrliche Umsetzung

(Martin Kayenburg)

der Empfehlung der Diätenkommission die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Transparenz bringt.

Wir wollen deswegen die Abgeordnetenentschädigung neu regeln, Funktionszulagen einschränken und nachwirkende Leistungen beschneiden. Die Abgeordnetenentschädigung neu zu regeln, wird sich an zwei Leitlinien orientieren, an der Transparenz einerseits und am Prinzip der Gleichbehandlung von Abgeordneten andererseits. Als Bezugsgröße soll, wie von der Diätenkommission vorgeschlagen, R 2 gelten. Da fühle ich mich mit Frau Heinold völlig einig, wenn sie sagt:

„Wir wollen den Bürgerinnen und Bürgern auch erklären, warum wir eine Erhöhung der Diäten brauchen. Diese Erhöhung ist unstrittig. Wir brauchen sie. Wir wollen aber“

- da bin ich völlig bei Ihnen -

„ein Paket schnüren, das wir der Bevölkerung dann auch mit gutem Gewissen erklären können.“

Recht haben Sie, Frau Heinold.

(Beifall bei CDU, SPD und der Abgeordne- ten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Klaus Schlie [CDU]: Bravo!)

Genau diese Paketlösung wollen wir.

Die Funktionszulagen sollen zukünftig nur noch die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident, die Fraktionsvorsitzenden und eine Vertreterin oder ein Vertreter des SSW und - wir meinen - auch die parlamentarischen Geschäftsführerinnen und parlamentarischen Geschäftsführer einer Fraktion erhalten. Damit haben wir die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Transparenz in unserem Vorschlag umgesetzt.

Wir wollen alle Leistungen überprüfen, die Abgeordnete nach der Mandatsausübung als Übergangsgeld oder in Form einer Altersentschädigung erhalten. Dabei werden auch die Regelungen über Zuschüsse zum Beispiel zu notwendigen Kosten in Pflege-, Geburts- und Todesfällen in diese Überlegungen einbezogen werden müssen.

Nun haben die kleineren Fraktionen den Zeitpunkt kritisiert, zu dem wir diese Gesamtrestrukturierung vornehmen wollen. Da kann ich nur sagen: „Wir sind doch, verdammt noch mal, verpflichtet, die verfassungsrechtlichen Vorgaben umzusetzen, so schnell es geht. Oder wollen Sie denn weiter in dem Zustand leben, von dem alle Beteiligten sagen, er sei verfassungswidrig?“

(Thorsten Geißler [CDU]: Das ist richtig!)

„Ich will das nicht, weder um den Preis des Populismus noch um dem Preis des weiteren Beibehaltens dieser Struktur.“

(Beifall bei CDU und SPD)

Das stammt übrigens nicht von mir, sondern, bevor Sie klatschen, meine Kolleginnen und Kollegen, das war ein wörtliches Zitat des Kollegen Kubicki.

(Beifall bei CDU und SPD - Wolfgang Ku- bicki [FDP]: Weshalb haben wir einen ge- meinsamen Gesetzentwurf eingebracht? Gibt es den nicht mehr?)

- Recht haben Sie, Herr Kubicki, aber warum sind Sie denn so ängstlich? Arbeiten Sie doch mit, lassen Sie uns gemeinsam ein überzeugendes und schlüssiges Konzept vorlegen, und zwar als Paketlösung, nicht nur Verkleinerung des Landtages, sondern auch Diätenstrukturreform und Verzicht auf die Diätenerhöhung jetzt! Lassen Sie uns das gemeinsam auf den Weg bringen, damit das 2003 in Kraft treten kann.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wir wollen - ich will es abkürzen - natürlich auch die Parlamentsreform umsetzen. Das heißt, wir wollen eine effiziente Verkleinerung des Landtages. Deshalb ist es wichtig, die Wahlkreise nicht erst 2010, sondern bereits für 2005 neu zu schneiden, um so die Abgeordnetenzahl deutlich zu verringern. Konkret fordern wir 40 Wahlkreise und wir werden nicht mehr die 75, sondern grundsätzlich 69 Abgeordnete in der Verfassung vorsehen. Natürlich haben wir bisher die Festschreibung der Größe des Landtages auf das Verfassungsziel von 75 als den richtigen Schritt bezeichnet. Ich hatte erklärt, dass dieses Ziel ziemlich verlässlich nur erreichbar sei, wenn die Zahl der Landtagswahlkreise auf 38 gesenkt würde. Zwischenzeitlich liegen uns aber nach der Berechnung des Landeswahlleiters die verschiedenen Modelle vor und es hat sich gezeigt, dass die Wahlkreisanzahl mit einer Begrenzung auf 40 und die Begrenzung der Zahl der Abgeordneten auf 69 der richtige Weg sind, um dauerhaft einen kleineren Landtag sicherzustellen.

(Beifall bei CDU und SPD)

Anders als Sie es dargestellt haben, Herr Kollege Kubicki, hätte das Modell 75 mit 38/37 beispielsweise bei der 2000er-Wahl dazu geführt, dass wir zwei Überhang- und zwei Ausgleichsmandate gehabt hätten, nämlich 79 Abgeordnete. Wenn wir das gleiche Modell für 1996 anwendeten, dann allerdings kämen wir exakt auf die Zahl 75. Nur, wenn wir unser Mo

(Martin Kayenburg)

dell jetzt für 96 anwenden, sind wir bei 69. Das bedeutet in der Tat eine deutliche Verkleinerung dieses Landtages.

(Beifall bei CDU und SPD)

Wenn Sie das Einsparpotenzial einmal hochrechnen, so bringt das allein eine Einsparung in einer Legislaturperiode von etwa 5 Millionen €.

Ich will aber gern zugestehen - ich komme zum Schluss, Herr Präsident -, dass wir erst am Anfang des Weges stehen und dass wir angesichts der Zielvorgaben, die wir gemacht haben, überzeugt sind, dass wir ihn erfolgreich beschreiten werden. Aus diesem Grund bitten wir Sie, unserem Antrag zuzustimmen. Ich fordere Sie auf, zur Sachlichkeit zurückzukehren und mit uns gemeinsam diesen Weg zu beschreiten.

(Beifall bei CDU und SPD)

Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Monika Heinold.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kayenburg, ich finde mich in meinen Zitaten von gestern wieder, aber darin mögen wir uns unterscheiden.

Die Grünen haben bei der ersten Lesung des Abgeordnetengesetzes deutlich gesagt, wie sie sich den Umgang mit dieser, aber auch mit zukünftigen Diätenerhöhungen vorstellen. Wir haben uns schon in der ersten Lesung zu einer grundsätzlichen Diätenreform positioniert und wir haben deutlich gemacht, warum wir zeitgleich zum In-Kraft-Treten einer Diätenreform eine Wahlkreisreform umsetzen wollen. Heute legen wir für diese drei Punkte Anträge vor.

Erstens wollen wir eine jährliche Erhöhung der Diäten in Höhe der Tarifsteigerungen im öffentlichen Dienst. Dazu - 2,2 % - legen wir heute einen Antrag gemeinsam mit FDP und SSW vor, der auch eine Gehaltssteigerung für Wahlkreismitarbeiterinnen und -mitarbeiter in gleicher prozentualer Höhe enthält. Ich freue mich, dass CDU und FDP jetzt auch die Wahlkreismitarbeiterinnen und -mitarbeiter mit in ihrem Antrag haben.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit ziehen wir unseren Antrag 15/2319 (neu) zurück.

Zweitens wollen wir eine grundsätzliche Diätenreform, welche sich sehr eng an den Vorschlägen der Benda-Kommission orientiert und welche so weit wie möglich eine eigenständige Altersversorgung der Abgeordneten enthält. Auch dazu bringen wir heute mit dem SSW und der FDP eine gemeinsame Resolution ein.

Drittens wollen wir eine Reduzierung der Wahlkreise von jetzt 45 auf 38, damit wir in Zukunft im Landtag in der Regel nicht mehr als die in der Verfassung vorgesehen 75 Abgeordneten haben. Dazu bringen wir heute gemeinsam mit FDP und SSW einen Gesetzentwurf ein, der heute in der zweiten Lesung beschlossen werden kann.

Ich gehe allerdings davon aus - das haben die beiden Redner vor mir deutlich gemacht -, dass wir uns mit unseren Anträgen nicht durchsetzen werden und dass damit die Position von SPD und CDU eine Mehrheit findet. Was passiert, wenn diese Resolution heute angenommen wird? Es passiert gar nichts. Eine Wahlkreisreform kann per Resolution nicht beschlossen werden. Wir haben noch nicht einmal eine erste Lesung. Das heißt, im Januar beginnt die Diskussion von vorne.

Die Änderung der Verfassung kann auch nicht mit einer Resolution beschlossen werden. Auch hier gibt es noch nicht einmal eine erste Beratung.