In der Ihnen vorliegenden Begründung zum Nachtragshaushalt wird ausführlich dargelegt, dass die Kreditaufnahme den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts im Sinne des Artikel 109 Abs. 2 des Grundgesetzes Rechnung trägt. Das Gespenst der Verfassungswidrigkeit, das einige meinen, hier an die Wand malen zu müssen, bleibt daher blass und wird höchstens noch zur Geisterstunde eine Rolle spielen.
Meine Damen und Herren, die Störung des gesamtwirtschaftflichen Gleichgewichts schwächt auch die Basis der öffentlichen Haushalte und der Sozialversicherungen. Wir müssen auch aus diesem Grund Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, die Störungen zu beseitigen.
Mit dem Haushalt 2003 setzen wir dazu auf das Zusammenwirken von Einsparungen in einem konjunkturverträglichen Ausmaß, möglichst konjunkturneutralen Einnahmeverbesserungen und nachhaltigen Reformen auf Bundesebene und in den Strukturen der öffentlichen Verwaltung. Trotz dieser Situation erhöhen wir die Investitionen im kommenden Jahr absolut und die Nettokreditaufnahme nur sehr moderat.
Schauen Sie sich die Situation in den Bundesländern und das, was dort veröffentlicht worden ist, an. Hessen, Brandenburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt - sie alle werden die Nettokreditaufnahme in diesem Jahr mehr als verdoppeln, teilweise sogar fast verdreifachen müssen. Für das kommende Jahr haben einige Länder - zum Beispiel Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt - bereits angekündigt, dass sie die Nettoneuverschuldung gegenüber der ursprünglichen Planung erneut verdoppeln müssen. Ich denke, wenn wir in der nächsten Woche den Haushalt 2003
beraten, werden wir sehen, dass wir im nächsten Jahr mit einer sehr moderaten Erhöhung der Nettokreditaufnahme über die Runden kommen werden.
Ich will mich hier nicht auf Länder wie Bremen oder Berlin berufen, die ohnehin keine verfassungskonformen Haushalte haben. Gerade Sie von der Opposition, die Sie zum Beispiel auch in Sachsen-Anhalt oder in Hessen Mitverantwortung in der Regierung tragen, sollten einmal über den Tellerrand hinwegsehen.
(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir reden hier über Schleswig-Holstein und nicht über Sachsen-Anhalt! Dafür tragen Sie die Verantwortung!)
Steuerentlastungen, Haushaltskonsolidierung und Mehrinvestitionen in Bildung, Wirtschaft und innere Sicherheit sind bei schwachem Wirtschaftswachstum eine Quadratur des Kreises. Es wäre konjunkturpolitischer Unsinn gewesen, unsere Ausgaben für Investitionen, Bildung und innere Sicherheit in den nächsten Jahren in einem größerem Maße - etwa in der Größenordnung von 500 Millionen - zu reduzieren.
In einer konjunkturellen Schwächephase muss man Mindereinnahmen hinnehmen und in der Aufschwungphase muss man die Konsolidierung umso entschlossener vorantreiben. Keine Volkswirtschaft kann sich aus einer Konjunktur- und Wachstumskrise heraussparen. Klar ist aber, dass es für weitere Steuerentlastungen keinen Spielraum gibt. Das haben wir vor und auch nach der Wahl gesagt.
Im Gegenteil: Die Einnahmebasis der öffentlichen Haushalte muss konjunkturpolitisch sensibel konsolidiert werden. Auch das haben Frau Simonis und die Landesregierung vor der Wahl gesagt. Das gilt auch heute noch. Wir werden bei einem anderen Tagesordnungspunkt darüber heute noch zu reden haben.
Ich sage noch einmal: Es ist für meine Amtszeit sehr ungewöhnlich, dass wir auf eine so hohe Nettoneuverschuldung zurückgreifen müssen. Ich sehe aber keine Alternative.
Sie ist auch konjunkturpolitisch geboten. Es wäre für die Investitionen katastrophal gewesen, wenn wir dieses Defizit in den nächsten Jahren hätten ausgleichen müssen. Diese Katastrophe hätte man nur ab
wenden können, wenn man zu solchen Luftbuchungen und Formen der Veräußerung von Vermögen gegriffen hätte, wie dies die Oppositionsparteien zum Haushalt 2003 - zum Beispiel bei Lotto - vorgeschlagen haben.
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das ist doch Un- sinn! Das haben Sie in der Vergangenheit auch gesagt, Herr Möller! Das ist doch Quatsch!)
Ich bleibe dabei: Wir brauchen natürlich Maßnahmen, die das Wachstum und die Beschäftigung stärken. Ich bin sehr erleichtert, dass es im Vermittlungsausschuss in einer wichtigen Frage bezüglich des HartzKonzeptes zu einer Annäherung kommt. Das ist auch ein Erfolg der klaren Position der Landesregierung von Schleswig-Holstein im Bundesrat.
Wir haben nämlich gesagt, dass hier nachgebessert werden muss. Insofern bin ich sehr zuversichtlich.
Das verpflichtet uns natürlich, in der mittelfristigen Finanzplanung unseren Konsolidierungskurs deutlich fortzusetzen.
Ich begrüße unsere Gäste auf der Tribüne, nämlich die Besuchergruppe der Realschule Bad Schwartau. - Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Möller Sie haben eben zum wiederholten Male davon gesprochen, dass es keinen Spielraum für weitere Steuerentlastungen gibt. Herr Möller, wer innerhalb von drei Jahren durch eine stümperhafte Steuerreform Körperschaftsteuern in Höhe von 500 Millionen in den Orkus befördert, hat seinen Spielraum für Steuererleichterungen in der Tat verspielt.
vieles ist Unsinn und das meiste ist falsch. Das entscheidende Problem ist, dass Sie eine seriöse Beschreibung der Finanzlage unseres Landes und eine objektive Beurteilung, wie es denn zu dieser Finanzlage gekommen ist, schlicht und ergreifend verweigern. Es geht um eine objektive Beurteilung der guten und der - ich will das Wort „schlecht“ vermeiden; Sie wissen aber, was ich meine - vielleicht
nicht so guten politischen Entscheidungen. - Danke, Herr Dr. Garg. - Beides, nämlich die seriöse Beschreibung der tatsächlichen Lage und die Beurteilung des Weges dorthin, ist notwendig, wenn man zu neuen Erkenntnissen für die Zukunft kommen will. Dies verweigern Sie. Das ist Ihr Hauptproblem.
Ich habe wirklich überall gesucht - in der Verfassung, im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz und in der Landeshaushaltsordnung -, aber ich habe nirgendwo die Stelle gefunden, in der steht, dass man die Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts ausruft, weil man mehr Geld ausgibt, als man einnimmt. Diese Stelle habe ich nicht gefunden.
Sie haben eben - das haben Sie nach der vielfältigen Kritik in der letzten Woche nachvollzogen - die vier Kriterien des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes richtig beschrieben. Das, was sich Strauß und Schiller damals ausgedacht haben - im Übrigen aus einer ganz anderen schwierigen Situation heraus -, können Sie ganz offensichtlich lesen. Auch diese beiden haben aber nichts von einer Störung, weil man jahrelang mehr ausgibt als man einnimmt, gesagt.
In diesen ganzen Gesetzeswerken steht auch nichts davon, dass man am Jahresanfang überhöhte Steuereinnahmen plant, um zur Bundestagswahl gut auszusehen, und dass man nach der Bundestagswahl die fehlenden Steuereinnahmen einfach durch zusätzliche Schulden ersetzt. Auch das steht nicht in einem solchen Gesetz.
Wir können uns gemeinsam ansehen, was wirklich drinsteht, und das, was Sie hier dazu ausgeführt haben, mit dem vergleichen, was stimmt.
Also: Die Einnahmen aus Krediten, so sagt unsere Verfassung, dürfen die Summe der im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen nicht überschreiten. Das ist ein Problem, das im Stabilitäts- und Wachstumsgesetz bereits angelegt ist. Es ist bei Ihnen zur Regel geworden, automatisch alle Investiti
Ausnahmen davon sind nur zulässig zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zur Überwindung einer schwerwiegenden Störung der Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung des Landes. In diesem Fall ist im Gesetzgebungsverfahren zur Feststellung des Haushalts insbesondere darzulegen - das fehlt in Ihrer ganzen Darstellung,
dass das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht nachhaltig gestört ist oder eine solche Störung unmittelbar bevorsteht. - Sie haben bis zum 12. November permanent verleugnet, dass es so etwas gibt. Mit der Steuerschätzung ist das nicht eingetreten.