Schutzgebiete können weiterhin wie gehabt ausgewiesen werden. Bei anderen Maßnahmen sollte in der Tat der Vertragsnaturschutz Vorrang haben, bevor man sich ordnungsrechtlicher Maßnahmen bedient. Ob die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Formulierung rechtlich so durchgehen und wie eine solche Regelung in der Praxis umgesetzt werden kann, müs
Was weiter auffällt, ist, dass es keine Regelungen für Naturerlebnisräume mehr geben soll. Ich glaube, auch dies wäre ein Schritt zurück. Gerade die Naturerlebnisräume sind ein elementarer Teil der Umweltbildung. Wenn man sie richtig gestaltet und sie im Rahmen eines breiten Prozesses innerhalb eines Ortes oder einer Region einrichtet, schafft man oft mehr für die Natur als mit manch anderer Maßnahme. Mit Naturerlebnisräumen schafft man bei den Menschen ein Bewusstsein für die Natur, das sich langfristig auf jeden Fall auszahlt. Daher brauchen wir einen entsprechenden rechtlichen Rahmen für die Anerkennung von Naturerlebnisräumen. Den sollten wir uns nicht durch eine Gesetzesnovelle nehmen lassen. Wenn ich schon von „nehmen lassen“ oder „nicht nehmen lassen“ rede, dann geht es uns genauso: Wir wollen uns weder die Akademie für Natur und Umwelt noch den Landesnaturschutzbeauftragten nehmen lassen.
Der Teufel steckt manches Mal auch im Detail. Wer sich aus der Sicht der Westküste den Entwurf ansieht, muss feststellen, dass sich die Kollegin Todsen-Reese wieder einmal als Totengräberin des Küstenschutzes einen Namen machen will. Um es einmal wie Winnetou zu sagen: Die CDU spricht mit gespaltener Zunge. Vor ziemlich genau einem Jahr beantragte die CDU bei der Debatte um den Generalplan Küstenschutz, dass künftig Maßnahmen des Küstenschutzes keinen ausgleichspflichtigen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen sollen. Dies war wohl eine Reaktion auf die öffentliche Empörung an der Westküste, dass die CDU unseren damaligen entsprechenden Antrag zum Landesnaturschutzgesetz abgelehnt hatte.
Sie könnten in Ihrem Gesetzentwurf eine entsprechende Bestimmung einbauen. Doch weit gefehlt: Nichts findet sich im Gesetzentwurf. Aber nichts ist so schlimm, als dass es nicht noch schlimmer kommen könnte. Im bisherigen Gesetz finden sich noch Befreiungen von der Ausgleichspflicht in Bezug auf Wasserstraßen sowie für Vorlandarbeiten und die Vorlandbeweidung, sofern beides außerhalb des Nationalparks vor sich geht. Auch diese für die Westküste - hier vor allem für Dithmarschen - wichtige Regelung wird von der CDU ersatzlos gestrichen.
Das heißt, das derzeitige Gesetz ist in Bezug auf den Küstenschutz - mit all seinen Schwächen - immer noch besser als das, was die CDU zu bieten hat.
Wir haben im Rahmen des Landesartikelgesetzes vom Juni 2002 schon Vorschläge zur Änderung des Landesnaturschutzgesetzes.
Die Ansätze der CDU, das Gesetz zu verschlanken, indem man die Durchführung der Regelungen des Gesetzes auf dem Verordnungswege löst, sollten wir in diesem Zusammenhang in die Beratungen einbeziehen. Den Vorschlag, dem Vertragsnaturschutz Vorrang einzuräumen, sollten wir ebenfalls ernsthaft diskutieren. In seiner Gesamtheit allerdings bleibt der Gesetzentwurf hinter dem derzeitigen Gesetz zurück.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein eigener Gesetzentwurf der Opposition zum sonst ständig bekämpften Landesnaturschutzgesetz, das müsste man eigentlich würdigen. „Landesnaturschutzgesetz“ steht auf der Drucksache drauf. Aber die Frage ist: Was steht drin? Mir war beim Aus
scheiden von Frau Happach-Kasan schon klar: Sie wird uns fehlen, zumindest mit ihrer analytischen Schärfe. Ich danke für den schönen Vortrag ihres Redebeitrags.
Eines fällt bei dem Gesetzentwurf der CDU sofort auf: Er ist kurz. Das ist zu konzedieren. Aber nicht immer liegt in der Kürze die Würze. Denn legt man das Bundesnaturschutzgesetz daneben - was notwendig ist, um diesen Gesetzentwurf mit seinen ständigen Verweisen auf das Bundesrecht zu verstehen -, dann ist er länger als unser Landesnaturschutzgesetz, wie wir es jetzt haben.
Platz sparend ist auch, dass Ihrem Gesetzentwurf nicht ein Satz zur Begründung beigefügt ist. Auch das konzedieren wir. Auf weitere handwerkliche Unzulänglichkeiten komme ich noch zu sprechen.
Sehr geehrte Damen und Herren von der CDUFraktion, um es gleich vorweg in aller Deutlichkeit zu sagen: Inhaltlich ist der von Ihnen vorgelegte Entwurf ein Tiefschlag für den Naturschutz, für die Tiere und die Pflanzen sowie für die im Naturschutz engagierten Menschen.
Sie versuchen, unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung den Naturschutz zu schwächen, nachdem sie es auf andere Weise nicht geschafft haben. Ich erinnere an Ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Landesnaturschutzgesetz. Die Klage war ebenso erfolglos, wie es Ihr Gesetzentwurf sein wird, und dies angesichts der täglichen Bedrohung der Natur. Das ist auch gut so.
Vielleicht verstehen Sie irgendwann einmal, dass die Bürgerinnen und Bürger Schleswig-Holsteins Naturschutz wollen. Die Menschen wissen längst, dass das Leben kompliziert ist und differenzierte Antworten braucht. Dem werden wir mit unserem Landesnaturschutzgesetz gerecht.
Ein Landesnaturschutzgesetz, so wie Sie es vorschlagen, ist nicht vollziehbar. Es schwächt den Naturschutz insgesamt. Es ist zu vermuten, dass hinter Ihrer unvollständigen Regelung deshalb Methode steckt.
Dass Sie den Naturschutz schwächen wollen, wird zum Beispiel an folgenden Inhalten beziehungsweise Weglassungen deutlich - wobei Sie auch dem bereits erwähnten Ehrenamt ans Leder gehen; da hilft auch Ihr Lob nichts, Frau Todsen-Reese -: Wenn Sie die Regelungen zu den Beiräten, zum Naturschutzdienst, den Naturerlebnisräumen und der Umweltakademie wegnehmen, dann ist das ein Schlag ins Gesicht der vielen Menschen, die sich in den Gremien oder Stellen seit vielen Jahren und Jahrzehnten in der Regel ehrenamtlich vor Ort für ein Miteinander von Naturschutz und Mensch engagiert haben. Nochmals: Da hilft Ihr Lob nichts. Sie schließen mit dieser Regelung ehrenamtliches Engagement aus. Das widerspricht der Tradition in diesem hohen Hause.
Daran merkt man das wahre Motiv für diesen Entwurf. Sie wollen den Naturschutz schwächen. Sie stellen ihn infrage; ob bewusst oder unbewusst, hängt sicherlich von den Mitgliedern Ihrer Fraktion ab.
Das wird auch durch die Aussage eines Abgeordneten Ihrer Fraktion vor kurzem in der Presse dokumentiert. Dort heißt es schlicht: „Neue Schutzgebiete drohen“. Schutzgebiete bedrohen uns nicht, sie schützen die Natur.
Sie schützen Küsten, Seen und Seeadler für uns und unsere Kinder. Das sollte uns allen wichtig sein. Schutzgebiete entstehen erst nach einem Verfahren mit Bürgerbeteiligung. Das muss deutlich gesagt werden. Die Menschen werden bei uns am Naturschutz beteiligt. Sie müssen keine Angst vor dem Naturschutz haben. Sie dagegen wollen den Menschen Ängste einreden.
Wo ich schon auf Ihr Verhältnis zu Schutzgebieten zu sprechen komme: Sie wollen mit Ihrem Entwurf die Schutzgebietskategorien abschaffen und stellen das als Fortschritt dar. Zugegeben: Es ist weniger Papier, es sind weniger Paragraphen. Aber gleichzeitig ist es ein klarer Verstoß gegen § 11 des Bundesnaturschutzgesetzes, der uns eindeutig eine eigene Landesregelung zu den Schutzgebieten auferlegt. Wenn das nicht passiert, wie etwa bei den Landschaftsschutzgebieten, widerspricht dies dem Bundesrecht und es schwächt den Naturschutz.
Sie wollen alle Landesschutzgebiete - das sind etwa 24 % der Landesfläche - verschwinden lassen. Warum? Trauen Sie etwa Landräten und Oberbürgermeistern so wenig Naturschutzengagement zu? Sie
Bemerkenswert an dem Entwurf ist, dass er sehr viel Geld in die Hand nimmt. Genauer gesagt: Das Gesetz würde schlicht unbezahlbar werden. Auch so produziert man K.o.-Argumente gegen den Naturschutz. Den vorgesehenen teuren Regelungen für den Vertragsnaturschutz sollen sogar Vorrang eingeräumt werden. Die weitreichenden Entschädigungsleistungen sind jenseits jeder gefestigten Rechtsprechung und würden Kosten auslösen, die man sich gar nicht leisten kann. Insofern ist auch das ein Verfahren, den Naturschutz hinterrücks zu treffen und damit schlicht auszuhebeln.
Eines ist deutlich geworden: Allein durch Verschlanken wird weder der Natur noch den Menschen geholfen. Sorgfalt in der Gesetzesformulierung ist für den Naturschutz erforderlich. Jede Maßnahme, die die Regierung in der Qualität vorgelegt hätte, hätten Sie uns um die Ohren gehauen. Last but not least: Sie haben gesagt, Naturschutz in Schleswig-Holstein ist kraftlos geworden. Auf jeder Bauernversammlung höre ich das Gegenteil.