(Beifall bei FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und vereinzelt bei der SPD - Detlef Matthiessen [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das liegt aber nicht an der Regierung, das liegt an der Tierschutzbeauftragten in Hes- sen! Die ist nämlich fit!)
- Herr Matthiessen, Sie können gleich noch einen Drei-Minuten-Beitrag halten. Ich würde mich freuen, wenn Sie mir bis zum Ende zuhörten.
Ich habe mich darüber gefreut, dass Frau Kollegin Redmann das Problem anderer Nutztierhaltungsverordnungen angesprochen hat. Es ist ein generelles Problem, dass die Konsumenten in Zeiten von BSE oder Maul- und Klauenseuche auf etwas anderes ausweichen. Das ist nicht nur das Straußenfleisch, das ist zum Beispiel auch das Kaninchenfleisch. Wir können uns auf der einen Seite wunderbar möglicherweise auch kontrovers innerhalb unserer Fraktionen - diese Kontroverse führe ich gerne, diese Kontroverse führe ich offen mit Frau Happach-Kasan - über die Legehennenverordnung streiten, wenn auf der anderen Seite die Konsumenten auf Kaninchenfleisch ausweichen. Dort gibt es überhaupt keine Regelung. Kaninchen werden genauso barbarisch zusammengepfercht, wie wir es bei den Legehennen eigentlich abschaffen wollen. Hier sehe ich dringenden Handlungsbedarf. Hier muss nachgearbeitet werden.
Ich weiß, dass zwei Punkte in unserem Antrag insbesondere bei den Regierungsfraktionen vermutlich eher strittig sind. Das eine ist unsere Forderung, dass beim Vollzug der so genannten Verordnung gegen gefährliche Hunde oder wie immer Sie das nennen wollen, die Kommunen, aber auch die Tierheime mit den Kosten des Vollzugs nicht allein gelassen werden dürfen. Ich will das ganz deutlich sagen. Ich freue mich ausdrücklich über Ihre Unterstützung, Frau Fröhlich. Es kann nicht sein, dass wir im Tierheim Uhlenkroog im Sommer endlich die Einweihung eines neuen Hundehauses feiern, und zwar nicht als Parteipolitiker, sondern als Mitglieder, und dass dieses neue Hundehaus voll gestopft ist mit so genannten Listenhunden. Da muss Hilfe her, da muss auch Hilfe vom Land her. Wir dürfen und wir können die mit diesen zusätzlichen Kosten nicht alleine lassen.
Der letzte Punkt. Ich will das ganz ohne Schärfe einfach mit einer Bitte verbinden. Nach den von Tierschützern aufgedeckten Grausamkeiten an Katzen in den Kreisen Stormarn, Lauenburg und Ostholstein kam eine alte Forderung, die ich mit Nachdruck unterstützen und auch unterstreichen will, dass der Tierschutz, dass der Umgang mit dem Geschöpf Tier an die Schulen gehört. Es muss also so etwas wie eine Lehrstunde Tierschutz an den Schulen geben. Gleichzeitig haben die Tierschützer gesagt, sie seien bereits dabei, dafür finanzielle Mittel einzuwerben. Das heißt, sie haben nicht einmal die Forderung an das Land gestellt, diese Maßnahme zu finanzieren. We
nigstens die ideelle Unterstützung für dieses Vorhaben sollte von dieser Stelle ganz klar ausgesandt werden.
Das ist in Zeiten, in denen Stadtkinder aufwachsen, die tatsächlich denken, Kühe seien lila und der Osterhase lege Eier, dringend notwendig, damit sie merken, mit wem sie eigentlich diese Welt teilen. Ich finde das immer sehr spannend. Ich finde Kongresse im Lore Park auf Teneriffa, wenn es um die Papageien-Nachzucht geht, immer sehr spannend. Es ist sehr spannend, über Nachzuchtprojekte im Pantanal bei Hyazinth-Aras zu hören, aber wir müssen vor unserer eigenen Haustüre anfangen, und ich denke schon, so eine Lehrstunde in Tierschutz gehört in Zukunft an die Schulen. Bei den Großen, bei Ihnen, meine Damen und Herren, habe ich die Hoffnung noch nicht aufgegeben, bei den anderen Großen habe ich sie aber beinahe aufgegeben. Aber damit unsere nachwachsende Generation anders damit umgeht, finde ich, ist das ein unterstützenswerter Vorschlag. An die Finanzpolitiker hier im Hause einfach noch einmal die Bitte, überdenken Sie wirklich, ob die Streichung auf Null bei den Zuschüssen für die Tierschutzverbände tatsächlich insbesondere auch nach solchen Vorfällen wirklich angebracht ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich nicht nur für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. Ich möchte mich bei Ihnen, Frau Fröhlich, sehr herzlich für die Zusammenarbeit in den letzten zwei Jahren bedanken. Sie war immer wieder von Kontroversen geprägt, aber ich glaube, dass gerade dieser Wettbewerb auch zwischen Grünen und FDP im Tierschutz uns in dieser Legislaturperiode, uns vielleicht nicht, aber den Tierschutz weitergebracht hat, als das in der Vergangenheit der Fall war. Ich möchte mich bei Ihnen bedanken, und Ihnen noch einmal für die Aufmerksamkeit herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Schutz der Tiere bewegt viele Menschen, nicht nur in unserem Land. Tagtäglich sehen, lesen oder hören wir von Tieren, die gequält, misshandelt oder anderen vermeidbaren Leiden ausgesetzt sind. Wir haben es gerade von Herrn Garg gehört. Ich möchte das nicht wiederholen. Aus diesem weiten Feld möchte ich die
zwei bedeutenden Punkte Tiertransporte und Tierhaltung herausgreifen, die auch in Ihrem Antrag erwähnt werden.
Liebe Kollegen, die Bürger sind zu Recht empört über immer neue Schreckensmeldungen, die sich trotz unseres weltweit vorbildlichen Tierschutzgesetzes immer und fast täglich wiederholen. Zu Recht fordern aber die Bürger, dass die Regierung nicht nur Gesetze erlässt, sondern sie auch endlich konsequent umsetzt, und diese Umsetzung auch beharrlich kontrolliert wird. Wo keine effektive Vollzugskontrolle besteht, hilft es den Tieren wenig, um nicht zu sagen gar nichts, dass der Tierschutz nun in die Verfassung aufgenommen wurde.
Im Antrag der SPD und der Grünen heißt es unter anderem: „Der Schleswig-Holsteinische Landtag begrüßt die Aktivitäten... der Landesregierung im Sinne des Tierschutzes...“. Ich sage Nein, meine lieben Kollegen, Aktivitäten sind hier nicht gefragt, sondern es ist die verdammte Pflicht und Schuldigkeit dieser Landesregierung, alles im Sinne des bestehenden Tierschutzgesetzes umzusetzen. Das heißt nun einmal - man kann es nicht oft genug sagen -, Kontrollen durchzuführen. Im Straßenverkehr geht es auch und wir wissen, wie wichtig es ist.
Wenn auch effektive und strenge Kontrollen teuer sind, so sind sie doch unerlässlich, um Missstände endlich abzustellen. Nur vom Reden wird das nicht besser.
Dieses Konzept zur Erfassung von Tiertransporten aus dem FDP-Antrag können wir nur voll unterstreichen. Wir hoffen, dass die Umsetzung bald erfolgt.
Wir bedauern, dass die amtierende Landesregierung immer nur davon redet, sich aber in 14 Jahren nicht in der Lage sah, dieses in unserem schönen SchleswigHolstein umzusetzen. Wir geben die Hoffnung nicht auf, wir sind jetzt starke Fürsprecher und wir werden es auf den Weg bringen.
Die in Ihrem und dem FDP-Antrag gestellten Forderungen an die Landesregierung zur Verbesserung des Tierschutzes können wir deshalb zum Teil unterstützen, sind sie doch in der CDU und in der Gesellschaft längst Selbstverständlichkeit. Allein die schleswigholsteinische Landesregierung - ich möchte nicht meckern - hat die bestehenden deutlichen Defizite auf Landesebene in Schleswig-Holstein zu verantworten. Zudem machen sie deutlich, dass das bestehende Tierschutzgesetz nicht so wie von anderen konsequent umgesetzt wurde. Eines jedoch will ich klarstellen und da unterscheiden wir uns: Wir sind gegen ein
Ich will Ihnen auch gleich sagen, warum. Würde dies in die Tat umgesetzt, liebe Kollegen, würde die Landesregierung einen großen Teil ihrer Verantwortung für den Tierschutz sowie die Umsetzung des Tierschutzgesetzes auf die Verbände verlagern, die Verbände, denen sie jetzt gerade das Geld gekappt hat. Das möchte ich auch dazu sagen.
An dieser Stelle möchte ich noch einmal all denen ganz herzlich danken, die sich ehrenamtlich im Tierschutz kümmern und einsetzen. Ich möchte sagen, dass wir das ehrliche Bemühen dieser Türschützer immer respektiert haben. Es hieß einmal, die CDU sei auf diesem Feld nicht so bestellt und stelle sich dagegen. Das ist überhaupt nicht der Fall, wir haben das respektiert. Es gibt aber sehr viele Ideologen und die springen jetzt auf dieses Verbandsklagethema auf und da kommt natürlich einiges zusammen.
Ich werde Ihnen gleich noch ein Beispiel geben. Schon jetzt besteht nach § 51 c des Landesnaturschutzgesetzes ein Klagerecht für die nach § 29 Bundesnaturschutzgesetz anerkannten Umweltverbände. Hier möchte ich noch einmal erinnern an die „Bauchige Windelschnecke“. Sie haben das sicher aus der Presse entnommen: Lübeck plant am Skandinavienkai ein großes Hafenbauprojekt. Dort wurde die kleine „Bauchige Windelschnecke“, knapp einen Zentimeter groß, gefunden. Die Ausgleichsmaßnahme hat 150.000 € gekostet. Man kann, auf Deutsch gesagt, aus einer Mücke auch einen Elefanten machen.
Da wurde ich als Lübeckerin skeptisch und habe mir diese Rote Liste daraufhin einmal angesehen, was denn noch alles darauf steht. Ich bin da auf etwas gestoßen und habe im Umweltausschuss am 17. April 2002 erfahren: Die Eintagsfliege ist auch auf der Roten Liste aufgeführt. Ich habe gefragt, weil es mir nicht verständlich war, warum die Eintagsfliege auf der Roten Liste stehe. Ich möchte Ihnen jetzt gerne einmal die Antwort aus dem Protokoll vorlesen: „Die Eintagsfliege ist auf einen bestimmten Lebensraum begrenzt.“ Dieser sei gefährdet und müsse besser geschützt werden, deshalb sei die Eintagsfliege in die
Liste aufgenommen. - Prost Mahlzeit, sage ich nur, wenn wir jetzt an der Herrenbrücke arbeiten, B 207, und da fliegt eine Eintagsfliege, dann wird der Bau stillgelegt. So kann es doch wirklich nicht gehen!
Also, bei allem Ernst und aller Notwendigkeit, aus unserer Sicht besteht keine Notwendigkeit, dieses Instrumentarium Tierschutz noch um eine Verbandsklage zu erweitern.
Es gibt aber durchaus wichtige Bereiche. Auch Herr Garg hat das schon angesprochen. Wir hatten in Verbindung mit der Landtagswahl 2000 Aussagen zum Stichwort Qualzüchtungen gemacht. Das Thema müssen wir ernst nehmen, und wir haben uns geeinigt, dass wir das im Umweltausschuss zusammen bereden wollen. Ich hoffe, dass wir die gesamte Thematik im Ausschuss in aller Ruhe ausführlich zum Wohle der Menschen und Tiere im Land diskutieren können. Ich bedanke mich ganz herzlich bei Frau Fröhlich, bei Frau Redmann und bei Herrn Dr. Garg für die gute Zusammenarbeit. Ich hoffe, dass das so bleibt, und beantrage Überweisung an den Umweltausschuss.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Als erstes möchte ich mich für die sehr freundlichen Worte bedanken, die hier heute zu mir gesagt worden sind. Das bin ich überhaupt nicht gewöhnt und bin ein bisschen verlegen. Aber wenn der Tierschutz das denn möglich macht, soll es mir recht sein.
Ich will nur sagen, meine schon lange geplante Rede liegt endlich hier, wo sie hingehört, und soll endlich gehalten werden. Sie fing immer schon an: Was lange währt, wird endlich gut. Um Ihnen aber zu zeigen, wie lang das war, will ich noch einmal darauf zurückgehen, wo dieser Aktionsplan eigentlich herkommt. Er kommt aus dem Wahlkampf zur Landtagswahl 2000. Damals hatte uns das Tierschutzbündnis Wahlprüfsteine vorgelegt. Alle Fraktionen, alle Parteien in Schleswig-Holstein, wenn ich mich recht erinnere, haben diese Wahlprüfsteine mehr oder weniger positiv beantwortet und wollten sich nach der gewonnenen Landtagswahl für die Umsetzung dieser Wahlprüfsteine einsetzen.
So etwas mag ich nicht gern mit mir herumtragen. Als sich dann meine Fraktion nach den anfänglichen Einarbeitungsschwierigkeiten mit der verkleinerten Fraktion ein bisschen konsolidiert hatte
- keine Details -, als ich mich eingearbeitet hatte in den mir neuen Umweltschutzbereich und als ich mit der Tierschutzarbeit dann auch so weit war, kam eine Erinnerung des Tierschutzbündnisses im August 2000. Sie brachte noch einmal zu Gehör, was wir damals alles Schönes und Gutes und Wichtiges zugesagt hatten. Das ist ein Katalog von 19 Punkten. Diesen Katalog habe ich mir vorgenommen und habe mir gesagt, das müssen wir jetzt ernsthaft verfolgen. Dann habe ich diese Veranstaltung gemacht, auf der schönerweise Herr Dr. Garg, Frau Scheicht und meine Wenigkeit als Politiker und Politikerinnen Stellung nahmen, wo wir dann auch schon ein Stückchen weiterkamen. Bei dieser Veranstaltung spielte übrigens das Heimtierzuchtgesetz eine wichtige Rolle. Das fehlt hier leider tatsächlich, das haben wir vergessen. Das muss man zugeben, dass wir das schlicht und einfach vergessen haben.
Ich freue mich insofern über Ihre Ergänzung. Ich glaube, es macht großen Sinn, das im Ausschuss noch einmal miteinander zu verzahnen. Ich wünsche mir auch für die Ausschussarbeit, dass wir uns den Tierschutzbeirat dazu laden, ihn anhören und ihn auch kennen lernen. Ich muss sagen, ich habe persönlich mit dem Tierschutzbeirat noch gar keinen direkten Kontakt gehabt. Es wird dazu dringend Zeit. Ich kann den natürlich zu mir einladen, ich will dazu nicht den Ausschuss missbrauchen, aber ich finde, er gehört auch in den Ausschuss und da gehört die gemeinsame Arbeit hin. - So viel zur Vorgeschichte.
Wir sind sonst im Übrigen mit unserem Umweltminister, was den Tierschutz anbetrifft, überhaupt nicht schlecht davor. Das wurde auch schon gesagt. Er hat sich prima eingesetzt für die Pelztierhaltungsverordnung, für die schließlich erlassenen weitreichenden Regelungen zur Straußenhaltung. Ich glaube, auch bei der Legehennenverordnung hat er Renate Künast gut zugearbeitet, wie ich vermuten will, und Klaus Müller ist vorangegangen, was die Schweinehaltungsverordnung betrifft, um die Massenhaltung von Schweinen in Schleswig-Holstein nach Möglichkeit schon zurückzudämmen, bis es eine bundesweite Regelung gibt. Da sind wir mit unserem Umweltminister sehr gut davor und können uns überhaupt nicht beklagen.
Bei so einer langen Dauer passiert natürlich auch einiges und entsteht eine Dynamik, die manchmal zu begrüßen ist. Darüber kann man froh sein. Inzwischen wurde dank dem Kandidaten Stoiber auch die CDU endlich für den Gedanken gewonnen, den Schutz der Tiere ins Grundgesetz aufzunehmen. Das ist sicher ein Meilenstein für den Schutz der Tiere in Deutschland und in Europa. Tiere können so endlich wirksam geschützt werden wie Eigentums- und Forschungsinteressen. Selbst das Schächten, dass das Bundesverfassungsgericht im Frühjahr dieses Jahres unter bestimmten Voraussetzung erlaubt hat, wird erneut auf den Prüfstand kommen.
Solange es das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände allerdings noch nicht gibt - dies würde die Kontrollen erheblich verbessern; Frau Scheicht, da stimme ich Ihnen nicht zu -, müssten und könnten Verwaltungsbehörden Ausnahmegenehmigungen zum Schächten aufgrund des Tatbestandes, dass der Tierschutz nunmehr Verfassungsrang besitzt, versagen.