Aber gerade hier hat sich das Halligprogramm bewährt. Für 47 Familien ist das Programm eine wichtige Grundlage zur Förderung des Hauptwohnsitzes und der Absicherung des Familieneinkommens.
Der Rückgang der Einwohnerzahlen auf den Halligen in den vergangenen 30 Jahren um nahezu 50 % geht einher mit einer Zunahme der Zweitwohnsitze auf den Halligen.
Stillgelegte und nicht mehr dauernd bewohnte Halligen sind im Bestand gefährdet. Auf nicht mehr bewohnten Halligen ist der ehrenamtliche Katastrophenschutz nicht mehr gewährleistet. Es ist zu befürchten, dass die Landesregierung möglicherweise bei der Europäischen Union keinen Erfolg hat bei ihrem Bemühen, die Richtlinien ändern zu lassen.
Für diesen Fall muss rechtzeitig Vorsorge getroffen werden. Notfalls muss ein Halligprogramm aufgelegt werden, das ohne Bezug zur Landbewirtschaftung einen Ausgleich für die Bewohner leistet, die ihren Hauptwohnsitz auf den Halligen haben.
Die Halligen mit ihren Warften gehören zum Bild des Wattenmeeres. Mit Millionenaufwand sind sie gesichert worden, um auch weiterhin gegen die Naturgewalten bestehen zu können. Administrative Entschei
dungen der Europäischen Union dürfen den Bestand nicht gefährden. Deshalb wünschen wir der Landesregierung Erfolg bei ihren Bemühungen, die EURichtlinien entsprechend zu verändern. Wir werden das Vorhaben im Rahmen unserer Möglichkeiten gern begleiten.
Unsere Halligen sünd wat Besonderes, ja wat Eenmaliges op unsere Welt. Se bruken een grote Ünnerstützung, um langfristig överleven to können. Deshalb mutt de Landesregeerung ok allens don för den Küstenschutz, för de Warftverstärkung un een finanzielle Ünnerstützung för de Erstwohnungsinhaber, damit de jungen Lüüd de Hallig nich verlaten mööt. Nur so ist dat möglich, die Halligen langfristig in ehr Substanz to erholen und dat se bewohnbar blieben.
Ganz besonders bedanken much ik mi bi de Mitarbeiter des ALR. Se hebbt dat Halligprogramm immer konstruktiv und good för de Minschen vör Ort begleitet.
Ik bitt üm Överwiesung an den Utschuss, damit wi över eventuelle Alternativen nadenken un verhanneln köönt.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vor der Westküste liegen inmitten des Nationalparks Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer die Halligen Langeness, Oland, Gröde, Hooge, Nordstrandischmoor, Süderoog und Südfall. Die Halligen sind eine einzigartige Kulturlandschaft. Ihre unregelmäßig überfluteten Landflächen sind Bestandteil des Ökosystems Wattenmeer und wichtige Wellenbrecher zum Schutz der Küste.
Seit Jahrhunderten leben und wirtschaften dort Menschen, arbeiten in der Natur und schätzen und respektieren sie. Mensch und Natur gehören dort enger zusammen als vielleicht irgendwo sonst und die Menschen haben bisher eine starke Identität mit ihrer Heimat.
Das soll und muss so bleiben. Der Erhalt der Halligen und ihres charakteristischen Erscheinungsbildes ist breiter gesellschaftlicher Konsens.
Meine Damen und Herren, seit den 70er-Jahren erlebte die europäische Landwirtschaft einen starken strukturellen Wandel. Diese Veränderungen gingen auch an den Halligen nicht spurlos vorbei. Zusätzlich sind dort spezielle Standortfaktoren von Nachteil: Mehr oder weniger regelmäßig Überschwemmungen, kurze Wachstumsperioden mit ertragsarmer Vegetation, die nicht durch Aussaat leistungsfähigerer Grassorten verbessert werden kann, und die Vorweide durch Ringelgänse.
Angesichts dieser speziellen Probleme der Landwirtschaft auf den Halligen startete die schleswigholsteinische Landesregierung 1987 das Halligprogramm. Das Programm dient der Sicherung und Verbesserung der Erwerbsquellen der Halligbevölkerung im Rahmen der Landschaftspflege und Landwirtschaft, dem Erhalt des einzigartigen Lebensraumes für Flora und Fauna, des Küstenschutzes und des Fremdenverkehrs.
Das Programm besteht bis heute fort. Im Rahmen des Halligprogramms wird die Förderung einer extensiven landwirtschaftlichen Bewirtschaftung der Halligen umgesetzt. Die Landwirte erhalten bei Haltung von Rindern, Schafen oder Pferden Zuwendungen für von ihnen erbrachte Leistungen zum Naturschutz als Ausgleich für vereinbarte Bewirtschaftunsauflagen sowie als Ausgleich für Schäden durch Ringelgänse.
Seit 1988 hat sich die Europäische Gemeinschaft an dieser Förderung im Rahmen der Kofinanzierung beteiligt.
Heute erfolgt die Förderung über das Programm ZAL. Das Halligprogramm konnte die Strukturveränderungen in der europäischen Landwirtschaft zwar nicht von den Halligen fernhalten, aber deren Auswirkungen abpuffern. Genau dies war das Ziel.
Die positiven Effekte des Halligprogramms sind der Erhalt der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit - noch heute nehmen 47 von ehemals 55 Betreibern an dem Programm teil; die Umsetzung von Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege; die Regeneration der Salzwiesenvegetation; die Umsetzung extensiver Bewirtschaftungsverfahren und der aktive und großflächige Küstenschutz.
Meine Damen und Herren, aufgrund einer Entscheidung der EU-Kommission muss die Förderung, die bisher auf die halligansässigen Betriebe beschränkt war, zur Wahrung des freien Wettbewerbs auch für halligferne Betriebe geöffnet werden. Ab dem 1. Ja
nuar 2002 gilt eine überarbeitete Richtlinie für die Gewährung eines erweiterten Bewirtschaftungsentgeltes im Rahmen des Halligprogramms, nach der auch landwirtschaftliche Betriebe, deren Betriebssitz auf dem Festland liegt, für gepachtete oder erworbene Flächen auf den Halligen Zuwendungen bekommen können. Die Ausgleichszulage für Flächen in benachteiligten Gebieten spielt hier eine große und interessante Rolle für die Betriebe auf dem Festland. Damit wird eine grundsätzliche Zielsetzung des Halligprogramms, nämlich die ausschließliche Stärkung der Halligbetriebe, in Frage gestellt. Problematisch ist insbesondere die sehr begrenzte beziehungsweise nicht vorhandene Erweiterungsmöglichkeit der Betriebe auf den Halligen.
Die Öffnung der Richtlinie für die Festlandbetriebe kann den Verlust wichtiger Erwerbsquellen für die Halligbewohner bewirken. Die Verbundenheit der Menschen mit den Halligen geht verloren. Der aktive Küstenschutz kann wegbrechen.
Hier muss aber auch die Frage erlaubt sein, wie sich die Halligbauern künftig aufstellen wollen. Auch wenn die Landesregierung sich um eine Änderung der Entscheidung der EU-Kommission bemüht, die wir alle ausdrücklich unterstützen müssen, auch wenn das Ergebnis offen bleibt,
so muss das Halligprogramm doch erneut diskutiert werden. Hierzu müssen - wie schon in der Vergangenheit - die Betroffenen an einen Tisch.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Vorredner haben dargestellt, welche Bedeutung die Halligen für den Küstenschutz haben. Meine Vorredner haben auch dargestellt, welche besondere Natur wir mit der Halliglandschaft vor unserer Westküste haben. Und es ist auch dargestellt worden, dass Herr Flessner im Jahre 1984 ein ordentliches Programm aufgestellt hat und wir uns eigentich wünschten, es aufrechterhalten zu können.
Ich kann mich diesen Ausführungen vollinhaltlich anschließen; es wäre nicht sinnvoll, sie hier noch einmal zu wiederholen. Herr Malerius hat dann auch richtigerweise gefragt, wie die Halligbewohner sich
in Zukunft aufstellen wollen. Wir müssen Antworten auf die Frage finden, was ist, wenn es dieser Landesregierung nicht gelingt, das bisherige Programm tatsächlich fortzuführen. Darüber sollten wir ausführlich im Ausschuss miteinander debattieren.
Wir unterstützen die Landesregierung in ihrem Bestreben, das Programm aufrechtzuerhalten. Wir sind allerdings der Auffassung, dass die Chancen vergleichsweise gering sind, dies tatsächlich hinzubekommen, obwohl die Halliglandschaft sicherlich etwas ganz Besonderes ist. Sie ist auch nicht unmittelbar mit den Almwirtschaften zu vergleichen, wie man sie beispielsweise im Bereich der Voralpen findet. Es gibt bei den Halligen meines Wissens keinerlei Vorbilder.
Wir müssen sicherstellen, dass die Menschen, die auf den Halligen leben, weiterhin so gefördert werden, dass sie ihre Existenz dort selbst erwirtschaften können und dass sie nicht verdrängt werden. Wir brauchen diese Halligen für den Küstenschutz und wir brauchen sie als Heimat für die Menschen, die dort zu Hause sind. Und sie sind für den Naturschutz unverzichtbar. Ich glaube, wir haben ein gemeinsames Anliegen und ich hoffe, dass wir gute Beratungen im Ausschuss haben werden.
Das Wort für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich jetzt der Frau Abgeordneten Irene Fröhlich.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im März des jetzt zu Ende gehenden Jahres haben wir ein Schreiben der Küstenkonferenz bekommen. Es gab da etliche Unterschriften; ich bin nicht sicher, Herr Feddersen, ob Ihre dabei war, aber ich glaube schon; denn die Küstenkonferenz setzt sich ja zusammen aus den Amtsvorstehern und Bürgermeistern aus den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen. Diese sind an uns herangetreten und haben darauf aufmerksam gemacht, dass diese Schwierigkeiten durch die EU-Richtlinien drohen. Das hat mich veranlasst, diesen Berichtsantrag einzubringen, damit wir das hier thematisieren und uns klar machen, dass ein Problem auf uns zukommt, und damit wir uns überlegen, was wir tun können, wenn es nicht durch die Initiative des Umweltministers, die ich sehr begrüße, zu einer Regelung kommt. Man kann da den
Umweltminister nur unterstützen. Es ist gut, dass er sich daran gemacht hat, auch wenn die Erfolgsaussichten relativ gering sind.
Was liegt der Thematik zugrunde? Das Halligprogramm ist - ich will es einmal so sagen - im besten Sinne „konservativ“. Darum musste hier auch Minister Flessner zitiert werden. Ich finde das absolut richtig und sehr stimmig. Das Programm soll nämlich nicht in erster Linie helfen, Geld zu verdienen, sondern einen bestimmen Zustand zu erhalten. Ich habe noch nie ein Beispiel gefunden, wo „konservativ“ so sinnvoll war, so richtig und so stimmig.
(Beifall des Abgeordneten Jürgen Feddersen [CDU] - Heiterkeit des Abgeordneten Lars Harms [SSW] - Weitere Zurufe)
- Wenn Sie mir vielleicht einmal zuhören wollten! Die EU ist leider einem ganz anderen Gedanken verpflichtet, nämlich dem Gedanken, allen seinen Bürgerinnen und Bürgern in allen Regionen gleiche Lebensbedingungen zu schaffen. Diese sind am ehesten am Kriterium des Geldverdienens festzumachen. Dieser Zustand droht jetzt allerdings aus dem Gleichgewicht zu geraten, das gut ist und das man fast als ökologisches Gleichgewicht bezeichnen kann, weil ja auch Geld in den ökologischen Kreislauf fließen muss, damit die heutigen modernen Lebensbedingungen erhalten bleiben können. Ich weiß noch nicht genau, wie man das in der EU verankern kann, dass es solche speziellen Räume gibt, die absolut unvergleichbar mit anderen sind und wo die Erhaltung eines bestimmten Zustandes absolut wichtig und richtig ist.
Mir ist vorhin beim Tierschutzbericht, als Frau Redmann auf das Pelztragen einging, ein ähnlicher Zusammenhang eingefallen. Ich weiß nicht, wer noch mit von Ihnen auf Grönland war. Wir hatten ja einmal das Glück, Grönland besuchen zu dürfen. Da haben wir Pelzwerkstätten besichtigt. Dort sahen wir die Arbeiten von Seehundfellnäherinnen. Wir waren diejenigen, die das Geld gehabt hätten, um ihnen ihre Ware abzukaufen. Aber keiner von uns hat sich das getraut, obwohl wir alle solche Augen kriegten ob dieser wunderschönen Waren.
Das hat damit zu tun, dass die Jagd auf Seehunde und die Verwertung des Fells zum Geldverdienen missbraucht werden kann. Nun ist über die ganze Welt ausgebreitet, dass das Seehundfell nicht mehr vermarktet werden darf. Ein ähnlicher Zusammenhang ist jedenfalls aus meiner Sicht hier bei den Halligen zu sehen. Wir sollten da wirklich sehr aufmerksam bleiben. Ich bin der Küstenkonferenz sehr dankbar, dass sie sich an uns gewendet hat und ich hoffe, dass
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Bericht ist kurz, aber treffend und sehr aussagekräftig. Es ist vor allem dem Halligprogramm aus dem Jahr 1987 zuzuschreiben, dass die Menschen auf den Halligen eine Perspektive haben und weiter auch von der Landwirtschaft leben können. Dies belegen auch noch einmal eindrucksvoll die Zahlen, die im Bericht zusammengefasst sind. Seit 1987 sind rund 3,7 Millionen € auf die Halligen geflossen. Diese Summen haben zu einem erheblichen Teil dazu beigetragen, dass man den Menschen auf den Halligen eine Perspektive bieten konnte. Durch diese Perspektive war es überhaupt möglich, die Einheimischen auf den Halligen zu halten. Ohne wirtschaftliche Perspektive kann auch in der heutigen Zeit niemand mehr auf den Halligen überleben. Daher ist es fatal, wenn die Richtlinien für ein erweitertes Bewirtschaftungsentgelt im Rahmen des Halligprogramms weiter auf alle Landwirte ausgeweitet bleiben. Als diese Richtlinien eingeführt wurden, ging es darum, mit zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten gerade die Halligbewohner auf den Halligen halten zu können und sie für entsprechende materielle Nachteile, die die Landwirtschaft auf den Halligen mit sich bringt, zu entschädigen. Aus diesem Grunde wurden die Richtlinien auch nur auf die Halligbewohner angewandt. Würde diese Besserstellung der Halligbewohner wegfallen, hätte dies möglicherweise unabsehbare Folgen für die Halligen. In diesem Moment, wo es nicht mehr notwendig ist, auch auf den Halligen zu leben, um diese gesonderte Förderung zu erhalten, wird die Motivation steigen, die Halligen zu verlassen. Warum soll sich ein Landwirt noch zum Leben auf den Halligen entscheiden, wen die gleichen finanziellen Vorteile auch zu haben sind, wenn man seine Landwirtschaft vom Festland aus betreibt. Langfristig werden nach und nach immer mehr Halligbetriebe auf das Festland wechseln, weil die wirtschaftlichen und natürlichen Bedingungen dort einfach besser sind.