Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir befassen uns heute in diesem Hause erneut mit dem Mittelstand in der dritten Sitzung in Folge. Das unterstreicht meiner Meinung nach die Bedeutung der kleinen und mittleren Unternehmen für die Wirtschaft in Schleswig-Holstein und in Deutschland überhaupt. Mehr noch bei uns als in anderen Bundesländern sind diese Unternehmen die tragende Säule der Wirtschaft und der Motor der konjunkturellen Entwicklung. Es ist also in unserem ureigensten Interesse, wenn wir dem Mittelstand die Aufmerksamkeit zukommen lassen, die er verdient.
Um auch das zu sagen: Diese mittelständischen Unternehmen werden von uns und der Landesregierung nicht erst jetzt entdeckt. Wie Sie wissen, haben wir in Schleswig-Holstein schon immer die kleinen und mittleren Unternehmen in den Mittelpunkt unserer Wirtschaftspolitik gerückt; denn gerade diese Unternehmen sind es, die vor allem in den wichtigen Zukunftsbranchen das Bild Schleswig-Holsteins von einem modernen High-Tech- und Dienstleistungsstandort prägen. Deshalb verdienen die kleinen und mittleren Unternehmen nicht nur unsere volle Aufmerksamkeit, sondern vor allem auch eine gezielte und effektive Förderung durch die Politik, soweit dies möglich und mit dem Gebot des Wettbewerbs vereinbar ist.
In diesem Punkt können sich die Leistungen und Angebote in Schleswig-Holstein durchaus sehen lassen.
Ich darf in diesem Zusammenhang an das erinnern, was ich an anderer Stelle bereits mehrfach gesagt habe: Wir bieten den mittelständischen Unternehmen eine ganze Reihe von ausgesprochen effektiven Förderungsmaßnahmen an, die ihnen helfen, sich mit innovativen Produkten und Dienstleistungen am Markt zu behaupten. Die einzelnen Maßnahmen sind Ihnen bekannt. Die Stichworte Bürgschaftsbank, Beteiligungsgesellschaft, Investitionsbank oder die Förderung durch den Technologie- und Innovationsfonds Nord sind zu nennen.
Dazu zählt natürlich auch das geplante Gesetz zur Förderung des Mittelstands, das Gesetz zur Einrichtung eines Registers über unzuverlässige Unternehmen und das Tariftreuegesetz.
Meine Damen und Herren, wenn wir Ihnen trotz dieser unbestreitbaren Erfolge die in der vorliegenden Beschlussvorlage enthaltenen Forderungen
Zweitens, dass wir auch der Politik in Berlin Impulse geben müssen, die die Bundesregierung mit ihrer Mittelstandspolitik stärken und notwendige Reformen beschleunigen.
Ziel ist es, durch die weitere Stärkung des Mittelstands einen entscheidenden Beitrag zum Abbau der Arbeitslosigkeit zu leisten. In diesem Zusammenhang nenne ich die Forderungen der HartzKommission, die zu einem großen Teil auf kleine und mittelständische Unternehmen ausgerichtet sind.
Meine Damen und Herren, deshalb haben wir eine Initiative unseres Wirtschaftsministers aufgegriffen und fordern jetzt den Landtag auf, den vorliegenden Antrag zu unterstützten.
Es gilt, die mittelständische Wirtschaft weiter zu stärken. Bekanntlich ist aller Anfang schwer und vielen Existenzgründern mangelt es, auch wenn sie innovative Produkte und Dienstleistungen anbieten, zunächst
Ganz allgemein kann gesagt werden, dass angesichts der gegenwärtigen Konjunkturschwäche die Kapitaldecke nicht nur bei den Existenzgründern, sondern auch in vielen kleinen und mittleren Unternehmen ein Problem ist. Deshalb kommt es ganz entschieden darauf an, dass die Kreditversorgung des Mittelstands gesichert ist. Das ist der erste Punkt der Forderung in unserem Antrag. Dieser Punkt gehört auf die Agenda der Bundespolitik.
Die ersten notwendigen Schritte in diese Richtung sind gemacht. Wir sollten mit unserer Forderung diese Politik unterstützen und beschleunigen.
Der zweite Punkt des vorliegenden Antrags ist die Forderung nach mittelstandsfreundlichen Steuergesetzen. Klar ist, dass angesichts der klammen Steuerkassen, ganz gleich, wo man hinsieht, nur wenig zu verteilen ist. Dabei kommt es allerdings auf die Präferenzen in der Verteilung an.
Zudem sollte, wie es in der Beschlussvorlage heißt, das Erbschaftsteuergesetz dahin gehend geändert werden, dass der in kleinen und mittleren Unternehmen oft bestehende schwierige Generationswechsel erleichtert wird.
Der dritte Punkt der Vorlage befindet sich gegenwärtig in einer lebhaften Diskussion. Ich meine damit die Frage der Reduzierung der Arbeitskosten durch Absenkung der Lohnnebenkosten. Natürlich ist es kein Wunder, dass Sie, meine Damen und Herren der Opposition, auf diesem Punkt besonders gern herumreiten.
Dazu will ich in der Kürze der mir zur Verfügung stehenden Zeit nur soviel sagen: Es ist der jetzigen Bundesregierung in den vergangenen vier Jahren gelungen, die Lohnnebenkosten zu reduzieren.
Meine Damen und Herren der Opposition, deshalb müssen Sie sich einmal fragen lassen: Wer hat denn die Lohnnebenkosten in Deutschland seit 1982 bis 1998 auf das Niveau geschraubt, das wir derzeit haben?
Die Verantwortung dafür trägt ganz allein die Regierung Kohl, ob Sie das nun hören wollen oder nicht. Das ist Fakt.
Die Höhe der Verschuldung, die wir in diesen Jahren erreicht haben, ist bekannt. Dazu hat es eine meist tatenlose Wirtschaftspolitik und eine Rekordarbeitslosigkeit gegeben.
Sie können sich nicht aus der Verantwortung stehlen und Sie können nicht sagen, dass es geschichtsmäßig diese 16 Jahre nicht gegeben hat. Das geht nun wirklich nicht.
Das, meine Damen und Herren, ist die Wahrheit und die Hypothek, die auf der Wirtschaft dieses Landes lastet. Diese Hypothek abzutragen ist ein hartes Stück Arbeit, die angesichts der weltweiten konjunkturellen Flaute nicht einfacher geworden ist.