Protocol of the Session on July 12, 2000

zeigen, mit einer Sozialstaffelregelung einverstanden zu sein und auch zur Regelung einer Geschwisterermäßigung zu stehen. Das heißt, die Kreise werden nach der neuen Regelung eine Sozialstaffel beschließen, in der die Elternbeiträge nach Einkommen und Kinderzahl gestaffelt dargestellt werden. Diese Änderung entlastet besonders die jungen Familien - darüber sind wir besonders froh -, die Familien mit mehreren Kindern.

Das Verfahren zur Feststellung der Elternbeiträge und Staffeln wird kreisweit vereinheitlicht.

Es kommt hin und wieder vor, dass Kinder aus einem wichtigen Grund nicht den Kinderhort an ihrem Wohnort besuchen können. Es ist dann immer so gewesen, dass diese Plätze nicht in den Ausgleich einbezogen worden sind. Auch in Zukunft können die Kinder jetzt einen Hort außerhalb ihres Wohnortes besuchen und die Wohnortgemeinde soll sich auch an den Kosten beteiligen.

Dies sieht der gemeinsame Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor. Wir sehen dies auch als einen wesentlichen Unterschied zum Antrag der CDU und der F.D.P. Diese Regelung lässt eine Kostenbeteiligung an den Horten nicht zu. Dies wurde hier schon ausgeführt. Das ist für uns keine Alternative. Für uns ist die Bedeutung der Hortplätze von ganz großem Wert, und zwar für Eltern und für Kinder.

Die SPD-Fraktion sieht diesen Bedarf, eine praktikable, schnelle Lösung voranzutreiben, die bereits am 1. August umgesetzt werden kann. Und überhaupt ist dieses schnelle Handeln auf die kommunalen Landesverbände zurückzuführen, die mit einer Bitte zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes an uns herangetreten sind.

Im Hinblick auf die Diskussion über die finanziellen Beziehungen zwischen dem Land und den Kommunen ist dies auch ein Beitrag. Ich weise noch einmal darauf hin, dass dies über dieses bessere Angebot für die Familien hinaus für uns auch ein Beitrag zur Entlastung der Kommunen ist. Immerhin sparen die Jugendhilfeträger einen Betrag von fiktiv 30 Millionen bis 50 Millionen DM.

Die SPD-Fraktion ist deshalb gern bereit, hier zu helfen und den Jugendhilfeträgern entgegenzukommen. Es ist uns aber ganz wichtig, dass wir nur eine Gesamtlösung beschließen werden. Wir möchten gern die Sozialstaffel, wir möchten die Geschwisterregelung und wir möchten auch gern die Horte in den Kostenausgleich einbeziehen.

Wir bitten deshalb um Zustimmung zu unserer Gesetzesänderung.

(Beifall bei der SPD sowie der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN] und Anke Spoorendonk [SSW])

Das war, wenn ich das richtig sehe, die Jungfernrede der Frau Abgeordneten Höft. Ist das richtig?

(Beifall)

Auf der Tribüne möchte ich eine kleine Abordnung der Jungsozialisten aus Bad Segeberg begrüßen.

(Beifall - Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [F.D.P.])

Das Wort hat Herr Abgeordneter Dr. Garg.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Kollegin Höfs, Sie würden überhaupt keine Regelung zustande bekommen, wenn CDU und F.D.P. ihren Gesetzentwurf nicht neu eingebracht hätten; denn Sie haben bis zum Antragsschluss noch nicht einmal Ihren alten Gesetzentwurf wieder eingebracht. Wir könnten heute also über gar nichts beschließen!

(Beifall bei der F.D.P. und vereinzelt bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, alles begann mit einem Schreiben der kommunalen Landesverbände, in dem sie um eine Novellierung des Kindertagesstättengesetzes baten. Die angestrebten Änderungen sollten bis zum Beginn des Kindergartenjahres am 1. August in Kraft treten. Das Verfahren ist zwar ungewöhnlich, aber die F.D.P.-Fraktion hätte einer Gesetzesänderung auch unter diesem engen zeitlichen Rahmen selbstverständlich zugestimmt, allerdings unter einer Bedingung: die kommunalen Landesverbände wären sich einig gewesen. Davon war nach dem ersten Schreiben auch auszugehen.

Aus der vermeintlichen Übereinstimmung der Landesverbände wurde dann eine lose Folge von Dementis, Zurückweisungen und gegenseitigen Schuldzuweisungen. Ich möchte an dieser Stelle weder über die Frage diskutieren, welche Version der Geschichte die richtige ist, noch darüber, wer für dieses Tohuwabohu letztlich verantwortlich zeichnet. Das ist letztlich auch ganz egal, denn die rot-grüne Koalition hat dies alles noch „getoppt“.

Wir konnten uns auf keinen interfraktionellen Antrag einigen. In Ordnung! Der Kollege Geerdts hat das schon ausgeführt. Dafür waren wirklich andere verantwortlich. Aber für die Tatsache, dass Sie, liebe

(Dr. Heiner Garg)

Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, die Beratung der beiden ursprünglichen Gesetzentwürfe zur Änderung des Kindertagesstättengesetzes mit Ihrer Mehrheit durch die Absetzung von der Tagesordnung im Sozialausschuss verhindert haben, können Sie schon etwas.

Ihnen muss doch bewusst gewesen sein, dass Sie mit der Streichung von der Tagesordnung auch eine Verabschiedung des ursprünglichen Entwurfs in dieser Sitzung unmöglich machen würden. Und es war Ihnen doch offensichtlich auch klar, dass damit zum 1. August keine Rechtssicherheit über die Regelungen zur Sozialstaffel bestehen würde.

In der Zwischenzeit kennen wir hierfür wenigstens die Gründe: Uneinigkeiten in der Koalition. Der Koalitionsausschuss musste es dann schließlich richten. Sie waren so spät dran, dass Sie sogar den Redaktionsschluss für diese Tagung überschritten hatten und deshalb überhaupt keinen eigenen Gesetzentwurf vorlegen konnten, sondern nur einen Änderungsantrag zur Vorlage der Oppositionsfraktionen präsentieren können.

CDU und F.D.P. haben sich nach der Absetzung des Punktes von der Tagesordnung im Sozialausschuss aufgrund des Termindrucks und der Uneinigkeit innerhalb der Regierungsfraktionen dazu entschlossen, der dringenden Bitte der kommunalen Landesverbände nach einer Novelle nachzukommen. In unserem Entwurf ist eindeutig und rechtlich unangreifbar geregelt, dass bei der Festlegung der Sozialstaffel nach den Vorgaben des § 90 Abs. 4 SGB VIII abgewichen werden darf. Der Bezug auf das Sozialgesetzbuch reduziert die Möglichkeiten bei der Gestaltung der Sozialstaffel und wird aufgrund der erwarteten Mehrbelastung der Kreise, Städte und Gemeinden mit 30 Millionen bis 50 Million DM pro Jahr gestrichen.

Im Gegensatz zu Rot-Grün haben wir auf die Aufnahme einer Kostenausgleichsregelung für Horte verzichtet. Hierfür gab und gibt es keine Einigkeit innerhalb der kommunalen Landesverbände.

Natürlich ist der Landtag frei in seiner Entscheidung, aber durch die verhinderte Beratung im Ausschuss konnte eben nicht geklärt werden, ob durch die Aufnahme der Horte in den Kostenausgleich nicht denjenigen Gemeinden, die Plätze in einer betreuten Grundschule anbieten, Doppelbelastungen durch den Zwang zur Übernahme von Kosten durch ortsfremde Horte entstehen können.

Ein Letztes zur Presseerklärung zu Ihrem Formelkompromiss! Da schreiben Sie, die Koalition habe mit ihrem Antrag Handlungsfähigkeit bewiesen. Diese Handlungsfähigkeit möchte ich dann abschließend

noch einmal so skizzieren: Man setzt die Ausschussberatungen über einen von Rot-Grün eingebrachten Gesetzentwurf aus, verhindert eine angemessene Beratung, wurstelt so lange herum, bis die Antragsfrist vorbei ist, und legt dann den leicht modifizierten ursprünglichen Gesetzentwurf als Änderungsantrag vor, von dem zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht einmal sicher ist, ob er die intendierten Wirkungen erzielen kann. Dieses Verhalten der Koalition dann auch noch als handlungsfähig zu bezeichnen, spottet wirklich jeder Beschreibung.

(Beifall bei F.D.P. und CDU)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Birk.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die kommunalen Landesverbände haben offensichtlich erst nach der Verabschiedung des Kindertagesstättengesetzes begriffen, was darin steht; denn offensichtlich wurde ihnen auch erst mit neun Jahren Verspätung bewusst, dass sie eigentlich in ihren Kommunen im engeren Sinne dem Bundesauftrag und dem Landesauftrag in der Kindertagesstättenversorgung, was das Thema „Sozialstaffel“ angeht, nicht gerecht werden.

Diese Erkenntnis hat sie bewogen, uns erneut zu bitten, sich mit dem Gesetz zu befassen. Wir haben gern die Hortregelung und die Geschwisterermäßigung aufgegriffen, weil das unserer eigenen Programmatik entspricht und weil wir dies leider im letzten Jahr vergeblich bei der Gesetzesfassung eingebracht hatten. Wir haben uns hier in Koalitionstreue auf einen Kompromiss geeinigt und sind natürlich umso froher, dass nunmehr die kommunalen Landesverbände selbst erkennen, dass hierzu eine Regelung notwendig ist, um den Eltern - den armen wie den reichen - soziale Gerechtigkeit widerfahren zu lassen.

Es darf nicht sein, dass Kinder aufgrund mangelnder Geschwisterermäßigung, aufgrund mangelnder Ausgleichsregelungen zwischen den Kommunen nicht zum Kindergarten gehen können, da die Eltern die Kosten nicht mehr aufbringen können. Darum geht es und darum lohnt sich auch ein Streit. Da lohnt es sich auch, wenn ein solches Verfahren eilig auf den Weg gebracht werden muss, genau hinzugucken, was man tut; denn wie meine Vorredner ausgewiesen haben, waren sich die kommunalen Landesverbände ja wiederholt auch uneinig, was denn das, was sie uns vorschlagen, rechtlich und in der Rechtsfolge bedeutet.

(Angelika Birk)

Wir haben mehrere Briefe erhalten, in denen sie uns selber auf Rechtsfehler ihrer früheren Vorschläge aufmerksam machten. Insofern ist da also ein nochmaliges Hingucken sehr sinnvoll.

Wir, SPD und Grüne, hatten uns auf eine Antragsfassung geeinigt, die wir auch am Rande der letzten Landtagstagung der Presse gemeinsam vorgestellt hatten. Wir kamen ja aus Zeitgründen nicht mehr zu einer Lesung. Es hat dann erneute Interventionen der kommunalen Landesverbände gegeben und dies hat uns nunmehr zu erneutem Nachdenken veranlasst, wie wir denn das Thema „Sozialstaffel“ so fassen, dass es tatsächlich eindeutig und rechtssicher und für alle Eltern verständlich - auch das war ja von den Elternverbänden gefordert; ein Gesetz muss verständlich sein - formuliert werden kann.

Deshalb ist es uns wichtig zu betonen, dass durch die Sozialstaffel das, was unter dem Abschnitt II im Bundessozialhilfegesetz festgesetzt ist, nämlich Einkommensgrenzen unter dem Stichwort „Hilfe zum Lebensunterhalt“, nicht unterschritten wird. Das gilt für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger und das soll auch für alle anderen Einkommen gelten, wenn wir sie denn betrachten und prüfen, ob die Eltern denn in welcher Höhe zu den Kindergartenbeiträgen herangezogen werden müssen.

Das ist eine etwas schwierige Operation gewesen; das gebe ich zu. Umso mehr freue ich mich, dass sie jetzt gelungen ist. Herr Geerdts, das ist auch keine Unlogik oder ein Einknicken, sondern das ist - hoffentlich auch für Sie sichtbar - der Sieg der Vernunft.

Ich darf an dieser Stelle auch noch einmal auf unseren Berichtsantrag hinweisen. Ich glaube, es ist - gerade nachdem wir uns sehr eingehend mit der Praxis in einzelnen Kommunen und Kreisen beschäftigt haben und die großen sozialen Unterschiede, die es hier in unserem Land gibt, mit Schrecken und aller Detailliertheit festgestellt haben - richtig, dass wir nach einem Jahr in einem Bericht erfahren, wie die neue Regelung hier mildernd und ausgleichend wirkt, damit wir dann Gespräche mit den Kreisen führen können, in denen es offensichtlich Probleme gegeben hat.

Ich denke, wir sind es unseren Kindern und den Eltern schuldig, dass wir zwar eine Vielfalt von pädagogischen Angeboten vorhalten, aber eine gewisse Mindeststandardisierung - sowohl was die Kosten für die Eltern als auch die pädagogischen Standards betrifft - brauchen. Es ist die Verantwortung des Landes; dafür hat der Bundesgesetzgeber zu Recht das Land verantwortlich gemacht, dass eine gleichmäßige und vergleichbare soziale und pädagogische Ausgangssituation für alle Kinder vorhanden ist. Niemand darf dafür bestraft werden, dass er oder sie in einem fal

schen Landkreis oder einer falschen Stadt geboren ist. Dieser Verantwortung ist die Sozialministerin in der Vergangenheit - das hat die sehr eingehende und immer wieder dialogbereite Kooperation bei der Befassung mit dem Kindestagesstättengesetzes gezeigt sehr gründlich nachgekommen.

In einer solchen Situation ist es natürlich auch zu Kompromissen gekommen. Ich freue mich sehr, dass die kommunalen Landesverbände selbst sehen, dass einige von den Kompromissen, die sie gefordert haben, nicht mit der sozialen Realität übereinstimmen und wir hier Änderungen brauchen. Ich möchte in aller Deutlichkeit sagen: Mit uns ist eine Verschlechterung oder Freigabe der pädagogischen Standards und der Gruppengröße in Zukunft nicht zu machen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wer das Thema der sozialen Festsetzung von Gebühren mit dem Thema der pädagogischen Gruppengrößen vermischt, der wird sich eines Sturms der Eltern zu Recht nicht erwehren können. Wir brauchen hier Sachlichkeit und Ruhe, wir brauchen auch die Sicherheit für das nächste Kindertagesstättenjahr. Insofern finde ich es natürlich erfreulich, dass wir hier zu einer Befassung kommen.

Ich appelliere auch an Sie, dass die zweite Lesung noch in den nächsten Tagen über die Bühne gebracht werden kann. Wenn wir das aber nicht geschafft hätten - zur Beruhigung an die rechte Seite des Hauses -, dann hätten wir die Regelung eben Ende September verabschiedet. Sie wäre vom 1. Oktober an in Kraft getreten; das hätte drei Monate länger gedauert. Das wäre schade gewesen. Deshalb begrüße ich es, dass wir jetzt einen Weg gefunden haben; aber den Untergang des Abendlandes hätte es auch nicht bedeutet.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Frau Abgeordnete Hinrichsen.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hoffentlich können wir nun endlich am Freitag sagen: Ende gut, alles gut! Denn es mutet schon langsam an eine Farce, was in den letzten Wochen in Sachen Kindertagesstättengesetz geschehen ist.

(Beifall bei SSW, CDU und F.D.P.)

Für mich als Neuling muss ich ehrlich gesagt sagen, dass mich das sehr überrascht hat, gerade vor dem Hintergrund, dass wir uns zunächst im Sozialausschuss über alle Fraktionen hinweg einig waren und sogar die kommunalen Landesverbände erstaunli

(Silke Hinrichsen)