So hat sich eine große Zahl von ihnen durch einfaches Handzeichen selbst wegrationalisiert. So hat es der „Ostholsteinische Anzeiger“ geschrieben. Immerhin reduziert sich die Zahl der bisher 66 kommunalen Mandatsträger auf 23 Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter. Ich sage noch einmal: Ich halte das für einen höchst bemerkenswerten Vorgang. Ich spreche den kommunalen Entscheidungsträgern der Gemeinden meine ausdrückliche Anerkennung dafür aus, dass sie die Zeichen der Zeit erkannt und daraus die notwendige Schlussfolgerungen gezogen haben. Sie sind zum Wohle der Bevölkerung zielstrebig und konsequent den in den Augen der meisten Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker nach wie vor regelrecht verpönten Weg des Gemeindezusammenschlusses gegangen. Hierfür gebührt ihnen unser aller Respekt.
Wir alle wissen - oder sollten wissen, Herr Hildebrand -, dass die Verwaltung in Schleswig-Holstein auf kommunaler Ebene sehr - ich würde sogar sagen - zu kleinteilig organisiert ist. Ich wünsche mir daher, dass die Vorgehensweise der Fehmarnraner Gemeinden viele Nachahmer findet und es in den nächsten Monaten und Jahren noch zu vielen freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen nach diesem Vorbild kommt.
Die Stadt Fehmarn sollte landesweit als Modellprojekt für die eigenverantwortliche und selbstbestimmte Schaffung zukunftsfähiger Verwaltungsstrukturen auf kommunaler Ebene begriffen werden. Aber die freiwillige Gemeindefusion ist nur eine unter verschiedenen denkbaren Möglichkeiten. Daneben steht die Zusammenlegung von Verwaltungen, wie wir sie beispielsweise bei der Stadt Lauenburg und dem benachbarten Amt Lütau oder der Stadt Kappeln und dem Amt Kappeln Land sehen können. Verwaltungs
Der zukünftigen Stadt Fehmarn wünsche ich einen hervorragenden Start und ein schnelles Zusammenwachsen der Gemeinden, damit sie wirklich als ein leuchtendes Beispiel in Schleswig-Holstein für die kommunale Zukunft dasteht und von uns auch immer so geführt werden kann.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung. Es ist beantragt worden, den gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen, Drucksache 15/2169, dem zuständigen Innen- und Rechtsausschuss zu überweisen. Wer dem seine Zustimmung geben will, bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Das ist nicht der Fall. Dann erteile ich zunächst zur Beantwortung der Großen Anfrage in Vertretung des Umweltministers Frau Ministerin Lütkes das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In der ungewohnten Rolle der stellvertretenden Umweltministerin darf ich Ihnen die vorliegende Antwort auf die Große Anfrage kurz erläutern. Der Einsatz von Wirtschaftsdüngern, Sekundärrohstoff und Mineraldüngern bei der landwirtschaftlichen Produktion ist selten so lebhaft diskutiert worden, wie im Zusammenhang mit der angestrebten Agrarwende. Wir können sehen, es kommt Bewegung in die Sache. Wenn zum Beispiel der Geschäftsführer des Deutschen Bauernverbands Ende August in einer gemeinsamen Veranstaltung der zuständigen Ministerien in Berlin mitteilt, dass die Landwirtschaft bereit und in der Lage ist, die Schadstoffgehalte in den Wirtschafts
düngern durch Umstellung in der Produktion in den Produktionsweisen zu senken, hätte dies vor einigen Jahren niemand für möglich erachtet. Mittlerweile herrscht sogar ein breiter Konsens zwischen Politik, Wirtschaft und Verbrauchern, gesunde Nahrungsmittel so zu erzeugen, dass der Boden auch kommenden Generationen als Lebensgrundlage zur Verfügung steht.
Nur über den Weg zu diesem Ziel wird sehr diskutiert. Die FDP-Fraktion hat ihr Interesse an dem Thema durch die Große Anfrage bekundet. Die Landesregierung ist gern bereit, Auskunft über die Nutzung und den Verbleib - -
Meine Damen und Herren, die Landesregierung ist sehr gern bereit, Auskunft über die Nutzung und den Verbleib von Sekundärrohstoffen und Wirtschaftsdüngern wie Klärschlamm, Kompost und Gülle sowie die vorwiegend zu energetischen und stofflichen Nutzung eingesetzten Stoffe Holz, Stroh, Treibsel und pflanzliche Öle in Schleswig-Holstein zu erteilen.
Die zukünftige Agrar- und Verbraucherpolitik fordert die nachhaltige Produktion gesunder Lebensmittel. Der Grundsatz der Nachhaltigkeit bedeutet, dass die Bedürfnisse der Gegenwart so befriedigt werden, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse ebenfalls befriedigen können.
daher nachdrücklich den Beschluss der gemeinsamen Agrar- und Umweltministerkonferenz vom Juni 2001, der unter anderem besagt, dass Bewirtschaftungsmaßnahmen zu keinen Schadstoffanreicherungen im landwirtschaftlich genutzten Boden führen dürfen.
Da Schleswig-Holstein ganz überwiegend von der Produktion landwirtschaftlicher Produkte lebt, hat die Diskussion der zukünftigen Düngepraxis für uns einen besonderen Stellenwert. Bereits im Januar diesen Jahres hat der Umweltminister deshalb zu diesem Themenkomplex ein Forum durchgeführt, in dem die landwirtschaftliche Düngepraxis im Lichte von Ressourcenschonung und Umweltbelastung diskutiert worden ist.
Auch dort wurde deutlich, dass insbesondere die Diskussion der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung in Schleswig-Holstein eine lange Tradition hat. Sie hat dazu geführt, dass wir bereits Mitte der 90er-Jahre Referenzwerte unter besonderer Berücksichtigung des Vorsorgegedankens erarbeitet und bei der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung empfohlen haben. Mit diesen Referenzwerten, die die gesetzlichen Grenzwerte nur bis zu 30 % bis 50 % ausschöpfen, hat Schleswig-Holstein schon lange vor der aktuellen Diskussion eine Vorreiterrolle übernommen.
Um zu einer sachlichen Diskussion über die künftige Klärschlammverwertung beitragen zu können und für Schleswig-Holstein frühzeitig Entscheidungsgrundlagen zu entwickeln, hat der Umweltminister im letzten Jahr darüber hinaus verschiedene andere Maßnahmen veranlasst. Besonders zu erwähnen ist an dieser Stelle die Studie über die ökobilanzielle Betrachtung von Entsorgungsoptionen für Klärschlamm in Schleswig-Holstein. Darin werden unterschiedliche Verfahren der Klärschlammbehandlung anhand ausgewählter Umweltindikationen bewertet. Die Studie bietet insbesondere den Kläranlagenbetreibern sowie den Kreisen und kreisfreien Städten wertvolle Entscheidungshilfen für zukünftige Entsorgungskonzepte.
Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit unserer Gesellschaft gehört aber insbesondere eine Weiterentwicklung der Stoff- und Energiepolitik. Wir müssen unsere Anstrengungen verstärken, den Wert gebenden Anteil der Abfälle, also Nährstoffe, die in Klärschlamm, in Kompost, Gülle und Mist enthalten sind, zur Schonung der Ressourcen besser nutzbar zu machen.
Ansätze zur Lösung dieses Problems liegen natürlich in erster Linie in der Reduzierung der Schadstoffeinträge an der Quelle, aber vor allem auch in der Ent
wicklung neuer Technologien, die in der Lage sind, diese Wert gebenden Komponenten aus den Abfällen zu extrahieren, den Energieinhalt nutzbringend zu verwerten und so eine ökologische wie ökonomische Alternative zu bieten.
Nein, das erlaube ich nicht, da ich diese Rede zunächst einmal vortragen möchte, Herr Abgeordneter. Sie können Ihre Frage nachher gern als Beitrag bringen.
Es sind Technologien gefördert worden, die von der Konzeption her bundesweit einmalig sind und von der Umsetzung her vor einem Einsatz im großtechnischen Maßstab stehen. Bei dieser Technologie wird die in den Abfällen enthaltene Energie für den Prozess selber und zugleich zur Einspeisung ins Netz genutzt. Die Schadstoffe werden ausgefällt und können weiterverwertet oder entsorgt werden. Die Nährstoffe werden extrahiert und zu neuen Düngemitteln synthetisiert.
Auch in der aktuellen Diskussion wird sich Schleswig-Holstein für eine Absenkung der bestehenden Grenzwerte und die Aufnahme neuer Parameter sowie eine Harmonisierung der abfall- und düngemittelrechtlichen Bestimmungen einsetzen.
Einen wesentlichen Schwerpunkt werden wir dabei auf die Berücksichtigung und Gleichbehandlung aller Dünger legen. Ebenso werden wir darauf achten, dass Entscheidungen nicht einseitig zulasten oder zugunsten eines Wirtschaftszweiges getroffen werden und die Konsequenzen für den Gebührenzahler bei der letztendlichen Entscheidung Beachtung finden.
Meine Damen und Herren, ein anderer Teil der Großen Anfrage betrifft den Bereich energetischer Biomassenutzung. Wie in der Antwort ausführlich dargelegt worden ist, sieht die Landesregierung eine Reihe von Vorteilen für Klima- und Umweltschutz sowie Chancen für Landwirtschaft, Anlagenbauer und Handwerk.
Ich möchte hier aus verständlichen Gründen nicht näher auf die schriftlich dargelegten Daten und Fakten eingehen und sie wiederholen, sondern nur einige Bemerkungen vortragen.