Als Landesgesetzgeber schaffen wir nur die formellen Voraussetzungen für den geplanten Start. Damit das Flaggschiff kommunaler Kooperation in SchleswigHolstein, die „Fehmarn“, pünktlich die Maschinen anschmeißen und auf Kurs gehen kann, werden wir innerhalb dieser Woche in erster und zweiter Lesung des Landtages ohne die langwierigen, sonst üblichen und erforderlichen Ausschussanhörungen im Fachausschuss auch in landtagsinterner fraktionsübergreifender Gemeinsamkeit den mithilfe des Innenministers zügig und flott erarbeiteten Gesetzentwurf zügig und flott verabschieden.
Die von den Inselgemeinden noch an uns herangetragenen Korrekturwünsche werden wir morgen im Ausschuss mit beraten und einbeziehen.
Das Fehmarn-Gesetz könnte Vorbild werden für weitere freiwillige Zusammenschlüsse nicht nur auf anderen Inseln wie Sylt oder Amrum, wo ebenfalls entsprechende Überlegungen begonnen haben, sondern auch auf dem schleswig-holsteinischen Festland,
und zwar insbesondere dort, Herr Kollege Maurus, wo Amtsverwaltungen ihren Sitz noch in hauptamtlich verwalteten Städten oder Gemeinden haben. Das trifft außer für das Amt Fehmarn noch für 30 weitere Amtsverwaltungen in Schleswig-Holstein zu,
Die SPD-Landtagsfraktion wird auch in den anstehenden allgemeinen Beratungen des Innen- und Rechtsausschusses zur Kommunalverwaltungsreform und zu den Möglichkeiten einer verbesserten Zusammenarbeit zwischen den Kommunen ihrem Grundsatz treu bleiben: Kommunale Selbstverwaltung darf nicht durch Landeszwang ausgehebelt werden. Freiwillige Zusammenarbeit ist allemal besser als landesgesetzlicher Druck. Eine kommunale Verwaltungsstrukturreform ohne Beteiligung der Kommunen und der kommunalen Landesverbände wird es mit uns nicht geben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Das Gesetz zur Neuordnung von Gemeindegrenzen im Kreis Ostholstein ist die Voraussetzung für die Zusammenlegung der vier Gemeinden der Insel Fehmarn
Das Gesetz ist in enger Zusammenarbeit des Innenministeriums mit der Stadt Burg auf Fehmarn und der Amtsverwaltung erarbeitet worden. Es findet die uneingeschränkte Zustimmung der Inselgemeinden. Somit ist es eine Selbstverständlichkeit, dass auch die CDU-Fraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen wird.
Ich möchte an dieser Stelle den beiden Verwaltungen mit ihren Bürgermeistern auf der Insel ein ganz großes Kompliment aussprechen, dass es in dieser kurzen Zeit im LSE-Verfahren gelungen ist, auf diese Zusammenarbeit erfolgreich hinzusteuern.
Die Bevölkerung hat mit einem beeindruckenden Votum mit großer Mehrheit für diese Großgemeinde gestimmt. Das war die Basis für ein einhelliges Ja der Gemeindevertretungen für den Zusammenschluss auf der Insel, denn über 80 % der Bürger hatten für eine Änderung und über 50 % für die große Lösung gestimmt.
Freiwilligkeit soll und muss die Voraussetzung für eine Zusammenlegung von Kommunen sein und bleiben. Eine Zusammenlegung, notfalls angeordnet, wie Sie, Herr Hentschel, es zum Beispiel in der Presse fordern, ist mit der CDU nicht zu machen.
Einige wesentliche Vorteile dieser neuen Großgemeinde liegen für mich auf der Hand. Die Sonneninsel Fehmarn kann die Aufgaben im Tourismus viel besser bündeln und in der Außendarstellung in einer Sprache sprechen.
In der Verwaltung gibt es mittelfristig Einsparpotenziale bis zu einer halben Million Euro. Es gibt künftig eine Wirtschaftskraft. Größere Maßnahmen werden möglich. Fehmarn erhält einfach ein größeres Gewicht. Der Bürgermeister spricht mit einer Stimme für die gesamte Insel.
Zurzeit gibt es 70 Gemeindevertreter. In Zukunft werden es nur noch 23 sein. Das bedeutet einen großen Verlust an Ehrenamtlichkeit, den man zu kompensieren versuchen sollte.
Aber auch Bedenken, die zugegebenermaßen in erster Linie im emotionalen Bereich liegen, müssen ernst genommen werden. Es gibt hier und da historische Gegensätze zwischen Stadt und Land. Die Sorge vor allen Dingen im ländlichen Bereich, die Stadt könnte den ländlichen Bereich dominieren, sollte von den zukünftigen 23 Stadtvertretern und ihrem Bürgermeister ernst genommen werden. Dann bin ich sicher, dass es eine Vereinigung wird, über die man nach vielen Jahren sagen wird: Die Entscheidung war richtig.
Die Bürgerinnen und Bürger haben entschieden. Auf der Insel Fehmarn soll es nicht mehr die Stadt Burg und die Gemeinden Westfehmarn, Landkirchen und Bannesdorf geben. Die Gemeinden sollen sich zu der zukünftigen Stadt Fehmarn zusammenschließen.
Offensichtlich war das größte Problem der Menschen vor Ort, welchen Namen die zukünftige Stadt tragen sollte. Man hat sich dann darauf geeinigt, dass die
Die wesentliche und einschneidende Entscheidung, der Zusammenschluss an sich, wurde hingegen von vornherein von einer breiten Mehrheit der Bevölkerung getragen. Ich habe mit einigen Fehmarnranerinnen und Fehmarnranern gesprochen. Sie waren über das eindeutige Abstimmungsergebnis am meisten überrascht.
Uns liegt nun der Legitimationsakt zugrunde, das Stadt-Fehmarn-Gesetz, das wir in dieser Tagung in erster und zweiter Lesung beraten werden und mit dem wir die notwendigen juristischen Voraussetzungen für die neue Stadt schaffen. So kann bereits mit der Kommunalwahl im März nächsten Jahres die erste Vertretung der Inselstadt gewählt werden.
Diese Regelung bringt den Fehmarnranerninnen und Fehmarnranern viele Vorteile. Allerdings sollte nicht bereits jetzt von einer Verwaltung gesprochen werden, die wesentlich kleiner und effektiver wird. Erst die nächsten Jahre werden zeigen, ob es wirklich dazu kommt.
Die Möglichkeit, auf Wunsch in den eigenen Gemeinden auch 2003 noch Ortsbeiräte nach der Kommunalverfassung zu wählen, wird die gewachsenen Identitäten mit den bisherigen Wohnorten gegebenenfalls aufrecht erhalten.
Erwähnenswert ist, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen bei den Beschäftigten der Gemeinden geben wird. Vorteilhaft für die Einwohnerinnen und Einwohner der Insel wird es beispielsweise auch sein, keine Kurabgabe auf der gesamten Insel mehr zahlen zu müssen.
Die FDP begrüßt die Initiative der Menschen, die sich vor Ort bewusst für eine größere Verwaltungsstruktur entschieden haben.
Willensbildung vor Ort und Ausführung auf höherer Ebene, das ist die richtige Richtung bei Entscheidungen über Gebietsveränderungen in unserem Land. An der Westküste scheint es jetzt auch Bestrebungen zu geben, über größere Gemeindestrukturen nachzudenken, zum Beispiel auf Sylt und vielleicht auch auf anderen nordfriesischen Inseln. Auch dann werden wir uns dem Ansinnen auf Zusammenschluss durch die dortige Bevölkerung nicht verschließen.
Auf Sylt gibt es bekanntlich Bestrebungen, schon bei der nächsten Kommunalwahl am 2. März 2003 eine erste Einwohnerbefragung durchzuführen. Ob es dazu kommt, wissen wir nicht. Auf jeden Fall ist es angesprochen.
Es gab in der jüngeren Vergangenheit aber auch Äußerungen vonseiten der Regierungsparteien für eine vom Land verordnete Gebietsreform. Herr Hentschel zum Beispiel spricht dies immer wieder ganz offen und ehrlich an.
Aber auch der Innenminister spricht sich immer häufiger für größere Verwaltungseinheiten mit mehr Effizienz aus. Das ist wohl der Versuchsballon, um die Reaktion aus der Bevölkerung zu testen, wie beispielsweise damals beim Ausspruch zur Schließung der Ein-Mann-Stationen.