Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die CDU hat sich immer für die Fusion ausgesprochen. Ich denke, das hat Herr Wiegard eben bestätigt. Deswegen muss ich überhaupt nichts von der Presseerklärung zurücknehmen, im Gegenteil: Wir haben die Sorge, dass Entwicklungen auf uns zukommen, die für das Land noch problematisch werden.
Ich will gern den Dank an Herrn Dr. Rümker unterstreichen, der sicher optimal verhandelt hat. Aber dass hier nicht alles klar ist, ist bei den Ausführungen des Ministers deutlich geworden. Wie sieht es mit der Bildung der Aktiengesellschaft und der Verschmel
(Wolfgang Kubicki [FDP]: Sie fusionieren erst unter öffentlich-rechtlichem Dach und verhandeln dann!)
Das Zweite ist: Ich halte es für absolut unzulässig, die beiden Anteile zu addieren, die das Land SchleswigHolstein und der Sparkassen- und Giroverband halten. Die Anteile der Länder allein liegen unter 50 %. Dann frage ich: Wie ist die künftige Entwicklung in dieser Aktiengesellschaft? Müssten wir nicht - dazu frage ich: Wie wollen Sie es finanzieren? - mindestens 1 % zukaufen, egal, ob von der WestLB oder der SüdwestLB, um sicherzustellen, dass die Mehrheit bei beiden Ländern ist? Herr Minister, dazu haben Sie kein Wort gesagt. Dann frage ich: Wie wollen Sie dies finanzieren?
Wirklich müssen wir uns darüber unterhalten - Frau Heinold, hier steckt die ganze Sorge -, ob es eine Bindung der Anteile gibt, sodass kein Auseinanderdriften passiert. Denn sonst haben wir plötzlich eine AG, die fremdbestimmt wird, in der wir überhaupt keinen Einfluss mehr haben, die eine Entwicklung nimmt, die vom Land nicht mehr gesteuert werden kann. Ich will Ihnen sagen, wie schnell so etwas gehen kann. Möglicherweise haben Sie die Meldung noch nicht, dass Babcock inzwischen die letzten 25 % Anteile an HDW verkauft hat. Das heißt, HDW gehört zu 100 % nunmehr in den Bereich der One Equity Partners. So schnell entstehen Entwicklungen, die wir nicht mehr steuern können. Diese Sorge habe ich hier genau auch.
Warum schreibt man in solch eine Vereinbarung hinein, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben soll? Das schreibt man doch nur dann, wenn absehbar ist, dass am Standort Stellen abgebaut werden sollen. Dann frage ich, Herr Minister: Wo sind die Abteilungen, die den Standort hier sichern? Ist das Controlling etwa in Kiel geblieben? Sie haben nichts darüber gesagt, wohin die EDV-Abteilung gehen soll. Sie haben gesagt, dass ein Ansprechpartner für den Mittelstand hier bleiben soll. Das deutet für mich darauf hin: Wir sind der Juniorpartner. Denn Ansprechpartner für Mittelstand ist verdammt wenig. Die Musik spielt in Hamburg. Wir müssen dafür sorgen - deswegen ist das bei den Gesprächen hier im Parlament und bei den Vertragsgesprächen so wichtig -, dass wir einerseits unser Mitspracherecht sichern und andererseits den Standort hier in Schleswig-Holstein langfristig und nachhaltig sichern.
Insofern dürfte die Sorge ausgeräumt sein, Frau Heinold, dass die CDU dort Querschüsse geben könnte. Aber unsere Sorge ist nach wie vor da, dass wir diesen Standort sichern müssen, um eine eigenständige Abteilung - eine eigenständige Bank haben wir nicht mehr - hier im Land zu halten.
Es ist beantragt worden, den gegebenen Bericht im Finanzausschuss weiterzubehandeln. Wer für die Überweisung in den Finanzausschuss zur abschließenden Beratung ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dies ist einstimmig so beschlossen.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Öffnung von Standards für öffentlich-rechtliche Körperschaften in Schleswig-Holstein (Standard- öffnungsgesetz - StöffG S-H) Gesetzentwurf der Fraktion der FDP Drucksache 15/123 Bericht und Beschlussempfehlung des Innen- und Rechtsausschusses Drucksache 15/2059
Ich erteile das Wort zunächst der Berichterstatterin des Innen- und Rechtsausschusses, der Frau Abgeordneten Schwalm. - Sie ist nicht da. Wer kann sie vertreten? - Der Herr Abgeordnete Eichstädt.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter und eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Herr Abgeordnete Hildebrand.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Manchmal gibt es Tage, an denen man daran erinnert wird, was man früher einmal gesagt hat. Heute ist zum Beispiel so ein Tag. Am 9. Mai 2000 wurde der SPD-Fraktionschef mit folgenden Worten zur Reformfähigkeit des Landes zitiert:
„Bereits 1994 habe die SPD-Fraktion beschlossen, Einschnitte vorzunehmen, dann aber aufgrund höherer Erwartungen bei den Steuereinnahmen einen Rückzieher gemacht. Dass wir den Mut nicht hatten, hat sich später gerächt. Ein solcher Fehler dürfe sich nicht wiederholen.“
Meine Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion, bei diesem Tagesordnungspunkt laufen Sie wiederum Gefahr, einen Fehler zu machen. Sie vergeben eine Chance, den kommunalen Körperschaften mehr Handlungsspielräume einzuräumen, indem einige gesetzliche Standards gelockert werden. Vor dem Hintergrund der finanziellen Schwierigkeiten in den Kommunen, dem Griff in die Finanzausgleichsmasse und neuer Belastungen für die Kommunen - ich erwähne da nur beispielhaft das Grundsicherungsgesetz oder die Integrationskosten, die sich aus dem Zuwanderungsgesetz ergeben - wiegt Ihre Verweigerung noch schwerer.
Aber auch der Kollege Puls sollte sich seine Rede zur ersten Lesung unseres Gesetzentwurfs noch einmal zu Gemüte führen.
„Ich begrüße den Gesetzentwurf der FDP ausdrücklich. Wir sind mit Ihnen im Grundsatz der Auffassung, dass ein Übermaß staatlicher Standardvorgaben kommunale Kompetenz diskreditiert. Wir sind mit Ihnen der Auffassung, dass es für eine funktionierende kommunale Selbstverwaltung auch landesfürstlicher Enthaltsamkeit bedarf, dass wir der kommunalen Selbstverwaltung die Möglichkeit überlassen, in eigener Verantwortung das zu entscheiden, was die Akteure vor Ort in den Kreishäusern und in den Rathäusern entscheiden können.“
Herr Kollege Puls, ich muss Ihnen zugestehen, besser hätte ich diesen Sachverhalt nicht beschreiben können. Umso überraschter war ich, in der Beratung des Innen- und Rechtsausschusses Ihre Totalverweigerung zur Kenntnis nehmen zu müssen. Wenn Sie jetzt erklären, diese gesamte Diskussion im Zusammenhang mit der Funktionalreform führen zu wollen, so ist das eine Verschiebung auf den Sankt-Nimmerleins-Tag.
Ich bezweifele ausdrücklich, dass in der Koalition der echte Wille besteht, diese Diskussion nicht nur zu führen, sondern auch konkrete, nachhaltige Ergebnisse innerhalb einer angemessenen Zeit erzielen zu
wollen. So hat bekanntlich der Umweltminister bereits erklärt, dass in seinem Ressort zum Beispiel die Zweistufigkeit der Verwaltung umgesetzt sei.
Es geht uns bei diesem Gesetzentwurf nicht darum, alle Standards zu schleifen. Wir wollen, ich gebe zu, auf eine unkonventionelle Art, dass die Kommunen individuell auf die Gegebenheiten vor Ort reagieren und entsprechend entscheiden können, um damit die vorhandenen Mittel effizienter einsetzen zu können. Das kann im Einzelnen ein Mehr, aber auch ein Weniger der jetzt vorgegebenen Standards bedeuten. Allerdings müssen diese Entscheidungen auch den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber verantwortet werden. Die Rechtfertigung, das Land habe alles vorgegeben, zieht dann nicht mehr.
Hessen hat uns gezeigt, dass es geht. Hessen wurde heute schon häufiger zitiert. Dort wurden seit dem Regierungswechsel 1999 insgesamt 3.500 überflüssige Vorschriften abgeschafft. 39 % der Verwaltungsvorschriften und 15 % der Rechtsverordnungen sind in Hessen komplett entfallen. Auch in Mecklenburg-Vorpommern gibt es ein unserem Gesetzentwurf ähnliches Standardöffnungsgesetz. Dort sind die Genossen bereits ein wesentliches Stück weiter. Sie haben eben mehr Vertrauen in die Menschen, die unmittelbar vor Ort zu entscheiden haben. Der Innenminister in Mecklenburg-Vorpommern wird nicht müde, die Kommunen zu ermutigen, dieses Gesetz anzuwenden, was zweifelsfrei bisher nur sehr zögerlich geschieht. Das ist aber die Entscheidung der Kommunalpolitiker. Sie können sich dann auch nur begrenzt über durch das Land zu verantwortende Finanznöte beklagen. Außerdem zeigt das Beispiel, dass die Angst vor dem Untergang des Abendlandes durch größere Freiheiten der Kommunen unbegründet ist.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der SPDFraktion, Ihre Ablehnung dokumentiert letztlich nur, wie wenig Vertrauen Sie in die kommunalen Vertreter vor Ort setzen.
Sie wollen bevormunden und Ihre Macht erhalten. Das ist kleinkariert, wenig souverän und mutlos. Es ist genau diese Mutlosigkeit, die Kollege Hay in seinem Interview vor zwei Jahren beschrieben hat. Sie setzt sich seit 1994 nahtlos fort. Herr Kollege Neugebauer hat ausnahmsweise Recht, wenn er in seiner Pressemitteilung vom 5. September 2002 erklärt: „Wem der Mut zu Reformen fehlt, der ist nicht regierungsfähig.“
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Hildebrand, vielen Dank. Den Grundsatz aus meiner Rede zur ersten Lesung, die Sie eben verlesen haben, unterstreiche ich natürlich auch heute. Als SPDLandtagsfraktion unterstützen wir das Anliegen des FDP-Gesetzentwurfs. Deshalb lehnen wir ihn ab.
Das Ziel, Kommunalverwaltung zu vereinfachen und zu entbürokratisieren, mehr Flexibilität und Gestaltungsfreiheit zu schaffen und die kommunale Selbstverwaltung insgesamt zu stärken, wird mit dem vorgeschlagenen Standardöffnungsgesetz nicht erreicht. Der Gesetzentwurf ist verfassungspolitisch problematisch,
weil er für eine Reihe von Fällen die Erfüllung landeseinheitlich zu erfüllende Aufgaben nicht gewährleistet, sondern gefährdet. Einzelnen Gemeinden, Kreisen oder Ämtern soll die Möglichkeit gegeben werden, von vorhandenen landesrechtlich gesetzten Standards abzuweichen. Das Ergebnis wäre möglicherweise ein kommunaler Flickenteppich unterschiedlicher Erfüllung öffentlicher Aufgaben, zum Beispiel des Bildungs- und Betreuungsauftrags in Schulen und Kindergärten, zum Beispiel der Fort- und Weiterbildung in Sozial- und Jugendpflegeeinrichtungen, zum Beispiel der Schadstoffbelastungen in Wasser- und Abwasseranlagen, zum Beispiel der Brandschutz- und Sicherheitsanforderungen für öffentliche Bauten.
In landespolitischer Verantwortung sollte der erste Schritt sein, eine systematische Bestandsaufnahme aller vorhandenen landesrechtlich gesetzten Standards und Vorgaben in Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften vorzunehmen und als Landesgesetzgeber alle die Standards nicht lediglich für Ausnahmen zu öffnen, sondern ersatzlos zu streichen, die überflüssig sind. Nur, wo landeseinheitliche Standards unbedingt und unabweisbar erforderlich sind, sollten wir als Land daran auch festhalten. Nur für solche unverzichtbaren Standards könnte dann in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen und in welchem Verfahren lokal- oder regionalpolitisch begründete Aus
Eine so begründete Regelung müsste dann allerdings auch ohne zusätzliche komplizierte und umständliche Antrags- und Genehmigungsverfahren erfolgen und ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf der FDP schlägt ein Antragsverfahren vor, das nicht zu weniger, sondern zu mehr Bürokratisierung führen würde. Das Ziel der Deregulierung durch Neuregulierung erreichen zu wollen, halten wir für kontraproduktiv. Auch deshalb lehnen wir den Antrag ab.
Im Innen- und Rechtsausschuss haben wir eine umfängliche schriftliche Anhörung durchgeführt. Die Anhörungsergebnisse bestätigen unsere Auffassung. Insbesondere die kommunalen Landesverbände unterstützen - wie wir - die grundsätzliche Intention, die hinter dem Gesetzentwurf steht. Auch sie halten es jedoch für vorzugswürdig, zunächst über verzichtbare Landesstandards nachzudenken. Der Innenminister hat das schon in der ersten Lesung unterstrichen, indem er gesagt hat, in erster Linie müsse es darum gehen, Regulierungen und Standards landesweit zugunsten kommunaler Gestaltungsfreiheit aufzuheben und zu ändern. Einer Regelung, die einen Standard generell landesweit streicht, ist der Vorzug zu geben gegenüber einer Befreiungsmöglichkeit für einzelne Gemeinden, Kreise und Ämter. Klauseln mit der Möglichkeit des Abweichens von den gesetzlichen Vorschriften sind letztlich auch eine Entmachtung des Gesetzgebers. Unter verfassungsrechtlichen - zumindest aber verfassungspolitischen - Aspekten bestehen daher Bedenken dagegen, noch weitere Regelungen einzuführen, die solche Ausnahmen zulassen.
Die übrigen Stellungnahmen, die wir in der Anhörung gehört haben, bestätigen ebenfalls unsere ablehnende Position. Der Landkreistag wendet ein, dass eine Öffnung der Mindeststandards zwangsläufig zu einer sehr großen Bandbreite der Standards im Lande führe, was aus sozialpolitischer Sicht und unter dem Aspekt der Chancengleichheit nicht zu akzeptieren sei. Ich führe weitere Stellungnehmende auf: Auch der Landesfeuerwehrverband, der Verband evangelischer Kindertageseinrichtungen, der Hauptpersonalrat beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein, die Lan