Das betrifft auch den Beitrag der Frau Ministerin. Da wurde nämlich die falsche Behauptung aufgestellt, es finde eine Ressourcenverschiebung von der Betreuung hin zur Überwachung statt. Das ist nicht der Fall. Schauen Sie sich doch einmal an, wie das in Hessen gehandhabt wird. Bei jedem einzelnen Probanden wird ein detaillierter Sozialbericht erarbeitet.
Dieser enthält eine genaue Erörterung der Chancen, die sich für den Betreffenden bei Anwendung der elektronischen Fußfessel im Hinblick auf seine Resozialisierung ergeben. Es wird ein detaillierter Wochenplan erstellt; es wird eine sinnvolle Tagesbeschäftigung, es werden Therapiemöglichkeiten vermittelt. Ich wünschte mir, so viel Betreuung wäre in unserem Strafvollzug die Regel; dann sähe es in unserem Lande besser aus.
Nun zu dem Argument, es sei nicht genügend evaluiert worden. Ich kenne kaum eine Sanktionsform, die so gründlich evaluiert worden ist. Sie müssen sich die Veröffentlichungen nur einfach einmal anschauen. Es macht natürlich keinen Sinn, das alles anzufordern, wenn Sie es nicht lesen. Da können wir uns den Aufwand auch sparen.
Gucken Sie sich doch einfach einmal den Aufsatz von Professor Albrecht an. Er zitiert beispielsweise aus dem schwedischen Bericht. Da heißt es - das ist jetzt ein wörtliches Zitat aus dem schwedischen Evaluationsbericht -:
„Die Resultate bisheriger Evaluationsforschung belegen, dass der elektronisch kontrollierte Hausarrest in technischer Hinsicht
weitgehend ohne Probleme durchgeführt werden kann, von den Kosten her gesehen niedriger liegt als die Bewährungs- und freiheitsentziehende Strafen, bei den Verurteilten auf Akzeptanz stößt, mit relativ geringen Raten von Widerrufen beziehungsweise von Rückfällen in den Strafvollzug begleitet ist, auch bei Weiteranwendung praktikabel ist, bei den Lebenspartnern der Verurteilten Zustimmung findet, im Hinblick auf die Rückfallhäufigkeit wohl nicht schlechter abschneidet als andere strafrechtliche Sanktionen und bei gezieltem Einsatz in dem Täterkreis Anwendung findet, für den prinzipiell auch Freiheitsstrafen ohne Bewährung zur Anwendung kommen würden.“
Es schließt mit dem Satz, dass alle Evaluationsstudien aus den Ländern, in denen das zur Anwendung kommt, positiv ausgefallen sind.
Genauso ist das auch in Hessen. Dort hat eine begleitende Forschung stattgefunden; es gibt einen vorläufigen Bericht. Dieser ist durchweg positiv.
Nun wollen Sie noch drei Monate abwarten. Dann kommt der Abschlussbericht des Max-Planck-Instituts. Diese Zeit wollen wir Ihnen gerne noch einräumen.
Deshalb beantrage ich, dass wir diesen Antrag federführend an den Innen- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung an den Sozialausschuss überweisen. Dann werden Ihnen diese Argumente auf den Tisch des hohen Hauses gelegt werden und dann müssen Sie sich sachlich mit ihnen auseinander setzen. Wenn Sie dann immer noch ablehnen, dann entscheiden Sie wider besseres Wissen. Ich hoffe aber immer noch, dass bis dahin Vernunft in diesem hohen Haus einkehrt.
Ich möchte darauf hinweisen, dass sich die Ergebnisse aus Schweden nicht einfach auf Deutschland übertragen lassen.
Der einzige Versuch, den man im Moment zum Vergleich heranziehen kann, ist der in Hessen. Es ist richtig, dass der noch nicht abschließend evaluiert worden ist. Das wollen wir abwarten. Ich möchte Ihnen, Herr Kollege Geißler, trotzdem Folgendes sagen: In Hessen haben die Punkte 3 und 4, nämlich Strafrestaussetzung und Führungsaufsicht, in dem Experiment überhaupt nicht stattgefunden. Deswegen habe ich große Zweifel. Wenn über den Antrag in der Sache abgestimmt wird, können wir ihm so nicht zustimmen. Bisher haben laut erstem Zwischenbericht die Probanden nur zu den Punkten 1, 2 und 5 an dem Projekt sozusagen teilgenommen; bei den anderen Punkten war das eben nicht der Fall. Ich habe meine großen Zweifel, ob das wirklich möglich ist.
Es ist sowohl Abstimmung in der Sache als auch Ausschussüberweisung beantragt worden. Ich habe zunächst über die Ausschussüberweisung abstimmen zu lassen.
Die Anträge sollen dem Innen- und Rechtsausschuss und zur Mitberatung dem Sozialausschuss überwiesen werden. So lautet der Antrag. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit der Mehrheit aus SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU, FDP und SSW und gegen die Stimme des Abgeordneten Schröder abgelehnt; der Antrag ist also nicht überwiesen worden.
Ich habe jetzt in der Sache abstimmen zu lassen. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der FDP auf Drucksache 15/1888 ab. Wer dem Änderungsantrag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen von CDU, FDP und gegen die Stimme der Abgeordneten Frau Fröhlich abgelehnt worden.
Jetzt habe ich über den nicht geänderten Ursprungsantrag abstimmen zu lassen. Wer dem nicht geänderten
Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Jetzt stimmt das Weltbild wieder: Dieser Antrag ist mit den Stimmen der Mehrheit aus SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW gegen die Stimmen der Antragsteller und der FDP abgelehnt worden.
Ich wünsche eine angenehme Mittagspause. Um 15 Uhr geht es mit den Beratungen zum Abgeordnetengesetz und zur Bundesratsinitiative weiter.
Ich will zunächst Besucher begrüßen, und zwar Schülerinnen und Schüler der beruflichen Schulen des Kreises Dithmarschen und Heide mit ihren Lehrkräften sowie Vertreter verschiedener Jugendinitiativen und Jugendverbände aus Lübeck. Herzlich willkommen!
Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile Herrn Abgeordneten Hay das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In den vergangenen Wochen hat es eine sehr emotionale, auch aggressive Debatte zum Thema Diätenreform gegeben. Auch in den beiden großen Parteien ist diese Debatte mit unterschiedlicher Intensität, aber deutlicher Kritik an den Abgeordneten geführt worden. Bei einem bin ich mir sicher: Jede Diätener
höhung, mag sie noch so klein sein, führt bei Wählerinnen und Wählern zu Aufwallungen und Ablehnungen. Ich habe seit 1992 - seitdem gehöre ich dem Landtag an - noch keine einzige Debatte um eine Diätenerhöhung erlebt, in der auch nur der Ausgleich der Inflationsrate für Abgeordnete akzeptiert wurde. Dies war in Zeiten, die wirtschaftlich etwas besser waren, genauso wie in wirtschaftlich schlechteren Zeiten.
Hier spielt sicherlich ein Unverständnis von Beziehern niedrigerer Einkommen, das ich durchaus nachvollziehen kann, genauso eine Rolle wie ein Neidfaktor, der sich darauf bezieht, dass die Abgeordneten selbst über die Erhöhung der Diäten entscheiden müssen - je nach Standpunkt.
Die Diätenkommission wollte mit ihren Empfehlungen die Übernahme eines Abgeordnetenmandats für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger der unterschiedlichsten Berufsgruppen interessant machen. Zu beachten ist auch, dass auf eine Strukturveränderung der Diäten in Schleswig-Holstein seit zehn Jahren verzichtet wurde, und zwar in Erwartung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Die Diätenkommission hat ihren Vorschlag als Paketvorschlag angesehen, der nach ihren Vorstellungen auch nur als Gesamtlösung umgesetzt werden sollte. Für die Diätenkommission gilt wie für alle Menschen, dass sie nicht unfehlbar ist. Insofern ist Kritik am Bericht statthaft. Dies gilt selbstverständlich auch für den vorgelegten Gesetzentwurf, der das Ergebnis der Arbeit der interfraktionellen Arbeitsgruppe ist.