Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerpräsidentin, erlauben Sie mir für die Opposition einen Hinweis. Falls Ihre Formulierung so zu verstehen gewesen sein sollte, dass der Eindruck erweckt werden sollte, dass die Opposition aus vertraulichen Unterlagen zitiert habe, dann ist dieser Eindruck falsch.
Wir haben aus einer öffentlich zugänglichen Schrift zitiert, nämlich des Schleswig-Holsteinischen Zeitungsverlages und seiner Zeitungen vom 31. Mai 2002. Das ist keine Geheimunterlage, sondern das ist öffentlich zugänglich und dient der Unterrichtung der Öffentlichkeit.
Punkt 2: Zur Frage, ob dies der Wahrheit entspricht oder nicht, hat die Frau Ministerpräsidentin hier vor dem hohen Haus nicht geantwortet.
Punkt 3: Das hohe Haus hat heute seine breite Willensbildung dahin gehend bekundet, dass der Weg zur Fusion, zu einem gerechten Fusionsergebnis zwischen der Landesbank Schleswig-Holstein und der Hamburgischen Landesbank dem Willen des hohen Hauses entspricht.
(Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Einschließlich der FDP! Das ist be- sonders gut! - Zurufe der Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP] und Martin Kayen- burg [CDU])
Wir haben weiter mit den Stimmen von CDU, FDP und SSW festgestellt, dass es hierzu auch einer eindeutigen, unzweifelhaften Unterstützung des Vorstandes und des neuen Vorsitzenden des Vorstandes bedarf. Diese Einigkeit soll das hohe Haus zum Ausdruck bringen können. Deswegen erkläre ich, dass wir als CDU dem Änderungsantrag, Drucksache 15/1979, unsere Zustimmung erteilen werden mit der ausdrücklichen Maßgabe auf den Hinweis des Fraktionsvorsitzenden der SPD, der sein uneingeschränktes Vertrauen, seine uneingeschränkte Unterstützung bezüglich des neuen Vorstandsvorsitzenden der Landesbank Schleswig-Holstein ausgesprochen hat.
(Beifall bei CDU und FDP und vereinzelt bei der SPD sowie der Abgeordneten Anke Spoo- rendonk [SSW])
Wortmeldungen liegen nicht mehr vor. Damit schließe ich die Beratung. Es ist ausschließlich Abstimmung in der Sache beantragt worden.
Wenn ich den letzten Redebeitrag richtig verstanden habe, dreht es sich um die Drucksache 15/1979, über die wir abzustimmen haben. Keine weitere? - Ist das so korrekt?
- Ja, über den Änderungsantrag. Und dann über den Ursprungsantrag oder wie haben Sie sich das gedacht?
Abstimmung in der Sache: Änderungsantrag Drucksache 15/1979! Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit haben wir einstimmig so beschlossen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die elektronische Überwachung von Straftätern wird seit Beginn der 90er-Jahre in Schweden, in den Niederlanden, seit 1995 in Großbritannien sowie seit Ende letzten Jahres in der Schweiz bei Straftätern mit geringerem kriminellen Potenzial durchgeführt. Die dort im Rahmen des jeweiligen Strafensystems als günstig bewerteten Erfahrungen haben die Frage aufgeworfen, ob die elektronische Überwachung auch in der Bundesrepublik Deutschland sinnvoll eingesetzt werden kann. In Hessen ist seit dem 2. Mai 2000 als erstem deutschen Bundesland der Einsatz der elektronischen Fußfessel möglich. Der zunächst auf zwei Jahre begrenzte Modellversuch im Landgerichtsbezirk Frankfurt ist nunmehr abgeschlossen.
Aufgrund der positiven Erfahrungen soll er fortgesetzt und zunächst auf einen weiteren Landgerichtsbezirk ausgedehnt werden. Ab Ende des Jahres 2004 soll dieses Projekt im ganzen Bundesland Hessen flächendeckend angewendet werden. Meine Damen und Herren, die elektronische Überwachung funktioniert über einen Sender, der am Unterschenkel des Straftäters befestigt ist, ähnlich einer größeren Armbanduhr.
Der Sender, der mit dem Zentralcomputer - wir probieren das nachher an Ihnen aus, Herr Kollege - bei der Justiz verbunden ist, meldet dem Empfänger, der am Telefon des Betroffenen angebracht ist, ob sich der Proband zu den Zeiten, an denen es angeordnet ist, tatsächlich in seiner Wohnung oder aber, wie gewünscht, anderen Ortens wegen Berufstätigkeit oder einer Therapie aufhält. Jeder Proband hat einen detaillierten Wochenplan, der Freizeittherapie beziehungsweise Arbeitszeit regelt. Meine Damen und Herren,
- außerhalb einer Justizvollzugsanstalt erreicht. Die nach der bestehenden Gesetzeslage zulässigen Anwendungsmöglichkeiten für elektronische Fußfesseln sind in unserem Antrag genau aufgeführt. Der weit überwiegende Anwendungsbereich betrifft Fälle, in denen Freiheitsstrafen zur Bewährung ausgesetzt worden sind und diese elektronische Überwachung eine verbesserte Kontrolle in der Bewährungsaufsicht erwirken soll. Daneben wird die elektronische Überwachung auch in Fällen angewendet, in denen hierdurch Untersuchungshaft vermieden werden kann. Die Vorzüge der elektronischen Überwachung liegen insbesondere in der Überwachungsqualität. Abweichungen vom Tagesplan werden sofort festgestellt. In Fällen, in denen elektronische Fußfesseln zur Vermeidung von Untersuchungshaft eingesetzt wird, können die Beschuldigten durch die elektronische Überwachung wesentlich enger kontrolliert werden als durch jede andere Meldeauflage. Der Modellversuch in Hessen hat gezeigt, dass Bewährungshilfeprobanden zu einer regelmäßigen, sinnvollen und straffreien Lebensführung befähigt werden. Mit Hilfe der Technik wird dem Probanden jeden Tag klargemacht, dass er sich an bestimmte Vorgaben zu halten hat.
- Herr Kollege, ich empfehle Ihnen einige wissenschaftliche Veröffentlichungen dazu. Lesen Sie unter anderem einmal die Evaluierung, vorgenommen durch das Max-Planck-Institut, das sich sehr genau mit diesem Instrument beschäftigt hat. Davon können Sie nur lernen, meine Damen und Herren.
- Wir haben den Versuch unternommen, Ihnen allen die Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Wir haben das Wissen nicht für uns reklamiert. Der Innen- und Rechtsausschuss hat alle Unterlagen bekommen. Wenn Sie sich das nicht durchlesen, meine Damen und Herren, dann zeigt das, wie wenig sachgerecht Sie sich mit solchen Problemen befassen.
Bei einem Verstoß riskiert er den Bewährungswiderruf und muss die verhängte Strafe verbüßen. Die elektronische Überwachung setzt bei den Straftätern, die unter Bewährung stehen, Motivation und Kräfte frei, die mit herkömmlichen Mitteln der Bewährungshilfe nicht erreicht werden können. Die Probanden werden zu einer für ihre Verhältnisse enormen Selbstdisziplin und zur Erfüllung des von ihnen vorgegebenen Wochenplans angehalten. Gerade Suchtkranken und Langzeitarbeitslosen unter den Probanden wird die Chance geboten, zu einem geregelten Tagesablauf zurückzukehren und in ein Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden. Das ist von besonderer Wichtigkeit, denn viele von ihnen haben es verlernt, nach der Uhr zu leben und gefährden damit nach einer Entlassung ihren Arbeitsplatz oder ihre Ausbildungsstelle. Durch die Überwachung mit der elektronischen Fußfessel kann eine wichtige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet werden.
In Hessen war das Modellprojekt erfolgreich. Nur in zwei von 14 Fällen musste der Haftbefehl wieder in Vollzug gesetzt werden. Keiner der bisher 38 Personen, die ihre elektronische Überwachung abgeschlossen haben, ist erneut straffällig geworden. In Hessen sind durch dieses Modellprojekt 4.400 Hafttage und damit mehr als 350.000 Euro eingespart worden. Wenn Sie die einmaligen Investitionskosten dagegenrechnen, dann werden Sie feststellen, dass Sie enorme Einsparpotenziale erwirtschaften können. Das sollte in einer Zeit, in der unsere Justizvollzugsanstalten permanent überbelegt sind, wirklich ein Argument sein, das auch bei Ihnen Gehör finden sollte.
- Wollen Sie sich nicht erst einmal, Herr Kollege Fischer, nachdem Sie Ihre Unkenntnis bereits zu Protokoll gegeben haben, sachgerecht mit dem Problem auseinander setzen, bevor Sie weitere Zwischenrufe machen? Das wäre wirklich hilfreich.