Im Bereich des technischen Umweltschutzes hat dies zu erheblichen Innovationen und Investitionen geführt, die nicht zuletzt Hunderttausende neuer Arbeitsplätze schufen und sicherten. Europäische und insbesondere deutsche Umweltschutztechnologien wurden zu einer der größten Wachstumsbranchen und zum Exportschlager Nummer eins. Umso verwunderlicher erscheint es, dass seit einigen Jahren die Maßnahmen in Bezug auf die ausgewiesenen Schutzgebiete zu endlosen Diskussionen um die FFH-Richtlinie führten und seitens mancher politischer Kräfte auf einmal so getan wird, als sei Naturschutz eine gänzlich neue Erfindung
oder gar von bösen Brüsseler Bürokraten im stillen Kämmerlein erdacht, um Landwirte, Straßenbauer und Kommunen zu ärgern. Das ist mitnichten der Fall. Wir möchten auch an dieser Stelle betonen, dass wir mit dieser Ecke nichts zu tun haben.
In Schleswig-Holstein hat die rot-grüne Landesregierung viel erreicht. 1995 standen 3,2 % der Fläche des Landes und 22,8 % der Wasserfläche bis zur ZwölfSeemeilen-Zone unter Schutz. Heute haben sich beide Schutzflächen mehr als verdoppelt; an Land sind es 6,6 %, zu Wasser 57,4 %.
Letztlich sollen natürlich 15 % der Landesfläche als ökologische Vorrangflächen gesichert und im Rahmen eines Vorrangflächen- und Biotopverbundes vernetzt sein. Bis 2004 sollen es entsprechend den Vorgaben des gerade novellierten Bundes-Naturschutzgesetzes bereits knapp 10 % sein.
Ich muss so wahnsinnig schnell sprechen, weil man das in fünf Minuten eigentlich nicht schaffen kann. Ich will noch einmal deutlich sagen, dass in dieser Frage das Landesnaturschutzgesetz natürlich eine Vorreiterrolle innehat
und dass wir auch deswegen an dieser Stelle eine Vorarbeit geleistet haben. Daher kommt hier natürlich nichts völlig Neues zum Tragen; vielmehr können wir auf bereits Bekanntes zurückgreifen. Ich möchte auch noch unseren beiden Umweltministern, Jürgen Trittin und vor allen Dingen Klaus Müller, meine Anerkennung und meinen Dank für die Erfolge aussprechen, die sie gerade im Bereich des Naturschutzes zu verbuchen haben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei den Änderungen zum Landesnaturschutzgesetz ist zu begrüßen, dass einige Zuständigkeiten von der oberen Ebene auf die untere Naturschutzbehörde delegiert werden. Schon die Vergangenheit hat gezeigt, dass der Weg nach Kiel nicht immer der kürzeste ist und dass man vor Ort über wesentlich bessere Ortskenntnisse verfügt und so auch sachgerechter handeln kann. Diesen Tatsachen trägt die Landesregierung nun
Rechnung. Um einmal eine Formulierung des Kollegen Nabel zu übernehmen: Da sind wir dem Herrn MUNF auch dankbar.
Auch die Formulierung, dass bei Maßnahmen des Naturschutzes die besondere Bedeutung der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft berücksichtigt werden soll, sehen wir positiv. Allerdings habe ich auch den Eindruck, dieser Passus soll mehr beruhigen, als dass er zum Ausgleich mit den Interessen der betroffenen Wirtschaftszweige beiträgt. Denn der § 7 des Landesnaturschutzgesetzes soll Änderungen unterzogen werden, die erhebliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft haben könnten. Ob man das wirklich will, stelle ich aufgrund der derzeitigen Situation der Landwirtschaft ganz deutlich infrage.
Zu den ausgleichspflichtigen Eingriffen in die Natur und Landschaft sollen nun auch Projekte zur Verwendung von Ödland oder naturnahen Flächen zu intensiver Landwirtschaftsnutzung zählen. Das heißt, die Entwicklungsmöglichkeiten von landwirtschaftlichen Betrieben werden weiter eingeschränkt. Landwirtschaftliche Betriebe können aber nicht ohne weiteres ihren Standort verlassen, um sich weniger konfliktträchtige Standorte zu suchen. Somit werden hier bestimmte landwirtschaftliche Betriebe schwer benachteiligt und durch Ausgleichszahlungen belastet. Ich glaube, wir können das Ziel, mehr naturnahe Flächen zu schaffen, auch anders erreichen, indem wir weiterhin auf Vertragsnaturschutz und auf den Ankauf von Flächen setzen.
Dass die gute fachliche Praxis nun Grundlage sein soll, damit eine land-, forst- oder fischereiwirtschaftliche Nutzung nicht als Eingriff in die Natur angesehen wird, ist folgerichtig.
Natürlich muss man sich bei der Nutzung an die gute fachliche Praxis halten. Diese Bedingung ist für alle gleich. Da aber die gute fachliche Praxis erst in den letzten Jahren eine Rolle spielte, wäre es wichtig zu wissen, welche konkreten Auswirkungen es haben wird, wenn wir die Nutzungen an der guten fachlichen Praxis orientieren. Es geht mir nicht darum, die Nutzer von der Erfüllung der guten fachlichen Praxis zu befreien, sondern darum, dass sie die Chance haben müssen, sich darauf einstellen zu können.
Auffällig ist natürlich auch noch, dass Küstenschutzmaßnahmen immer noch als Eingriff in die Natur gelten sollen. Dass wir diese Ansicht nicht teilen, ist allen bekannt. Wir haben ja seinerzeit einen Gesetzentwurf eingebracht, der genau dies ändern sollte. Da dieses Problem immer noch ungelöst ist, hat auch das neue
Landesnaturschutzgesetz eine erhebliche Schwäche, zumal wir immer noch auf ein Küstenschutzgesetz warten. Da fehlt von der Landesregierung noch etwas Arbeit.
Wenn wir nun schon beim Küstenschutz sind, lieber Herr Kollege Hentschel, muss ich sagen, dass auch das Landeswassergesetz nicht zum Wohl des Küstenschutzes geändert wird. Die Änderungen in § 77 sehen unscheinbar aus, haben aber meiner Meinung nach erhebliche praktische Auswirkungen in Bezug auf den Küstenschutz.
Früher war für die Genehmigung für Anlagen an der Küste die untere Küstenschutzbehörde verantwortlich; nun soll es die zuständige Genehmigungsbehörde sein. In den Erläuterungen zu diesem Paragraphen ist leider nicht abschließend erläutert, wer wann in Zukunft zuständig sein wird. Der Vermutung nach dürften dies die Wasserbehörden oder die Naturschutzbehörden sein. Auf jeden Fall wird es nicht mehr die Küstenschutzbehörde sein, die eigentlich über die fachliche Kompetenz verfügt. Im Sinne des Küstenschutzes ist dies in jedem Fall ein Rückschritt.
Dies wird noch deutlicher, wenn man den § 77 weiter liest. Eine Genehmigung von Anlagen an der Küste war bisher davon abhängig, ob eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere des Küstenschutzes oder der öffentlichen Sicherheit zu erwarten war.
Jetzt führt man bei diesen Genehmigungsvorbehalten auch noch den Begriff „Naturschutz“ mit ein. Das hat zur Folge, dass in der Rechtssystematik der Naturschutz die gleichen Rechte erhält wie der Küstenschutz. Es findet also kein Vorrang für den Küstenschutz mehr statt, wenn es um Lahnungen, Buhnen, Siele, Schleusen, Dämme oder vieles andere geht. Die pragmatischen Lösungen, die bisher gefunden wurden, werden so möglicherweise unmöglich gemacht. Auch das könnte ein Rückschritt sein.
Sie sehen, in Bezug auf die Landwirtschaft und auf den Küstenschutz sind noch sehr viele Fragen offen, sodass ich schon jetzt vorschlage, eine Anhörung durchzuführen, um die Fragen klären zu können.
Nun einmal ehrlich: Nicht alle Regelungen, die hier nun beschlossen werden sollen, sind aufgrund von EUVorschriften notwendig. Genau diese Regelungen sind die Regelungen, die ich hier kritisiere. Hierbei wünsche ich mir auch etwas mehr Ehrlichkeit in der Debatte und auch in der Vorlage dieses Gesetzentwurfs.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich gehe davon aus, dass beantragt worden ist, die Drucksache 15/1950 zur weiteren Beratung an den zuständigen Umweltausschuss zu überweisen. Mitberatend in den Innen- und Rechtsausschuss? - Also ausschließlich an den Umweltausschuss! Wer dem seine Zustimmung geben will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenprobe! -
(Konrad Nabel [SPD]: Herr Präsident, ich hatte beantragt, federführend Umweltaus- schuss, mitberatend Innen- und Rechtsaus- schuss, Wirtschaftsausschuss und Agraraus- schuss!)
- Danach hatte ich doch eben gefragt. Darauf wurde signalisiert, weitere Überweisung werde nicht beantragt. Dann müssen Sie aufpassen.
- Um das zu klären, hatte ich das doch abgefragt, Herr Kollege. Dann muss man zum Zeitpunkt der Abstimmung auch aufpassen.
(Karl-Martin Hentschel [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich bitte im Interesse des Kolle- gen um erneute Abstimmung!)
Wir haben jetzt folgende Antragslage: Federführend Umweltausschuss, mitberatend Innen- und Rechtsausschuss, Wirtschaftsausschuss. - Sozialausschuss auch?
- Gut. Wenn das so ist, dann darf ich fragen, wer diesem Vorschlag seine Zustimmung geben will. - Ge
genprobe! - Stimmenthaltungen? - Dann ist das vom Haus bei der Gegenstimme der Frau Kollegin Kähler ansonsten einstimmig so angenommen worden.
Ich bedanke mich für die intensiven Beratungen am heutigen Tag. Ich unterbreche die Tagung bis morgen 10 Uhr.