Protocol of the Session on May 15, 2002

Schauen wir nach Hamburg: Die Schulden steigen unter der FDP und bei der Bildung wird gekürzt.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Warten Sie den heutigen Abend ab, Frau Heinold!)

Da werden eben einmal 1.000 Lehrerstellen gestrichen. Von diesen Parteien, von der FDP auch hier in Schleswig-Holstein, brauchen wir uns nicht erzählen zu lassen, wie solide Finanzpolitik aussieht.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD - Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir mussten erst einmal den maroden Haushalt sanieren!)

Die FDP führt gerade im Nachbarstaat Hamburg gemeinsam mit der CDU vor, wie man sich auf diesem Feld innerhalb kürzester Zeit disqualifiziert.

(Vereinzelter Beifall bei der SPD - Wolfgang Kubicki [FDP]: Wir müssen erst einmal den Schrott der Roten wegräumen!)

Zurück zum Sparkassengesetz! Eine weitere Folge der Gesetzesänderung wird die Fusion der Landesbanken Hamburg und Schleswig-Holstein sein. Meine Fraktion unterstützt diesen Fusionsprozess, da er zu einer starken Landesbank der beiden Nordländer führt.

Wichtig dabei ist, dass Arbeitsplätze im Land bleiben, hat doch die Landesbank in den letzten Jahren stetig neue qualifizierte Arbeits- und Ausbildungsplätze geschaffen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Schauen wir mal! Das gucken wir uns an! Machen Sie so wei- ter!)

Fusion bedeutet keine Übernahme, sondern zwei gleichberechtigte Standorte. Ich hoffe, dass die Landesregierung diese klare Forderung weiter aufrecht erhält und in den Verhandlungen mit Hamburg durchsetzt.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das hoffen wir auch!)

Am Ende des Prozesses steht als logische Konsequenz die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft.

Was wir nicht wollen - und damals auch im Rahmen der Landtagsdebatte zum FDP-Entwurf zum Sparkassengesetz gesagt haben -, ist die Umwandlung der Sparkassen im Land in Aktiengesellschaften.

(Beifall der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Wolfgang Kubicki [FDP]: Warten Sie erst einmal ab!)

Bei den Sparkassen soll der öffentlich-rechtliche Auftrag, wie oben begründet, bestehen bleiben.

Die geplanten Veränderungen, aber vor allem auch die Brüsseler Verständigung, erfordern aus unserer Sicht eine klare Trennung der I-Bank von der Landesbank. Die I-Bank muss sich vom Wettbewerbsgeschäft trennen. So wird ein neuer Rechtsstreit mit der EUKommission vermieden.

Dies müssen wir insbesondere beim Umgang mit den verkauften Landesliegenschaften beachten. Die vom Land beauftragten Gutachter, das Bankhaus Sal. Oppenheim und die Anwaltskanzlei, die auch im Finanzausschuss waren, haben den Finanzausschuss ausdrücklich auf das Problem der Schnittschnelle Bewirtschaftung der Liegenschaften/Wettbewerbsgeschäft hingewiesen und prüfen gegenwärtig verschiedene Optionen, welcher Gesellschaft die Liegenschaften zukünftig untergeordnet werden sollen, natürlich unter Einbeziehung der steuerlichen Auswirkungen.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Sie müssen die Eigentümerstellung verändern!)

Da dies verabredet worden ist, verstehe ich nicht, warum die CDU nun spontan und aufgeregt heute in der Mittagspause eine Sitzung des Finanzausschusses

(Monika Heinold)

beantragt hat. Das ist völlig unnötig. Wir hatten einen Fahrplan verabredet.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Der Finanzausschuss hat sich darauf verständigt, nach Vorlage des Gutachtens im Juni weitere Schritte zu beraten.

Die FDP hat dem Landtag schon im letzten Jahr einen eigenen Entwurf zum Sparkassengesetz vorgelegt. Er spielte heute schon eine Rolle. Dieser Gesetzentwurf ist nicht in unserem Sinn. Wir können uns aber immerhin inhaltlich mit ihm auseinander setzen.

Die CDU hat - wieder einmal - außer polemischen Beiträgen nichts Inhaltliches zur Debatte beigetragen, auch heute keine konstruktive Anregung gemacht, sondern nur ein bisschen gemäkelt. Ich bin auf die Ausschussberatung gespannt, gespannt darauf, ob es Vorschläge geben wird.

Natürlich werden wir in den Ausschussberatungen auch die vorliegenden Vorschläge der kommunalen Landesverbände berücksichtigen.

Ich glaube, dass wir mit dem heutigen Gesetzentwurf und den weiteren Planungen der Landesregierung mit der Landesbank auf einem guten Weg sind.

Der öffentlich-rechtliche Auftrag der Sparkassen bleibt im Interesse der mittelständischen Wirtschaft, der Existenzgründerinnen und Existenzgründer und der Bürgerinnen und Bürger erhalten.

Die Landesbank kann als starke Bank mit EUkonformen Strukturen mit Hamburg fusionieren und die AG-Umwandlung vorbereiten.

Weitere Anteilseigner der Landesbank sollen aus dem Norden - vielleicht auch aus dem ganz hohen Norden kommen.

(Lothar Hay [SPD]: Spitzbergen!)

Die Investitionsbank bleibt als Förderbank erhalten und trennt sich klar vom Wettbewerbsgeschäft.

Für die verkauften Liegenschaften des Landes wird eine Lösung angestrebt, welche das Effizienzkonzept des Landes - Kosten und Energie zu sparen - beachtet und eine weitere Sanierung der Gebäude garantiert.

Außerdem erhält das Land aus dem Verkauf der Landesbankanteile 100 Millionen €, welche wir angesichts rückläufiger Steuereinnahmen unbedingt brauchen, um die zentralen Aufgaben des Landes, unter anderem die Bildung unserer Kinder, bezahlen zu können.

(Wolfgang Kubicki [FDP]: Das steht doch schon im Haushalt!)

Dass dies auf Dauer kein Lösungsmodell ist, wissen wir auch. Deshalb setzen wir uns auf Bundesebene gerade bei der Finanzierung der Bildung für Veränderungen ein. Zurzeit hat aber kein Land eine andere Antwort. Im Gegenteil, gerade die CDU-geführten Länder treiben die Verschuldung ins Unendliche. Da setze ich doch lieber auf den sparsamen Hans und auf den ideenreichen Claus.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD)

Ich erteile der Frau Abgeordneten Spoorendonk das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Schon seit dem 21. Dezember 1999, also seit dem Tag, an dem die Europäische Bankenvereinigung bei der Europäischen Kommission eine Beschwerde einlegte, schwebt ein Damoklesschwert über dem System der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute in Deutschland. Die Privatbanken Europas vertreten die Auffassung, dass das typische Haftungssystem für öffentlichrechtliche Kreditinstitute, nämlich das, was in technischen Termini mit „Anstaltslast“ und „Gewährträgerhaftung“ bezeichnet wird, quasi als versteckte staatliche Beihilfe anzusehen und somit mit den Beihilferegelungen des EG-Vertrages nicht in Einklang zu bringen ist. Die Haftung der Träger, also der Länder und der Kommunen, erhöht nämlich die Kreditwürdigkeit dieser Kreditinstitute und verbessert somit ihre Finanzierungsbedingungen. Das ist an sich korrekt. Nur haben diese eben noch andere Aufgaben als die Privatbanken. Somit relativiert sich der mögliche Wettbewerbsvorteil.

(Unruhe)

Zum Entsetzen der Bundesregierung, der Länder, der Kommunen und der Sparkassenorganisationen schloss sich die EU-Kommission der Auffassung der -

(Glocke des Präsidenten)

Meine Damen und Herren, der Baulärm entzieht sich unserer Geschäftsordnung, der Geräuschpegel hier nicht. Ich bitte, etwas konzentrierter zuzuhören.

Noch mal: Die EU-Kommission schloss sich der Auffassung der europäischen Privatbanken an und bezeichnete das ureigene deutsche System als unlauteren

(Anke Spoorendonk)

Wettbewerb. Trotz überzeugender Argumentation der deutschen Seite, die immer wieder auf die Besonderheiten unseres öffentlich-rechtlichen Sparkassensystems hinwies, nämlich die Verpflichtung, eine flächendeckende Versorgung aller Bevölkerungsteile und Unternehmen mit Geld und Krediten zu gewährleisten, droht Brüssel mit harten Sanktionen, wenn keine Änderungen vorgenommen werden.

Vor diesem Hintergrund ist es verständlich, dass sich sowohl die Bundesregierung und die Länder als auch die Sparkassen und die kommunalen Träger darauf verständigten, mit der Kommission einen gemeinsamen Lösungsweg zu finden. Man befürchtete langwierige und schädliche Rechtsstreitigkeiten mit der EU. Am 17. Juli 2001 hat man sich mit der EU-Kommission über die zukünftigen Haftungsgrundlagen der öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute verständigt.

Bei aller Akzeptanz des erreichten Kompromisses bleibt der bittere Nachgeschmack, dass sich die Privatbanken auf ganzer Linie durchgesetzt haben. Die Gewährträgerhaftung und eigentlich auch die Anstaltslast werden vollständig abgeschafft. Statt einer Übergangsregelung bis 2010 - wie vom Sparkassenund Giroverband gefordert - ist die Übergangszeit auf vier Jahre, also bis zum 18. Juli 2005, begrenzt worden. Realistisch betrachtet bedeutet dies das Ende des öffentlich-rechtlichen Sparkassensystems.

Ich will nicht verhehlen, dass der SSW diese Entwicklung bedauert. Bisher standen die öffentlichrechtlichen Landesbanken als Garant dafür, dass unsere Sparkassen im Sinne ihres öffentlich-rechtlichen Auftrages agieren konnten, ein Auftrag, der eben mehr war als nur Gewinnerzielung, sondern der auch die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung und die Gewährung günstiger Kredite an kleine und mittlere Unternehmen umfasste.

(Beifall beim SSW und der Abgeordneten Monika Heinold [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])