Protocol of the Session on May 15, 2002

Das Wort hat jetzt der Herr Abgeordnete Geißler.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor zwölf Jahren hat dieser Landtag die Einführung plebiszitärer Elemente auf kommunaler Ebene beschlossen. Wir haben damit das Ziel verknüpft, eine bürgernahe und lebendige kommunale Selbstverwaltung zu erreichen. Sinn und Zweck der Großen Anfrage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war es offensichtlich, nun festzustellen, ob sich die Einführung dieser plebiszitären Elemente bewährt hat, ob sich die Erwartungen erfüllt haben, aber auch einen Ländervergleich herzustellen bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen für die Kodifizierung eines solchen Bürgerbegehrens und auch bezüglich der tatsächlichen Inanspruchnahme dieser Rechte durch die Bevölkerung in den anderen Bundesländern.

Die Antwort der Landesregierung liefert die erwünschten Antworten bedauerlicherweise nur zum Teil. Es ist leider nicht überall so wie im Freistaat Sachsen, wo eine präzise Übersicht über die in den sächsischen Kommunen seit Oktober 1990 durchgeführten Bürgerbegehren und Bürgerentscheide aufgestellt wurde. Dort wurden sämtliche Bürgerbegehren oder Bürgerentscheide statistisch genau erfasst, einschließlich Ihres Themas, der Feststellung der Zulässigkeit, der Ergebnisse der Bürgerentscheide und auch des Standes einiger Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Wir machen das nicht. Das Argument lautet: Verwaltungsvereinfachung.

Wenn man ein Instrument auf seine Wirksamkeit überprüfen will, auf die rechtlichen Anforderungen, die

daran gestellt werden, macht eine solche mit vergleichsweise geringer Mühe verbundene statistische Erfassung Sinn. Ich rege an, dass wir die bisherige Praxis ändern und in Zukunft gesetzlich eine Berichtspflicht verankern, damit wir von Zeit zu Zeit einmal sehen können, ob unsere gesetzlichen Anforderungen auch im Vergleich zu anderen Bundesländern richtig sind ober ob sie geändert werden müssen.

Immerhin enthält die Antwort der Landesregierung eine genaue Übersicht über die in den einzelnen Bundesländern erforderlichen Unterstützungsquoren für Bürgerbegehren beziehungsweise Bürgerentscheide. Es zeigt sich: Ein Modell, das einheitlich angewendet wird, gibt es nicht; wir können uns daran nicht orientieren. Die Regelungen sind völlig unterschiedlich. Das gilt für die Unterstützungsquoren bei Bürgerbegehren. Teilweise erfolgt eine Staffelung nach Einwohnerzahl der Gemeinde, wie auch wir das jetzt vorgeschlagen haben, oder es gibt ein prozentuales Quorum oder eine erforderliche Anzahl von Bürgerinnen beziehungsweise Bürgern. Das Gleiche gilt für die Bürgerentscheide. Teilweise bedarf es einer qualifizierten Mehrheit von bis zu zwei Dritteln teilweise wird eine bestimmte Teilnahme gesetzlich für erforderlich erachtet. Hier gibt es große Unterschiede.

(Vizepräsident Thomas Stritzl übernimmt den Vorsitz)

Es ist nicht eindeutig erkennbar, dass diese unterschiedlichen Anforderungen direkt mit der Inanspruchnahme der plebiszitären Elemente korrelieren. Die aus den anderen Ländern übermittelten Zahlenangaben lassen einen solchen Vergleich nicht zu. Der Erfassungszeitraum - das bedaure ich sehr - ist schlichtweg nicht präzise genannt. Es ist ohnehin ein Manko der Beantwortung dieser Großen Anfrage, dass manche Angaben leider sehr oberflächlich sind. Das ist nicht allein die Schuld des Innenministers; einige Bundesländer haben schlichtweg nicht zugearbeitet. Vielleicht hätte man da etwas mehr insistieren können, damit wir wirklich verlässliche Angaben bekommen.

Frau Kollegin Fröhlich, ich gebe Ihnen Recht, Bayern ist Spitzenreiter mit 1.112 gestarteten Bürgerbegehren, von denen 508 in einen Bürgerentscheid mündeten. Im Saarland gab es dagegen vergleichsweise wenig, nur drei Bürgerbegehren, keinen Bürgerentscheid.

In Schleswig-Holstein haben wir seit 1990 immerhin 200 Bürgerbegehren gehabt und davon haben 172 das erforderliche Unterstützungsquorum erhalten; in 100 Fällen kam es anschließend zum Bürgerentscheid.

Die Gegenstände der Bürgerbegehren beziehungsweise Bürgerentscheide waren vielfältig: Es ging beispielsweise um die Gestaltung gemeindlicher Straßen

(Thorsten Geißler)

und Plätze, die Straßenverkehrsplanung, die Wasserverund -entsorgung, die Gemeindeentwicklung, Standortfragen, touristische Belange, Schulen und Kindergärten sowie Privatisierungsbestrebungen. Das zeigt: Die Bürgerinnen und Bürger nehmen lebendigen Anteil an der Gestaltung in ihrer Kommune. Insofern hat sich das Instrument voll und ganz bewährt.

Frau Kollegin Fröhlich, nun müssen wir allerdings differenzierter über die Kosten sprechen. Sie haben nämlich nur den einen Satz aus der Großen Anfrage zitiert. Sie haben zu Recht darauf aufmerksam gemacht, dass sich aktuell getroffene politische Entscheidungen tendenziell eher neutral auswirken. Häufig wird auf kostenintensive Projekte verzichtet. Das ist richtig. Vordergründig betrachtet kommt es damit zu Einspareffekten.

Manche Investitionen rechnen sich aber erst mittelund längerfristig. Wenn Sie auf diese Investitionen verzichten - die meisten Begehren beziehungsweise Entscheide zielen eben auf eine Verhinderung -, haben Sie mittel- und langfristig keine Kostenersparnis, sondern eine Haushaltsbelastung, weil Sie auf Einnahmeerzielung verzichten. Das muss jeder wissen, der für plebiszitäre Elemente eintritt. Es geht meistens nicht um den Gemeinnutz. Es geht vielen Bürgern nicht darum, aktiv zu gestalten; es geht darum, Dinge zu verhindern, die sie in ihrem unmittelbaren Lebensraum belästigen und die sie sich an anderer Stelle wünschen.

Damit spreche ich mich nicht grundsätzlich dagegen aus, aber man muss eben wissen, dass das ein Begleiteffekt ist. Das ist im Übrigen auch in anderen Ländern festzustellen, in denen es solche Instrumente gibt.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Geißler, erlauben Sie eine Zwischenfrage der Frau Abgeordneten Fröhlich?

Selbstverständlich gern, Herr Präsident!

Herr Geißler, Sie sagen, viele wollten mit einem Begehren irgendetwas vor ihrer eigenen Haustür verhindern. Genau das möchte ja das Quorum verhindern, das ja ausschließt, dass ich nur etwas vor meiner eigenen Haustür debattiere, sondern es geht darüber hinaus. Sehen Sie das nicht auch so?

- Nein, Frau Kollegin Fröhlich, das sehe ich keineswegs so. Es ist zwar richtig, dass das Quorum eine ganz eng begrenzte Interessenwahrnehmung verhin

dern soll. Aber Sie werden bei bestimmten Strukturentscheidungen und Investitionen natürlich immer ein bestimmtes Umfeld mobilisieren können, denn so klein sind die Dinge natürlich nicht, dass nicht ein bestimmter Teil von Menschen, der ausreicht, um das Quorum zu erzielen, betroffen wäre. Ich erkenne wohl, dass das Quorum intendiert, solchen Entwicklungen vorzubeugen, aber die Erfahrungen, die gemacht worden sind - der Innenminister beschreibt das ja -, zeigen uns, dass die Gefahr dennoch besteht.

Gleichwohl hätte ich mir gewünscht, dass Sie unseren Vorschlägen im Sonderausschuss gefolgt wären. Sie sollten darüber noch einmal nachdenken. Es gibt die Tendenz, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in großen Gemeinden fast unmöglich sind, weil die Quoren zu hoch sind. Das wollen wir ändern. Überdenken Sie Ihre Haltung hier noch einmal!

Im Übrigen, auch wenn die statistischen Angaben teilweise etwas dürftig sind, reichen sie aus, um zu einer Bewertung zu kommen: Im Jahr 1990 haben wir richtig gehandelt, als wir diese Elemente eingeführt haben. Wir sollten von Zeit zu Zeit überprüfen, ob sich die rechtlichen Instrumente bewährt haben. Herr Minister, dazu brauchen wir die statistischen Angaben, die wir gemeinsam erbeten haben. Ich darf Sie herzlich bitten, noch einmal zu überprüfen, ob hier nicht eine Berichtspflicht eingeführt wird.

(Beifall bei der CDU und der Abgeordneten Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN])

Das Wort für die Fraktion der SPD erteile ich jetzt Herrn Abgeordneten Klaus-Peter Puls.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Artikel 28 unseres Grundgesetzes muss die verfassungsmäßige Ordnung auch in den Ländern den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates entsprechen. Das Volk muss auch in den Gemeinden eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. Inhaltlich steht dasselbe in unserer Landesverfassung. In den Gemeinden gilt danach das Prinzip der mittelbaren Demokratie, bei dem alle wichtigen Entscheidungen durch ein repräsentatives Organ, nämlich die Gemeindevertretung, getroffen werden.

Auch die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Das Wahlrecht zu den beiden Kommunalor

(Klaus-Peter Puls)

ganen Gemeindevertretung und Bürgermeisterin beziehungsweise Bürgermeister ist das vornehmste demokratische Recht der Gemeindebürgerinnen und bürger.

Daneben und ergänzend dazu gibt es in SchleswigHolstein eine Reihe bürgerschaftlicher Beteiligungsrechte, eine Reihe plebiszitärer Mitwirkungsmöglichkeiten, die rege genutzt werden, zu denen wir als SPD-Landtagsfraktion ohne Wenn und Aber stehen und die wir gemeinsam mit den Grünen im Zuge der anstehenden Kommunalverfassungsreform hinsichtlich ihres Verpflichtungscharakters noch verstärken werden.

Ein vierter Teil der schon jetzt geltenden Gemeindeordnung beschäftigt sich ausschließlich mit den Rechten der Einwohnerinnen und Einwohner, der Bürgerinnen und Bürger. In § 16 a heißt es: Die Gemeinde hat die Einwohnerinnen und Einwohner über allgemein bedeutsame Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu unterrichten und das Interesse an der Selbstverwaltung zu fördern.

In § 16 b wird die Einwohnerversammlung geregelt: Zur Erörterung wichtiger Angelegenheiten der Gemeinde soll - künftig: muss - mindestens einmal im Jahr eine Versammlung von Einwohnerinnen und Einwohnern einberufen werden. Vorschläge und Anregungen aus dieser Versammlung heraus müssen in einer angemessenen Frist vor den zuständigen Organen der Gemeinde verhandelt werden.

In § 16 c ist geregelt, dass die Gemeindevertretung bei öffentlichen Sitzungen Einwohnerinnen und Einwohnern, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, die Möglichkeit einräumen kann - künftig: muss -, Fragen zu Beratungsgegenständen oder anderen Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu stellen und Vorschläge oder Anregungen dazu zu unterbreiten. Die Einwohnerfragestunde ist Bestandteil der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung, kann auch Bestandteil der Ausschusssitzungen sein. Außerdem kann die Gemeindevertretung beschließen, Sachkundige sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die von dem Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören.

Nach § 16 d der Gemeindeordnung haben die Gemeinden im Rahmen ihrer rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten die Einwohnerinnen und Einwohner zu beraten. Insbesondere sind bei Antragstellung für Verwaltungsverfahren vonseiten der Gemeindeverwaltung Hilfeleistungen zu geben, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.

In § 16 e unserer Gemeindeordnung ist ausdrücklich geregelt, dass die Einwohnerinnen und Einwohner das Recht haben, sich schriftlich oder zur Niederschrift mit

Anregungen und Beschwerden an die Gemeindevertretung zu wenden. Antragstellerinnen und Antragsteller sind über die Stellungnahme der Gemeindevertretung zu unterrichten.

In § 16 f wird die Möglichkeit eines Einwohnerantrags geregelt. Einwohnerinnen und Einwohner, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können beantragen, dass die Gemeindevertretung bestimmte, ihr obliegende Selbstverwaltungsaufgaben berät und entscheidet.

§ 16 g der Gemeindeordnung regelt den Bürgerentscheid und das Bürgerbegehren. Die Gemeindevertretung kann beschließen, dass Bürgerinnen und Bürger über wichtige Selbstverwaltungsaufgaben selbst entscheiden und die Bürgerinnen und Bürger können auch selbst über wichtige Selbstverwaltungsaufgaben einen Bürgerentscheid beantragen. Das Bürgerbegehren muss von mindestens 10 % der Bürgerinnen und Bürger unterzeichnet sein. Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden, in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit mindestens 25 % der Stimmberechtigten beträgt.

Wir werden dieses Quorum für den Bürgerentscheid von 25 % auf 20 % senken. Gestaffelte, noch weiter gesenkte Beteiligungsquoren und die Erweiterung der Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten - zum Beispiel im Bauleitplanungsverfahren - über die gerade hier vielfältigen bundesgesetzlichen Möglichkeiten hinaus halten wir für sachlich nicht gerechtfertigt.

In den Vorbemerkungen des Innenministeriums zur Beantwortung der Großen Anfrage heißt es: In Schleswig-Holstein bestehen die bürgerschaftlichen Beteiligungsrechte in der heutigen Form seit 1990. Insbesondere auch durch die neuen Instrumente Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sollte eine bürgernahe und lebendige kommunale Selbstverwaltung erreicht und das Interesse der Bürgerinnen und Bürger an ihrer Selbstverwaltung gefördert werden. Genau das geschieht mit den vorhandenen Bürgerbeteiligungsmöglichkeiten, die wir im Rahmen der repräsentativen kommunalen Demokratie für optimal geregelt und insgesamt für ausreichend halten. Wollt Ihr Grünen mehr, Irene, seid Ihr dieses Mal alleene!

(Beifall bei SPD, CDU und FDP)

Für die Fraktion der FDP erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Heiner Garg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind das Kernstück der Mitwirkungsrechte für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden. Seit ihrer Einführung in Schleswig-Holstein 1990 bereichern sie das bisherige Angebot der unmittelbaren Beteiligungsformen auf kommunaler Ebene in ganz entscheidender Weise. Die Erwartungen, die damals in die neuen bürgerschaftlichen Beteiligungsrechte gesetzt wurden, waren hoch. Der Innenminister hat in der Antwort auf die Große Anfrage bereits darauf hingewiesen.

Unterm Strich kommt meine Fraktion nach zwölf Jahren zu dem Schluss, dass sich leider nicht alle Hoffnungen erfüllt haben, die in das Bürgerbegehren und den Bürgerentscheid gesetzt wurden. Insbesondere hat sich diejenige nicht erfüllt, dass sich deutlich mehr Bürgerinnen und Bürger aktiv an der Politik beteiligen. Es haben sich - zum Glück - aber auch nicht die Befürchtungen der Skeptiker bestätigt, die Funktionsfähigkeit der Demokratie könnte gefährdet werden. Frau Kollegin Fröhlich, vor diesem Hintergrund war ich angesichts des Titels Ihrer Großen Anfrage zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden sehr gespannt, welche Antworten pro oder kontra direktdemokratische Beteiligungsformen möglicherweise zur Stärkung dieser Möglichkeiten zutage gefördert würden. Die Antwort des Ministers hat es vorhin eindrucksvoll bestätigt: Ohne entsprechende Fragen gibt es natürlich auch keine entsprechenden Antworten. Schlimmer noch, aus den Fragen wird noch nicht einmal erkennbar, wohin Sie eigentlich mit Ihrer Großen Anfrage wollen. Es ist kein Wunder, dass sich die Antworten nur als ein Stapel Papier darstellen, der zwar sehr viele fleißig zusammengetragene Zahlen, viele Verweise und Regelungen enthält, aber wenig politische Inhalte und Informationen liefert.

Sehr geehrte Frau Kollegin Fröhlich, wenn es Ihnen darum ging, in geeigneter Form Änderungen bei den zugegebenermaßen nicht unumstrittenen Quoren von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden vorzubereiten, warum haben Sie dann nicht entsprechend und direkt danach gefragt? Wir sind uns in diesem Haus sicher einig, dass wir als Sicherung gegen zu starke Einflüsse von Minderheiten und gegen Zufallsmehrheiten bestimmte Quoren brauchen. Sie dürfen sich aber nicht als unüberwindbare Hürden darstellen.

Herr Kollege Puls, umso mehr freue ich mich natürlich, dass mit der anstehenden Änderung der Gemeindeordnung die Quoren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheid gesenkt werden sollen. Möglicherweise ging es den Grünen aber auch nur um so aktuelle Ereignisse wie den Anteilsverkauf der Stadtwerke in

Eckernförde, die Sie zu Ihrer Anfrage veranlasst haben. Auch in dieser Frage ist der Herr Innenminister Spezialist, schließlich war er früher Bürgermeister dieser Gemeinde.

Allerdings kann ich auch unter diesem Gesichtspunkt aus Ihren Fragen keine ernsthafte Kritik an dem sehr formalisierten Verfahren des Bürgerbegehrens erkennen. Dabei wären entsprechende Fragen und eine eindeutige Stellungnahme zu den - ich nenne es mal Boykottstrategien, die von Gemeinden möglicherweise zur Verhinderung von Bürgerbegehren angestrengt werden, wünschenswert gewesen. Sie sind nämlich schlicht inakzeptabel. Vielleicht wollten die Grünen aber auch tatsächlich nur das wissen, was sie gefragt haben, ohne weiter gehende Initiativen zur Stärkung direktdemokratischer Beteiligungsformen zu fordern. Ihre Fragen, was wie anderswo gemacht wird, zum Beispiel in welchem Bundesland auch die Bauleitplanung Gegenstand von Bürgerbegehren sein kann, sind dann schlicht dahingeworfen worden. Konsequenzen für Schleswig-Holstein sind für Sie offenbar uninteressant, weil Sie nicht danach gefragt haben. Auch gut. Wenn es allerdings nur um das reine Abfragen von Wissen gegangen ist, hätte es auch eine Kleine Anfrage getan.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Ekkehard Klug [FDP])

Ich würde mich deshalb freuen, wenn wir die Beratungen im Ausschuss zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden etwas umfänglicher gestalten könnten, als das bislang durch Ihre Große Anfrage angeregt wurde. Direktdemokratische Elemente sind eine ganz hervorragende Ergänzung - kein Ersatz - der repräsentativen Demokratie. In dieser Funktion wollen wir gern weiterhin zu ihrer Stärkung beitragen.