Wie man leicht erkennt, hat sich am Auftrag und an der Arbeit der Sparkassen seitdem wenig geändert.
Geändert haben sich andere! Niemand hat die Privatbanken dazu gezwungen, sich aus der Fläche zurückzuziehen, es sei denn, man nennt die Shareholder mit ihren übertriebenen Gewinnerwartungen. Niemand hat sie gezwungen, kleinste Darlehen nur in den Zentralen in Frankfurt zu genehmigen, es sei denn das Bestreben der Verantwortlichen nach mehr Konzentration und Einfluss sowie deren eigene Gier!
(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Rainder Steenblock [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN] - Zurufe von der CDU)
Niemand hat sie gezwungen, beim Europäischen Gerichtshof wegen angeblicher Wettbewerbsverzerrungen Klage einzureichen, es sei denn die Unterstellung trifft zu, wonach die Privatbanken nur die Konkurrenz ausschalten und nach den eigenen Beschäftigten jetzt auch die Verbraucher in die Abhängigkeit von den Shareholdern bringen wollen.
Wenn es die Sparkassen nicht gäbe, dann müsste man sie gerade jetzt erfinden. Der eigentliche Wettbewerbsnachteil liegt doch wohl bei denen, die in der Fläche bleiben und den Mittelstand stützen und nicht bei denjenigen, die sich dieser Aufgabe entziehen.
Offensichtlich glauben einige in Brüssel, dass die Kreissparkasse Lauenburg oder die Sparkasse in Marne demnächst die Dresdner Bank oder die Deutsche Bank übernehmen werden.
- Kollege Hay, ich teile diese Auffassung. Vielleicht nimmt man zur Kenntnis, dass man in den letzten 50 Jahren die Fälle, in denen die Gewährträger tatsächlich einschreiten und haften mussten, an den Fingern einer Hand aufzählen kann. Wir alle wissen, dass es sich in diesen Fällen um personenbedingtes Fehlverhalten handelte und nicht um systembedingte Folgen. Bei der Bewertung anderer Vorkommnisse - von Herstatt bis Peanuts - kann man zu ganz anderen Schlussfolgerungen kommen.
- Kollege Kubicki, auch die, das sei eingeräumt. Trotz allem: Wir werden mit der Einigung zwischen der
Bundesregierung und der EU-Kommission leben und die daraus notwendigen Folgen ziehen müssen. Deshalb sollten wir in den anstehenden Ausschussberatungen die formalen Voraussetzungen schaffen, um die Vorgaben zu erfüllen. Hierfür bietet der vorliegende Gesetzentwurf eine gute Grundlage.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das darf jedoch nicht alles sein. Man muss kein Prophet sein, um vorhersagen zu können, dass der Wettbewerbsdruck weiter steigen wird. Der hoffentlich stetig weitergehende europäische Einigungsprozess, die Anforderungen eines rasant wachsenden internationalen Wettbewerbs, der noch lange nicht beendete Konzentrationsprozess bei den Privatbanken und die Herausforderungen eines wachsenden Marktes, insbesondere in den Beitrittsländern, all dies wird nicht vor den Türen der öffentlichrechtlichen Kreditinstitute Halt machen. Das gilt auch und gerade für schleswig-holsteinische Unternehmungen.
Deshalb begrüße ich für die SPD-Landtagsfraktion ausdrücklich, dass die Landesregierung gemeinsam mit dem Hamburger Senat für die Landesbanken nach einer einvernehmlichen Lösung sucht. Die dabei dringend notwendige öffentliche Anbindung an die regionale Wirtschaft sollte durch deutliche Präsenz der Beteiligten in Kiel wie in Hamburg sichergestellt werden. Entscheidend wird jedoch sein, dass die Marktposition verbessert wird. Ein gemeinsames Institut wird die erforderliche Stärke haben, um die Marktchancen nicht nur im Ostseeraum wahrnehmen zu können. Es werden also die Voraussetzungen geschaffen, um die steigenden Herausforderungen bewältigen zu können. Ich möchte für die SPD-Landtagsfraktion die Landesregierung ausdrücklich ermutigen, auf ihrem gewohnt guten Weg weiterzugehen.
In diesem Zusammenhang ist es richtig, der Investitionsbank Schleswig-Holstein mehr Eigenständigkeit zu verleihen. Damit werden hier nicht nur Brüsseler Auflagen erfüllt, nein, die Investitionsbank Schleswig-Holstein kann ihre erfolgreiche Arbeit noch stärker als bisher mit dem Focus auf die Gemeinden, aber auch auf die wirtschaftspolitische Chancenverwertung ausrichten. Ich bin sicher, dass dies auf eine breite Zustimmung der Betroffenen stoßen wird.
Nebenbei: Ich bin sehr gespannt, wie in der heutigen Finanzausschusssitzung der Antrag begründet wird, die Landesliegenschaften wieder aus der Investitionsbank herauszulösen. Eine Stärkung der Bank dadurch erschließt sich mir jedenfalls nicht.
Natürlich werden die Veränderungen am Markt nicht vor den Sparkassen Halt machen. Größe ist sicherlich nicht alles, aber wir alle wissen, dass es weitere Fusionen geben wird, sogar geben muss. Nur so werden die Sparkassen die Aufgaben erfüllen können, deren Erledigung wir von ihnen erwarten. Wir wollen, dass ältere Menschen auch in Zukunft in den Sparkassen einen vertrauten und erlebbaren Partner finden.
Wir wollen, dass die Kreditvergabe an Kleinunternehmen, an den Mittelstand, aber auch an Privatpersonen, in Kenntnis der Umstände und der Person des jeweiligen Antragsstellers erfolgen kann. Wie soll ein Handwerksmeister oder ein Existenzgründer fair von seiner Sparkasse behandelt werden können, wenn dem zuständigen Entscheidungsträger der Sparkasse die Person des Kreditnehmers nicht mehr bekannt ist? Wer nur auf die Möglichkeiten des Internets oder die anonyme Entscheidung irgendeiner Zentrale setzt, vergibt leichtfertig Chancen, die wir gerade aus Arbeitsmarktgesichtspunkten dringend wahrnehmen müssen.
Wir müssen den Sparkassen und auch den Kommunen helfen, die Voraussetzungen zu schaffen, die genannten Aufgaben erfüllen zu können.
Hierzu gehört neben der Optimierung von Overheadkosten natürlich auch eine Verbesserung der Eigenkapitalsituation. Allein aus diesen beiden Gründen wird es weitere Fusionen geben und geben müssen. Wir sollten aber auch den Grundsatz stärken, dass die Gewinne und Erträge weiter in den Unternehmen verbleiben, weil nur dies die Gewähr bietet, dass die Sparkassen ihre Aufgaben erfüllen können.
Zusammenfassend heißt dies: Nicht an jeder Milchkanne muss eine Sparkassenfiliale sein, aber man sollte sie vom Hof aus sehen können.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das war eine bemerkenswerte Rede des Kollegen Fuß gegen den Gesetzentwurf der Landesregierung. Obwohl es gar nicht meine Aufgabe ist, möchte ich doch Herr Kollege Fuß - die sozialdemokratische Bundesregierung gegen Ihren Vorwurf in Schutz nehmen, sie hätte bei der Brüsseler Verständigung die Interessen des Mittelstandes und des Handwerks verraten. So ungefähr klang es aus Ihren Worten heraus. Sie hat sich nur den Gegebenheiten angepasst, weil ansonsten Schlimmeres zu befürchten gewesen wäre - wie Herr Innenminister Buß uns kundgetan hat.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, uns liegt der zweite Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Sparkassengesetzes in dieser Legislaturperiode vor. Der erste sollte die Sparkassen wettbewerbsfähiger machen und den Standort Schleswig-Holstein stärken - er kam von der FDP.
Dieser Entwurf, der jetzt vorliegt, kommt von der Landesregierung und soll vor allem die Voraussetzungen für ihre Lieblingsprojekte schaffen: sinnlos Steuergelder verbrennen und die Interessen des Landes Schleswig-Holsteins hintenanstellen, hinter die Interessen anderer Bundesländer, privater in- und ausländischer Unternehmen und selbstverständlich hinter die Interessen der Westdeutschen Landesbank. Nebenbei werden dann auch noch die Ergebnisse des Beihilfestreits mit der EU umgesetzt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dieser Gesetzentwurf zeigt, was passiert, wenn Provinzfinanzer Monopoly mit Profis spielen wollen und dabei Steuergelder einsetzen.
- Frau Heinold, es gibt Dinge, von denen verstehen Sie wirklich nichts. Und dies ist einer der Bereiche, von denen Sie definitiv nichts verstehen.
Die Profis gewinnen die Steuergelder und bringen sie aus dem Land, die Provinzfinanzer erklären dies zum
- Frau Fröhlich, lassen Sie die Menschen in Schleswig-Holstein doch darüber entscheiden. Sie werden das tun, glauben Sie mir. Sie werden Ihnen zeigen, was sie von Ihrer Vorstellung von Politikgestaltung halten, nämlich nichts.
(Irene Fröhlich [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN]: Was sie von Ihnen halten, werden sie Ihnen auch zeigen! Das ist nichts mit 18 Prozent!)
- Frau Fröhlich, da bin ich völlig ruhig und relaxed. Damit kann ich allemal leben. Bisher sind nämlich Ihre Voraussagen nie eingetreten, meine sind immer eingetreten. Sie wird es demnächst gar nicht mehr geben, wir werden weiter aufsteigen.
Zum Beihilfestreit: Anstaltslast und Gewährträgerhaftung fallen weg, die Wettbewerbsverzerrung zugunsten der öffentlichen Banken wird abgebaut. Beide Instrumente bewirken, dass die öffentlichen Banken sich günstiger refinanzieren können als private. Herr Buß hat es noch einmal ausdrücklich gesagt: Das Rating wird sich verschlechtern, wenn die Instrumente wegfallen. Das war eine Form der günstigen Refinanzierung, das ist offenkundig. Sie konnten sich besser refinanzieren, weil Private, die das Geschäftrisiko haben, ein anderes Rating haben als die öffentlichrechtlichen Banken, die dieses Geschäftsrisiko dem Steuerzahler aufgedrückt haben. Es ist gut, wenn das ein Ende hat, wenn auch erst in vier Jahren. Die Gewährträger der Sparkassen werden jetzt Träger. Frau Kollegin Schmitz-Hübsch, das entscheidet die Frage, wer Eigentümer der Sparkassen ist. Das war in den Diskussionen zum Gesetzentwurf strittig. Einige meinten sogar, die Sparkassen würden sich selbst gehören. Jetzt steht fest, dass die Träger der Sparkassen deren Eigentümer sind, genau wie die Träger der Schulen deren Eigentümer sind. So einfach ist das.