Protocol of the Session on June 8, 2000

(Beifall bei F.D.P. und CDU)

Kommen Sie hier hoch, Herr Hentschel, und sagen Sie, dass das, was in den „Elmshorner Nachrichten“ von heute steht, falsch ist, dass Sie Folgendes - wörtliches Zitat - nicht erklärt haben:

„Wenn die Elbquerung überhaupt kommt, dann bei Hetlingen, bestätigte Karl-Martin Hentschel, Verkehrsexperte der Kieler Grünen und Fraktionsvorsitzender im Landtag. Die Querung bei Glückstadt sei schon immer nur ein Ablenkungsmanöver gewesen. Tatsächlich war Favorit immer Hetlingen. Diese Querung sei aber unsinnig, da sie erst 50.000 Pkw in das Alte Land und dann wieder zurück nach Hamburg führe. Das einzig Sinnvolle“

- so Hentschel

„sei ein Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs mit einer S-Bahn nach Stade und eine Anbindung der A 23 direkt an die Kieler Straße.“

(Lachen bei F.D.P. und CDU)

„Steenblock wie Hentschel riefen die Grünen auf, massiven Widerstand gegen die Elbquerung zu entwickeln. ‘Wenn wir Grünen jetzt nicht aktiv und aggressiv wieder an

(Wolfgang Kubicki)

Profil gewinnen’, warnte Rainder Steenblock, ‘dann laufen wir Gefahr, der Hampelmann der SPD zu werden’.“

Ich wünsche mir, dass Sie der Hampelmann der SPD werden, damit Schleswig-Holstein nach vorn kommt.

(Lebhafter Beifall bei F.D.P. und CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

(Unruhe - Glocke des Präsidenten)

- Ich bitte doch um etwas mehr Aufmerksamkeit! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit schließe ich die Beratung.

Ich gehe davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass der Bericht zur abschließenden Beratung an den Wirtschaftsausschuss überwiesen wird. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenprobe! - Enthaltungen? - Dann haben wir einstimmig so beschlossen.

Bevor ich den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, begrüße ich Gäste. Ich begrüße auf der Tribüne Gäste erstens des 3. Instandsetzungsbataillons Rendsburg, zweitens des Internats Stiftung Louisenlund und drittens der Christian-Albrechts-Universität mit amerikanischen Gaststudenten. Heartily welcome! Herzlich willkommen!

(Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 24 auf:

Bericht über den aktuellen Stand der Umsetzung des Trilateralen Wattenmeerplanes in SchleswigHolstein

Landtagsbeschluss vom 11. Mai 2000 Drucksachen 15/51 und 15/89

Bericht der Landesregierung Drucksache 15/132

Ich erteile zunächst dem Herrn Minister für Umwelt, Natur und Forsten das Wort. Herr Müller, bitte sehr!

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Damen und Herren! Die dreijährige umfassende öffentliche Diskussion über die Novellierung des SchleswigHolsteinischen Nationalparkgesetzes

(Unruhe)

- ich warte auch gern noch etwas - hat in der vergangenen Legislaturperiode vielleicht ein bisschen aus dem Blickfeld gerückt, dass wir in Schleswig-Holstein

zwar die Verantwortung für einen großen und wichtigen Teil des Wattenmeers tragen, aber eben auch nur für einen Teil. Das Wattenmeer reicht von Esbjerg in Dänemark bis Den Helder in den Niederlanden.

Deshalb begrüße ich den Berichtsantrag des SSW ebenso wie die Ergänzungsfragen der CDU-Fraktion zur Umsetzung des Trilateralen Wattenmeerplanes. Der Bericht bietet die Gelegenheit, die großen Fortschritte des Wattenmeerschutzes in den letzten Jahren aus der Perspektive der Zusammenarbeit zwischen den Niederlanden, Dänemark und Deutschland zu bewerten.

Die Idee eines gemeinsamen Managementplans für das Wattenmeer geht auf eine Ministererklärung aus dem Jahr 1991 zurück. 1997 ist der Wattenmeerplan in Stade von den Umweltministern und Umweltministerinnen der Wattenmeerstaaten verabschiedet worden. Ziel des Wattenmeerplanes ist es, die gemeinsamen Ansätze trilateraler Wattenmeerpolitik auf der Basis der jeweiligen nationalen Rechtsgrundlagen darzustellen. Der Plan orientiert sich an den Qualitätszielen für das Wattenmeer. Zu den einzelnen Lebensräumen werden die trilaterale Politik und das Management sowie trilaterale Projekte und Maßnahmen beschrieben. Die drei Partnerstaaten haben sich darauf verständigt, möglichst viele der vielen gemeinsamen Projekte bis zur nächsten Ministerkonferenz im Oktober 2001 in Dänemark zu bearbeiten.

Um es gleich auf den Punkt zu bringen: SchleswigHolstein braucht sich mit seinen Anstrengungen um den Schutz des Wattenmeeres nicht zu verstecken.

(Beifall des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])

Im Gegenteil! Wir haben in wichtigen Bereichen eine Vorreiterposition eingenommen. Inzwischen liegt mir ein Entwurf für ein neues Hamburgisches Nationalparkgesetz zur Stellungnahme vor. Niedersachsen führt ebenfalls eine Debatte um eine Novelle seines Nationalparkgesetzes. Auch in Dänemark und in den Niederlanden sind entsprechende Diskussionen in vollem Gange.

Dies zeigt: Der Leitgedanke des trilateralen Wattenmeerschutzes, so wie ich ihn verstehe, ist erfolgreich: Harmonisierung des Schutzes ohne Gleichmacherei, Vorrang für die Verantwortung und Regelungen vor Ort, aber Einigkeit in den Zielen und Leitlinien. Im trilateralen Wattenmeerschutz, wie überhaupt im Naturschutz, heißt Fortschritt eben nicht, die Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner zu beginnen, sondern es heißt, die Partner durch das eigene positive Beispiel als Vorreiter zu überzeugen.

(Minister Klaus Müller)

Wenn wir heute über eine erste Zwischenbilanz der Umsetzung des Trilateralen Wattenmeerplans diskutieren, so kann dies nicht losgelöst von den großen Fortschritten im Zusammenhang mit der Novelle des schleswig-holsteinischen Nationalparkgesetzes erfolgen. Den Nationalparkkuratorien wie auch den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen ist für die zahlreichen Beiträge in der Diskussion um den Trilateralen Wattenmeerplan zu danken.

(Beifall des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])

- Danke! - Diese Beiträge konnten vom Umweltministerium Schleswig-Holstein über das federführende Bundesumweltministerium erfolgreich in die heute vorliegende Fassung des Trilateralen Wattenmeerplans eingebracht werden. Auch die Neuregelung des Nationalparkgesetzes hinsichtlich zum Beispiel der Erweiterung der äußeren Grenzen, der inneren Zonierung, der Einschränkung der Muschelfischerei, der Untersagung der Jagd und des Walschutzes sind als wichtige Schritte zur Umsetzung trilateraler Ziele einzuordnen.

(Jürgen Weber [SPD]: Sehr gut!)

Die Ministererklärungen von Esbjerg 1991, Leeuwarden 1994 und Stade 1997 und der Trilaterale Wattenmeerplan sind keine völkerrechtlich bindenden Vereinbarungen. Es sind Dokumente, die das gemeinsame politische Interesse der Wattenmeeranlieger bekunden. Rechtlich bindend ist hier die nationale Ebene.

Die erste Bilanz zur Umsetzung des Trilateralen Wattenmeerplans in Schleswig-Holstein zeigt deutlich, dass es ohne rechtliche Bindungswirkung gelingen kann, in allen Staaten den Wattenmeerschutz in harmonischer und gleichgerichteter Weise weiter zu entwickeln. Genauso muss es sein, denn wir schützen das Ökosystem über Grenzen hinweg mit denselben Zielen. Es ist an dieser Stelle nicht möglich, auf alle Zielsetzungen oder gar Einzelprojekte im Trilateralen Wattenmeerplan einzugehen, zumal gerade die letzteren noch überwiegend in Bearbeitung sind. Ich möchte aber auf einige Punkte hinweisen, die mir als besonders wichtig erscheinen.

Wir haben nun - wie vorher schon die dänische Seite das Schutzgebiet bis zur Drei-Seemeilen-Zone ausgedehnt. Leider hat die trilaterale Verabredung im Plan, die Einrichtung eines Walschutzgebietes vor Sylt und Røm zu prüfen, auf der dänischen Seite bisher nicht zu einem Schutzgebiet geführt, wenn auch immerhin zu anderen schützerischen Maßnahmen.

(Konrad Nabel [SPD]: Sehr bedauerlich!)

Dies ist, wenn Sie so wollen, typisch für die trilaterale Zusammenarbeit. Ein Teilerfolg gemeinsamen Vorge

hens zum möglichst einheitlichen Schutz des Wattenmeeres ist erreicht. Es bleibt aber immer noch Überzeugungsarbeit zu tun.

Ein anderes Beispiel sind die Regelungen zur Muschelfischerei. Die Kuratorien Nordfriesland und Dithmarschen hatten während der Diskussion über den Plan gefordert, dass die strengen schleswigholsteinischen Regelungen vollständig eingearbeitet werden sollten. Dies ist bisher nur zum Teil gelungen. Insbesondere von niederländischer Seite wurden damals striktere Regelungen abgelehnt, als sie jetzt im Plan niedergelegt sind. Ich hoffe sehr, dass auch die Niederlande ihren Standard mittelfristig dem von uns gesetzten angleichen werden. Dort werden zum Beispiel immer noch Herzmuscheln aus dem Wattboden gepflügt und von einer konsequenten Sperrung der trockenfallenden Wattbereiche für die Miesmuschelfischerei ist man dort leider noch weit entfernt.

(Konrad Nabel [SPD]: Schade!)

Ich werde im Sinne der damaligen Voten der Kuratorien weitere trilaterale Initiativen ergreifen und den Bundesumweltminister bitten, dies auf die Tagesordnung der nächsten Ministerkonferenz zu setzen.

Es geht darum, eine konsequentere Umsetzung unserer gemeinsamen Ziele auch bei unseren Partnern zu erreichen.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Konrad Nabel [SPD])

Ich sage das ganz deutlich: Die schleswigholsteinische Naturschutz- und Fischereipolitik im Rahmen des Trilateralen Wattenmeerplans ist erfolgreich.

Ein letzter Bereich, den ich ansprechen möchte, betrifft die Beteiligung der Akteure an der Westküste. Hier ist schließlich innerhalb von drei Jahren öffentlicher Diskussion der umfassendste Abstimmungsprozess vor der Novellierung eines Gesetzes in der Bundesrepublik durchgeführt worden.

(Beifall des Abgeordneten Dr. Ulf von Hielmcrone [SPD])